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Geschrieben von v2devil am 16.03.2010 um 09:50:

ist doch wie immer:
wenn er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, brauchst du auch nix eintragen.
Entspricht er nicht diesen Vorgaben, hilft auch keine Eintragung, da unwirksam...
hatten wir doch schon x-Mal...

großes Grinsen

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Dimitri am 16.03.2010 um 12:00:

Der Anbieter schreibt auf der Seite aber nix von TÜV was aber doch nicht heisen muß das er nicht TÜV fähig ist. Die TB Teile haben ja auch ein Gutachten dabei. Da sowas aber nicht billig ist denke ich, würd ich mir als kleiner Hersteller auch überlegen ob ich sowas überhaupt machen lasse wenn nicht riesen Stückzahlen verkauft werden. Kann ja jeder selber eintragen lassen. Aber Gutachten oder Eintragung muß man eben haben oder lieg ich da falsch?


Geschrieben von v2devil am 16.03.2010 um 13:02:

falsch!
der seitliche Kennzeichenhalter MUSS NICHT eingetragen werden; er MUSS den gesetzlichen Vorgaben (Neigung, Sichtbarkeit von der Seite etc.) entsprechen.
Die kurzen Halter entsprechen dem meist nicht (Sichtbarkeit von rechts) und daher ist´s bei manchen Kontrollen auch egal ob eingetragen oder nicht!
Natürlich hilft dir eine Eintragung oft bei Kontrollen weiter, aber die Jungs sind auch nicht mehr so blöd wie früher und messen (in Frankfurt, Eifel...) häufiger nach; da nützt dir auch keine Eintragung...

und hier nochmal im Detail:

Das EG – Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:

93/92/EWG „Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung“
93/94/EWG „Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad“
97/24/EG Kapitel 3 „Bauteile und Merkmale (vorstehende Außenkanten)“

93/92/EWG
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Also: Rückleuchte mittig des Fahrzeuges, Kennzeichenleuchte zusätzlich (natürlich) über dem Kennzeichen. (Kasi)

93/92/EWG

Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:

Breite x Höhe mindestens

Abmessung der - bei Kleinrad 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm
Anbringungsstelle - bei Krad 280 mm x 210 mm

Neigung des Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
Kennzeichens
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.

Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.

Abstand Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
Zum Boden
Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem
Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der
Radmitte sein.

Geometrische Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des
Sichtbarkeit Kennzeichens vollständig sichtbar sein.nach oben 30°nach unten 5 °seitlich 30°
Vorstehende Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3
Außenkanten
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten
Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,
Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko
Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern
Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder
Gestreift werden.

Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Abweisblech o. Ä. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende
Mindestradien einzuhalten sind.

Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mmFür stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20 mm Längekleiner oder gleich der Hälfte des Durchmessers; bei einem
Durchmesser > 20 mm Kantenradius min. 2 mm

Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten
Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt oder damit überzogen
sind.

Außerdem ist zu beachten / zu fordern:

Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. H. bei maximaler Schräglage beim Fahrbetrieb berührt Kennzeichen nicht die Fahrbahn).Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leuchte mit entsprechender Bauartgenehmigung erforderlich).RadabdeckungBei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.



So, jetzt weißt du bescheid fröhlich großes Grinsen

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Dimitri am 16.03.2010 um 13:44:

Diese Regeln sind mir auch bekannt :-)
was ich meinte ist, dass dieser Halter auf den ersten Blick recht legal aussieht weil er doch ein ganzes Stück weiter nach hinter geht als der von Rick's oder der kurze von TB.
Aber selbst wenn er allen Bestimmungen entspricht wäre es ohne Gutachten oder Eintragung kritisch, denke ich. Ich wollte nicht das die jedesmal alles nachmessen. Ein Gutachten belegt ja nur das er allen Bestimmungen entspricht. Wenn ich keines hab und deswegen per Einzellabnahme eintragen lasse (wo die Bestimmungen schließlich auch geprüft werden sollten) ist das doch in Ordnung. Wenn dabei natürlich getrickst wird nützt es wenig, dassist mir auch klar.
Mir ging nur darum das ich als Händler auch nicht unbedingt ein Gutachten machen lassen würde selbst wenn das Teil legal ist, solange ich nicht massenweise davon verkaufe. Kann schließlich der Halter selbst eintragen lassen.


