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Geschrieben von NT-Tom am 29.11.2011 um 20:44:

hör auf zu spinnen fröhlich fröhlich fröhlich

und wem willst du bei ner kontrolle erklähren, das das keine manipulation ist das mechanische da hinten- sondern soo eg abe hat ???

dann sind wir wieder bei der penzl mechanisch verstellbaren klappe über seilzüge- deren funktionserklährung sollt man sich ausdrucken für die nächste kontrolle

ich lach mich immer wieder schief http://www.penzl-bikes.de/

Rechtliches:
Das Fahren mit offenem Abgasventil ist keine Manipulation der Auspuffanlage. Denn der Auspuff ist in seiner Bauart mit verstellbarem Abgasventil und angeschlossenem Seilzug zugelassen. Es wäre in diesem Fall nur eine Funktion der Auspuffanlage verwendet worden, die im Bereich der StVZO nicht erlaubt ist.

und esm1 klingt an ner evo mit crossover fishtails auch nicht soo schlecht Freude


Geschrieben von Sammy am 29.11.2011 um 23:00:

meine Spinnerei war so gemeint das die Mechanik ein Teil der Be ist, also würde das auf dem Kärtchen vermerkt sein. Aber laß uns damit aufhören und wieder zur Realität zurück kehren.
Die ESM 1 ist schon ganz ordentlich und allemal laut genug. Z.Z. habe ich die Kess MMV dran. Einziger Nachteil ist das man keinen Zugriff während der Fahrt hat. An sonsten gefällt sie mir eigentlich ganz gut.


Geschrieben von Streetboberle am 05.12.2011 um 18:41:

@NT-Tom

Der sticki des kess Forums !
Und so was von keine Ahnung !
Du solltest dich von deinem Sponsor der 40 Jahre Erfahrung hat :-)
Mal aufklären lassen !
Sie Flyer von der custom Bike !!
Beitrag Fliegt sowieso wieder raus rk wird sich darum kümmern !


Geschrieben von Kid am 05.12.2011 um 19:04:

Immerhin macht er nicht den Streetboberle, der nur bisher all seine Postings in zwei Auspuffthreads je nach Partei mit Werbung/Anti-Werbung ablässt, sondern nimmt auch aktiv am Forum teil. Wär toll, wenn sich darum auch mal jemand kümmert.

__________________
Baby


Geschrieben von Zündstoff am 05.12.2011 um 19:04:

Zitat von NT-Tom

ich lach mich immer wieder schief http://www.penzl-bikes.de/

... der Auspuff ist in seiner Bauart mit verstellbarem Abgasventil und angeschlossenem Seilzug zugelassen.

Das steht sogar ausdrücklich auf der Penzl-BE (Scheckkartenformat) mit drauf !

Lachen darfst du aber trotzdem. Los, ich mach auch mit großes Grinsen


Geschrieben von Döppi am 05.12.2011 um 19:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Streetboberle
@NT-Tom

Der sticki des kess Forums !
Und so was von keine Ahnung !
Du solltest dich von deinem Sponsor der 40 Jahre Erfahrung hat :-)
Mal aufklären lassen !
Sie Flyer von der custom Bike !!
Beitrag Fliegt sowieso wieder raus rk wird sich darum kümmern !

Es reicht jetzt !!!!!!!

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von pegasusmc am 05.12.2011 um 20:57:

Zitat von NT-Tom

Rechtliches:
Das Fahren mit offenem Abgasventil ist keine Manipulation der Auspuffanlage. Denn der Auspuff ist in seiner Bauart mit verstellbarem Abgasventil und angeschlossenem Seilzug zugelassen. Es wäre in diesem Fall nur eine Funktion der Auspuffanlage verwendet worden, die im Bereich der StVZO nicht erlaubt ist.
Freude

Rechtliches : Du zahlst die gleiche Strafe wie jemand der ohne DB Killer unterwegs ist.

Beim verbauten Seilzug mit Versteller hat Penzel eine Gesetzeslücke ausgenutzt:
Bei Motorrädern mit Blinkanlage hast Du die Hände am Lenker zulassen, deshalb darf der Versteller auch nicht am Lenker montiert werden.
Wenn Du die Anlage verstellst ist es Vorsatz hast hierbei den Vorteil das die Weiterfahrt nicht untersagt werden darf. Wenn jemand den DB Killer mit dabei hat und wieder einschraubt darf Er auch weiterfahren.
Strafe zahlen beide.

