Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Auspuff, Strafen 2017 und der ganze Schei. (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=73169)
Also, kann mich nur einigen Leuten anschließen, jeder 2. te fährt mit irgendwas durch die Gegend, was nicht Gesetzeskonform ist.
Da ich weiß was kommt, wenn die Grünen mich anhalten, Schnauze halten, keine dämlichen Ausreden, mit Glück weiterfahren, wenn`s dumm läuft ADAC rufen, zahlen und fröhlich sein.Sonst lass ich den Ofen, wie ich Ihn beim Händler gekauft hab.
Fahr jetzt 12 Jahre mit irgendetwas rum, was nicht immer ok war. wenn sie mach dieser Zeit mal anhalten, teile ich den Betrag durch die Jahre und schon isses, nur halb so schmerzlich.
Hab letztens mit dem Auto mitten auf dem Bürgersteig angehalten, wegen der Pizza, kam auch son Männlein vorbei und hat mich vollgeschwallt. EC Karte hinhalten und abbuchen,Scheiße danach war die Torte kalt.
"EC Karte hinhalten und abbuchen "
Dann hat die Pizza das Doppelte gekostet und war auch noch kalt ... hat sich gelohnt.
Opa hat immer gesagt: man kann jede Mark nur einmal ausgeben....
triple
Moinsen,
wer hier mit weit über 100 DB ( von alten Kisten mal abgesehen ) rumfährt braucht hinterher auch nicht zu heulen.
Hauptsache die Harley bollert und ist laut. Bei dem Lärm sind das eh nur Eisdielenfahrer. Wer schon mal ein paar hundert
Kilometer am Stück gefahren ist hat entweder Ohrstöpsel ( Frage: wofür dann der laute Auspuff ) oder der Auspuff ist im
Rahmen.
__________________
suum cuique
zum zitierten Beitrag Zitat von Mille
Moinsen,
wer hier mit weit über 100 DB ( von alten Kisten mal abgesehen ) rumfährt braucht hinterher auch nicht zu heulen.
Hauptsache die Harley bollert und ist laut. Bei dem Lärm sind das eh nur Eisdielenfahrer. Wer schon mal ein paar hundert
Kilometer am Stück gefahren ist hat entweder Ohrstöpsel ( Frage: wofür dann der laute Auspuff ) oder der Auspuff ist im
Rahmen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Timi
Ich verstehe einige in diesem Thread nicht! Wenn ich mit nicht legalen Tröten und Luftfiltern durch die Gegend fahre, nehme ich das Theater doch in Kauf. Das wissen die Schergen des Königs auch. Die dürfen sich auch von Anwohnern anblöken lassen, dass mal wieder eine Gruppe von "Rockern" durch ihr Gartenzwergimperium gerollt ist. Ist doch klar, dass die alle genervt sind. Wir haben letztes Jahr an einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" teilnehmen dürfen. Mein Kumpel und ich haben bestimmt noch eine Stunde vor Ort Pause gemacht. Die Ausreden waren der Burner! Niemanden ist aufgefallen, dass der Rückstrahler fehlt. Was? In den Dragpipes sind keine Dämpfer?! Ich muss die Braincap tragen, weil ich von normalen Helmen immer einen steifen Nacken kriege! Würdet ihr euch das Glauben???
Wenn man schon einen auf "harten OUTLAW" macht, dann darf man sich auch nicht vor der Rennleitung einscheißen. Wenn es euch erwischt, dann ist das eben so. Ein richtiger Mann sucht keine billigen Ausflüchte! Er wartet auf seine harte und gerechte Strafe!
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeJay574
zum zitierten Beitrag Zitat von Mille
Moinsen,
wer hier mit weit über 100 DB ( von alten Kisten mal abgesehen ) rumfährt braucht hinterher auch nicht zu heulen.
Hauptsache die Harley bollert und ist laut. Bei dem Lärm sind das eh nur Eisdielenfahrer. Wer schon mal ein paar hundert
Kilometer am Stück gefahren ist hat entweder Ohrstöpsel ( Frage: wofür dann der laute Auspuff ) oder der Auspuff ist im
Rahmen.
Sehe ich auch so.
Da müssen sich die Motorradfahrer nicht wundern wenn viele Leute einen Hals auf Biker haben, Strecken gesperrt werden, oder sogar zu drastischeren Mitteln gegriffen werden. Das ist übrigens nicht Harley exklusiv sondern betrifft viele Motorradmarken.
