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Geschrieben von hardy.b am 05.07.2012 um 22:03:


deine stammtischmeinungen ohne belege und hintergrundwissen kommen recht aggresiv rüber.
wenn du keine 2000 ausgeben willst ist das ja ok,aber mußt es jedem aufzwängen rotes Gesicht

J&K scheint hier "eine heilige Kuh" zu sein, fällt mir schon lange auf. Trotzdem kann hier jeder seine Meinung äußern, auch wenn es für manchen Umsatzeinbußen zur Folge hat........


Geschrieben von Döppi am 05.07.2012 um 22:24:

Logisch kann jeder seine Meinung kund tun . Ist ja ein öffentliches Forum . Sie sollte nur Hand und Fuss haben und belegbar sein und nicht irgendwas was man mal irgendwo aufschnappt in den Raum werfen . Mir ist auch völlig wurscht wer was fährt . Außerdem geht es hier nicht um Leistungsverlust sondern um die Konsequenzen bei Kontrollen . Augenzwinkern

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von bestes-ht am 05.07.2012 um 22:27:

Zitat von sticki1
@bestes ht.

puh,viel zum lesen hast hier reingesetzt. übertragbar auf die realität in bezug auf die handlungsweise des beamten ist es jedoch nicht

Wieso, ich als Normalbürger verstehe das ganz einfach...
Der Beamte stellt fest, Auspuff ohne db-eater, ausgeräumt oder ohne ABE oder offener Luffi, ist ja meistens so eine Konstellation, somit Erlöschen der BE nach möglichkeit 3, somit trifft Artikel 2 Änderung der Bussgeldverordnung zu, d.h.:

Lfd. Nr. 189a.2

Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt. Bei anderen Fahrzeugen als Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 135,- Euro Bussgeld.

Wenn du auch gleichzeitig Halter bist.

Wenn jemand anderes der Halter ist und du nur der Fahrzeugführer bist, ist es günstiger:

Lfd. Nr. 214.2

Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt. Bei anderen Fahrzeugen als Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 90,- Euro Bussgeld.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Döppi am 05.07.2012 um 22:29:

Also meld ich mein Fahrzeug sicherheitshalber auf meine Freundin an . fröhlich

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Geschrieben von JoJo7 am 05.07.2012 um 22:58:

Vergiss es. Zunge raus


Geschrieben von bestes-ht am 05.07.2012 um 22:59:

Ja, und sie ihres auf dich, so muss man es eigentlich machen.

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von JoJo7 am 05.07.2012 um 23:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Ja, und sie ihres auf dich, so muss man es eigentlich machen.

fröhlich fröhlich fröhlich

Den Beamten möchte ich sehen, der ihm glaubt, dass er eine Harley mit pinkfarbenden Flammen fährt.


Geschrieben von bestes-ht am 05.07.2012 um 23:08:

Wieso, dann fährt er gerade zum Christopher-Street-Day.... fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Sticki1 am 06.07.2012 um 06:04:

Haha.dann braucht er die passende Jacke dazusmile

@Harry b

Das siehst falsch bzgl heilige Kuh
Womit ich ein Problem hab ist jeden jekill Fahrer von manchen hier unter Generalverdacht zu stellen seine Anlage manipuliert zu haben um den Kaufpreis in Bezug auf erlöschen der be schlecht zu reden oder besser zu begründen.ich kenne in zwischen viele die wirklich gerade mit der neuen Abstimmung komplett ohne irgendwelche Manipulationen rumfahren


Geschrieben von Colton am 06.07.2012 um 06:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von sturmwolke
Wenn du nach 80 kmh wieder langsamer wirst , bleibt sie bis 60 kmh offen und geht erst dann wieder zu .


das ist so nicht richtig!!

wenn Du einmal über 80 gefahren bist bleibt sie offen bis du wieder stehst, kommst Du dabei unter 45 geht sie bein beschleunigen wieder zu bis 80.

Das heißt einmal hoch bis 80 und nicht mehr unter 45 dann ist die immer legal offen.

Das ist zumindest mit der neuen Software so.