__________________
Gruß Schorse
Pegasus MC


Geschrieben von Adi66 am 05.12.2011 um 21:43:

Naja, den Vorsatz muss Dir erst mal einer beweisen, ansonsten bleibt es bei Fahrlässigkeit. Es soll auch bei Penzl schon Anlagen gegeben haben, die sich von Geisterhand unbemerkt selbst geöffnet haben, weil der Versteller ausgenudelt ist. Es kommt also immer auf eine schlüssige Begründung an. Augenzwinkern

Zahlen musst Du Deine "Strafe" in Form eines Verwarnungs- oder Bußgeldes, da Du für die Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen verantwortlich bist. Und hier greift ausnahmsweise auch fahrlässiges Handeln. Allerdings ist die Frage, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorlag, dann bei der Bemessung der Höhe des Verwarungs- oder Bußgeldes interessant. Hier wird vorsätzliches Handeln naturgemäß höher geahndet als fahrlässiges.

Es geht also nichts über eine schlüssige Begründung. Wie man allerdings begründen will, dass man gleich zwei DB-Eater gleichzeitig verloren hat; da verlangt es schon ein gewisses Maß an Kreativität. Augenzwinkern

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von pegasusmc am 05.12.2011 um 22:16:

Zitat von Adi66
weil der Versteller ausgenudelt ist. Es kommt also immer auf eine schlüssige Begründung an. Augenzwinkern

Zahlen musst Du Deine "Strafe" in Form eines Verwarnungs- oder Bußgeldes,da Du für die Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen verantwortlich bist. Und hier greift ausnahmsweise auch fahrlässiges Handeln.)

Genau wie Du oben schreibstda Du für die Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen verantwortlich bist. hast Du dafür zusorgen das ein ausgenudelter Versteller ausgetauscht wird. Genauso wenn die Anlage im geschlossenen Zustand zulaut ist darfst Du Sie neu mit Dämmwolle stopfen.
Und bei uns dreht die Rennleitung leider durch:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/57621/2064829/pol-hi-alfeld-motorradkontrolle-am-roten-berg?search=roter,berg

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Gruß Schorse
Pegasus MC


Geschrieben von Adi66 am 05.12.2011 um 22:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Streetboberle
@NT-Tom

Der sticki des kess Forums !
Und so was von keine Ahnung !
Du solltest dich von deinem Sponsor der 40 Jahre Erfahrung hat :-)
Mal aufklären lassen !
Sie Flyer von der custom Bike !!
Beitrag Fliegt sowieso wieder raus rk wird sich darum kümmern !

Was sollen denn diese Aussagen verwirrt verwirrt verwirrt Was willst Du denn damit erreichen?

Ich denke mal, dass Du Deine schon pathologisch anmutende Antipathie Richtung KessTech und insbesondere Roland Kess besser woanders herauslassen solltest, als hier ständig dieses Forum als Plattform für Deine nebulösen und vor allem substanzlosen Anwürfe zu missbrauchen. Glaubwürdiger macht dies Deine Aussagen jedenfalls nicht wirklich. Baby Baby Baby

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Geschrieben von Adi66 am 05.12.2011 um 22:24:

Zitat von pegasusmc
Zitat von Adi66
weil der Versteller ausgenudelt ist. Es kommt also immer auf eine schlüssige Begründung an. Augenzwinkern

Zahlen musst Du Deine "Strafe" in Form eines Verwarnungs- oder Bußgeldes,da Du für die Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen verantwortlich bist. Und hier greift ausnahmsweise auch fahrlässiges Handeln.)

Genau wie Du oben schreibstda Du für die Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen verantwortlich bist. hast Du dafür zusorgen das ein ausgenudelter Versteller ausgetauscht wird. Genauso wenn die Anlage im geschlossenen Zustand zulaut ist darfst Du Sie neu mit Dämmwolle stopfen.
Und bei uns dreht die Rennleitung leider durch:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/57621/2064829/pol-hi-alfeld-motorradkontrolle-am-roten-berg?search=roter,berg

Du hast vollkommen Recht. Dran bist Du deswegen in beiden Fällen. Die Frage für mich lag auch eher in der Ahndung wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Und da kommst Du bei Fahrlässigkeit regelmäßig günstiger weg, als bei Vorsatz. Letzteren zu beweisen ist nicht immer ganz so einfach und rechtlich gesehen, definitiv kein Automatismus (wenn es nicht gerade um einen gegronkten Auspuff geht). Augenzwinkern

