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Geschrieben von Bacardihardy am 17.02.2011 um 14:26:
Da gibt es auch reichlich Infos zu Kennzeichen usw. BAF Aktuell gibt es noch keinen Beschluss des Bundesrates zur Einführung kleinerer Motorradkennzeichen. Aber lest selbst.
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Am Horizont gehts weiter..............................
nicht nur nachdenken - auch vordenken
Geschrieben von Adi am 17.02.2011 um 14:43:
Der Beschluss ist meiner Meinung nach nur noch Formsache.
Die Hersteller von KFZ Schildern haben alle schon die Neuen Schilder und Prägegeräte bestellt und teilweise auch schon erhalten.
Ich habe schon 2 Kennzeichen in der neuen Norm Zuhause liegen 
Also kann man davon ausgehen, dass die Verordnung pünktlich ab 01.06.11 umgesetzt wird.
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden 
Geschrieben von Döppi am 17.02.2011 um 16:59:
Werd mir auch eins machen lassen und zwar als Saisonkennzeichen . 
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Geschrieben von Adi am 17.02.2011 um 17:48:
zum zitierten Beitrag
Zitat von BIG BORE
Werd mir auch eins machen lassen und zwar als Saisonkennzeichen .
......und warum 
Habe mal gehört, dass Mods in nem Motorradforum nur Ganzjahreskennzeichen drauf haben dürfen.
Habe jetzt gerade von einem Chef einer Süddeutschen Zulassungsstelle erfahren, dass die Sache inoffiziell schon anläuft und ab 01.06.11 die Schilder ausgegeben werden.
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden 
Geschrieben von Tolot am 17.02.2011 um 19:30:
zum zitierten Beitrag
Zitat von Bacardihardy
Da gibt es auch reichlich Infos zu Kennzeichen usw. BAF Aktuell gibt es noch keinen Beschluss des Bundesrates zur Einführung kleinerer Motorradkennzeichen. Aber lest selbst.
Bähh, das ist doch schon veraltet ... die Beschlußvorlage ist längst schon beim BR.
Aber Gemach, gemach, das geht alles seinen geregelten Gang! Der BR hat anderes zu tun als wegen uns eine Sondersitzung einzulegen. Und die daran interessierten moppedfahrenden Politiker und BR-Angehörigen haben doch ohnehin schon ein 80er- oder sonstiiges Sonderkennzeichen ... die brauchen nicht mal "Scharm" ....
mfg, Tolot
Geschrieben von Tolot am 17.02.2011 um 19:45:
Zitat von Adi
Die Zulassungsstelle oder der Tüv werden Dir für den Fall empfehlen das Schild nach unten zu verlegen. Möglichkeiten dazu werden reichlich angeboten.
Sicher nicht so einfach wie ein kleineres Schild zu genehmigen, aber das interessiert die wenig.
Vorschrift ist nun mal Vorschrift
TÜV und Amt haben da nichts mehr zu sagen, das Verwaltungsgericht wird entscheiden.
Nach unten verlegen geht aber nicht. Denn unter dem Rücklicht ist der Fender zuende. Und es gibt kein passendes Rücklicht mit nach unten abstrahlender Beleuchtung. Und selbst wenn: Irgendwo in der FZV steht, welchen Abstand das Blech zum Boden einhalten muß (nein, ich suche euch das jetzt nicht heraus). Und dieser Abstand kann so nicht eingehalten werden. Dazu müßte das Rücklicht nach oben verlegt werden. Geht aber nicht, wie jeder weiß, der den Sporty-Fender kennt. Und ein neuer Fender als Spezialausfertigung ist unverhältnimäßig teuer. Wie man es auch dreht und wendet .... und wenn ich der einzige Sportyfahrer bin, der das Beinchen nicht hoch genug bekommt ... was ich aber nicht glaube, denn viele haben mein Alter bzw. sind noch älter ....
Von Deinem speziellen Fall mal abgesehen bin ich jedoch absolut zufrieden mit der neuen Schildergrösse, sofern sie auch wirklich kommt.
