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Geschrieben von xuevalue am 09.04.2015 um 16:05:

Also ich habe den seitl. KZH von CW per Einzelabnahme eingetragen bekommen.

Cheers


Geschrieben von Earthfox am 09.04.2015 um 16:10:

Gibt denn ne Vorgabe wie weit die Blinker vom Ende reingelegt werden dürfen?


Geschrieben von Black Pearl am 09.04.2015 um 16:33:

Google mal nach Beleuchtungseinrichtung EWG Richtlinie. Hab das jetzt nicht im Kopf und bin unterwegs. Auf'm Rechner hab ich die Vorschrift.

@xuevalue
Das ist das Gleiche wie mit eingetragenen Auspuffanlagen. Kommst Du in eine Kontrolle und die messen die Sichtwinkel aus, was im Gegensatz zu einer Geräuschmessung sehr einfach mit nem Zollstock zu bewerkstelligen ist, nutzt dir das ganze Eingetragene herzlich wenig. Übrigens kommt beim Kennzeichen dann fast immer Kennzeichenmissbrauch hinterher.

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von xuevalue am 09.04.2015 um 17:11:

Nicht ganz richtig. Deine Aussage stimmt, wenn du ein generelles TÜV Gutachten hast.

Wenn du eine Einzelabnahme inkl. Vollgutachten nach §21 hast, trifft deine Aussage nicht zu.


Geschrieben von Black Pearl am 10.04.2015 um 14:07:

Vielleicht reden wir an einander vorbei, vielleicht auch nicht.
Kenne den Cultwerkhalter nur von eben mal kurz googeln und der ist schon mächtig kurz, so dass die Sichtwinkel auf keinen Fall eingehalten werden. Und einen Unterschied bzgl. der Sichtbarkeit wird in der Vorschrift auch nicht gemacht, so dass dir ein kompetenter Prüfer und auch ein wissender Gesetzeshüter trotz deiner §21 Gutachten schlicht und ergreifend Kennzeichenmissbrauch vorwirft.
Ist aber, wie so alles im Leben, jedem selbst überlassen, was er tut.
So, genug off topic hier. Geht schließlich um Reifen und nicht um lesen und verstehen von Vorschriften und Gesetzen. Zunge raus

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Geschrieben von Harley Oppa am 10.04.2015 um 14:36:

Zitat von Black Pearl
Google mal nach Beleuchtungseinrichtung EWG Richtlinie. Hab das jetzt nicht im Kopf und bin unterwegs. .

Die EWG Richtlinien sind aber nur für Kraftfahrzeuge und Anhänger.

E CE-R 53 ist für Krafträder

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Geschrieben von Harley Oppa am 10.04.2015 um 14:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Earthfox
So Bikefarm ist wirklich sehr nett und hilfsbereit. Ich hab nen kurzen Heckfender von Cultwerk drauf, den Cultwerk KFz halter und die Blinker am Stossdämpfer. Er meint, dass es so nicht abgenommen würde, da immer das Gesamtfahrzeug begutachtet würd + ein Foto gewchossen werde, welches dann eine Instanz hörer gereicht wird, zur erneuten Kontrolle. Er meint ich müsste nen längeren Fender dran bauen, die Blinker wieder irgendwie weiter nach hinten bringen und der kfz wäre nicht um 30grad einzusehen und würde nicht gehen. Wenn ich es so umbaue könne er das Rad vermutlich eintragen lassen. Bitte nicht wortwörtlich nehmen, bin Laie und das ist vom Gespräch hängen grob geblieben smile

- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.

Quelle :
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

ne andere Quelle für Lichttechnische Einrichtungen ist
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf

aber nur mal so, wäre mir das schon zu doof wenn die in Melle meinen ich müsste mein ganzes Bike umbauen um ein Rad eintragen zu lassen. Hier im Ruhpott kannste sogar mit dem Gutachten der StreetBob das Rad eintragen lassen ohne irgendwas zu ändern.

Ich würde mir mal nen anderen TÜV bzw Schrauber suchen

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Geschrieben von Earthfox am 10.04.2015 um 21:42:

Am Liebsten würd ich natürlich zu nem TÜV fahren der so nen Streetbobrad vor kurzem eingetragen hat. Dafür würd ich auch nen paar Meter fahren. Also gern Bescheid geben.
@Harleyoppa: wie lang ist das denn her? Oberhausen sinds 150km, dass wäre drin


Geschrieben von Harley Oppa am 11.04.2015 um 00:25:

Hab ich erst letzte Woche so einem Aspiranten gemacht.

