Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Allgemeines Forum für Evolution, Twin Cam und Milwaukee-Eight-Modelle (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=5)
--- Bräuchte mal euren Rat (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=97621)
zum zitierten Beitrag Zitat von caries56
zum zitierten Beitrag Zitat von phantomf4
Unfassbar... Das sowas sicher nicht die Regel ist, klar, aber ist so ein Fall DIE Ausnahme oder kommt sowas doch häufiger vor (5% oder mehr )?
Hab ich jetzt einfach Schwein gehabt in 13 Jahren / 75.000 km (eine H7 Birne hinüber, sonst nur1 Batterie, Reifen, Öl Kupplung)??
Also tut mir leid aber ich verstehe einiges nicht . Ich hätte auf keinen Fall den Händler gewechselt . Naher heißt es der andere hat es verbockt .
Wieso bist du nicht den einfachen Weg gegangen ( wie übrigens ich auch schon mal ) ?
Zum Anwalt gehen und denen über den Anwalt eine Frist setzen das ganze zu deiner Zufriedenheit zu reparieren. Mit Frist meine ich 2 Wochen! Nach diesen 2 Wochen nicht repariert ? RÜCKABWICKLUNG DES KAUFVERTRAGES ! Und dabei ist es schei.....egal was Harley dazu sagt . DEIN Ansprechpartner ist DEIN Händler . Was der mit Harley herumtuschelt kann dir sche..egal sein ! Dein Händler haftet gegenüber dir !
Schreibe das deswegen weil genau soetwas ist mir selber passiert und es kam sofort zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages .
Ich bezahle doch keine 20.000 Euro und muss dann noch Händler abklappern damit mir VIELLEICHT gnädigerweise geholfen wird .
Tut mir leid fehlt mir jegliches Verständnis.
Jetzt mal was ganz blödes, das mir irgendwann bei der Twin Cam aufgefallen ist. Meine jault auch aus dem Primär, aber nur dann, wenn ich die Drehzahlen unter das Minimum absacken lasse und dann Gas gebe, was der Motor verträgt.
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Jetzt mal was ganz blödes, das mir irgendwann bei der Twin Cam aufgefallen ist. Meine jault auch aus dem Primär, aber nur dann, wenn ich die Drehzahlen unter das absacken lasse und dann Gas gebe, was der Motor verträgt.
Mojens gewünscht, erstmal viel Kraft für Dich und Deinen steinigen Weg. Was ich ja so als kleines großes weiteres Problem sehe ist folgendes. Du hast ja "Garantie" auf das Moped, aber dadurch dass sie nur in der Werkstatt steht heißt es ja nicht, das die Garantie auf alle anderen Bauteile auch stehen bleibt. Selbst wenn der Fehler behoben wird und Du im nächsten Jahr genüsslich fahren kannst, können ja Garantiefehler auftreten die Du dann nicht mehr behoben bekommst, da die Garantie abgelaufen ist. Verstehst was ich meine?! Ich würde alles versuchen um den Bock loszuwerden.
__________________
Wenn ich rechts am Griff drehe, wird die Landschaft schneller
zum zitierten Beitrag Zitat von Stoepsel
Mojens gewünscht, erstmal viel Kraft für Dich und Deinen steinigen Weg. Was ich ja so als kleines großes weiteres Problem sehe ist folgendes. Du hast ja "Garantie" auf das Moped, aber dadurch dass sie nur in der Werkstatt steht heißt es ja nicht, das die Garantie auf alle anderen Bauteile auch stehen bleibt. Selbst wenn der Fehler behoben wird und Du im nächsten Jahr genüsslich fahren kannst, können ja Garantiefehler auftreten die Du dann nicht mehr behoben bekommst, da die Garantie abgelaufen ist. Verstehst was ich meine?! Ich würde alles versuchen um den Bock loszuwerden.
Du hast m.M.n. alle Rechte auf Deiner Seite. Schalte Deinen Anwalt (nochmal) ein und trete vom Kaufvertrag zurück.
"Der Rücktritt ist erst möglich, wenn eine Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wurde oder diese als gescheitert anzusehen ist. Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen, es sei denn wegen der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes (§§ 439, 440 BGB)."