Unbestritten! Die Neureglung und die danach regelmäßig 18cm breiten Schilder (aber wie schon geunkt wäre ich kein bischen überrascht, wenn "unser" Amtsleiter anordnen würde, daß wir nur die breitesten aller Schilder, also 22cm bekommen dürfen ... der wird sich über die Neuregelung ohnehin grün und blau ärgern) sind schon ein Riesenfortschitt und wenn mir das Amt das damals angeboten hätte, dann wäre die Sache erledigt. Aber alea iacta est, wie schon Caesor wußte, der Rubicon ist überschritten und jetzt muß Blut fließen ... vielleicht auch meines, dann nehme ich halt das neue 18cm-Schild, aber der Stein rollt und ich werde abwarten, wo und wie er liegen bleibt.
mfg, Tolot
Geschrieben von Tolot am 17.02.2011 um 20:11:
Zitat von First Evo
Die Ausnahmen gibt es ja auch! Ich habe auf beiden E-Glides ein 80er Schild drauf.
Dazu muß man sich nur etwas in der Gesetzgebung auskennen und darauf bestehen.
Die frühere Gesetzeslage kenne ich nicht. Da gab es vielleicht solche Ausnahmeregelungen. Die FZV sieht aber definitiv keine solche Ausnahme für Moppeds vor.
Oldies, welche urspünglich eine 6 Volt Anlage haben oder vor (ich glaube) 1956 gebaut sind, haben ein Recht auf ein 80er Schild.
Bitte hilf mir. Wo genau steht das?
Weiter hat ein Recht auf das Schild, wenn es Bauartbedingt nicht anders möglich ist und die Umbaukosten mehr als 10% des Fahrzeugwertes betragen. Hierzu genügt ein Kostenvoranschlag, der über 10% des Fahrzeugwert liegt und ein Gutachten vom Tüv (28 EUR), dass dies bestätigt.
Auch hier: Bitte eine konkrete Gesetzesstelle. Hier gab es mit einiger Sicherheit auch früher keine Ausnahmeregelung, denn der VGH Hessen hat "erst" 1997 festgestellt, daß Moppeds keine Fahrzeuge sind, für die diese damalige Ausnahmeregelung gelte.
Wie ich schon eingangs erklärt und zitiert habe: Die FZV regelt so etwas nur in Nr.4 Anlage 4 zu § 10 FZV. Und dort _ausdrücklich_ nur für zweispurige Fahrzeuge. Für Moppeds gibt es diesbezüglich überhaupt keine Regelung. Mag sein, daß Dein Amt diese Zweispurregelung sinnentprechend für Moppeds anwendet - würde ich auch als sinnvoll, fast schon als zwingend ansehen. Aber "Gesetz" ist es gerade nicht. Und auch die 10% stehen in keinem Gesetz, in der FZV ist dort nur von "unverhältnismäßigen Aufwand" die Rede, woraus wohl mal ein Gericht "10%" des Fahrzeugswert gemacht hat.
Vollkommen legal und Rechtssicher. ich wurde aufgrund meiner Schilder noch nie angehalten.
Nun, "legal" ist so eine Sache ... wenn das Amt es Dir genehmigt hat, ist es erst mal gut, aber solange die FZV nicht entsprechend geändert wird oder ein Gericht bestätigt, daß diese Zweispur-Ausnahmeregelung auch für Moppeds gilt, kann das Amt diese Erlaubnis jederzeit zurücknehmen. Daß Du bei Kontrollen und beim TÜV natürlich keinen Ärger bekommst ist, klar, solange die Erlaubnis vorliegt bist Du auf der sicheren Seite.
Immer vernünftig beim Amt argumentieren, die Vorführung des Bike anbieten und zur Not klagen oder es über die Landesregierung versuchen.
