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Geschrieben von BZ am 21.03.2011 um 22:34:

Es geht hier wohl um die minimale Breite üblicher, zweizeiliger Kennzeichen und nicht irgendwelche, durch Vitamin B erlangte exotische Ausnahmen.


Geschrieben von Ironmäään am 21.03.2011 um 22:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von edewolf3
Wie kriegt man ein 150er

ist nur ein versuch,denke nicht das es klappt.
mit den neuen buchstaben/zahlen grössen wäre ein 150er in meinem fall möglich, da aber die schilder auf 180minimal grösse festgelegt wurden ,wird meine kombi auf ein grösseres gestempelt.
ist halt viel platz verschendet,aufn 150er würde es perfekt ausehn.
freu mich aber auch auf das 180ersmile ist ja auch super klein gegenüber mein jetztiges.

gruss

__________________
Meine Schwarzesmile


Geschrieben von BodenseeIron am 22.03.2011 um 00:05:

Ich habe mir gestern ein 150er und ein 180er bestellt. Sobald man die neuen Kennzeichen zulassen kann, werde ich zu Zulassungsstelle gehen und ihnen erst mal das 150er unter die Nase halten. Evtl. kennen sie sich noch nicht so gut aus und kleben mir den Stempel daruf. fröhlich Wenn nicht, kann ich immer noch das 180er raus ziehen... Freude


Geschrieben von First Evo am 22.03.2011 um 00:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von BZ
Es geht hier wohl um die minimale Breite üblicher, zweizeiliger Kennzeichen und nicht irgendwelche, durch Vitamin B erlangte exotische Ausnahmen.

Die Größe habe ich auf beiden Bike´s. Auf dem ersten per Gerichtsbeschluß, bei dem zweiten wollte die Zulassungsstelle erst gar kein Veto mehr einlegen.


Geschrieben von Tolot am 22.03.2011 um 10:31:

Zitat von First Evo
[quote]Zitat von BZ
Die Größe habe ich auf beiden Bike´s. Auf dem ersten per Gerichtsbeschluß, bei dem zweiten wollte die Zulassungsstelle erst gar kein Veto mehr einlegen.

Erzähl´ mehr über den Prozeß. Kannst Du das Urteil einscannen und uploaden oder mir zumailen? Ich prozessiere gerade selbst gegen den Kreis, da sind solche Urteile enorm hilfreich.

mfg, Tolot


Geschrieben von Tolot am 22.03.2011 um 10:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von BZ
Es geht hier wohl um die minimale Breite üblicher, zweizeiliger Kennzeichen und nicht irgendwelche, durch Vitamin B erlangte exotische Ausnahmen.

Naja, muß nicht Vitamin B sein, kann auch Vitamin E oder einfach Ignoranz oder Großzügigkeit/Verständnis der Zulassungsbehörde sein. Unzureichende Gesetzestreue gibt es in beiden Richtungen. :-/ Blöd nur, wenn man bei einem Halbgott gelandet ist ...

mfg, Tolot


Geschrieben von Tolot am 22.03.2011 um 10:35:

Zitat von hoka
Zitat von Tolot
Zitat von hokaMeine Aktion Kennzeichen 195x130 mm ist mittlerweile vor Gericht gelandet.

Erzähl mehr darüber.

Eintrag in die Papiere (Gutachten wg. blblblaaa...Bauartbedingt etc.)

Geht´s vielleicht ein bischen genauer? Welches Mopped, welches Kennzeichen willst Du, welche Argumente?

mfg, Tolot


Geschrieben von hoka am 22.03.2011 um 10:46:

Zitat von Tolot
Zitat von hoka
Zitat von Tolot
Zitat von hokaMeine Aktion Kennzeichen 195x130 mm ist mittlerweile vor Gericht gelandet.

Erzähl mehr darüber.

Eintrag in die Papiere (Gutachten wg. blblblaaa...Bauartbedingt etc.)

Geht´s vielleicht ein bischen genauer? Welches Mopped, welches Kennzeichen willst Du, welche Argumente?

mfg, Tolot

Meine RK 2007 / Kennzeichen hatte ich mir schon "anfertigen lassen" 195 breit 130 hoch.
Es sollte im Kraftfahrzeugschein eingetragen werde....sagte man mir.

__________________
think before you drive


Geschrieben von First Evo am 22.03.2011 um 11:05:

Das wird dir wenig nutzen, bei einer ´01er Sporty wirst du auch kaum Erfolgsaussichten haben.

