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Geschrieben von A-ROD am 08.09.2011 um 12:39:

@ toni korn dann schau mal in den online-shop Augenzwinkern da steht noch "(Tüv-Gutachten)" hinter

@ proquest was giftyz sagen wollte: es gibt bundesländer (z.b.hessen), da kann es passieren, dass dir die zulassungsstelle die eintragung nicht vornimmt, auch wenn ein tüv-prüfer das ganze abgenommen hat. dies betrifft in erster linie eintragungen, die ohne ein gutachten vorgenommen wurden. wenn ein gutachten vorliegt (legendair/thunderbike) dürfte es dort keine probleme geben.

und was die eintragung des arnotts mit nem anderen gutachten angeht, würde ich wegen 500 € ersparnis nicht meinen versicherungsschutz aufs spiel setzen.


Geschrieben von chillyg am 08.09.2011 um 14:39:

kann ich als zu jedem TÜV in Deutschland gehen, oder muss ich in dem Bundesland die Eintragung machen wo ich wohne?


Geschrieben von ProQuest am 08.09.2011 um 14:45:

jeder tüv...egal wo! habe ich auch schon gemacht...zwar mit auto aber kein prob! das fahrzeug muss halt verkehrsicher sein Augenzwinkern unabhägig davon wo der fahrzeughalter wohnt ;-)


Geschrieben von chillyg am 08.09.2011 um 14:59:

Dann habe ich in Hessen ja doch kein soooo großes Problem cool cool cool

Fahre ich halt durch die einzelnen Bundesländer großes Grinsen Augenzwinkern


Geschrieben von A-ROD am 08.09.2011 um 15:40:

@ chillyg doch hast du. Freude liess doch einmal, was ich oben geschrieben habe. auch wenn dir der tüvler das fahrwerk abnimmt, kann es sein, dass dir die eintragung in die fahrzeugpapiere seitens der zulassungsstelle/ landratsamt abgelehnt wird. wenn du also mit deinem tüv-papier zur zulassungsstelle kommst und deine fahrzeugpapiere ändern lassen willst, wird das ganze kostenpflichtig nochmals gegengeprüft und es kann passieren, dass dir die eintragung in die fahrzeugpapiere verweigert wird.


Geschrieben von Blaubär am 08.09.2011 um 16:40:

Die Überprüfung durch das Landratsamt soll eigentlich nur 'Gefälligkeitsgutachten' verhindern. Ist da alles ordnungsgemäß gelaufen, wird das Landratsamt die Bestätigung bestimmt nicht verweigern. Wenn Du allerdings in Hessen wohnst, musst Du die Prüfung (die übrigens zuügig über die Bühne geht und 40€ kostet, weitere Infos hier) immer durch führen lassen, egal in welchem Bundesland Du den Prüfer aufgesucht hast.

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Geschrieben von giftyz am 08.09.2011 um 18:07:

es kommt drauf an was es für eine abnahme ist.

19/1 musst du nicht zur bündelungsbehörde senden, 19/2 schon, und dann gehtohne gutachten mit typenprüfung in hessen nix.

gruss

gifty

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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-) Freude Freude Freude


Geschrieben von bestes-ht am 08.09.2011 um 20:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von giftyz
es kommt drauf an was es für eine abnahme ist.

19/1 musst du nicht zur bündelungsbehörde senden, 19/2 schon, und dann gehtohne gutachten mit typenprüfung in hessen nix.

gruss

gifty

Meinst du mit der Bündelungsbehörde die Sache mit der Überprüfung der Unterlagen in Marburg/Biedenkopf?

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Geschrieben von chillyg am 10.09.2011 um 11:32:

Gibt es hier im Forum irgend einen der die Airrides von Arnott eingetragen hat?

Gab es da Probleme oder ging das reibungslos?


Geschrieben von giftyz am 10.09.2011 um 11:58:

Meinst du mit der Bündelungsbehörde die Sache mit der Überprüfung der Unterlagen in Marburg/Biedenkopf?

juup, oder in fulda, wir in hessen haben ja 2 dieser tollen behörden.


@chilly: # da kannste auch fragen obs wetter in 2 jahren gut wird oder nicht:
zum einen gibt es solche und solche prüfer, dann noch leute mit beziehungen und welche mit sehr guten beziehungen und dann bleibt immer noch das problem der eintragung. bis vor ein paar jahren war das alles noch einfacher, aber heute ist das eben in manchen bundesländern nahezu unmöglich, egal ob es 10 andere eingetragen haben oder nicht.......

gifty

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Geschrieben von Thor Mentor am 11.09.2011 um 07:23:

Ich denk mal wenn es auf "einschlägigen" Seiten als eintragungsfähig per Einzelabnahme angepriesen wird, dann gibt es auch Möglichkeiten, so oder so...

