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loud pipes
save lives...
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Ich kann micht nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte...
der bomber hats verstanden
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VAE VICTIS !!!
zum zitierten Beitrag Zitat von rocker69
adi auf was oder wen ist schon verlass heutzutage![]()
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden
das stimmt allerdings
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VAE VICTIS !!!
Was haltet ihr davon ???
• § 18 StVZO aufgehoben (Stand 01.03.2010)
Gesetzesänderung. Am 1. März 2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig, auch vor dem Hintergrund der europäischen Vereinheitlichung, die alte StVZO ersetzen. Wahrscheinlich unbeabsichtigt bringt die Gesetzesänderung für die in der Praxis Betroffenen Irritationen und Verunsicherung mit sich. Das gilt auch für die Polizei. In den Dienststellen, aber auch privat, beispielsweise im Online-Forum http://www.cop-zone.de, diskutieren die Beamten aufgeregt über die korrekte Umsetzung der FZV bei Kontrollen. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums hat Motorrad Magazin MO gegenüber bestätigt, dass die FZV zumindest eine erstaunliche Lücke aufweist: Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand das §18 der StVZO aufgehoben wurde. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50€ Bußgeld erhoben sowie zusätzlich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis. Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs. Bußgeld 25€. Punkte: keine. Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlage oder des Fahrzeuges widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entscheidener Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. Im schlimmsten Fall kann der kontollierende Beamte eine Mängelmeldung an die zuständige Zulassungsbehörde schicken. Das Motorrad muss dann innerhalb von 14 Tagen vorgeführt werden, in dem Zustand, in dem es laut Typengenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde - also legal leise.
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Keep your knees in the breeze
Der Text ist doch uralt,wo hast den jetzt nochmal her.
Alles schon wieder überholt
sticki @ Der Text ist doch uralt,wo hast den jetzt nochmal her.
dito..
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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.
ok. der § 18 gilt offiziell als aufgehoben. und was gilt jetzt? auf welcher grundlage basierend darf mir der schutzmann eine geldbuße und oder punkte zukommen lassen und im schlimmsten fall die fuhre stilllegen? ausgehend von einer normal fahrzeug kontrolle. kein unfall!
falls juristen anwesend sind, meldet euch doch bitte zu wort. DANKE!
gruß,
de maggus
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Ich trink Äppler weil Dorschd iss schlimmer als wie Haamweh
any updates here?
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
Da steht alles. Man beachte den Querverweis zu Bestimmungen der StVZO.
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Ponyhof war gestern
moin moin
also leutz ich hab mir mal für die mopedfreie zeit dieses hier zugelegt, damit die hörgeschädigten mitmenschen mich nicht vergessen
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VAE VICTIS !!!
v8, 6,8 liter, 490 hp
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VAE VICTIS !!!
Pah, nur`n smal-block
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NERVUS RERUM
Coole Kiste mehr Bilder und Soundfile pls
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Es ist nicht wichtig dass die Leute sehen, dass Du auf dem Berg stehst, sondern was Du vom Berg aus sehen kannst.
von wegen smal block ist ein echter big block
sound erst ab juni, wenn alles glatt geht denke ich habe den erst gekauft in usa
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VAE VICTIS !!!