Ich bin auch für einen guten Sound, aber einfach nur brüllend laut ist lächerlich und unreif. Das sollte man den 18jährigen GTI Fahrern überlassen.
Ohrenstöpsel brauche ich gegen die Windgeräusche im Helm, die viel lauter sind als die Tüten. Bei dem das nicht so ist. Rechts ist das Gas.
__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Ohrenstöpsel brauche ich gegen die Windgeräusche im Helm, die viel lauter sind als die Tüten. Bei dem das nicht so ist. Rechts ist das Gas.
__________________
__________________
Grüsse aus Gelsenkirchen
Stefan
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Bei dem das nicht so ist. Rechts ist das Gas.
__________________
Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Mal eine Frage in die Runde.
Welche Strafe droht beim anbringen eines Werkstattschalters einer KessTech?
Denn:
Emissionen werden nicht beeinflusst
Lautstärke ändert sich auch nicht
Stilllegung? Geldbuße?
__________________
Life your dream....
Das Anbringen ist straflos sofern der Schalter an einer beim Fahren unzugänglichen Stelle angebaut ist. Am Lenker ist der Schalter verboten. Legal ist der Schalter dann aber nur wenn er nicht benutzt wird:-)
vgheiko
Gude!
wurde mit Auspuff und luffi ohne Zulassung angehalten.
hab heute einen Brief von der Kreisverwaltung bekommen.
Die wollen, dass ich ein Gutachten nach Paragraph 21 erstellen lasse beim TÜV, um damit eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.
der Polizist sagte mir bei der Kontrolle, dass ich nach Korrektur der Mängel bei der Zulassungsstelle vorführen müsse und dann meinen fahrzeugschein wiederbekomme.
wer hat Erfahrungen diesbezüglich?
Hat der Polizist gemeint was die Kreisverwaltung von mir will? So wie ich das verstanden habe nicht.
macht es Sinn da einen Anwalt mal zu fragen?
gruss
fred
§ 19 StVzo
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend.
§ 21 StVzo:
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständige Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständige Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischen Vorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. In den Fällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
---------------------------- Auf deutsch:
Einzelabnahme beim TÜV unter Vorlage der Genehmigungen für Auspuff und Luftfilter, bzw. eines Abgas und Geräuschgutachten. Alternativ Rückbau auf Serie bzw. zugelassene Teile.
Anschließend mit Gutachten des TÜV zur Zulassungsstelle ...
Fahrten mit dem Fahrzeug sind ausschließlich zum Zweck der Neuerlangung der Zulassung gestattet.
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
@HeWood
Fakten - Belege ? ... neee ... also bitte erst nachdenken oder informieren.
IMO sieht die Rechtslage so aus dass sich die Versicherung erst dann drücken kann wenn ein kausaler Zusammenhang besteht.
- ob Luftilter oder auch Auspuff geschlossen/offen wird keinerlei Einfluss auf den Unfallverlauf haben
- abgefahrene oder nicht typisierte Reifen, Modifikationen an Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung ... hier sieht die Sache schon anders aus (sicherheitsrelevante Teile)
Hi HeWood,
nagle mich nicht fest - schon gar nicht mit Paragraphen - bin kein Rechtsfuzzi - der Fall ist schon etliche Jahre her und da ging es um einen Fall wo die Versicherung den Haftpflicht?-Schaden nachträglich per Regress vom Verursacher einfordern wollte aber schlußendlich vor Gericht abblitzte weil kein kausaler Zusammenhang bzw. keine - ähh Gefahrenerhöhung - nennt man das so ??? - seitens Versicherung nachgewiesen werden konnte.
Schließlich ist ja jede Klappenauspuffanlage - defacto großteils offen - Leistungsplus liegt ohnehin im Toleranzbereich (da die Originalanlagen zu 95% nicht mal die angegebene Nennleistung errrichen) , auch offenen Luffis ändern den Schadstoffaustoss nicht dermassen - hatte selbst mit fettem Mapping noch nie Prob's bei der Abgasuntersuchung (auch wenn die Herstellerangabe nicht eingehalten wurde - der Grenzwert wurde trotzdem nicht erreicht).
Soweit mein Wissensstand - aber wenn du ein Profi bist - wie sieht es mit den Fakten und Belegen von deiner Seite aus ?
Dann kannst du uns ja sicherlich verbindlich aufklären - kann ja auch sein das ich falsch liege, da ich mich nur auf gelesenes beziehen und nicht aufgrund persönlichen Erfahrungen hierzu Stellung nehmen kann.