Aber kannste auch selber machen, mittlerweile ist Thunderbike da auch drauf spezialisiert

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Geschrieben von Black Pearl am 11.04.2015 um 12:24:

Zitat von Harley Oppa
Zitat von Black Pearl
Google mal nach Beleuchtungseinrichtung EWG Richtlinie. Hab das jetzt nicht im Kopf und bin unterwegs. .

Die EWG Richtlinien sind aber nur für Kraftfahrzeuge und Anhänger.

E CE-R 53 ist für Krafträder

Ja und nein. Die E CE-R 53 ist für Krafträder. Macht aber keine Aussage bezüglich der genauen Anbringung in Fahrzeuglängsrichtung.

Soweit mein letzter Kenntnisstand ist, ist nach wie vor gültig die
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen


Gibt es als pdf im Netz zum download.

Zitat Seite 42 bezüglich Fahrtrichtungsanzeiger an zweirädrigen Kraftfahrzeugen:
6.3.3.3. In Längsrichtung: der sich nach vorn erstreckende Abstand
zwischen der Querebene, die das äußere hintere Ende des
Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger
darf nicht größer als 300 mm sein.


Sollte es eine neuere und vor allem geänderte Vorschrift geben, wäre ich sehr dankbar. Befasse mich auch nicht jeden Tag damit und schau, ob und wenn ja welche Änderungen es gibt.

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Geschrieben von Hatari am 11.04.2015 um 20:47:

Ich habe heute im Plug and Play Verfahren, mit einer SB Felge und 170/60-17 Avon Storm, meine Forty Eight umgebaut. Ist mit dem 170er Reifen schon ein deutlicher Unterschied zum 150er.
Ich mußte keine Anpassungen vornehmen!

Ich wollte jetzt noch das Heck tiefer legen. Dachte da an die Winkel von Burly. Sollen 2,5 cm bringen.
Hat die jemand von euch verbaut?


Geschrieben von gullymansven am 13.05.2015 um 12:18:

Moin zusammen.....

Habe eine Original Street Bob Felge drin. Allerdings den falschen Reifen drauf. Einen 180/55 17. Keine Chance den eingetragen zu bekommen. Ok, habe ich mich mit abgefunden. Möchte jetzt den Dunlop GT 502 hinten und den GT501 vorne haben.
Nur wer trägt mir das hier in Hamburg und Umgebung ein?
Das Gutachten habe ich mir ausgedruckt aber das ist ja nicht speziell für die Forty Eight. Hat jemand ein Gutachten, Einzelabnahme oder sonst was da? Eine Kopie davon wäre echt Klasse!großes Grinsen
Weiss jemand auch vielleicht, wo ich das ohne Probleme das hier in Hamburg und Umgebung eintragen lassen kann?

Will mir nicht erst die Reifen holen und dann Pustekuchen....keine Eintragung.

Bitte euch um Hilfe!

Gruss Sven


Geschrieben von Earthfox am 13.05.2015 um 13:58:

Also ich habs aufgegeben nachdem ichs hier im Raum Lippe nicht eingetragen bekommen hab (diverse Tüvs) oder hätte mind 300 Taler berappen müssen, da der eine Tüvmensch mind 2 Stunden Probefahrt machen wollte und Abnahme wäre auch nicht garantiert gewesen. Hab jetzt nen Avon Cobra 150 drauf und bin zufrieden


Geschrieben von Harley Oppa am 13.05.2015 um 18:32:

Hier im Ruhrpott keine Probleme bei den Eintragungen.

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Geschrieben von Gabba am 13.05.2015 um 19:26:

Ich hatte auch den GT 501 vorne.
Denk nur drann, dass das ein Hinterreifen ist. D.h andersrum aufziehen! Hoffentlich nimmt dir das dann jemand auch ab. Bei mir haben sich in dem GT 501 quer in der Lauffläche Risse gebildet. Habe von Dunlop auf Reklamation dann 50 Euro wiederbekommen.

zum zitierten Beitrag Zitat von gullymansven
Moin zusammen.....

Habe eine Original Street Bob Felge drin. Allerdings den falschen Reifen drauf. Einen 180/55 17. Keine Chance den eingetragen zu bekommen. Ok, habe ich mich mit abgefunden. Möchte jetzt den Dunlop GT 502 hinten und den GT501 vorne haben.
Nur wer trägt mir das hier in Hamburg und Umgebung ein?
Das Gutachten habe ich mir ausgedruckt aber das ist ja nicht speziell für die Forty Eight. Hat jemand ein Gutachten, Einzelabnahme oder sonst was da? Eine Kopie davon wäre echt Klasse!großes Grinsen
Weiss jemand auch vielleicht, wo ich das ohne Probleme das hier in Hamburg und Umgebung eintragen lassen kann?

Will mir nicht erst die Reifen holen und dann Pustekuchen....keine Eintragung.

Bitte euch um Hilfe!

Gruss Sven

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