Sturmwolke

Danke für die Erklärung!

Dazu habe ich als (Noch-)Laie eine Frage:

Was für eine Software meinst Du? Ist bei der J&H Anlage eine Software dabei?

Grüße
Colton


Geschrieben von Sticki1 am 06.07.2012 um 06:55:

nein,die aktuell ausgelieferten komponenten der anlage bzw das steuergerät hat nun eine andere software drauf,die dafür sorgt,daß geschwindigkeitsabwärts die anlage immer offen bleibt


Geschrieben von Colton am 06.07.2012 um 07:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
nein,die aktuell ausgelieferten komponenten der anlage bzw das steuergerät hat nun eine andere software drauf,die dafür sorgt,daß geschwindigkeitsabwärts die anlage immer offen bleibt

Danke, was wäre ich ohne dieses Forum! verwirrt

Meine Entscheidung steht nun trotzdem...

Ich werde den Soundswitch trotzdem mit anschliessen lassen, da ich mich wohl größtenteils im Geschwindigkeitsbereich zwischen 45 und 80 km/h bewege (beim Cruisen durchs Städle und Ländle) fröhlich
Und da möchte ich nicht dauern aufpassen müssen unter eine bestimmte Geschwindigkeit zu fallen und wieder "leiser" zu werden...

Grüße
Colton


Geschrieben von hardy.b am 06.07.2012 um 09:16:

[Meine Entscheidung steht nun trotzdem...
Ich werde den Soundswitch trotzdem mit anschliessen lassen, da ich mich wohl größtenteils im Geschwindigkeitsbereich zwischen 45 und 80 km/h bewege (beim Cruisen durchs Städle und Ländle) fröhlich
Und da möchte ich nicht dauern aufpassen müssen unter eine bestimmte Geschwindigkeit zu fallen und wieder "leiser" zu werden...
Grüße
Colton

Da bin ich aber, meiner Meinung nach, mit der mechanisch zu regulierenden Anlage Als Penzl, besser bedient, fahre solange offen (also illegal) bis "Ungemach" droht. Sehe ich eine Verkehrskontrolle rechtzeitig mache ich zu, werde ich angehalten mache ich ebenfalls zu. Also wird der Polizeimeister bei der Sichtkontrolle immer eine geschlossene Anlage vorfinden, wird schwer zu beweisen sein, ob, wo oder überhaupt... offen gefahren zu sein. Ist genauso illegal wie J&H mit Soundswitch, Pech in Form von entsprechend geschulten Polizisten- mit den daraus resultierenden Folgen und Diskussionen, u.U. vor Gericht kann man also bei beiden Versionen haben.


Geschrieben von Jörg 2 am 06.07.2012 um 09:43:

Ihr solltet den zusätzlich anzuschliessenden Taster, (bei einigen der zweckentfremdete Hupknopf), der tatsächlich illegal ist, nicht dauernd mit Soundswitch bezeichnen. Der Soundswitch schaltet nur zwischen Automatik und Dauerleise um und ist legal. Im übrigen ist es denk ich egal, ob ich mit Penzl, J&H oder Kess in eine Kontrolle komm, wenn nachgewiesen wird, daß man illegal unterwegs war, siehts halt schlecht aus. Nur ist es einfacher für die Beamten, einen Stellhebel zu kontrollieren, den man vielleicht mal nicht mehr rechtzeitig umstellen konnte, als rauszufinden, ob irgendwo am Bike per elektrischem Taster umgeschaltet werden kann. Kommt halt auch wie immer auf die Beamten an.


Geschrieben von Hellblazer am 06.07.2012 um 09:48:

fakt ist, werd ich mit ner verstellbaren offenen erwischt kanns schlecht für mich aussehn wenn ich es nicht schaffe rechtzeitig leise zu machen.. vorteil von dem ganzen ist doch aber, das ich im gegensatz zu ner komplett offenen anlage nicht verstellbaren anlage, die verstellbare einfach schließe dann wieder legal bin und dann doch weiterfahren kann, oder etwa nicht?