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Geschrieben von derherrliche am 20.12.2021 um 09:51:

Mit ner Klappenauspuffanlage "umgeht" man aber kein Gesetz...! Man nutzt die kuriose ("Edith" um es paräziser zu machen: Euro 5 - ) Regelung lediglich. Ist das unsere Schuld, das es Gesetze mit so nen dämlichen weil völlig absehbaren "Schlupflöchern" (wie man es nennen könnte) gibt?! Da hat wohl ein Fachreferent seine Gesetzesfolgenabschätzung nicht ordentlich durchexerciert...  Jeder wie er will, sag ich. Und du dann gern leise, wenn's dir Spaß macht. Ich z bsp wäre nie auf Harley umgestiegen, wenn es nur diesen in meinen Augen lächerlichen Sound aus den Origintüten gäbe. Ich würd mir auch keinen modernen V8 kaufen zbsp. Die sind auch so was von leise, das wird den Fahrzeugen und den verbauten Motoren und der Faszination für beides nicht im Ansatz gerecht. Anders bei den Musclecars der Nachkriegszeit. Das war doch geil! Wer so was nich mag oder dabei keine wohlige Gänsehaut kriegt braucht doch m.E. gar kein Motorrad oder Auto fahren... Nur meine Meinung. Wie man sieht, gehen die auseinander. ✌️✌️✌️

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von stachri am 20.12.2021 um 10:56:

Nun, das Gesetz wird mit dem Einsatz der Klappenanlagen nicht umgangen, es werden ja sämtliche Geräuschvorschriften eingehalten. Lärmvorschriften die nur gewisse Betriebszustände des Motorrads reglementieren sind aber in etwa ebenso unsinnig, wie wenn Verkehrsampeln nur von Montag bis Mittwoch Gültigkeit hätten...

Bei der Verschärfung der Geräusch- und Emissionsvorschriften von Euro3 auf Euro4 hätte der EU-Gesetzgeber nur festschreiben müssen, dass aktiv gesteuerte Auspuffanlagen generell verboten sind. Dies hat er aber unter dem Druck der Fahrzeugherstellerlobby – vor allem jener aus Deutschland und Italien – unterlassen. Es wäre auch gescheiter gewesen die erlaubte dB-Grenze nicht zu stark zu senken und in einem "gesunden" Bereich zu belassen, da dies die Hemmschwelle am Auspuff illegal herumzubasteln verkleinern würde: Lieber eine Auspuffanlage ohne Klappe, die in allen Betriebszuständen einen gesunden Ton von sich geben kann, als eine Klappenanlage, die im Bereich wo die Lärmvorschriften greifen flüsterleise ist und ausserhalb dieser Bereiche hemmungslos losbrüllen darf. Aber eben, die EU-"Experten" waren da anderer Meinung.

Wie oben erwähnt, wird mit der Einführung der nächsten Euro Lärmvorschriften das endgültige Aus der Klappenanlagen besiegelt sein. Theoretisch könnte das Gesetz aber so gestaltet sein, das Klappenanlagen zwar verboten sind, die Auspuffe aber durch ein anderes Messregime trotzdem wieder gut klingen könnten - theoretisch...

Übrigens: Beim Wechsel von Euro3 auf Euro4 wurden zwar die Dezibelvorschriften von 80 auf 77 gesenkt, die geänderte Messmethode hatte aber zur Folge, dass die meisten Motorräder gar nicht leiser wurden. Die Euro4-Messmethode scheint wohl eine Abeitsbeschaffungsmassnahme der EU-Bürokratie gewesen zu sein.  fröhlich  
Ein interessanter Bericht dazu: Vergleich Euro3 und Euro4

Beste Grüsse


Geschrieben von Leon_ am 20.12.2021 um 11:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche

Mit ner Klappenauspuffanlage "umgeht" man aber kein Gesetz...!

Wat sacht das Gesetz denn aktuell? "Aktuell dürfen Fahrzeuge laut Straßenverkehrszulassungsordnung zwischen 72 und 75DB(a) erreichen" 
Jede Klappenanlage ist lauter. 
So. Wenn ich mit einer Anlage die Manipulation der Messung vornehme, umgehe ich das Gesetz. Das ist Fakt. Ich nutze nur die Ungereimtheiten in der Definition der Prüfvorgabe.
So oder so, asozial. Passt halt zum Harley "Midwest-denken"  - Holzfellerhemd, ca. nen IQ von 80 und 2 Promille. Augenzwinkern

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Chess am 20.12.2021 um 12:22:

Ups, Leon, das wird viele hier im Forum aber sehr freuen. Du stellst ne Menge von denen hier als Schwachmaten und Asis hin !!! Wow, Chapeau !!! Gutmensch oder was ?!?

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Ich bin NICHT schwul; und das ist auch gut so !


