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zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
Er wurde angehalten, weil er offen gefahren ist? Darf man die nicht wie die J& H in bestimmten Bereichen offen fahren? Hat wohl keine Rechtschutzversicherung gehabt?
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Des Sclaven Sonnenschein ist Vögeln und Besoffen sein.
Was mich stutzig macht ist die höhe der strafe. Normal kenne ich es so, das man eine offene penzl nicht vergleichen darf wie nen auspuff ohne db killer. Der strafbestand ist bei ner penzl anders, da man dort nur eine nicht erlaubte funktion genutzt hat und die anlage nicht manipuliert hat.
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen.
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen
Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.
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"Home is, where the street is!"
zum zitierten Beitrag Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen
Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.
Gerd,fahrgeräusmessung erfolgt exakt auf einer strecke zwischen 50 und 80 kmh unter vollem durchgeschleunigen im 2. und 3. gang
zum zitierten Beitrag Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen
Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Zitat von Döppi
Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen
Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.
1. Lebe nicht in Österreich, deshalb meinte ich auch nicht Österreich, sondern hier bei uns.
2. Ging es um eine Penzl mit Handverstellung.
3. Wenn du schon von einer elektronischen Anlage sprichst, dann auch richtig. Bei der J&H z.B. , bei legalem Betrieb im Automatikmodus, ist die Klappe im Stand zu. Sobald du los rollst bekommt sie ein Signal vom Getriebe und geht auf. Bei ca. 45 kmh geht sie dann wieder zu. Da hier der Messbereich beginnt, wo sie leise sein muß. Öffnen tut sie dann erst wieder zwischen 70 und 80 kmh. Die Anlage hat einen legalen Soundswitchschalter mit dabei, um die Anlage zwischen dem legalen Automatikmodus und dem ebenso Immergeschlossenmodus umzuschalten.
Man kann allerdings am Soundswitch noch einen Tastschalter miteinbinden, wie zum Beispiel den Hupknopf oder Tachoskipschalter etc. etc. , dann erlischt allerdings die Legalität der Anlage.
Diese Automatikmodusfahrerei ist allerdings, wie ich finde, absolut nervig. Das ständige Umschalten vom Flüstermodus in den Schreimodus geht mir tierisch auf den Senkel.
Was mir zum Beispiel mit der Harley Bamberg Screaming Eagle 120 RX passiert ist. Ich steh an der Ampel und die Gruppe Leute, die angelaufen kommt, sieht nur ein leises Motorrad, was da an der Ampel wartet. Die ändert sich aber schlagartig, als die Ampel grün wird und ich losziehe und einige erschrecken sich wie blöde, da sie damit nicht gerechnet haben. der Schreck ist aber nur kurz, da sie nach 1 sekunde ja schon wieder zu geht, da ich bei den bekannten 45kmh bin.
Aus diesem nervigen Grund hatte ich auch den zusätzlichen Taster für die manuelle Verstellung verbaut. So kann man dann durch kurzes Antippen, die Anlage auch mal nur halb öffnen um nicht ganz so brachial unterwegs zu sein. Natürlich dann illegal.
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Des Sclaven Sonnenschein ist Vögeln und Besoffen sein.
Kann mich döppi nur anschließen. Als ich ne 48 mif j&h gefahren bin hat mich genau das selbe gestört, ständig dieses laut/leise. Daher liebe ich die penzl
wobei ich bzgl. der elektronischen regelung bei jekill sagen muß,daß diese nur negativ wird,wenn man
a. viel in der stadt fährt
b.in der stadt so beschleunigt wie döppi (ich fahr dann halt an der schwelle zu dem bereich wo die klappen nicht wieder schließen
hab ja zu testzwecken für jekill auch oft den automatikmodus drin gehabt,da ich jedoch städte meide und hauptsächlich über land fahr und mal ein paar kleinere käffer durchquere, regelt die anlage selten die klappen zu,da sie ja nur schließt ,wenn man mal wieder unter 50 kommt,was bei mir dann selten der fall ist.
will man ne anlage die legal offen gefahren werden kann,dann muß man mit ein paar einbußen leben können.
