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--- KRAD-Unfall wegen LED-Scheinwerfer (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=77499)
zum zitierten Beitrag Zitat von carlos.D
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Also, worum geht es eigentlich?
Um die perverse Tatsache, dass ich eine Versicherung versucht um Zahlungen zu drücken.
eventuell noch um die Höhe des Strafmaßes für den Autofahrer.
zum zitierten Beitrag
Ich will hier kein Fass aufmachen, aber so würde ich angreifen. Das Thema mit dem Licht ist doch Kasperle-Theater vor Gericht.
Deshalb: Das LED Licht ist kein Problem.
Also, worum geht es eigentlich?
So wie ich es verstehe, geht es nur um die Frage: Sieht man LED Scheinwerfer schlechter am Tage?
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Roads??
Where we're going we don't need Roads....
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
moin Mädels,
ich wollte mal ganz kurz ein wichtiges Thema anschneiden. Es geht um einen Bekannten, der mit seiner E-Glide letzes Jahr einen schweren Verkehrsunfall hatte. Ein PKW übersah den Krad-Fahrer beim Abbiegen und er fuhr mit 50Sachen in den Audi rein. Schwere Verletzungen waren die Folge, ist aber wieder fast genesen (Glück gehabt). Nun liegt ein vom Gericht in Auftrag gegebeness Gutachten vor, da der PKW-Fahrer behauptete, dass das Motorrad OHNE LICHT gefahren sei, was auch andere Zeugen aussagten. Es ist aber laut Gutachten klar, dass der das Licht angehabt hatte.
...
gruss,
ricky
Wenn ich das hier so lese, überlege ich, ob ich meine weißen Blinkergläser (69307-02), nicht wieder gegen die originalen tausche.
Sollte zB. ein Unfallgegner angeben, er hat meinen Blinker nicht gesehen, und ich Blinker nur mit DOT Anforderungen montiert habe, ..............??????????
zum zitierten Beitrag Zitat von Sepmi1
Wenn ich das hier so lese, überlege ich, ob ich meine weißen Blinkergläser (69307-02), nicht wieder gegen die originalen tausche.
Sollte zB. ein Unfallgegner angeben, er hat meinen Blinker nicht gesehen, und ich Blinker nur mit DOT Anforderungen montiert habe, ..............??????????
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Ich denke aber auch dass JEDEM hier im Forum klar ist, das er, sobald er etwas nicht Straßenzulassungskonformes , an seinem Krad gebaut hat, im schlimmsten Falle mit heftigen Repressalien rechnen muss.
Oder bin ich da zu blauäugig?
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Schuld haben immer nur die Anderen
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.
zum zitierten Beitrag Zitat von carlos.D
Ich denke aber auch dass JEDEM hier im Forum klar ist, das er, sobald er etwas nicht Straßenzulassungskonformes , an seinem Krad gebaut hat, im schlimmsten Falle mit heftigen Repressalien rechnen muss.
Oder bin ich da zu blauäugig?
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Es muss immer im kausalen Zusammenhang stehen. Als Beispiel mal den Luftfilter.
Nur weil Du da was unzulässiges dran hast und Dir jemand die Vorfahrt nimmt, kekommst Du nicht automatisch die Schuld
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Gruß
Dirk
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zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Es muss immer im kausalen Zusammenhang stehen. Als Beispiel mal den Luftfilter.
Nur weil Du da was unzulässiges dran hast und Dir jemand die Vorfahrt nimmt, kekommst Du nicht automatisch die Schuld
also so wie ich das mitbekommen habe, reicht es sogar aus, wenn ein nicht genehmigter luftfilter verbaut wurde.... und zwar in der hinsicht, dass die versicherung nicht zahlt, wegen erloschener betriebserlaubnis. PENG! bleibste auf den kosten sitzen... dann bleibt nur der weg über das gericht. das wird dann die zusammenhänge prüfen und wohl evtl. anders entscheiden. aber erstmal SUCHEN DIE VERSICHERUNGEN was, um nicht zahlen zu müssen.... und dann kommt ein jahre langer rechtssteit zu stande.... SO LÄUFT DAS HEUTE!
ricky
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Hier muss ich Ricky recht geben.