Sowas sind immer Einzelurteile, bei mir auf Alter, Bauart, Gutachten, Umbaukosten und Bestandsschutz gestützt.
An einer 01er Sporty ist die Halterung für ein Kuchenblech "Serienmäßig" verbaut. Somit passt nicht eine Begründung auf deine Mopette zu.
Es gab erst gar keine Verhandlung,dass Gericht hat so entschieden. Vor meinem Umzug in den Norden, hatte ich ein 80er Schild aus Trier Also: "TR $$ €€ "UND" Saison 4 -10" auf dem Bike. (dort mit Vit. B bekommen) und die Größe wurde im Brief eingetragen.
Hier wollte man mir eine 28er Platte zuteilen, da habe ich verzichtet und bin weiter mit meinem Trierer Schild gefahren.
Das hat dem Kreis auch nicht gepasst und ich habe eine OWI Anzeige bekommen. Dagegen legte ich Widerspruch ein und das ganze ging an zuständige Gericht.
Dort habe ich mitgeteilt, dass keine andere Größe an mein US Motorrad passt, ein Umbau des fast "Historischen" und im "Original" Zustand befindlichen Fahrzeug, ca 30% des aktuellen Wertes kostet, die Kennzeichengröße durch Eintragung belegt- und dem mittlerweile zusätzlich eingeholten TÜV Gutachten, nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten machbar wäre. Der Grund, der dann vom Gericht benannt wurde, bezog sich auf den Bestandsschutz der bereits vorhandenen Größe. Auf ein Saison Kennzeichen mußte ich aber Verzichten, dass wollte ich sowieso nicht mehr. Bei dem zweiten "jüngeren" aber baugleichen Bike, habe ich den Chef gleich auf mein anderes Bike, die ebenfalls vorhandene Eintragung im Brief und das Urteil verwiesen, er konnte sich noch gut daran erinnern und hat mir sofort ein 80er Schild zugeteilt.


Geschrieben von Tolot am 22.03.2011 um 11:06:

Zitat von hoka
Meine RK 2007 / Kennzeichen hatte ich mir schon "anfertigen lassen" 195 breit 130 hoch.
Es sollte im Kraftfahrzeugschein eingetragen werde....sagte man mir.

Das sind doch die Masse der 80er-Kennzeichen? Das kannst Du, wenn sich Behörde/Gericht ans Gesetz hält, definitiv vergessen. 80er Kennzeichen sind ausdrücklich nur für mehrspurige Fahrzeuge als Ausnahme erlaubt, nicht für Moppeds (Anlage 4 zu § 10 FZV, dort Nr.4). was nicht heißt, daß manche Behörden mit Vit. A oder E oder aus sonstigen Gründen es nicht durchgehen lassen. Aber es gibt mindestens zwei Urteile von VGHen, die dies abschlägig beschieden haben - und leider zu recht, muß ich sagen, da gibt es nichts zu meckern, die FZV ist da eindeutig.

mfg, Tolot


Geschrieben von First Evo am 22.03.2011 um 11:11:

Nicht ganz, es gibt die Ausnahmen für Oldtimer mit (ursprünglicher) 6 Volt Anlage, ich glaube bis 1956, es gibt die Ausnahme "Bauartbedingt" und letztlich der Bestandsschutz.


Geschrieben von Bobber-Knight am 22.03.2011 um 11:31:

Was in den Papieren eingetragen ist, muss von keinem Straßenverkehrsamt akzeptiert werden. Die schauen sich das Mopped an, sagen "passt auch größer" und fertig sind die damit. Wenn wir ehrlich sind : Eigentlich gibts auch keinen Grund ein Kennzeichen extra klein ans Mopped nageln zu können außer : Es sieht sch.... aus. Ausnahme sind natürlich wirklich bauart- bzw baujahrbedingt.

Als ich jetzt meinen Wagen zugelassen hab, hatte ich auch 80er Kennzeichen eingetragen. Die Aussparung reicht aber für ein 34er . Ratet mal was ich nun fahre? großes Grinsen

Dieser ganze "Gefälligkeitssschmuh " nutzt im Ernstfall nun mal nix.

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Only Kicker seperates the man from the boys


Geschrieben von Kid am 22.03.2011 um 11:36:

Naja, denk mal an die Sicherheit bei seitl. Kennzeichen. Je kleiner desto weniger Fläche, an der sich Menschen verletzen können.

Denkt denn keiner auch mal an die Kinder? fröhlich fröhlich

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Baby


Geschrieben von First Evo am 22.03.2011 um 11:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kid
Naja, denk mal an die Sicherheit bei seitl. Kennzeichen. Je kleiner desto weniger Fläche, an der sich Menschen verletzen können.

Denkt denn keiner auch mal an die Kinder? fröhlich fröhlich

oder an, vom Aussterben bedrohte Fliegen, die an das seitlich montierte Schild klatschen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Der Schuss kann aber nach hinten los gehen, dann werden seitliche nicht mehr erlaubt fröhlich Baby


Geschrieben von Tolot am 22.03.2011 um 11:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von First Evo
Nicht ganz, es gibt die Ausnahmen für Oldtimer mit (ursprünglicher) 6 Volt Anlage, ich glaube bis 1956, es gibt die Ausnahme "Bauartbedingt" und letztlich der Bestandsschutz.

Das habe ich schon ein paar Mal gehört - aber wo steht das? In einem entsprechenden Behördenbescheid oder Urteil muß ja eine Hausnummer stehen, ein Paragraf, auf dem diese Entscheidung beruht. In der FZV findet sich nur (dort Anlage 4 Nr.4 zu § 10), daß es das 80er Kennzeichen ausdrücklich nur für mehrspurige Fahrzeuge gibt.

mfg, Tolot