Geschrieben von Harleykin am 16.03.2010 um 15:45:

@Dimitri,
Ich schick Dir heute Abend mein Gutachten per PN.
Bei der Eintragung wird sowie so noch einmal
nachgemessen ob es den Vorschriften entspricht.
Die Eintragung schützt keinesfalls vor Kontrollen,
jeder kann ja schließlich nach der Eintragung
immer wieder die Position ändern.

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Harleykin

Freude
BRC #15


Geschrieben von Dimitri am 16.03.2010 um 15:50:

@ Harleykin
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Da gebe ich Dir recht. Aber irgendwie fühle ich mich sicher wenn es wenigstens mal geprüft wurde von einem gescheiten TÜV und der seinen Segen gibt. Ich werde danach definitiv nix dran ändern.


Geschrieben von Nolimit am 17.08.2010 um 19:40:

Kennzeichen seitlich befestigen

hiho

ich möchte gerne mein kennzeichen seitlich befestigen
wo krieg ich sone halterung für die nrs vll .sogar in berlin?

gruss nolimit


Geschrieben von giftyz am 18.08.2010 um 09:39:

oder in ebay.................oder bei NLC, oder bei genscher, oder bei thunderbike, oder bei tony chrome, oder bei custom crome oder bei bernie#s oder bei nick harley.......

na schau erstmal da und wenn das nicht reicht hab ich nochn paar tips großes Grinsen

gifty

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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-) Freude Freude Freude


Geschrieben von Dodo2204 am 18.08.2010 um 11:06:

Hat jemand den von NLC dran ??? Gibts da ein Gutachten dazu ??? Bilder ?

denn:
Z 6025 Seitlicher Kennzeichenhalter VRod
or ginal Schwinge / Side Licence plate br acket or g.swingar m 169,00 eur o wär ja ein Schnäppchen Zunge raus

Dodo


Geschrieben von Batista am 18.08.2010 um 15:41:

ich hatte einen kennzeichenhalter von genscher dran. hatte nur probleme. schrauben rissen ständig ab(keine schraubensicherung benutzt). dann brach mir an der bohrung für die steckachse ganze halter ab!!!!!!.


Geschrieben von Georg am 18.08.2010 um 19:54:

Wieso nehmt ihr eigentlich nicht den Original Halter?
Erschwinglich, gut, klappbar und keine Diskussionen über Zulassung.


Geschrieben von Nolimit am 18.08.2010 um 21:22:

thx gifty

@georg

was kostet der originalhalter und wie siehts aus?

@gifty

die brems- und kupplungshebel bei NLC sehen so verdammt geil aus
die werde ich mir auf jeden fall besorgen
was kosten die eigentlich

ich würde ganz gerne meine eigenen parts im 3d modell erstellen und dann direkt an die cnc maschine übergeben

muss doch ne werkstatt geben die sowas macht...


Geschrieben von Georg am 18.08.2010 um 23:36:

Zitat von Nolimit
...
was kostet der originalhalter und wie siehts aus?
...

Den Preis erhältst du von deinem Dealer, das Foto von mir:


Geschrieben von giftyz am 19.08.2010 um 17:29:

...das ist bis --dato zumindest-- der hässlichte den ich gesehn habe,vielleicht will ihn deswegen keiner verwirrt

gifty

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Geschrieben von MadMarty666 am 20.08.2010 um 07:40:

hässlich ist der ja nur von vorn.... die meisten sehen die rod ja von HINTEN großes Grinsen

Schöne (und mit sicherheit teuerste) Lösung ist die HPU-Schwinge mit seitlichem Halter
HPU-Parts .

Bei mir siehts dann SO aus cool