Das ändert natürlich nichts am Thema dass Du Deine Missetat gleich vor Ort beheben musst (sofern möglich). Schließlich entspricht, wie Du richtig ausführst der Bock ja nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Aber wenn es Dich tröstet, hier ist die Rennleitung genauso erbarmungslos. Augenzwinkern

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Geschrieben von NT-Tom am 06.12.2011 um 00:05:

hab ich was verpasst verwirrt

ich war die letzten nächte damit beschäftigt, einem forenmember bei einem elektrik problem mit rat und tat zur seite zu stehen

und es hat geklappt , fehler gefunden , und er is glücklich Freude

oder wars doch nicht so wichtig Baby und nein - ich habe keinen sponsor unglücklich bin nur zufriedener kess tech kunde großes Grinsen ,

und wenn ein ehemaliger kess mitarbeiter noch eine rechnung mit roland kess offen hat ist das hier das falsche forum für sowas -

meine ganz persönliche meinung !

soviel dazu, und nun zurück zum thema Augen rollen

das penzl seilzugthema haben wir wohl auch durch , gehört ja fast wieder in den penzl thread

- zum glück is die kess tech ja auch legal zu fahren, da gibts kaum diskussionen bei ner kontrolle


Geschrieben von Störtebecker am 17.12.2011 um 13:05:

Mal als kleiner Kontrast zu dem gebashe .
Meine Elektronik an der ESM1 funktioniert nach 3 Jahren nicht mehr. Ich habe Strom bis hinter der Sicherung gemessen (11 V) . Weiter kann man ja nicht messen, da der Rest ja eingegossen ist. Habt ihr noch eine Idee woran das liegen kann ? Die LED am Taster bleibt auch aus.
Habe schon eine Mail an Kess geschickt, möchte aber sicherstellen das ich alles gemacht habe.
Danke
Gruss
Störtebecker


Geschrieben von NT-Tom am 18.12.2011 um 07:10:

mehr kannste fast nicht machen

11V bei zündung und licht an im stand ? na ja , da is deine batterie wohl etwas schwächlich - vielleicht nochmal motor anlassen ( ca 13,5 V ) und nochmal esm testen-

aber mit 11V sollte die elektronik auch schon funktionieren - daran wirds wohl ersmal nicht liegen

höchstens nochmal mit ner nadel ins rote kabel direkt vor der vergossenen elektronik pieksen - und da SPANNUNG ( >12V) gegen masse messen

dann mit OHMMETER schwarzes kabel direkt vor der elektronik anpieksen und möglichst 0.00 ohm zu einer blanken stelle am rahmen messen

wenn das beides gegeben ist und die rote led im taster beim zündungs einschalten nicht auch nur mal ganz kurz aufleuchtet oder sich auch nicht aktivieren lässt ist die elektronik hinn Augen rollen

is aber kein großes problem - einfach bei kess anrufen - kriegst umgehend( unter vorbehalt ) ne neue elektronik geschickt - die defekte schickst du dann mal an kess ( zur überpfüfung) zurück

wenn du noch eine der ersten kess esm 1 hast, bei denen an den servomotorgehäusen eine ecke fehlt kannst du bei der gelegenheit

auch noch einen umbau auf die neuste version servomotoren bei kess machen lassen Freude dazu gibts dann auch die neuste elektronik generation

besser einfach direkt mal anrufen - sind alle ganz nett und hilfsbereit , da - toller service Freude Freude Freude

zufriedenerkesstechKUNDE-NT-Tom großes Grinsen


Geschrieben von Adi66 am 18.12.2011 um 10:02:

Eine häufig Ursache für den Ausfall des ESM' ist ein fehlerhafterhafter Einbau der elektronischen Steuerbox. Kannst Du mal schauen, ob die Kabellitzen der Elekronik -- so wie in der Einbauanleitung beschrieben -- richtigerweise verlötet, oder aber fälschlicherweise mit Quetschverbindern oder Stromdieben in die Motorelektronik eingebunden wurden. Letzteres war bei mir der Fall; mit den gleichen Symptomen. Nach sauberem Verlöten der Verbindungen lief sie wieder einwandfrei.

Hintergrund; die Anlage benötigt nur einen kurzen Impuls, um abzuschalten. Bekommt die Steuerelektronik diesen, bspw. aufgrund einer schlechten Kabelverbindung durch eine kurze Unterbrechung der Stromzufuhr, welche z.B.beim Startvorgang durch die Vibrationen entstehen kann, ist dies genauso, als ob Du auf den Knopf zu Abschalten drückst.

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