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Geschrieben von Teasy am 04.04.2009 um 17:23:

Hi

Diese Erfahrung hatte ich einst auch gemacht!

Die ersten beiden Prüfer haben direkt dankend abgelehnt, als sie hörten,
dass es sich dabei um einen Eigenbau handelt.

Der 3te, ein eingefleischter Fighter-Fahrer (war Zufall) war hellauf begeistert.
Musste zwar wegen der Maße noch ein wenig "nacharbeiten" - diese Nacharbeit
hat er mir aber im Vorfeld schon erklärt - sprich ohne TÜV-Gebühren.

Also noch ein paar Änderungen dran vorgenommen und schwuppdiwupp wurde
das Teil eingetragen.

Soll heissen - fahr alle Möglichen TÜV-Stellen ab! Irgendwo wird sich irgendwer finden,
der Dir das Teil eintragen wird! Kostet zwar Zeit und Mühe, aber das nimmt man doch gerne
in Kauf großes Grinsen


Geschrieben von SNA am 04.04.2009 um 20:51:

ich versteh echt net warum da manche prüfer so ein geschiss drum machen. als ob das jetzt was anderes wäre wenn eine firma das teil gebaut hätte, auch in der firma sind doch nur menschen, und auch von denen gibts gute handwerker und schlechte handwerker, nur weil da anstatt alfred müller irgend ne company dahinter steht macht das das bauteil ja net besser oder schlechter. Baby Baby Baby


Geschrieben von George am 04.04.2009 um 21:14:

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von ZAPPA am 05.04.2009 um 09:01:

Habe mir auch so einen Halter gebaut mit den vorgeschriebenen Maßen und Winkel. Das Material Billetalu habe ich bewusst etwas überdimensioniert (der Prüfer übernimmt da immerhin einige Verantwortung) und von einem Profi schweißen lassen. Gegenüber dem was der Zubehörmarkt hergibt ist das Teil erste Sahne, sprich ich kann damit einen Elefanten abschleppen ohne dass da was bricht.. Dann hat der TÜVer auch weniger Bedenken und die Eintragung war problemlos.
Gruß, Zappa

__________________
Harley is not dead - but it smells funny.


Geschrieben von White Leg Man am 05.04.2009 um 10:36:

ja, wir sollten die guten und schlechten Erfahrungen mit dem TÜV austauschen und somit regulierend in den Markt eingreifen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
hast 'ne PN, Desmond

__________________
....... das Leben ist zu kurz für ein Saison-Kennzeichen .......


Geschrieben von Dragon am 05.04.2009 um 16:24:

Habe mir einen aus Ebay für kleines Geld besorgt mit ABE hielt dementsprechend kurz, habe dann einen aus VA nachgebaut viel stabieler.


Gruß dragon


Geschrieben von desmond am 15.04.2009 um 12:16:

Hi zusammen,
war heute erfolgreich beim TüV Aschaffenburg mit meinem seitl. Kennzeichenhalter von ebay. Abnahme war ohne Teilegutachten oder sonstigem Papierkram innerhalb von 5 Minuten erledigt. Kostenpunkt:: 29,- EURO. Ist doch ein Schnäppchen? Nun noch zur Zulassungsstelle und die Änderung eintragen lassen und gut ist. Kann den TüV Aschaffenburg nur empfehlen. Sehr nett und kompetent.

Gruß

Desmond


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 20.04.2009 um 12:59:

Seitliche Anbringung des Kennzeichens an Zweirädern

Das EG - Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen. Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens wäre also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:

93/92/EWG "Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung"
93/94/EWG "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad"
97/24/EG Kapitel 3 "Bauteile und Merkmale (vorst. Außenkanten)"

93/92/EWG
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.

93/92/EWG
Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:

Breite x Höhe mindestens
Abmessung der Anbringungsstelle bei Kleinrad : 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm

bei Krad : 280 mm x 210 mm

Neigung des
Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.
Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.

Abstand
Zum Boden Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter

200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der Radmitte sein.

Geometrische
Sichtbarkeit Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des Kennzeichens
vollständig sichtbar sein.

nach oben 30°
nach unten 5°
seitlich 30°

Vorstehende
Außenkanten Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3

Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder Gestreift werden.


Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Abweisblech o. A. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende Mindestradien einzuhalten sind.


Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mm
Für stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser kleiner 20 mm Länge, kleiner oder gleich der
Hälfte des Durchmessers; bei einem Durchmesser größer 20 mm Kantenradius min. 2 mm

Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt, oder damit überzogen sind.




Außerdem ist zu beachten / zu fordern:


Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)
Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. H. bei maximaler Schräglage beim Fahrbetrieb berührt

Kennzeichen nicht die Fahrbahn).
Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leucht mit

entsprechender Bauartgenehmigung erforderlich).
Radabdeckung
Bei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das

Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.

Hinweis
Wird nachträglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist! Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.

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cool


Geschrieben von desmond am 20.04.2009 um 13:03:

Hallo V-Twin-Maniac,
das stimmt wohl alles so. Tatsache ist aber auch, dass die TüV Prüfer eine Einzelabnahme ohne Teile-Gutachten ablehnen dürfen und dies unter Umständen auch tun. Liegt im Ermessensspielraum des Ings. Leider.

Gruß

Desmond


Geschrieben von Smokeybear am 05.03.2014 um 19:43:

Hallo Kollegen,

ich hänge mich mal an diesen Thread mit dran.

Ich bin auf der Suche nach einem seitlichen Kennzeichenhalter für eine Wide Glide.

Folgende Kriterien soll er erfüllen:
>> zugelassen
>> inkl. Kennzeichen-Beleuchtung
>> inkl. Rückstrahler
(>> mit Einschub für´s Kennzeichen)

Fast perfekt finde ich die Lösung von Wunderkind-Custom (http://www.wunderkind-custom.com/produkt_kennzeichenhalter.php)

Was diesem Halter aber fehlt, ist ein integrierter Rückstrahler. Es sei denn - aber ich kann auf den Abbildungen nicht wirlich erkennen - der Rückstrahler wäre auf der kleinen Hutze für die Kennzeichenbeleichtung integriert. Dann wäre er für mich tatsächlich perfekt.

Lösungen, bei denen man den Rückstrahler nachträglich unten dranpappt, finde ich nicht so gut.

Könnt ihr da was empfehlen?

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Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

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Geschrieben von Grisu1340 am 05.03.2014 um 19:56:

Hi Frank
Rückstrahler ist nicht intigriert. meiner Meinung nach aber der innovativste Halter, der derzeit am Markt ist. Leider nicht ganz billig.
Gruß
Grisu

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Geschrieben von Smokeybear am 05.03.2014 um 20:05:

Schade mit dem fehlenden Rückstrahler.

Wenn man wüßte, ob der Einschub unten eine Öffnung hat, in die man eine Halterrung für einen Rückstrahler von unten einschieben und dann zwischen Kennzeichen und Halter verschrauben könnte?

Einfach den Rückstraher von hinten an die Halterung dranschrauben fände ich angesichts des Preises für den Wunderkind halter dann doch "billig".

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Viele Grüße
Frank

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Geschrieben von Grisu1340 am 05.03.2014 um 20:14:

Ich kenne jetzt Dein Moped nicht, finde aber das der Rückstrahler direkt unter dem Schutzblech am besten angebracht ist. Das mindest Maße von den Dingern ist einfach zu groß um es am Kennzeichenhalter (seitlich) "ästhetisch" (ich weis, geht sowieso nicht) anzubringen.
Gruß
Grisu

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Geschrieben von BoneMUC am 05.03.2014 um 20:15:

@Smokeybear,
der Rückstrahler muss mittig am Bike angebracht werden. So ist es vorgeschrieben. Gibt also keinen Grund für den Hersteller einen Rückstrahler an den Seitlichen ran zu baun. Wenn du den Reflektor an die Seite dran machst, kannst nur hoffen dass TÜV und Polizei deinen "Guten Willen" honoriert. Meine Meinung: Dann lieber keinen...

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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...


Geschrieben von Grisu1340 am 05.03.2014 um 20:17:

Zitat von BoneMUC
@Smokeybear,
der Rückstrahler muss mittig am Bike angebracht werden.

Genau diese Info hab ich gerade noch versucht zu google´n. Erfolglos auf die schnelle.

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