Was meinst Du, was ich gemacht habe? Freundlich angefragt, mit dem Amtsleiter höflich diskutiert, Mopped und Schein gezeigt (in dem sogar ein einzeiliges Kennzeichen eintragen war), dann argumentiert, Gesetzestext nachgewiesen, mit der Aufsichtsbehörde RP korrespondiert - nichts hat geholfen. Sogar der TÜV-Mensch schüttelt den Kopf, der Amtsleiter ist da durchaus bekannt. Die führen sich auf wie der Herrgott persönlich.
Was soll ich bei der Landesregierung? Ich bin kein bedeutender Mensch, ich kenne da niemanden. Daraus "angesprochen" würde man sagen: Erheben Sie Klage vor dem VerG, dafür ist es da. Und das stimmt ja auch.
mfg, Tolot
Geschrieben von Adi am 17.02.2011 um 21:18:
@Tolot
Du scheinst genau so verbissen zu sein wie der Vorsteher der Zulassungsstelle 
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden 
Geschrieben von Tolot am 18.02.2011 um 00:55:
Zitat von Adi
Du scheinst genau so verbissen zu sein wie der Vorsteher der Zulassungsstelle
Ich bin durchaus bereit, etwas einzustecken, aber wenn es zuviel wird, dann gibt es eben Krieg - bis zum Letzten. Würde es "nur" um ein 80er Schild gehen oder wirklich um ein "weniger hohes" zweizeiliges Schild als Ausnahme - o.k., für ersters gibt es keine Grundlage, letzteres kann man so und so sehen. Aber die Behauptung, Moppeds müßten zweizeilige 28er Schilder haben, ist so jenseits von allem ... Wir alle müssen uns an die Regeln halten und bekommen einen Tritt, wenn wir es nicht tun. Und gerade dieser Amtsträger nebst seinen Konsorten ist besonders dem Gesetz verpflichtet. Aber er meint, er stehe darüber. Was da läuft ist reine Willkür, das nehme ich nicht widerspruchslos hin. Und wenn ich Chance erhalten sollte, ihm noch einen Tritt zu verpassen (mit einem "kürzeren" Schild), dann nutze ich es. Rache ist Blutwurst! Wundert mich nur, daß ihm noch keiner von den "bösen" Bikern einen Besuch abgestattet hat.
Oder kehrst Du auf halbem Wege um, wenn Du Dich zu etwas entschlossen hast? Man erreicht sicherlich nicht alles, was man sich vornimmt, aber garantiert erreichst Du nichts, wenn Du aufgibst.
mfg, Tolot
Geschrieben von Adi am 18.02.2011 um 08:03:
Irgendwo nachvollziehbar.
Lass uns wissen, wie die Sache ausging 
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Geschrieben von Tolot am 18.02.2011 um 19:57:
Klar. Aber für die überwiegende Mehrzahl wird diese Entscheidung keine Rolle mehr spielen dank der kommenden Neuregelung. Ist auch besser so.
mfg, Tolot
Geschrieben von Döppi am 18.02.2011 um 20:03:
Zitat von Adi
Zitat von BIG BORE
Werd mir auch eins machen lassen und zwar als Saisonkennzeichen .
......und warum 
Habe mal gehört, dass Mods in nem Motorradforum nur Ganzjahreskennzeichen drauf haben dürfen.
Habe jetzt gerade von einem Chef einer Süddeutschen Zulassungsstelle erfahren, dass die Sache inoffiziell schon anläuft und ab 01.06.11 die Schilder ausgegeben werden.
Erschreckend in was für Kreisen du dich bewegst , wo solche Sachen erzählt werden .
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Geschrieben von Döppi am 20.02.2011 um 03:05:
So Kennzeichen ist auf dem Weg . Hab auf Adi gehört und Ganzjahreskennzeichen geordert. 
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Geschrieben von Adi am 20.02.2011 um 03:06:
zum zitierten Beitrag
Zitat von BIG BORE
So Kennzeichen ist auf dem Weg . Hab auf Adi gehört und Ganzjahreskennzeichen geordert.
Guter Mann
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden 
Geschrieben von Döppi am 20.02.2011 um 03:09:
................ geh schlafen . 
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