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Geschrieben von Iltschi am 08.06.2017 um 20:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von carlos.D
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Also, worum geht es eigentlich?

Um die perverse Tatsache, dass ich eine Versicherung versucht um Zahlungen zu drücken. 
eventuell noch um die Höhe des Strafmaßes für den Autofahrer.

Aber das hatte ich ja versucht klar zu machen. Das wird mit dem LED Licht nicht gelingen. Da, a) war das Licht an, b) war die Lampe zugelassen und c) richtig eingestellt. Und die Gegenseite muss das Gegenteil beweisen. Der Umgefahrene muss nicht seine Unschuld beweisen Augenzwinkern

Wenn ich als Versicherung nicht zahlen möchte, finde ich bei 80% aller HD eine andere Möglichkeit.

Das Strafmaß ist die strafrechtliche Betrachtung. Nicht verwechseln mit dem Schadensersatz (hier geht es nur um das Mitverschulden). Da hat die Versicherung gar nichts mit am Hut.
So wie ich es verstehe, geht es um einen Zivilprozess, wo das Gutachten für benötigt wird.

P.S: Ich bin bei keiner Versicherung angestellt Augenzwinkern Aber die Diskussion sollte sachlich an der Realität bleiben Augenzwinkern

 


Geschrieben von Ricky am 08.06.2017 um 22:27:

zum zitierten Beitrag
Ich will hier kein Fass aufmachen, aber so würde ich angreifen. Das Thema mit dem Licht ist doch Kasperle-Theater vor Gericht.

Deshalb: Das LED Licht ist kein Problem.
Also, worum geht es eigentlich?
So wie ich es verstehe, geht es nur um die Frage: Sieht man LED Scheinwerfer schlechter am Tage?

das denke ich nicht. da:

da alle unbeteiligten zeugen GESCHLOSSEN aussagten, dass das licht nicht eingeschaltet sei bzw. fast nicht sichtbar war PLUS dem gutachten!

und ich sage es nochmal:
es geht nicht um die schuldfrage, sondern die versichrungen streiten bzgl. schadensregulierung, schmerzensgeld und verdienstausfall, etc. In summe sind´s ca. 200.000Euro.


d.h.: bei anerkennumg des gutachten wird das schmerzensgeld DEUTLICH weniger ausfallen und die versicherung vom unfallgegener (PKW) muss wohl kein verdienstausfall zahlen, etc.

ricky



 

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Geschrieben von Iltschi am 09.06.2017 um 00:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
moin Mädels,

ich wollte mal ganz kurz ein wichtiges Thema anschneiden. Es geht um einen Bekannten, der mit seiner E-Glide letzes Jahr einen schweren Verkehrsunfall hatte. Ein PKW übersah den Krad-Fahrer beim Abbiegen und er fuhr mit 50Sachen in den Audi rein. Schwere Verletzungen waren die Folge, ist aber wieder fast genesen (Glück gehabt). Nun liegt ein vom Gericht in Auftrag gegebeness Gutachten vor, da der PKW-Fahrer behauptete, dass das Motorrad OHNE LICHT gefahren sei, was auch andere Zeugen aussagten. Es ist aber laut Gutachten klar, dass der das Licht angehabt hatte.

...

gruss,

ricky

Dann verzeih meine Unwissenheit. Ich hatte es dann falsch verstanden im Ursprungsthread. Ich hatte gedacht, der Gutachter bestätigte, dass das Licht an war (und das Gutachten zählt dann, nicht die Zeugen) und die Zeugen sagten, es sei aus. Deshalb das Gutachten wie dieser Widerspruch sein kann. Hatte ich dann falsch interpretiert.