Verstehe dieses Rumge-eiere nicht. Du hast da sehr viel Zeit ins Land gehen lassen. Zu viel Zeit. Und Nerven. Hätte alles nicht sein müssen.
__________________
VG
Mattek
"...und plötzlich ergab alles einen Gin!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Eisen_Mattek
Du hast m.M.n. alle Rechte auf Deiner Seite. Schalte Deinen Anwalt (nochmal) ein und trete vom Kaufvertrag zurück.
"Der Rücktritt ist erst möglich, wenn eine Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wurde oder diese als gescheitert anzusehen ist. Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen, es sei denn wegen der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes (§§ 439, 440 BGB)."
Verstehe dieses Rumge-eiere nicht. Du hast da sehr viel Zeit ins Land gehen lassen. Zu viel Zeit. Und Nerven. Hätte alles nicht sein müssen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Specklappen
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Specklappen
zum zitierten Beitrag Zitat von stara74
zum zitierten Beitrag Zitat von Specklappen
Hallo Leute,
vielleicht könnt ihr mir ja einen Rat geben. Ich habe mir vor 4 Wochen eine Fat Bob 2019er Modell bei einem Harley-Händler gekauft, war eine Tageszulassung mit 1Km auf der Uhr, Penzl V2 Anlage und anderen Blinkern. Schickes Teil und zudem meine erste Harley. Bei der Fahrt nach Hause viel mir auf, im Leerlauf sehr unrund gelaufen...dachte teileweise an ner roten Ampel das Teil geht gleich aus, vom 1. Gang in den Leerlauf ging gar nicht nur vom 2. Gang ging es manchmal. Aber das schlimmste war das "gejaule" das aus dem Bereich des Primärantriebes kam. Hat im Stand oder bei niedriger Geschwindigkeit bei weitem die Penzl übertönt. 🧐 War bei dem Vorführer mit dem ich eine Probefahrt gemacht habe definitiv nicht so! Also paar Tage später zum Händler das bemängelt. Der Werkstattmeister hat eine Probefahrt gemacht, danach mit dem Chef was getuschelt und dann meinten sie zu mir es wäre alles okay. Die Kette im Primär wäre wohl etwas zu straff, würde sich aber geben. Wenn das bei der 1600er Inspektion immer noch so wäre würden sie mal schauen. Ich hätte ja Garantie und mir könnte ja nix passieren. Also bin ich wieder gefahren...paar Tage später wieder mit dem Hobel unterwegs und da kam es mir noch schlimmer vor. Also angerufen und wieder hin. Da meinte der Chef dann sie schauen mal, aber wäre sicher nichts. Paar Tage später Anruf von dem Laden: Ja da stimmt was nicht und sie schauen mal nach. Eine Woche nichts gehört, ich dort angerufen, Aussage vom Chef: Wir haben die üblichen Verdächtigen kontrolliert, alles in Ordnung und sie haben sich die Freigabe von Harley geholt den Motor aufzumachen! Nach ein paar Tagen habe ich wieder angerufen...wieder Aussage vom Chef: Wir haben den Fehler noch nicht gefunden, müssen tiefer in die Materie. 😅
2 Tage später bin ich nochmal persönlich hin und habe gefragt was denn nun ist! Ja es wäre kein Fehler zu finden und sie tauschen jetzt 4 Lager im Primär...1 davon macht vielleicht die Geräusche. Alles auf Verdacht! Und der Knaller kam dann als ich fragte wann ich dann mein NEUES Motorrad abholen könnte. Mit viel Glück im irgendwann im August...die Teile sind gerade nicht lieferbar! Und er hat mir das alles mit einer Arroganz an den Kopf geballert das mir fast der Arsch geplatzt wäre! Dann kam noch die Aussage das ja wahrscheinlich nie etwas kaputt gegangen wäre, hätte halt nur Geräusche gemacht!
Ich bin ehrlich gesagt völlig sprachlos und weiß gar nicht mehr wie ich mich verhalten soll.
Vertrauen hab ich nach dem ganzen hin und her zu dem Laden überhaupt nicht mehr.