Daß sone Einzelabnahme von jedem Garten-Grillmaster in Uniform angezweifelt und anschl. von jedem XY-DIN Paragraphenbumser angezweifelt und umgekrempelt werden kann... Gott nee, is halt so.

- Wir fahren halt nicht Passat -

Feierabend.



cool


Geschrieben von chillyg am 11.09.2011 um 12:05:

weis jemand wie das Wetter in 2 Jahren wird? großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von bestes-ht am 11.09.2011 um 13:12:

Zitat von Blaubär
Wenn Du allerdings in Hessen wohnst, musst Du die Prüfung (die übrigens zuügig über die Bühne geht und 40€ kostet, weitere Infos hier) immer durch führen lassen, egal in welchem Bundesland Du den Prüfer aufgesucht hast.

Das stimmt aber so nicht, In Abs 3.1 wird das eingeschränkt:

3.1 Ist der Landkreises Marburg-Biedenkopf für mich zuständig?

Nach § 14 Abs. 2 sowie § 30 Nr. 1a der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständige Genehmigungsbehörde für Antragsteller/innen die ihren Wohn- oder Betriebssitz in folgenden Städten/Landkreisen haben:


Stadt Darmstadt
Stadt Offenbach
Stadt Wiesbaden
Landkreis Gießen
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Groß-Gerau
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Landkreis Offenbach
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf

http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebserlaubnisse/

Und Fulda für:

Erteilung von Sondergenehmigungen auch für andere Landkreise in Hessen
Zulassungsstelle nimmt Aufgaben als Bündelungsbehörde wahr

FULDA. Die Zulassungsstelle des Landkreises Fulda ist ab sofort Bündelungsbehörde zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen. Das bedeutet, sie nimmt diesen Aufgaben auch für die Landkreise Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Vogelsberg, Mainz-Kinzig und Wetterau sowie die Stadt Kassel wahr.

Die Voraussetzungen wurden durch gesetzliche Änderungen geschaffen, die zum 29. April 2009 in Kraft getreten sind und Auswirkungen sowohl auf die Fahrzeugbegutachtung durch die technischen Prüfstellen als auch auf das Verfahren bei Sondergenehmigungen für die Zulassung von neuen und gebrauchten ausländischen Fahrzeugen haben, die in Deutschland über keine Typengenehmigung verfügen.

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs, für das keine Typengenehmigung (COC-Bescheinigung) vorliegt, muss im Vorfeld eine Einzelgenehmigung/Einzelerlaubnis beantragt werden. Für die Erteilung von Einzelgenehmigungen/Einzelerlaubnissen sind in Hessen die Landkreise Fulda und Marburg-Biedenkopf allein zuständig. Die anschließende Zulassung erfolgt weiterhin durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren, Formulare und aktuelle Kundeninformationen können unter der Internet-Seite www.landkreis-fulda.de abgerufen oder auch heruntergeladen werden. Fragen beantwortet der Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Fulda, Gerloser Weg 22, 36039 Fulda, auf dem Postweg, unter der Tel-Nr. 0661/8668-58 oder per eMail: zulassungsbehörde@landkreis-fulda.de .

Fulda, 26. Mai 2009

http://www.landkreis-fulda.de

Ich habe 08.2010 unter anderem Räder/Bremsanlage (in Montabaur/Rheinland-Pfalz) nach §19/2 (unter dem link Marburg ist ja die Rede von §21 + § 13) eintragen lassen, das zuständige Landratsamt Bad Homburg hat es dann ohne Prüfung in Marburg/Biedenkopf eingetragen, Bad Homburg Hoch-Taunus-Kreis ist ja auch nicht aufgeführt.

Gruss Tom

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Geschrieben von Softail-Wolle am 11.09.2011 um 19:56:

wie isn das eigentlich mit dem Zahnriemen? Als ich jetzt meine Tieferlegung rausgenommen hab, war der Belt richtig locker und ich musste ihn nachstellen. Müsste doch dann mit dem Airride genau so sein?

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Gruß Softail-Wolle
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Geschrieben von bestes-ht am 11.09.2011 um 20:48:

Richtig, ist auch so, aber auch wenn du keines drin hast, während des Einfederns verändert sich
die Beltspannung, da Schwingenachse und vorderes Pulley nicht den selben Drehpunkt haben.

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