Nur bei der Schuldfrage ist es leider etwas anders.
Schadensersatz bemisst sich immer an der Schuldfrage und dem Verschuldensanteil (Verschulden ist Tatbestandsvoraussetzung für Schadensersatz und "Mitverschulden"). Um die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln, wird die Schuldfrage ermittelt und die Schuld "aufgeteilt". Ist jemand nicht zu 100% "schuld", muss er auch nicht 100% Schadensersatz zahlen.
Auch wenn du es noch einmal sagst und in fett und rot schreibst, gehört beides zusammen bei der Schadensregulierung. Dies betrifft auch den Verdienstausfall, welcher auch nicht komplett weg fällt.
Aber darüber sollten sich die Anwälte streiten.

Wenn jemand einen Mototorradfahrer umfährt, weil dieser kein Licht an hatte, wird dem Motorradfahrer ja nicht der komplette Schadensersatz versagt, sondern eventuell nur anteilig (abh. von Tag/Nacht, Witterungsverhältnisse etc.)-
(Anders ist es, wenn man ohne ABE fährt. Da kann dann alles weg sein).

Jetzt habe ich mich aber genug geäußert, denn ich kenne weder den Sachverhalt noch das Gutachten und entschuldige mich noch einmal für die Fehlinterpretation. 
Wenn die Anwälte, der Meinung sind, es geht ohne Schuldfrage und das Gutachten anerkennen, dann soll es so sein.


Geschrieben von Sepmi1 am 10.06.2017 um 13:25:

Wenn ich das hier so lese, überlege ich, ob ich meine weißen Blinkergläser (69307-02), nicht wieder gegen die originalen tausche.
Sollte zB. ein Unfallgegner angeben, er hat meinen Blinker nicht gesehen, und ich Blinker nur mit DOT Anforderungen montiert habe, ..............??????????


Geschrieben von Ricky am 10.06.2017 um 13:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sepmi1
Wenn ich das hier so lese, überlege ich, ob ich meine weißen Blinkergläser (69307-02), nicht wieder gegen die originalen tausche.
Sollte zB. ein Unfallgegner angeben, er hat meinen Blinker nicht gesehen, und ich Blinker nur mit DOT Anforderungen montiert habe, ..............??????????

.....dann haste von verloren: erlöschen der betriebserlaubnis. damit dürfte das krad gar nicht auf die strasse.....

da gab es schon jede menge urteile. besonders die "illegale-xenon-einbau-fraktion"...

ricky

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Geschrieben von carlos.D am 10.06.2017 um 16:24:

 Ich denke aber auch dass JEDEM hier im Forum klar ist, das er, sobald er etwas nicht Straßenzulassungskonformes , an seinem Krad gebaut hat, im schlimmsten Falle mit heftigen Repressalien rechnen muss. 
Oder bin ich da zu blauäugig? 

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Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von Ricky am 10.06.2017 um 16:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von carlos.D
 Ich denke aber auch dass JEDEM hier im Forum klar ist, das er, sobald er etwas nicht Straßenzulassungskonformes , an seinem Krad gebaut hat, im schlimmsten Falle mit heftigen Repressalien rechnen muss. 
Oder bin ich da zu blauäugig?

stimmt!
 

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Geschrieben von -Blacksteel- am 10.06.2017 um 16:31:

Es muss immer im kausalen Zusammenhang stehen. Als Beispiel mal den Luftfilter.
Nur weil Du da was unzulässiges dran hast und Dir jemand die Vorfahrt nimmt, kekommst Du nicht automatisch die Schuld

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von DieHummel am 10.06.2017 um 16:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Es muss immer im kausalen Zusammenhang stehen. Als Beispiel mal den Luftfilter.
Nur weil Du da was unzulässiges dran hast und Dir jemand die Vorfahrt nimmt, kekommst Du nicht automatisch die Schuld

Genau so ist es! Und das erlöschen der ABE weil du ein anderes Map hast befreit den Unfallverursacher auch nicht pauschal von seiner Schuld. Hier wird manchmal schon viel Halbwissen geschrieben. Schreibt doch einfach mal nix wenn ihr ey nicht genau wisst sonder nur glaubt traurig