Hat einer einen Rat wie ich mich da jetzt verhalten soll?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Gruß Sven
PS: von 4 Wochen seit dem Kauf steht das Teil bereits 2 Wochen in der Werkstatt
Spätestens da, hätt der mir ein Ersatzmoped gegeben, des garantier ich dir, sonst hätt ich ihm die Kiste um denn Hals gewickelt.
Lass dich nicht verarschen, die sollen dir ein Ersatzmoped geben, bis die Mühle richtig läuft, wenn sie es nicht hin bekommen, dann gibst sie zurück und Ende.
Gruss Stephan
Ja war ich auch kurz davor. Aber nix hat es gegeben. Sogar die Niederlassung meinte das können sie nicht machen, hätte ich keinen Anspruch darauf. 🤣
Dann musst deiner Förderung Nachdruck verleihen.
Denen würd ich helfen, o mei o mei.
Do werd i scho narrisch beim lesen, obwohl's nicht mein Moped ist.
Gruss Stephan
Na was glaubst du was ich bei dem schon getobt habe. 🤣 Einmal kamen die Mechaniker aus der Werkstatt weil die wohl dachten es gibt Mord und Totschlag.
Aber selbst mein Anwalt meinte ich habe keinen Anspruch auf Ersatzmoped.
Schon traurig das es ohne Anwalt nicht lösbar war.
Nicht ganz. Aus der Garantie erfolgt nur die Reparatur entsprechend des Garantievertrages. Das ist für den Verkäufer einfach, das bekommt er nämlich bezahlt.
Daneben gibt es aber noch die Sachmängelhaftung. Dabei haftet kraft Gesetz der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in dem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Wenn man aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung etwas geltend machen kann, hat man auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. D. h., man kann für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen, der allerdings eine Klasse kleiner als das gekaufte Fahrzeug sein sollte. Bevor man aber ein Ersatzfahrzeug mietet, sollte man den Händler fragen, ob er ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, darf man ein Ersatzfahrzeug mieten und kann die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen. Das findet der Verkäufer aber gar nicht gut, das zahlt er nämlich selber, daher wird er immer so tun, als kenne er das gar nicht.
Da du ja schon einen Anwalt drin hast, würde ich den mal bitten langsam mal die Sachmängelhaftung anzusprechen und entsprechende Forderungen an den Verkäufer zu stellen. Da wird der ganz schnell in die Hufe kommen, da sich der Nutzungsausfall für eine Harley auf 66 € am Tag beziffert. Dagegen kann man auch nicht einwenden, keinen Nutzungsausfall erstatten zu müssen, weil der Kläger ja auf seinen privaten Pkw zurückgreifen konnte. Das OLG Düsseldorf hat 2007 aber bezüglich des Nutzungsausfalls festgestellt, dass dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zusteht. Die unstreitige Tatsache, dass dem Kläger während des Ausfallzeitraums ein Auto zur Verfügung stand, steht dem nicht entgegen, da der Gebrauchsvorteil der Harley Davidson nicht durch die Nutzung des Pkws ersetzt werden kann.
Aber : Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht, weil das Motorrad der Luxusklasse angehört. Die Benutzung der Harley Davidson befriedigt lediglich das Interesse des Klägers an Mobilität. Der Kläger muss sich jedoch hinsichtlich des geltend gemachten Zeitraums eine Begrenzung seines Anspruchs gefallen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswille nicht für die vollen 78 Tage bestand (z.B. bei schlechtem Wetter). Daher hat das OLG Düsseldorf den Anspruch um 1/3 gekürzt. Somit wurde damals die beklagte Versicherung verurteilt, an den Kläger Nutzungsausfall in Höhe von 66 € am Tag nur für 52 Tage zu zahlen.
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Nicht ganz. Aus der Garantie erfolgt nur die Reparatur entsprechend des Garantievertrages. Das ist für den Verkäufer einfach, das bekommt er nämlich bezahlt.
Daneben gibt es aber noch die Sachmängelhaftung. Dabei haftet kraft Gesetz der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in dem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Wenn man aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung etwas geltend machen kann, hat man auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. D. h., man kann für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen, der allerdings eine Klasse kleiner als das gekaufte Fahrzeug sein sollte. Bevor man aber ein Ersatzfahrzeug mietet, sollte man den Händler fragen, ob er ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, darf man ein Ersatzfahrzeug mieten und kann die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen. Das findet der Verkäufer aber gar nicht gut, das zahlt er nämlich selber, daher wird er immer so tun, als kenne er das gar nicht.
