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Geschrieben von Harlekin am 15.06.2014 um 09:38:

Fehlender Rückstrahler am Moped führte schon vor 30 Jahren zum erlöschen der BE und gab zusätzlich noch einen Punkt, ist also nicht neu.

Gruss

Harlekin


Geschrieben von Eightball am 15.06.2014 um 13:53:

Rückstrahler? Der war vorhin beim losfahren noch dran, Herr Wachtmeister. großes Grinsen

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Sticki1 am 15.06.2014 um 15:28:

Antwort. Selbst die ominöse Auspuffklappe ist schon verboten worden für künftige Motorräder.


stimmt nicht,hatte ich aber auch schon auführlich in einem anderen thema erläutert in bezug auf die neuen homologationsgesetze ab 2016,die in schriftlicher form schon stehen und diesbezüglich auch die meisten klappenhersteller schon fahrgeräuschmessungen machen um die funktion zu testen.
klappe im ansaug und abgastrakt sind weiterhin zugelassen.
hätte mich aufgrund der autolobby im eu-parlament auch sehr gewundert


Geschrieben von Locke_SH am 15.06.2014 um 19:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Rückstrahler? Der war vorhin beim losfahren noch dran, Herr Wachtmeister. großes Grinsen

So ist es !!! fröhlich fröhlich fröhlich

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Never drive faster than your guardian Angel can fly!


Geschrieben von Eightball am 16.06.2014 um 15:47:

Zitat von harmit
So what - der Anwalt meinte "No way, Du hast nicht die geringste Changse dagegen an zu gehen.."

Soviel auch dazu..

noch Fragen Kienzle?

1 Reflektor macht eben 1 Punkt.

Das sehe ich aber ganz anders. Die wesentliche Beeinträchtigung ist eine abstrakte Gefahr die hier aber erstmal begründet werden muss. Alleine die Annahme, dass ein bestimmtes Ereignis eintreten könnte, reicht da nicht aus.

Hier mal schön zum Nachlesen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38306

Hast du mit nem Anwalt für Verkehrsrecht gesprochen? Wenn ja, frag nen anderen.

Auf Aussagen der Schreibtussi bei der Bußgeldstelle kannst du ebenfalls nichts geben.

Ich sehe das so: Fehlender Reflektor kostet wie bekannt laut Bußgeldkatalog 15 Euro. Bei der abstrakten Gefahr der Gefährdung bei Beleuchtungsausfall wäre hier immer noch das reflektierende Kennzeichen vorhanden um wahrgenommen zu werden.

Ich würde das auf nen Einspruch ankommen lassen.

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Geschrieben von harmit am 16.06.2014 um 22:35:

Das geht doch aus wie das Horneberger schießen.

Ja, Du hast natürlich recht mit der abstrakten Gefährdung, aber auf der anderen Seite ist das mit dem Punkt / Punkten tatsächlich auch immer schon so gewesen.

Das ist das Eine.

Das Andere ist die Direktive gegen die MC's - die Null Toleranz Strategie die grade in SH momentan verfolgt wird. Grade und extrem gegen Harleys und deren Fahrer - egal ob Lude mit Mutti in Hotpants oder ob Pappa mit Sohnemann hintendrauf.

Kolleteralschäden inbegriffen. Da vor Gericht zu gehen macht eher meiner EInschätzung nach keinen Sinn.. Zumal die Nummer dadurch erheblich teurer wird.

Bleibt das allgemeine: Arschlecken 3,50 - schick mir den Blödsinn zu und gut is.. Ich hab keine Punkte, von daher - so what..


Geschrieben von Eightball am 16.06.2014 um 22:44:

Nochmal: Das Fehlen des Reflektors wird im Bußgeldkatalog mit 15 Euro geahndet. Dafür gabs noch nie Punkte. Wenn man da was anders draus bastelt, was manche Cops gerne tun, muss man das entsprechend begründen. Und daran scheitert es vor Gericht denke ich. Am hellen Tag schon dreimal.

Für mich ist das schlicht falsche Anwendung des Bußgeldkatalogs.

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Geschrieben von harmit am 21.06.2014 um 23:31:

War bei der Polizei - wegen dem Mängelzeuchs..

Antwort dort: Spiegel und Rückstraher können wir nicht beurteilen. Da haben wir keine Ahnung von und EPrüfzeichen muss ja nichts heißen. Fahren Sie zum Tüv..

Cool oder? Keine Ahnung aber anhalten und kontrollieren.. fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

und ich war nicht bei der Kripo...

Die waren sauer das mir die Zulassungstelle geschrieben hat ich soll zur Polizei und dort die SPiegel und den Rückstrahler vorführen.. Augen rollen


Geschrieben von HaPa am 22.06.2014 um 10:01:

Hier mal der offizielle Text aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Tbnr. Euro PT FV Tatbestand
353100 15 0 0 Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabeigegen die Vorschrift *) über Schluß-, Bremsleuchten oderRückstrahler.

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Linke Hand zum Gruß

Hartmut


Geschrieben von Scareya am 22.06.2014 um 14:45:

Zitat von harmit
Keine Ahnung aber anhalten und kontrollieren..

Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Kollegen bei der Kontrolle vor Ort tatsächlich wissen, was sie da bemängeln. Einzelne Polizisten können natürlich nicht alles wissen, und wer weiß, an wen Du da im Revier geraten bist. Wie Du weißt, hat die Polizei grundsätzlich mehr zu tun, als sich um Rückstrahler zu kümmern (siehe Wikipedia: Polizeiorganisation). Nur leider fällt auch der Rückstrahler bzw. (um beim Thema zu bleiben) die Überwachung des Auspufflärms bisweilen in den Zuständigkeitsbereich. Denkst Du wirklich, die Polizisten hätten eine Art sadistischen Spass daran, "unschuldige" Biker von ihren Motorrädern zu zerren und sie wegen kleinen Verfehlungen zu drangsalieren?

__________________
Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von harmit am 22.06.2014 um 17:48:

JA!

Denk ich!

jetzt schon.. eben weil ja im Bussgedkatalog ganz andere Strafen und Kurse aufgerufen werden.

Jetzt denke ich : es geht wirklich nur um eines - die Staatskasse zu füllen. Ohne Rücksicht auf geltendes recht wenn es sich irgendwie auch nur ein bischen biegen lässt.

Jetzt denke ich das es wirklich nur darum geht den Bürger abzuzocken und zu verarschen.

Und jetzt werde ich meine Meinung darüber auch jedem Kund tun - egal ob er "Kollege" ist oder eben nicht.

Jetzt denke ich - man kann so verarscht werden wie die wollen - dagegen an zu gehen macht eh keinen Sinn weil es die Kosten um ein vielfaches übersteigt. und darum denke ich das es genau deren Kalkühl ist und das sie deswegen die Kassen so schön füllen können.

Deutlich genug?


Geschrieben von Rolf64 am 22.06.2014 um 18:04:

die leeren Staats oder Komunenkassen füllt man aber mit anderen Sachen.....Gurt, Handy, Stop-Schild usw.......da geht man nicht an die Biker um Reflektoren oder ähnliches zu bemängeln !

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Gruß aus Bonn

Rolf


Geschrieben von Scareya am 22.06.2014 um 18:23:

Die zunehmende Zahl an Geschwindigkeitskontrollen, die überwiegend an Stellen vorgenommen werden, die keinesfalls Unfallschwerpunkte sind, sondern Stellen, an denen jeder normale Mensch schneller als erlaubt fährt, sind garantiert nur zum Füllen des Stadt- bzw. Staatssäckels. Da hast Du Recht. Und das haben bestimmte Lokalpolitiker auch schon mehr oder weniger offen zugegeben. Gemeinden (besonders gerne in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern) schafften in den letzten Jahren eine Unmenge an Radarüberwachungssystemen an, die in der Hand mancher Subunternehmer für klingende Kassen sorgen, doch damit hat die Polizei wenig bis gar nichts zu tun.

Wir schrieben hier über Lärm- bzw. reguläre, von Polizisten durchgeführte Verkehrkontrollen, oder nicht? Und da sieht das ganze anders aus.

Zitat von harmit
Deutlich genug?

Ja, war es. Du hast Recht. Alles Schweine, die es genau auf Deinen Rückstrahler abgesehen haben.

fröhlich

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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von blackwilli am 22.06.2014 um 18:57:

Im Prinzip haben wir doch selbst schuld, dass sich das so entwickelt hat.
Ist wie bei allen anderen Dingen, über die sich die Gesellschaft sehr gern aufregt, aber mehr auch nicht.

Fahrt doch alle mal ein Jahr lang absolut gesetzeskonform, ist gar nicht sooo schwierig. Augenzwinkern
Das würde NULL Einnahmen bei weiterhin hohen Personal- und Investitionskosten bedeuten.

Wetten, dass danach keine Kontrollen mehr zu finden sind ? Augen rollen


Geschrieben von harmit am 22.06.2014 um 19:43:


Ja, war es. Du hast Recht. Alles Schweine, die es genau auf Deinen Rückstrahler abgesehen haben.

fröhlich

GENAU!
fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich die meinen nur meinen...

so what - man kann sich aufregen oder es eben bleiben lassen. Ich bin damit durch (mit dem Aufregen)..

Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack - aber möge die beiden damit ihre Karrierepunkte sammeln wenn es denn so nötig ist..

Was die Strafe angeht - ich arbeite momentan für den öffentlichen Dienst - ist sozusagen "Selbstsponsoring" fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich


Wir schrieben hier über Lärm- bzw. reguläre, von Polizisten durchgeführte Verkehrkontrollen, oder nicht? Und da sieht das ganze anders aus.

Mag sein - aber unterm Strich sehe ich da NULL unterschied - die Kohle geht vom Bürgerkonto auf ein Staatskonto..

Und nochmal - die Strafe - Rückstrahler und Spiegel - ist ja vollkommen in Ordnung - sehe ich ein, war so überweise ich ohne Worte. Mir gehts um das was sie daraus machen. der Punkt ist mir auch wurscht, ich habe keine - es geht um schlichtweg das Aufblasen aus reiner Willkür.