Geschrieben von Ricky am 10.06.2017 um 16:50:

also so wie ich das mitbekommen habe, reicht es sogar aus, wenn ein nicht genehmigter luftfilter verbaut wurde.... und zwar in der hinsicht, dass die versicherung nicht zahlt, wegen erloschener betriebserlaubnis. PENG! bleibste auf den kosten sitzen... dann bleibt nur der weg über das gericht. das wird dann die zusammenhänge prüfen und wohl evtl. anders entscheiden. aber erstmal SUCHEN DIE VERSICHERUNGEN was, um nicht zahlen zu müssen.... und dann kommt ein jahre langer rechtssteit zu stande....    SO LÄUFT DAS HEUTE!

ricky

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Geschrieben von Iltschi am 10.06.2017 um 17:39:

Hier muss ich Ricky recht geben.

Die ABE erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Schaut bitte in eure Versicherungs-AGB. Dort steht bestimmt irgendwo, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn die ABE erloschen ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die jeder hat.

Wenn jetzt ein Unfall passiert, dann zahlt zwar die Versicherung zunächst an das Unfallopfer (kannst du ein oder der andere), holt sich das Geld aber von dir erst einmal wieder (wegen anderem Map oder Luftfilter oder....), wegen ihrer AGB Klausel.
Jetzt kannst du dich mit der Versicherung auseinander setzen und dein Anwalt kann beweisen, dass das Map nichts mit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder des Abgas- und Geräuschverhaltens zu tun hat.
Wird die Leistung durch das Map gesteigert oder die Abgaswerte verändert durch eine nichtzugelassene Anlage, wird das schwer (da das Bike evtl. nicht mehr dafür ausgelegt, anderer Bremsweg etc.)

Wenn dann ein Unfall passiert, kann ein geschickter Anwalt bestimmt nachweisen, dass das konkrete Teil oder die konkrete Änderung nicht zu dem Unfall beigetragen hat (trotz mehr Leistung). Aber das kostet Anwälte und Gutachter, die du erst einmal zahlst und ob das dann klappt ist sehr unsicher. Sehr wahrscheinlich bekommt man ein Mitverschulden wegen grober Fahrlässigkeit (dann muss man nur einen Teil an die Versicherung zahlen), im schlimmsten Fall sogar Vorsatz (dann zahlt man alles zurück).
Ich persönlich finde es einfacher und preiswerter, die ABE zu erhalten.

Ich empfinde es als aggressiven Unsinn und nicht nur Halbwissen, wenn man so tut das ein anderes Mapping oder ein nicht zugelassenes Teil nur den Spaß erhöht und es kein Problem ist, den Versicherungsschutz zu behalten.

Aber wir sind in einem freien Land und jeder kann machen, was er will. Nur, wenn die ABE erloschen ist und die Versicherung einen dann in Regress nimmt (auch wenn man nicht schuld ist), darf man auch nicht heulen.
 


Geschrieben von -Blacksteel- am 10.06.2017 um 18:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
also so wie ich das mitbekommen habe

Das sind genau die Sätze, die ich erwarte.....rotes Gesicht
Wer von Euch ist Anwalt? Wer hat Ahnung von Kausal-Zusammenhang in Bezug auf Kfz-Recht?
Lasst Euer Halbwissen stecken. Hier mal ein Beispiel mit abgefahrenen Reifen:

http://www.n-tv.de/auto/Versicherung-muss-zahlen-article541671.html

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von TheMaxim am 10.06.2017 um 18:18:

Ich bin verwirrt. Ein Kumpel ist beim TÜV vorgefahren , mit China LED. Anstandslos (trotz nachfrage) TÜV bekommen, da das Licht korrekt eingestellt und eine E Nummer drauf war.

Und nun?

Selbst mit einem Mapping, da eine KessTech und SE Stage 1 Luftfilter verbaut sind und das so eingetragen ist, kam er ohne Murren durch den TÜV.