Da du ja schon einen Anwalt drin hast, würde ich den mal bitten langsam mal die Sachmängelhaftung anzusprechen und entsprechende Forderungen an den Verkäufer zu stellen. Da wird der ganz schnell in die Hufe kommen, da sich der Nutzungsausfall für eine Harley auf 66 € am Tag beziffert. Dagegen kann man auch nicht einwenden, keinen Nutzungsausfall erstatten zu müssen, weil der Kläger ja auf seinen privaten Pkw zurückgreifen konnte. Das OLG Düsseldorf hat 2007 aber bezüglich des Nutzungsausfalls festgestellt, dass dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zusteht. Die unstreitige Tatsache, dass dem Kläger während des Ausfallzeitraums ein Auto zur Verfügung stand, steht dem nicht entgegen, da der Gebrauchsvorteil der Harley Davidson nicht durch die Nutzung des Pkws ersetzt werden kann.
Aber : Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht, weil das Motorrad der Luxusklasse angehört. Die Benutzung der Harley Davidson befriedigt lediglich das Interesse des Klägers an Mobilität. Der Kläger muss sich jedoch hinsichtlich des geltend gemachten Zeitraums eine Begrenzung seines Anspruchs gefallen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswille nicht für die vollen 78 Tage bestand (z.B. bei schlechtem Wetter). Daher hat das OLG Düsseldorf den Anspruch um 1/3 gekürzt. Somit wurde damals die beklagte Versicherung verurteilt, an den Kläger Nutzungsausfall in Höhe von 66 € am Tag nur für 52 Tage zu zahlen.
Das gilt gerade und insbesondere für eine Harley: Aus dem Urteil: "Der hier zu beurteilende Gebrauchsvorteil der klägerischen Harley Davidson wird nun durch die Nutzung eines PKW nicht ersetzt. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die beschädigte Harley Davidson Electra Glide ist ein Motorrad der Luxusklasse. Die Benutzung dieses besonderen Fahrzeugs befriedigt einerseits das Interesse des Klägers an Mobilität, bietet aber andererseits durch das im Vergleich zu einem PKW völlig anders geartete Fahrgefühl und die andersartige Art der Fortbewegung auch den spezifischen Gebrauchsvorteil, ein besonders hochwertiges, luxuriöses Motorrad zu fahren. Gerade diese besondere Art des Gebrauchs hat sich der Kläger erkauft. Dieser spezifische Gebrauchsvorteil ist daher als Äquivalent seiner vermögenswerten Aufwendungen für den Erhalt dieses Fahrzeugs unfallbedingt entfallen. Demgegenüber konnte er durch die Nutzung seines PKW nur einen Teil der Gebrauchsvorteile des Motorrads ausgleichen, nämlich nur die reine Funktion seines Fahrzeugs als Transportmittel. Der darüber hinausgehende Nutzungswert des beschädigten Motorrads ist daher "fühlbar" entgangen, so dass ein Ausschluss seines Nutzungsausfallentschädigungsanspruchs nicht gerechtfertigt ist."
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008/I_1_U_198_07urteil20080310.html
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Habe es auch so erlebt wie caries56.
Mein Moped war letztes Jahr unfallbedingt in einer Werkstatt zwecks Reparatur. Laut Aussage meines Rechtsanwalts (Fachanwalt für Verkehrsrecht) hätte mir ein Nutzungsausfall nur zugestanden, wenn ich KEIN Auto gehabt hätte.
Kurioserweise hatte ich 3 Monate zuvor einen Autounfall. Da habe ich den Nutzungsausfall bekommen. Glaube, das waren € 50,- pro Tag oder so.
Da wurde ich nicht gefragt, ob ich noch andere Fahrzeuge besitze.
Ich will ja jetzt nichts über die Qualität von Kollegen aussagen, aber das ist höchstrichterliche Rechtsprechung eines OLG ohne Möglichkeit der Berufung. Und ich hab 3 Minuten gebraucht, um das Urteil zu finden.
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Wie Omma schon wusste, gibt es einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. 😎
__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
__________________
Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!