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Ich fahre schon seit Jahren den kurzen von TB. Es hat noch nie jemand etwas beanstandet. Egal ob Tüff oder Rennleitung.
Wir haben täglich den Tüv-Nord im Hause. Als ich den Prüfern Jahren mal fragte wegen Eintragung sagte er mir Wort-wörtlich: Warum willst das eintragen lassen? Kennzeichenhalter müssen nicht eingetragen werden. Die Sichtbarkeit muss gegeben sein. Mehr nicht.
In diesem Sinne!
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Ev'thangs bigger in Texas.
Zitat von hellboy_AUT
ich hab meinen CW KZH in der weihnachtsaktion gekauft, somit billiger als 8ball und ms-biketec
mit tüv, aber nicht gültig für österreich, eh egal
find den von der verarbeitung her sehr schön und wie erwähnt, wenn er einem zuweit nach aussen steht, bisschen reinrücken-neue löcher bohren fertisch
nein hab ich nicht. in österreich ist ja diese typisiererei von bundesland zu bundesland verschieden. und im burgenland gestaltet sich sowas als komplett fürn arsch.
die cultwerk KZH hat diese zusätzliche querstrebe eh dran.
jedoch würd ich raten, die platte nach innen zu versetzen. denn sonst steht sie wirklich abartig zuweit nach aussen ab.
ob das jetzt tüv konform ist oder nicht...ehrlich gesagt interessiert mich das nicht.
muss mir noch überlegen zwecks eintragen lassen. wo und welches bundesland.
Ich greife das hier nochmal auf. Es wurde ja mehrfach berichtet, dass es Probleme bei der Eintragung des Cultwerk KZH gab - kenne selber auch jemanden, bei dem es so war. In dem Zusammenhang wurde gesagt, dass der TÜV-Prüfbericht des TÜV Austria nicht ausreichend ist. Habe gesehen, dass ein Anbieter in seiner Artikelbeschreibung nun stehen hat:
"...Jetzt mit Teilegutachten TGA-Art 16, Nr.16-TAHG-0079_1E/HGE...".
Ändert das etwas ?
Warum sollte es was ändern? Es gibt gesetzliche Vorgaben für die Anbringung von Kennzeichen, wenn diese nicht eingehalten werden, nützt auch ein Gutachten nix.
Ein Kennzeichenhalter muss auch nicht eingetragen werden.
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Gruß
Dirk
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Das ist schon klar, dass der Anbau gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen muss. Ich habe die Diskussion aber so verstanden, dass auch vorschriftsmäßig montierte KZH vom TÜV beanstandet wurden, mit der Begründung, dass der Prüfbericht des TÜV-Austria nicht anerkannt wird. Daher dachte ich, dass man mit dem Teilegutachten jetzt ggf. ein "offizielles" Dokument hätte, auf das man sich berufen kann.
....TÜV-Bericht, ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme, etc. - irgendwie verstehe ich das alles nicht....
Also bei mir hat der Tüv das Gutachten nicht anerkannt. Hab das Ding dann verkauft und mir den Genscher V2 geholt und problemlos eingetragen bekommen. Pluspunkt ist auch dass dieser viel näher am Hinterrad sitzt und nicht so derbe weit absteht wie der cultwerk
die Frage ist hier, hat der TÜV schon den KZH bemängelt und dann das Gutachten nicht anerkannt ? Erfüllt der KZH alle Vorgaben und hat sich der TÜV falsch verhalten ?
Ein KZH muss nicht eingetragen werden wenn er alle Vorgaben einhält, kann aber auch ohne Gutachten eingetragen werden
falls es sich um diesen auf dem Bild handelt, sollte klar sein warum den keiner einträgt (nebenbei erwähnt Blinker sind so auch nicht erlaubt und Reflektor fehlt)
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Der ist auf dem (Werbe-)Foto so nah an den Reifen montiert, damit es besser aussieht und man den kauft . Vorschriftsmäßig montiert steht der so weit ab, dass es ziemlch kacke aussieht
, irgendwo in diesem Thread ist ein Foto davon.
In der Praxis ist es doch so gedacht: STVZO-konform montieren und eintragen lassen, dann zwei zusätzliche Löcher in die Halteplatte bohren und diese etwas näher an den Reifen setzen. Falls man dann tatsächlich mal in eine motorradapezifische Kontrolle kommt, kann man das leicht wieder ändern, 50 Euro zahlrn und gut.
Also ich hab damals auch Probleme gehabt bei der Eintragung, da der Bericht von Cultwerk nicht anerkannt wurde.Der TÜV dürfte das alte Gutachten nicht eintragen und Dekra hat es in MV nirgendwo gemacht weil die strebe fehlt. Nun bin ich 2 Jahre rum gefahren und musste im September zum TÜV. Jedoch ohne Eintragung kein tüv. Durch einen dummen Zufall hab ich dann gesehen, dass Cultwerk ein neues Gutachten auf den Markt gegeben hat. Dieses darf jeder beliebige tüv Prüfer in Deutschland eintragen. Ich also zum tüv Nord was es damals nicht machen durfte und siehe da er ist eingetragen!!! Also bringt dieses neue Gutachtens was!!!!
Danke Julian. Das ist doch mal eine nützliche Information !!
Ich hab den so montiert und dann beim Händler eintragen lassen (da ist einmal pro Woche der TÜV im Haus).
War kein Problem. Ich hatte die Platte sogar ein paar Zentimeter nach innen versetzt. Hat den gar nicht interessiert.
Cheers
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Wer Interesse an meinem Umbau hat, erfährt unter www.harley-sportster-parts.de mehr darüber.
Mir wird der KZH nicht eingetragen. War bei zwei Prüfstellen. Beide nennen als Grund die seitlich liegende Kennzeichenbeleuchtung. Diese blendet durch ihre Ausrichtung andere Verkehrsteilnehmer.
...
Hat wer einen Rat?
zum zitierten Beitrag Zitat von Örden
Mir wird der KZH nicht eingetragen. War bei zwei Prüfstellen. Beide nennen als Grund die seitlich liegende Kennzeichenbeleuchtung. Diese blendet durch ihre Ausrichtung andere Verkehrsteilnehmer.
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Hat wer einen Rat?
da im ösiland das thema typisieren von bundesland zu bundesland verschieden ist, is es naja sagen wir mal.....käse!
das die tüv ingschinöre immer mehr einen an der waffel haben und immer andere gründe erfinden, warum was plötzlich nicht eintragbar ist usw. is das andere thema.
ich hab den cultwerk seitlichen KZH, bin aber mit der platte reingerückt, näher zum rahmen. war kein grosses ding und sieht danach sicher besser aus als vorher.