Und wenn er dann runter vom Hof fährt, ihn einer Übersieht und umfährt, trägt er eine Teilschuld?


Abgesehen davon , das das hier um den China LED hier geht, heißt das im Umkehrschluss :

Bei erfolgreicher Eintragung einer Klappenauspuffanlage UND eines zugelassenen offenen Luftfilters von HD in den Fahrzeugschein und das dazu (benötigte) Mapping, erlischt mir meine ABE?

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Geschrieben von Ricky am 10.06.2017 um 18:22:

back top topic...

da das anscheinend problematisch mit dem erkennen des gegenverkehrs mit led-scheinwerfern ist habe ich mich mal an einen US forums-beitrag erinnert: dort wurde auch das problem mit dem erkennen des motorrads vom gegenverkehr diskutiert. in den staaten fahren die ja auch alle "mutiger" als wir. dort wurde mal folgendes vorgeschlagen, um sich als krad "sichtbarer" zu machen:




die erreichte streulichtwirkung soll um das vielfache höhrer sein. müsste ich mal ausprobieren......


ob das bei einer kontrolle sofort auffallen würde??? ich denke, dass auf jeden fall die betriebserlaubnis der birne erloschen ist bei solchen modifikationen.

ricky

 

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Geschrieben von Iltschi am 10.06.2017 um 18:30:

Zitat von -Blacksteel-

zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
also so wie ich das mitbekommen habe

Das sind genau die Sätze, die ich erwarte.....rotes Gesicht
Wer von Euch ist Anwalt? Wer hat Ahnung von Kausal-Zusammenhang in Bezug auf Kfz-Recht?
Lasst Euer Halbwissen stecken. Hier mal ein Beispiel mit abgefahrenen Reifen:

http://www.n-tv.de/auto/Versicherung-muss-zahlen-article541671.html


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Dirk - ich kann dir versichern, dass ich die Themen kenne (ohne alle meine Studiengänge und akademischen Titel offen zu legen). 
Du vermischst hier mit deinem Urteil verschiedene Dinge.

In deinem Urteil über die Reifen ging es um einen Vollkaskoschaden am eigenen Fahrzeug! Also, wollte die Versicherung nicht zahlen. Das Gericht stellte aber fest das bei einem "rechtmäßigen Alternativverhalten" (so heisst das) der Schaden ebenfalls am eigenen Fahrzeug hervorgerufen wäre.
Das Gericht hat nicht einmal festgestellt, dass die ABE erloschen war oder nicht. Es war "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Also hier bestand die ABE.
In deinem Urteil geht es um eine 25cm tiefe Wasserlache und "etwas zu geringe Profiltiefe". Ich denke, jedem leuchtet ein, dass bei 25cm Pfützentiefe jeder Reifen die Haftung verliert zumal die Profiltiefe nur etwas zu gering war. Lies bitte mal das Urteil und stell nicht nur Behauptungen auf.

In dem Thread geht es aber um einen Schaden an einem anderen Fahrzeug ohne ABE (Unfallverursacher oder -gegner) und jetzt ist die Beweislage anders (klingt komisch, ist aber so).
Jetzt zahlt die Versicherung den Schaden beim Unfallopfer zunächst und kommt dann zwecks Regress auf den zu, dessen Fahrzeug keine ABE hat.
Jetzt darf der Fahrzeughalter ohne ABE beweisen, dass der Schaden auch entstanden wäre (rechtmäßiges Alternativverhalten), wenn er die ABE hätte. Da hier mehrere Beteiligte sind, ist es etwas komplexer als einfaches Aquaplaning beim eignen Fahrzeug durch eine 25 cm Pfütze.
Dazu beauftragt er einen Anwalt und einen Gutachter und das kostet Geld. Die Beweisführung ist jetzt aber schwerer. Zumal die Versicherung aufgrund ihrer AGBs erst einmal im Recht ist.