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Geschrieben von HDforFuture? am 08.08.2022 um 10:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Walti
Reifen müssen nicht eingetragen werden. Aber dieses Thema hatten wir ja schon bereits genügend ausdiskutiert. Gestern wieder in einer Polizeikontrolle bestätigt worden. Keine Eintragung notwendig Dank Zusatz im Gesetzestext.

Für alle die es immer noch nicht glauben wollen:
(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Da hat mir der TÜV Süd aber auf meine schriftliche Anfrage anders geantwortet.

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Geschrieben von Walti am 08.08.2022 um 10:30:

Klar, die wollen ja auch verdienen. Ich bin so durch den TÜV und etliche Polizeikontrollen gekommen. War noch nie ein Thema. Ist aber doch auch eindeutig geregelt. Da gibt es keinen Spielraum. Dafür ist der Zusatz ja da.

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Es ist nicht wichtig, wie langsam du gehst, sofern du nicht stehen bleibst. (Konfuzius)


Geschrieben von HDforFuture? am 08.08.2022 um 10:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Walti
Klar, die wollen ja auch verdienen. Ich bin so durch den TÜV und etliche Polizeikontrollen gekommen. War noch nie ein Thema. Ist aber doch auch eindeutig geregelt. Da gibt es keinen Spielraum. Dafür ist der Zusatz ja da.

Thx, hilft sicherlich sich den Link zu speichern 😉👍

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Geschrieben von Harley Horn am 08.08.2022 um 12:22:

Hab mir den Text vom BMVI ausgedruckt und immer dabei.
@HDforFuture? was haben sie Dir genau geantwortet? Kannst Du das kurz zitieren?


Geschrieben von Gnadle am 08.08.2022 um 12:40:

Hoffe jetzt nichts falsch verstanden zu haben. Als ich auf Metzeler Cruisetec umgerüstet habe musste ich den Vorderreifen auch eintragen lassen.
original: Michelin 110/90 B19 62H                           - Hier kommt es auf das „B“ an!  Metzeler: 110/90-19 62H TL
hier trifft Fall 1c zu Original Bescheinigung von Metzeler

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Gruß Werner


Geschrieben von HDforFuture? am 08.08.2022 um 14:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harley Horn
Hab mir den Text vom BMVI ausgedruckt und immer dabei.
@HDforFuture? was haben sie Dir genau geantwortet? Kannst Du das kurz zitieren?

Die haben mich angerufen, daher leider kein Zitat möglich. Der Wortlaut in etwa: Da der Reifen bauartbedingt von der Serie abweicht, ist dieser nach der revidierten Reifenverordnung eintragungspflichtig und muss dem TÜV vorgeführt werden. Ca. 30min Arbeit zu knappen 115€.

Ich will hier keine neue Erörterung starten, nur einwerfen was mir die offizielle Seite genannt hat. Bei gegebenem Anlass werde ich nochmal nachfragen, am Ende zählt leider erstmal das Wort des Beamten. Wenn ich dann mit den Kröten für die Eintragung eine wiederkehrende Diskussion oder vorerst erloschene Betriebserlaubnis verhindern kann, dann wärs mir das wert.

Autokorrektur killt 🙃

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Geschrieben von ParaOmnia am 08.08.2022 um 15:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von HDforFuture?
zum zitierten Beitrag Zitat von Harley Horn
Hab mir den Text vom BMVI ausgedruckt und immer dabei.
@HDforFuture? was haben sie Dir genau geantwortet? Kannst Du das kurz zitieren?

Die haben mich angerufen, daher leider kein Zitat möglich. Der Wortlaut in etwa: Da der Reifen bauartbedingt von der Serie abweicht, ist dieser nach der revidierten Reifenverordnung eintragungspflichtig und muss dem TÜV vorgeführt werden. Ca. 30min Arbeit zu knappen 115€.

Ich will hier keine neue Erörterung starten, nur einwerfen was mir die offizielle Seite genannt hat. Bei gegebenem Anlass werde ich nochmal nachfragen, am Ende zählt leider erstmal das Wort des Beamten. Wenn ich dann mit den Kröten für die Eintragung eine wiederkehrende Diskussion oder vorerst erloschene Betriebserlaubnis verhindern kann, dann wärs mir das wert.

