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Geschrieben von Dicker Junge am 01.11.2018 um 16:42:

Das manuelle Öffnen führt(e) zum (momentanen) Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Solange er offen fuhr / man(n) mit einer mechanisch-verstellbaren  Anlage offen fährt, fuhr er / fährt man(n) ohne BE.

Das wurde ihm (rechtlich korrekt) vorgeworfen.

Das Schließen der Klappen stellt den gesetzeskonformen Zustand wieder her.

 


Geschrieben von Booze am 01.11.2018 um 16:44:

zum zitierten Beitrag und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Begründung da argumentiert wurde...

Nicht dein ernst jetzt,
hatte er doch geschrieben, die Klappe zugemacht
Manipulation, reicht schon, fertig 


Geschrieben von Dicker Junge am 01.11.2018 um 16:48:

zum zitierten Beitrag Die EG-BE ist ja nicht irgendein Hokus-Pokus. Die EG-BE IST das geltende Recht.

Habe letztens einen spannenden Bericht gelesen, in dem ein Jurist sagte, dass die EG-Zulassung ja erstmal "nur" besagt, 

dass die im Verfahren getesteten Anlagen, bzw. alle getesteten Vorserienmodelle, die Grenzwerte einhalten.

Der Hersteller verpflichtet sich mit der Zulassung natürlich grundsätzlich, alle weiteren Serienexemplare identisch zu bauen.

In der Praxis wird dann aber oft getrickst und subtil "nachgebessert". Man will ja verkaufen ;-)

Den Schwarzen Peter hat aber ... leider ... die/derjenige, der zu laut unterwegs ist ...

... und dann "posthum" dem Hersteller nachweisen muss, dass der Auspuff bei Kauf schon zu laut war. 


Geschrieben von Sticki1 am 01.11.2018 um 17:17:

Merkt ihr dass sich das hier nur im Kreis drehtBaby

Einfach legal fahren wie es die Anlagen und das Recht zulassen...oder eben bescheisen und mit den Konsequenzen leben die dann auftreten  und die Fresse halten  wenn man ein Mann ist.

Oder sich wie ein weichei ne Wunschlösung gut reden.
 


Geschrieben von shovelix am 01.11.2018 um 17:32:

Hallo Sticki1,

genauso isses ! Deswegen habe ich ja auch nicht rumgeheult, sondern bezahlt.

shovelix


Geschrieben von Oablinger am 01.11.2018 um 19:27:

Bin raus aus dem Thread. Mach meine Kess Tech nur minimal auf. Harley hat einen schönen besonderen Sound. Das wissen auch die uniformierten Kollegen. Wenns Leute gibt, die lärmtechnisch auffallen wollen ..... bitteschön.

Die ganze Diskusion über Klappen, Hebelchen und Knöpfchen läuft ins Leere.


Geschrieben von Middach am 01.11.2018 um 19:36:

Wenn man Scheize baut, muss man eben auch die Eier haben, dafür grade zu stehen.

Alles andere ist wie Sex am Strand und sich anschließend beschweren, wenn man Sand in der Vag..... hat.


Dagegen hilft nur' blob:https://forum.milwaukee-vtwin.de/bb0df510-708e-418b-8ffe-ab86a2fa9565[/img]

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Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von Mondeo am 01.11.2018 um 22:25:

Ich bin bei euch Freude


Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 08:16:

Aktuell heute früh in den Nachrichten gehört,

"das Saarland plant ein Verbot aller Klappenauspuffanlagen, Auto und Motorräder, dies soll dann als Referenz auf Bundesebene umgesetzt werden.
Hauptargument: 
Lärmbelästigung vorrangig durch Klappenanlagen bei Autos, Motorräder macht man im Zuge dessen mit. "


Ich werde meine Anlage beim nächsten TÜV doch eintragen lassen,
obwohl ich nicht glaube, dass der Gesetzgeber verlangt, dass alle Anlagen aus/umgebaut werden bei den bis dato bestehenden und legal ausgelieferten. 

 

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Geschrieben von Chrisk am 02.11.2018 um 08:21:

Ein Bundesland will sich über EU Recht hinwegsetzen Augen rollen


Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 08:33:

Dachte ich mir auch. 
 

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Geschrieben von O_MUC am 02.11.2018 um 08:34:

Soweit ich weiss, sind Kappenauspuffanlagen und Soundgeneratoren bereits in Deutschland verboten. Sämtliche ABE wurden durch das Verkehrsministerium widerrufen. 
Zum Glück gibts die EU.


Geschrieben von Oablinger am 02.11.2018 um 08:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Aktuell heute früh in den Nachrichten gehört,

"das Saarland plant ein Verbot aller Klappenauspuffanlagen, Auto und Motorräder, dies soll dann als Referenz auf Bundesebene umgesetzt werden.
Hauptargument: 
Lärmbelästigung vorrangig durch Klappenanlagen bei Autos, Motorräder macht man im Zuge dessen mit. "


Ich werde meine Anlage beim nächsten TÜV doch eintragen lassen,
obwohl ich nicht glaube, dass der Gesetzgeber verlangt, dass alle Anlagen aus/umgebaut werden bei den bis dato bestehenden und legal ausgelieferten.

Eingetragen oder nicht.... wenn sie zu laut ist, ist das egal. Wenn ich meine eingetragene Kess Tech aufmache, kann mir der nette Polizist nur per Zeichensprache mitteilen, dass da was bissl zu laut ist. Legal hat dann keine Bedeutung mehr. 
Fahre ich ein paar Kilometer weiter, bin ich in Österreich. Die reagieren sehr empfindlich. 


Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 08:39:

Langsam blickt bald keiner mehr durch,

keine einheitliche Regelung, keine klare Richtung. Am Ende ist der Bürger der Dumme, wenn schon die Ordnungshüter nicht wissen was genau erlaubt ist und nicht.
Auslegungssache an Exekutive zu übertragen war noch nie von Vorteil. 

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Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 08:42:

zum zitierten Beitrag

Eingetragen oder nicht.... wenn sie zu laut ist, ist das egal. Wenn ich meine eingetragene Kess Tech aufmache, kann mir der nette Polizist nur per Zeichensprache mitteilen, dass da was bissl zu laut ist. Legal hat dann keine Bedeutung mehr. 
Fahre ich ein paar Kilometer weiter, bin ich in Österreich. Die reagieren sehr empfindlich.

Darum gehts doch nicht. 

Es geht um die Aussage , Klappen verboten oder nicht. NICHT um die Nutzung derer per se. 
Darüber wurde jetzt ja zur Genüge diskutiert. 

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