Geschrieben von Raw Power am 20.12.2021 um 12:41:

Hi Leon,
Ich gehöre auch zu den geistig minderbemittelten. Möchte hier aber der Vollständigkeit halber anmerken, dass ein Klappenauspuff nicht die Messung manipuliert, sondern die Schall Emissionen in dem meßrelevanten Bereich. Daran ist bei der momentanen Gesetzeslage nichts illegal. Das muss man nicht gut finden, kann man aber. Da aber bei mir noch ein wenig Rest IQ vorhanden ist, reiße ich die Anlage allerdings auch nicht bei jeder Gelegenheit auf. Ich würde vorschlagen ein wenig die Emotionen aus der Debatte zu nehmen.

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Geschrieben von derherrliche am 20.12.2021 um 12:44:

Ich nehme mal nicht an das Leon das wirklich so meint wie geschrieben. Passt auch nicht zu seinem restlichen Auftreten hier was ich so mitgelesen habe.

Andernfalls wär ich auch etwas irritiert, ob der Vorwürfe.

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Geschrieben von stachri am 20.12.2021 um 13:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche

Mit ner Klappenauspuffanlage "umgeht" man aber kein Gesetz...!

Wat sacht das Gesetz denn aktuell? "Aktuell dürfen Fahrzeuge laut Straßenverkehrszulassungsordnung zwischen 72 und 75DB(a) erreichen" 
Jede Klappenanlage ist lauter. 
So. Wenn ich mit einer Anlage die Manipulation der Messung vornehme, umgehe ich das Gesetz. Das ist Fakt. Ich nutze nur die Ungereimtheiten in der Definition der Prüfvorgabe.
So oder so, asozial. Passt halt zum Harley "Midwest-denken"  - Holzfellerhemd, ca. nen IQ von 80 und 2 Promille. Augenzwinkern

Nochmals für dich:

Das sind keine Ungereimtheiten. Das ist alles bis ins letzte Detail definiert. Alle Geräuschentwicklungen die nicht durch das folgende Messverfahren abgedeckt sind, werden vom Gesetzgeber nicht reguliert! Klappenauspuffe sind nur in den nichtregulierten Bereichen laut und somit legal. Sind also die Geschwindigkeits-Drehzahlverhältnisse anders als bei dem Geräuschmessverfahren, müssen die Auspuffanlagen keine Grenzwerte mehr einhalten. Wie wir wissen, können die Klappenauspuffe noch immer in den meisten Fahrsituationen offen gefahren werden, weil die regulierten Bereiche relativ schmal sind. Nicht gelesen? Geräuschmessverfahren
Die zweite Grafik bezieht sich übrigens auf eine BMW R 1200 GS. Die Messbedingungen für meine Fat Bob lauten: Gang: 3, Va-a: 35,4 km/h, L wot: 78,5, Pre-accel: 3.0 m


Geschrieben von HeikoJ am 20.12.2021 um 13:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
hätte der EU-Gesetzgeber nur festschreiben müssen, dass aktiv gesteuerte Auspuffanlagen generell verboten sind.

Hat er ...
Nur waren Ersatzschalldämpfer nach ECE 92 ( leider ) bis Anfang 2021 ( Euro 5 ) von dieser Regelung ausgenommen. 

EU 168/2013 (Euro 4 Zulassungsvorschriften) Artikel 19
Verbot von Abschalteinrichtungen
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit beeinträchtigen oder die Wirkung der OBD-Systeme, der Schalldämpfung oder der Schadstoffemissionsminderungssysteme reduzieren, sind verboten.
Ein Konstruktionselement gilt nicht als Abschalteinrichtung, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) wenn die Betriebsbedingungen in einem wesentlichen Umfang in die Prüfverfahren einbezogen wurden, mittels derer festgestellt wird, ob das Fahrzeug den Anforderungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entspricht.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von stachri am 20.12.2021 um 13:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
hätte der EU-Gesetzgeber nur festschreiben müssen, dass aktiv gesteuerte Auspuffanlagen generell verboten sind.

Hat er ...
Nur waren Ersatzschalldämpfer nach ECE 92 ( leider ) bis Anfang 2021 ( Euro 5 ) von dieser Regelung ausgenommen. 

EU 168/2013 (Euro 4 Zulassungsvorschriften) Artikel 19
Verbot von Abschalteinrichtungen
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit beeinträchtigen oder die Wirkung der OBD-Systeme, der Schalldämpfung oder der Schadstoffemissionsminderungssysteme reduzieren, sind verboten.
Ein Konstruktionselement gilt nicht als Abschalteinrichtung, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) wenn die Betriebsbedingungen in einem wesentlichen Umfang in die Prüfverfahren einbezogen wurden, mittels derer festgestellt wird, ob das Fahrzeug den Anforderungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entspricht.

Und genau auf Punkt c berufen sich die Hersteller von Klappenauspuffen, deshalb sind bei Autos und Motorrädern Klappenauspuffe noch immer Zulassungsfähig.


Geschrieben von HeikoJ am 20.12.2021 um 13:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Und genau auf Punkt c berufen sich die Hersteller von Klappenauspuffen, deshalb sind bei Autos und Motorrädern Klappenauspuffe noch immer Zulassungsfähig.