Die ABE erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Schaut bitte in eure Versicherungs-AGB. Dort steht bestimmt irgendwo, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn die ABE erloschen ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die jeder hat.
Wenn jetzt ein Unfall passiert, dann zahlt zwar die Versicherung zunächst an das Unfallopfer (kannst du ein oder der andere), holt sich das Geld aber von dir erst einmal wieder (wegen anderem Map oder Luftfilter oder....), wegen ihrer AGB Klausel.
Jetzt kannst du dich mit der Versicherung auseinander setzen und dein Anwalt kann beweisen, dass das Map nichts mit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder des Abgas- und Geräuschverhaltens zu tun hat.
Wird die Leistung durch das Map gesteigert oder die Abgaswerte verändert durch eine nichtzugelassene Anlage, wird das schwer (da das Bike evtl. nicht mehr dafür ausgelegt, anderer Bremsweg etc.)
Wenn dann ein Unfall passiert, kann ein geschickter Anwalt bestimmt nachweisen, dass das konkrete Teil oder die konkrete Änderung nicht zu dem Unfall beigetragen hat (trotz mehr Leistung). Aber das kostet Anwälte und Gutachter, die du erst einmal zahlst und ob das dann klappt ist sehr unsicher. Sehr wahrscheinlich bekommt man ein Mitverschulden wegen grober Fahrlässigkeit (dann muss man nur einen Teil an die Versicherung zahlen), im schlimmsten Fall sogar Vorsatz (dann zahlt man alles zurück).
Ich persönlich finde es einfacher und preiswerter, die ABE zu erhalten.
Ich empfinde es als aggressiven Unsinn und nicht nur Halbwissen, wenn man so tut das ein anderes Mapping oder ein nicht zugelassenes Teil nur den Spaß erhöht und es kein Problem ist, den Versicherungsschutz zu behalten.
Aber wir sind in einem freien Land und jeder kann machen, was er will. Nur, wenn die ABE erloschen ist und die Versicherung einen dann in Regress nimmt (auch wenn man nicht schuld ist), darf man auch nicht heulen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
also so wie ich das mitbekommen habe
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Gruß
Dirk
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Ich bin verwirrt. Ein Kumpel ist beim TÜV vorgefahren , mit China LED. Anstandslos (trotz nachfrage) TÜV bekommen, da das Licht korrekt eingestellt und eine E Nummer drauf war.
Und nun?
Selbst mit einem Mapping, da eine KessTech und SE Stage 1 Luftfilter verbaut sind und das so eingetragen ist, kam er ohne Murren durch den TÜV.
Und wenn er dann runter vom Hof fährt, ihn einer Übersieht und umfährt, trägt er eine Teilschuld?
Abgesehen davon , das das hier um den China LED hier geht, heißt das im Umkehrschluss :
Bei erfolgreicher Eintragung einer Klappenauspuffanlage UND eines zugelassenen offenen Luftfilters von HD in den Fahrzeugschein und das dazu (benötigte) Mapping, erlischt mir meine ABE?
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Life your dream....
back top topic...
da das anscheinend problematisch mit dem erkennen des gegenverkehrs mit led-scheinwerfern ist habe ich mich mal an einen US forums-beitrag erinnert: dort wurde auch das problem mit dem erkennen des motorrads vom gegenverkehr diskutiert. in den staaten fahren die ja auch alle "mutiger" als wir. dort wurde mal folgendes vorgeschlagen, um sich als krad "sichtbarer" zu machen:
die erreichte streulichtwirkung soll um das vielfache höhrer sein. müsste ich mal ausprobieren......
ob das bei einer kontrolle sofort auffallen würde??? ich denke, dass auf jeden fall die betriebserlaubnis der birne erloschen ist bei solchen modifikationen.
ricky
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Zitat von -Blacksteel-
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
also so wie ich das mitbekommen habe