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Geschrieben von Sticki1 am 29.07.2014 um 15:52:

Oder die klappe ging automatisch auf .dass hatten ja auch schon einige


Geschrieben von horsberg am 29.07.2014 um 16:07:

kleine Argumentationshilfe:
Die Reibscheiben im Stellhebel verschleissen mit der Zeit. Dadurch sinkt das Losbrechmoment und der Stellhebel dreht sich von alleine. Die Federn ziehen die Anlage immer in Richtung auf. Ist aber kompliziert einzustellen. Kann nur der Händler. Ist aber sowas von schwierig mitten in der Saison zeitnah einen Termin zu bekommen.

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Gruß Andreas
Cu on the Road


Geschrieben von Der Falke am 29.07.2014 um 16:38:

oder...ich habe mich schon gewundert, warum die so laut ist fröhlich


Geschrieben von FastGlider am 29.07.2014 um 17:01:

Zitat von horsberg
Ist aber kompliziert einzustellen. Kann nur der Händler.

Das wage ich aber stark zu bezweifeln!

Habe immer die Reibung selber eingestellt.

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Cody am 29.07.2014 um 18:59:

@ horsberg genau das habe ich bei der letzten Kontrolle erzählt. Darauf dann der Beamte: damit ist die Anlage nicht funktionstüchtig und die betriebserlaubnis erloschen.

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let´s ride


Geschrieben von Batista am 29.07.2014 um 19:11:

Was passiert wenn man vorsätzlich die klappen öffnet? Geldstrafe oder? Dann hebel drehen weiterfahren und 100 meter wieder drehen


Geschrieben von niniobravo am 29.07.2014 um 20:47:

Ich hatte mal die Madenschraube verloren. Dann konnte ich den Stellhebel nicht mehr bewegen.

Ist doch dann defekt oder?

Gruß
Roland


Geschrieben von Cody am 29.07.2014 um 21:38:

Genau, und darf deshalb nicht betrieben werden

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let´s ride


Geschrieben von hank am 30.07.2014 um 07:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von niniobravo
Ich hatte mal die Madenschraube verloren. Dann konnte ich den Stellhebel nicht mehr bewegen.

Ist doch dann defekt oder?

Gruß
Roland

haste falsch nachjustiert. hebel auf anschlag drehen da is innen ne gerade fläche wo die madenschraube plan aufliegen muss. wenn du das nicht machst, verlierst die madenschraube weil sie sich verkantet großes Grinsen

und muss meim vorredner recht geben, schon in der fahrschule hat man damals gelernt das der fahrer die verkehrstauglichkeit vor der fahrt prüfen muss großes Grinsen

übrigends, wenn die grünen dich offen erwischen soll es nicht mehr als 20€, (oder warns 30€ ?!) lärmbelestigung geben, keine punkte und keine höhere strafe. hab mir sagen lassen, das wenn die herrschaften, die so eifrig das gesetz vertreten einer anderen meinung sind was das angeht, ist das willkür. auf keinen fall sollte dann etwas unterschrieben werden, man kann dann bei penzl anrufen und den rest macht dann der chef persönlich. so hatte er das zumindest in hamburg gesagt vor ein paar wochen.
bisher hatte dann keiner, der das gemacht hat iwelche weiteren probleme gehabt hiess es.

und diese 30€ lärmbelästigung ist in meinen augen auch völlig richtig, weil ja die anlagen nicht umsonst eine EG-BE haben, (die natürlich bei iwelchen versteckten schalter spielereien erlischt also das mal vorne weg) lärmbelästigung kannste ja mit der hupe auch machen. oder schneller fahren als erlaubt ist, am ende ist immer der fahrer verantwortlich irgendwo

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Geschrieben von Eightball am 30.07.2014 um 09:50:

Wenn die Penzl offen ist, ist die BE erloschen. Unterschrieben brauchst du eh nix. großes Grinsen

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von hank am 30.07.2014 um 09:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Wenn die Penzl offen ist, ist die BE erloschen. Unterschrieben brauchst du eh nix. großes Grinsen

nein, es stellt keine manipulation am auspuff da, weil der auspuff inkl der klappe und dem hebel so eg-be hat Freude cool somit nur ein funktionsmissbrauch ergo 30€ lärmbelästigung. info direkt von messe hamburg beim penzl stand.
mehr gibts eign nicht zu sagen, alles andere ist quatsch.

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Geschrieben von Eightball am 30.07.2014 um 10:05:

Das ist vielleicht die Ansicht von Penzl. Verlassen würd ich mich da nicht drauf. Augen rollen

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Leo Rider am 30.07.2014 um 10:43:

Zu dem Stellhebel steht als Auflage in der EGBE:
"Das Seilzugsystem der Auspuffanlage muss am Penzl-Bikes Stellhebel funktionsfähig angeschlossen sein. Die Montage des Stellhebels am Lenker ist nicht erlaubt. Der Betrieb der Auspuffanlage im Bereich der STVZO ist nur mit geschlossenen Soundklappen erlaubt."

Fahr ich mit offener Klappe, ist demnach die Auflage nicht erfüllt, also die EGBE erloschen, werd ich erwischt, Funktionsmissbrauch, 30 Euro?
Dreh ich die Klappe zu, ist die EGBE wieder hergestellt und ich kann weiterfahren, oder?

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hang loose


Geschrieben von dieTor am 30.07.2014 um 12:41:

Wenn du ohne Helm fährst, begehst du eine Owi und musst ein Bußgeld zahlen.
Setzt du den Helm wieder auf, kannst du weiter fahren.

So einfach ist das bei einer funktionsfähigen und technisch nicht manipulierten Penzl auch!

Also nichts mit Stilllegung, erloschener EGBE, irgend etwas unterschreiben oder Penzl Chef anrufen. Baby

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von harmit am 30.07.2014 um 19:34:

Ich verweise nur auf meinen Punkt wegen dem Rückstrahler.. da steht im Gesetzt auch ganz was anderes und ich hab den trotzdem nebst 118 Eur Strafe kassiert..

Willkür ist eben toll - so willkürlich und so schön wirksam.. und Gegenangehen komplett Sinnfrei..