Also die ( Auto ) Hersteller mit denen ich bzw. meine Frau zu tun haben berufen sich auf Punkt a, Punkt c bedeutet für sie das die Fahrzeuge in keinem ! Betriebszustand ( also auch nicht außerhalb der vorgegebenen Meßbereiche ) lauter sein dürfen als vorgegeben.

ECE R 92 Ersatzschalldämpfer seit 2017:

6.2. Vorschriften zu Geräuschpegeln
Die geräuschdämpfende Wirkung der NORESS oder eines Einzelteils davon ist nach den in den Regelungen Nr. 9, 41 oder 63 beschriebenen Verfahren zu prüfen.
Zur Anwendung dieses Absatzes ist insbesondere auf die Änderungsserie zur Regelung Nr. 92, die zum Zeitpunkt der Typgenehmigung des neuen Fahrzeugs in Kraft war, Bezug zu nehmen.
Wenn die NORESS oder ihre Einzelteile in das in Absatz 3.3 Buchstabe c beschriebene Fahrzeug eingebaut ist (sind) müssen die Schalldruckpegelwerte, die anhand der beiden Methoden gemessen werden (stehendes und fahrendes Fahrzeug) folgenden Bedingungen entsprechen:
Sie dürfen die entsprechend den Anforderungen in Absatz 3.3 Buchstabe c gemessenen Werte für dasselbe Fahrzeug nicht übersteigen, wenn dieses beim Fahrversuch und bei der Prüfung im Stillstand mit dem OriginalSchalldämpfersystem ausgerüstet ist.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Leon_ am 20.12.2021 um 16:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Ich nehme mal nicht an das Leon das wirklich so meint wie geschrieben. Passt auch nicht zu seinem restlichen Auftreten hier was ich so mitgelesen habe.

Andernfalls wär ich auch etwas irritiert, ob der Vorwürfe.

Danke.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Knut Schmidt am 20.12.2021 um 18:43:

Automatische Klappenauspuffe machen unnötig Lärm. Im Grunde ist das wie beim Abgasskandal. Im Messbereich bzw. beim Erkennen der Messprozedur ist es o.k. und außerhalb davon völlig daneben. Viele von den neueren BMW Motorrädern und ein paar andere sind scheiße laut. Die Politiker und die Entwickler, die dafür verantwortlich sind, sollte man bestrafen. Das sind Asoziale, besonders die Motorradverantwortlichen bei BMW. Die tragen mit dazu bei, dass wir immer stärker eingeschränkt werden, weil es zu viele laute Motorräder gibt. Und die behaupten auch noch, dass der Kunde das so möchte.


Geschrieben von Bjrn am 20.12.2021 um 18:46:

Irgendwie hat die ganze Diskussion mit unnötigen Vorwürfen wie asozial/dumm die Besitzer von Klappenanlagen sind, nichts mit dem Thema des Threads „wer fährt mit OEM Auspuff“ zu tun. 

Wer so einen Hass gegen die Fraktion Klappe hegt, kann ja einen separaten Thread dazu aufmachen.


Geschrieben von stachri am 20.12.2021 um 18:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ

Zitat von stachri
Und genau auf Punkt c berufen sich die Hersteller von Klappenauspuffen, deshalb sind bei Autos und Motorrädern Klappenauspuffe noch immer Zulassungsfähig.

Also die ( Auto ) Hersteller mit denen ich bzw. meine Frau zu tun haben berufen sich auf Punkt a, Punkt c bedeutet für sie das die Fahrzeuge in keinem ! Betriebszustand ( also auch nicht außerhalb der vorgegebenen Meßbereiche ) lauter sein dürfen als vorgegeben.

Für mich ist es widersinnig, dass NORESS-Hersteller wie z.B. Jekyll & Hide oder Kesstech sich auf Punkt a) berufen können, um eine Klappenanlage zugelassen zu bekommen, wo doch die Originalauspuffanlagen keine Klappen haben!
Mit anderen Worten: J&H behauptet, unsere Auspuffe brauchen eine Klappe, sonst geht der Motor kaputt. H-D aber liefert seine Motorräder ohne Klappenauspuffe aus und beweist, dass gar keine Klappen notwendig sind... Aber danke für die Berichtigung.
(NORESS = Non-Original-Replacement Exhaust Silencing Systems)


Geschrieben von Moos am 20.12.2021 um 21:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Irgendwie hat die ganze Diskussion mit unnötigen Vorwürfen wie asozial/dumm die Besitzer von Klappenanlagen sind, nichts mit dem Thema des Threads „wer fährt mit OEM Auspuff“ zu tun. 

Wer so einen Hass gegen die Fraktion Klappe hegt, kann ja einen separaten Thread dazu aufmachen.

So sieht es aus und solche Freds hatten wir auch schon. Also bitte wieder zum Thema.

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Moos

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