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nur hat es im Ernstfall, dieses Gespräch nie gegeben
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von raum68
Wenn es um Garantie oder Kulanz geht 0 Toleranz bezüglich KM drüber bzw Zeitlich drüber.
Bei der ersten Inspektion 1600km (erste Einfahrzeit) geht es in erster Linie darum, die Funktionsfähigkeit aller technischer Einrichtungen zu prüfen.
Ebenfalls den festen Sitz aller relevanten Schrauben zu prüfen.
Wichtig ist der erste Wechsel der Betriebsflüssigkeiten (Abrieb, Fremdkörper, richtige Füllhöhe).
Dealer lassen auch eine größere Überschreitung der 1600km wegen Urlaubsreise oder fehlender Werkstatttermine zu, da muss man Vertrauen zum Freundlichem haben.
Wenn man 6 Wochen auf einen Termin warten soll, dann sollte man die Inspektion bei der Konkurrenz machen lassen.
Dies angekündigt, wird sicherlich zu einem früheren Termin führen .
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Es ist doch eigentlich ganz einfach mit der Garantie und/oder Gewährleistung. Das ist ein Vertrag wo ein anderer die/seine Bedingungen für die Leistungserlangung vorgibt. Da brauch man sich bloß entscheiden zwischen vorgebenen Bedingungen annehmen oder ablehnen, dann gibts auch kein "ja aber bla bla" im Falle eines Falles.
Das eine 1600er Erstinspektion normal in Kürze (gut es soll auch Leute geben ....) ansteht wissen beide, der Verkäufer und der Käufer, im Moment der Auslieferung/Übernahme. Mit etwas Selbstkentnis sollte jeder einschätzen können wie lange er für die paar km braucht und diesen Termin bei der Übernahme gleich fix machen/einplanen.
Mal ehrlich, es wacht doch keiner von euch morgens auf und stellt fest "shit, ich muss HEUTE zur Durchsicht, gestern waren doch noch zig tsd km Luft", oder doch . Was man/-n so im Schnitt pro Woche/Monat/Jahr fährt und was als größere Touren noch ansteht/geplant ist weis man doch schon ein paar Monde vorher ....
@TheDude, dann vergiss nicht wenn Du bei 20k abgibst gleich den Termin für die 24er zu machen wenn Du schon mal da bist .
Irgendwas hat sich der/ein Hersteller ja bei den Festlegungen gedacht, was "wir" davon halten ist nebensächlich es sind seine Bedingungen.
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
=> 0 Toleranz, wenn nicht extra abgeschlossen, sondern vom Hersteller als Dreingabe gewährt. (Garantie als freiwillige Zusatzleistung).
LG Landshut, Urteil vom 29.04.2014 – 55 O 3030/13
"Hängen Garantieansprüche davon ab, dass ein Neuwagen in bestimmten Intervallen, mindestens einmal in zwei Jahren, nach Herstellervorgaben überprüft wird, ist die Verweigerung von Garantieleistungen auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein Wartungsintervall nur geringfügig überschritten wurde (hier: Inspektion bei 120.340 km statt bei 120.000 km)....
Die Einhaltung der Wartungsintervalle ist hier als Hauptleistungspflicht zu qualifizieren."
=> Kleine Toleranz, wenn die Garantie extra dazu gekauft; also extra Garantievertrag BGH Az: VIII ZR 251/06)
"Vertragsklausel ist unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Kunden laut BGH unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat "
Hier Überschreitung von 827 KM bei 15.0000 KM
Daraus folgt:
- bei der normalen Gewährleistung (2 Jahre) bei Neukauf, hat der Käufer ein gesetzliches Gewährleistunsgsrecht. Das kann auch nicht eingeschränkt werden! Das Problem ist nach 2 Jahren und überschrittener Inspektion.
- Darüberhinausgehende Garantiezusagen als Dreingabe: Keine Toleranz.
- Bei den 3-4 Jahres Garantien, die automatisch mit dabei sind bei HD: Keine Toleranz!
- Anders, wenn man diese wieder extra abschliesst und bezahlt. Dann gibt es eine kleine Toleranz. Definitiv, sehr viel kleiner als 1000 KM. Eine kleine Überschreitung würde den Käufer unangemessen benachteiligen, wenn dann alle Gewährleistungen erlöschen. Das geht nicht. Vor allem dann nicht, wenn der Mangel gar nicht auf die überschrittene Inspektion zurückzuführen ist.
- Beruht der Mangel auf fehlende Wartung und hat der Kunde diese deutlich überschritten, Pech.
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Daraus folgt:
- bei der normalen Gewährleistung (2 Jahre) bei Neukauf, hat der Käufer ein gesetzliches Gewährleistunsgsrecht. Das kann auch nicht eingeschränkt werden! Das Problem ist nach 2 Jahren und überschrittener Inspektion.
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Nein, das geht nicht. Vss B2C.
Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht durch eine verspätete Inspektion oder Überschreitung ausgeschlossen werden! Eine Verkürzung oder ein (umfassender) Ausschluss der Gewährleistung bei Neukauf geht nicht. Das würde den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Zudem ist die Inspektion keine PFLICHT des Käufers sondern eine Obliegenheit; so der BGH. (d.h. der Kunde muss es nicht machen, kann sich dann aber auch nicht darauf berufen).
Klar muss das Bike ordnungsgemäß bewegt werden, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Mein erster Absatz betrifft eine GARANTIE - das ist nicht die Gewährleistung. Die Garantie geht darüber hinaus. Bitte auch das nicht verwechseln.
§ 476 Abs. 1 BGB: "Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 (Anm. das sind die Gewährleistungsansprüche) sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."
Bitte keinen Quatsch verbreiten. 2 Jahre Gewährleistung hat man beim Neukauf. Anders, wenn Gebraucht (dann zum Teil Garantie), aber das war hier nicht die Frage.
zum zitierten Beitrag Zitat von dieTor
Dealer lassen auch eine größere Überschreitung der 1600km wegen Urlaubsreise oder fehlender Werkstatttermine zu