Zitat von Döppi
Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen
Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.
1. Lebe nicht in Österreich, deshalb meinte ich auch nicht Österreich, sondern hier bei uns.
2. Ging es um eine Penzl mit Handverstellung.
3. Wenn du schon von einer elektronischen Anlage sprichst, dann auch richtig. Bei der J&H z.B. , bei legalem Betrieb im Automatikmodus, ist die Klappe im Stand zu. Sobald du los rollst bekommt sie ein Signal vom Getriebe und geht auf. Bei ca. 45 kmh geht sie dann wieder zu. Da hier der Messbereich beginnt, wo sie leise sein muß. Öffnen tut sie dann erst wieder zwischen 70 und 80 kmh. Die Anlage hat einen legalen Soundswitchschalter mit dabei, um die Anlage zwischen dem legalen Automatikmodus und dem ebenso Immergeschlossenmodus umzuschalten.
Man kann allerdings am Soundswitch noch einen Tastschalter miteinbinden, wie zum Beispiel den Hupknopf oder Tachoskipschalter etc. etc. , dann erlischt allerdings die Legalität der Anlage.
Diese Automatikmodusfahrerei ist allerdings, wie ich finde, absolut nervig. Das ständige Umschalten vom Flüstermodus in den Schreimodus geht mir tierisch auf den Senkel.
Was mir zum Beispiel mit der Harley Bamberg Screaming Eagle 120 RX passiert ist. Ich steh an der Ampel und die Gruppe Leute, die angelaufen kommt, sieht nur ein leises Motorrad, was da an der Ampel wartet. Die ändert sich aber schlagartig, als die Ampel grün wird und ich losziehe und einige erschrecken sich wie blöde, da sie damit nicht gerechnet haben. der Schreck ist aber nur kurz, da sie nach 1 sekunde ja schon wieder zu geht, da ich bei den bekannten 45kmh bin.
Aus diesem nervigen Grund hatte ich auch den zusätzlichen Taster für die manuelle Verstellung verbaut. So kann man dann durch kurzes Antippen, die Anlage auch mal nur halb öffnen um nicht ganz so brachial unterwegs zu sein. Natürlich dann illegal.
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Zitat von saberlot
Zitat von Tommi69
Das einzige wo ich mir Gedanken machen würde, was wenn Du mit deinem Bike mal nen Unfall baust, schlimmstenfalls mit Personenschaden und dein moped verkehrstechnisch überprüft wird und dann auf grund der illegalen Tüten egal wie lat oder noch so leise diese sind deine BE erlischt und dein Versicherungsschutz mit weg ist?![]()
LG Tommi
Ich meine ich hab mal irgendwo gelesen, dass die offenen Tüten zwar illegal sind aber wenn ich einen Unfall habe und wenn der andere Verletzte nicht durch den Lärm von meiner Anlage ohnmächtig geworden ist, dann "beeindrächtigt" die illegale Anlage nicht den Versicherungsschutz.
Ausserdem währe ein Rechtsschutz sicher nicht von Nachteil.
Ich denke das Risiko, dass Du bei nem Motorrad-Crash die Hufe hochreisst ist um Faktoren größer, als das Risiko, dass deine Versicherung bei einem Unfall mit Personenschaden auf der Gegnerseite wg. Auspuff nicht bezahlt
Im schlimmsten Fall kann die Versicherung jeden nur bis 5.000,-€ in regress nehmen, dass ist gesetzlich geregelt!
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Gruß
Mike
Wer langsam fährt, wird länger gesehen!
Zitat von Leto
Kann mich da Steuersclave nur anschließen, das bestätigt meinen Standpunkt in der Diskussion hier neulich das die J&H IMMER 100% legal wäre. Wenn dieser zusätzliche Schalter verbaut ist, und das ist er wohl bei eigentlich allen Anlagen, das ist Essig mit zulässig![]()