Autokorrektur killt 🙃

ich habe die Kombi auch eingetragen, allerdings hatte ich Glück mit dem Prüfer und er hat mir nur 30€ berechnet. Er meinte auch, dass das eigentlich Blödsinn ist, wenn der Reifenhersteller die Kombination empfiehlt. Scheint also auch bei den Gebühren ein Stück weit Ermessensspielraum zu geben.


Geschrieben von SportyCB am 08.08.2022 um 15:36:

Da kann ich auch mal berichten: TÜV Ingenieur gefragt. Da müssen Sie nen Sachverständigen fragen, kenn mich damit nicht aus. Dann DEKRA Experten gefragt: Sie müssen die Buchstaben Kombination genau einhalten, sonst droht Stilllegung. TÜV Sachverständigen in der nächsten Stadt gefragt: Sie dürfen R oder B montieren, wenn alle anderen Parameter stimmen. Es würde auch keine Stillegung geben sondern im Falle eines Falles wäre das ein Mangel zur Wiedervorführung. Eintragen braucht man das nicht, falls man es doch möchte, liegen die Kosten bei ca. 60€


Geschrieben von Walti am 08.08.2022 um 16:20:

wenn es jemanden hilft, hier noch eine Anfrage des Kollegen Bittners an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktu:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der aktuellen Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern habe ich bezüglich der Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse eine Frage. Ich verstehe es so, dass wenn im Fahrzeugschein ein Radialreifen eingetragen ist, man auch einen Diagonalgürtelreifen fahren kann. Gilt dies auch umgekehrt? Meine Nachfrage bei einer Prüforganisation ergab, dass dies nicht möglich sei. Ich bitte, falls das erwähnte Verkehrsblatt beide Möglichkeiten vorsieht (bei gleich­bleibenden Reifengrößen), mir dies zu bestätigen.Vorab vielen Dank und viele Grüße

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Bittner,
vielen Dank für Ihre E-Mail.Die Fußnote bezieht sich auf die unter Fall 1 geschilderten Beispiele (Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung) und erklärt, dass dabei auch Reifen anderer Bauart verwendet werden dürfen, wenn mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden (z.B. Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen).Das gilt selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall, wenn z.B. anstatt Diagonalreifen Radialreifen verwendet werden. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße
4410115 Berlin


Damit muss es aber für heute gut sein, soll jeder machen wie er will.


Ach, noch was. Ich meine, dass der Nachtrag erst im Laufe des letzten Jahres mit aufgenommen wurde und darum die wenigsten Bescheid wissen. Die haben nie wieder da reingeschaut ob sich was geändert hat.

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Geschrieben von lupo II am 08.08.2022 um 17:26:

Vorderreifen 17.000 km

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Ich bin kein Biker sondern Motorradfahrer und fahre kein Moped sondern Motorrad


Geschrieben von Hoeli am 08.08.2022 um 17:30:

fährst du vorne einen 170 er?

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du wirst alt wenn du aufhörst zu fahren!


Geschrieben von lupo II am 08.08.2022 um 17:36:

Ich nehme es an, alles wie ab Werk. Aber ich kann ja nochmal nachschauen

Gruss  Bernhard

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Geschrieben von Hoeli am 08.08.2022 um 18:05:

Ab Werk und in den Papieren ist vorne ein 130er verbaut!

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Geschrieben von joe.sixpack am 08.08.2022 um 23:51:

unglücklich   320,-SF unglücklich …in der Schweiz haben die wohl Sonderpreise, angepasst an das Einkommen. Bei der Reifengröße in der Rechnung hat die Buchhaltung sich wohl nur vertippt.
Mein Rat, bestelle Dir beim nächsten Mal den Reifen im Nachbarland. Uns Hungerleidern in D ziehen die Reifenhändler nicht ganz so unverschämt „das Fell über die Ohren“.

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>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von HDforFuture? am 09.08.2022 um 19:33:

Liebe Mitstreiter,

heute beim Putz ist mir aufgefallen, dass ich ungewollte Passagiere mitnehme. Wie bekommt ihr denn diese Kerlchen raus? (Die Steinchen sind gemeint)

Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich es mit Druckluft versuchen mag.

Gemeint ist der Spalt links und rechts im Frontfender, da sind ja die Halterungen vernietet.

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