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Geschrieben von Nuwanda am 29.07.2018 um 16:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
Erstzulassung war im April 2016. Bevor ich die Maschine abgeholt habe, hat der Verkäufer sie noch getüvt. Den Bericht habe ich natürlich hier

@MarcoL
Danke dir für deine Ausführungen. Ich werde die rechtliche Sache auf jeden Fall auch in Betracht ziehen. Hoffe aber immernoch irgendwie glimpflich aus der Nummer rauszukommen. 

Mal sehen welche Werkstatt mir hier weiter helfen kann ohne auf Verdacht eins nach dem anderen zu wechseln. Das dafür keine Hinterhofwerkstatt in Frage kommt, ist mir klar

Gut! Mit der HU, das müßte dann schon mal passen!

Rechtliche Schritte, solltest Du bei dem Sachverhalt, wie Du ihn schilderst, in Betracht ziehen!

Meinem Gefühl nach, ich kann mich aber gerne täuschen, ob nun Fahrwerk oder Motor oder beides, könnte die Kiste Einen weg bekommen haben?
Man erzählt was vom Wildunfall mit einem Reh, dann der ursprüngliche Eigentümer, daß der Stoß bei ca. 120 km/h stattfand, alles wurde repariert, aber wenn Du die (angeblich) vorliegenden Bilder und Gutachten / Vermessung haben willst, gehen die Herrschaften auf Tauchstation!  - ??? -

Auch, wenn was anderes erzählt wurde, woher willst Du wissen, was mit der Maschine tatsächlich passiert ist, bzw. daß sie nicht doch mehr abbekommen haben könnte?
Welchen Sinn macht der Kauf des Verkäufers vom ursprünglichen Eigentümer und Freund, wenn er sie doch wieder weiter verkaufen will, außer Geld zu verdienen?

Da könnte sich eine Maschine, welche verunfallt war und günstigst (optisch) wieder instandgesetzt wurde, vielleicht anbieten?

Man müßte nur, und da könntest Du ins Spiel gekommen sein, jemanden finden, welcher diese Maschine kaufen würde?

Ich erinnere Dich nochmal an meinen Beitrag von gestern u. a. bzgl. "der Haftung des Verkäufers für verdeckte Schäden", welche aus einem Unfall resultieren könnten!

Aber, vielleicht  leide ich ja bloß an Verfolgungswahn?  Augenzwinkern


Geschrieben von Hörbi am 29.07.2018 um 16:38:

Aus den USA bekam man manchmal von einem Fahrwerksfehler zu hören, der dort Harley wobble genannt wurde. 
Die Gummilagerungen der Dyna Reihe waren auch manchmal betroffen. Seltene Fälle, aber .........

Weis nicht ob Dir das weiterhilft, in die Richtung zu forschen. Letztendlich benötigst Du wohl 2 Leute vom Fach, einen Anwalt und einen Harley Fahrwerk Spezialisten.


Geschrieben von iDeni am 29.07.2018 um 16:42:

Ich danke euch bis hierher für alle Antworten. Ich lasse das jetzt erst mal alles sacken und überlege mir dann was ich mache. 

Die rechtliche Sache reizt mich gerade am meisten


Geschrieben von brasil am 29.07.2018 um 16:52:

da gibt es nichts zu überlegen...   Anwalt    und fertig.

Mit dem Hobel wirst Du nie mehr glücklich ! 

Wünsche Dir alles Gute, das Du aus der Nummer gut raus kommst....

Gruß Jürgen

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der Weg ist das Ziel


Geschrieben von Nuwanda am 29.07.2018 um 17:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grenadier
Wenn der Verkäufer nicht total bescheuert ist, hat er auf jeden Fall jegliche Gewährleistung im KV ausgeschlossen und die Karre darin als "Unfall-Motorrad" (o.ä.) deklariert.

Ergo: teures Lehrgeld, geschuldet der Naivität des Käufers und leider hier auch oftmals dümmlichen Ratschlägen von Forumsusern.

Bzgl. Problemlösung würde ich persönlich kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen und tausende Euros investieren, um den Hobel fahrbar zu machen. unglücklich

Weg mit Schaden und dann mit Vernunft (Kopf, nicht Bauch) eine seriöse, unfallfreie Maschine kaufen. Freude

Wenn der Verkäufer weiß, daß die Maschine einen z. B. Rahmenschaden (oder anderen verdeckten Schaden) hat und diesen verschweigt, " ... dass die Maschine mal einen Wildunfall hatte aber alles repariert wurde ... " , wäre schon mal die arglistige Täuschung zu prüfen?

Andererseits könnte genau diese Weiterveräußerung durch den ursprünglichen Eigentümer an den späteren Verkäufer u. U. der Hauptgrund und Versuch gewesen sein, um aus der arglistigen Täuscherung herauszukommen, falls doch Ungemacht drohen sollte?

Wenn unser lieber iDeni aufgrund eines verschwiegenen z. B. Rahmenschadens, Gott bewahre!, verunfallt und ein Gutachter dies dann feststellt, möchte ich nicht in der Haut des Verkäufers oder Vorverkäufers stecken!




 


Geschrieben von Nuwanda am 29.07.2018 um 17:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
Ich danke euch bis hierher für alle Antworten. Ich lasse das jetzt erst mal alles sacken und überlege mir dann was ich mache. 

Die rechtliche Sache reizt mich gerade am meisten

Ich denke, Du machst das Richige!  Freude
Viel Erfolg und laß mal hören, wie's weitergeht?

Gruß
Nuwanda  Augenzwinkern


Geschrieben von iDeni am 30.07.2018 um 09:54:

Danke euch. Ich melde mich sobald es was neues gibt.

Gruß
Sezar


Geschrieben von Big-Al am 02.08.2018 um 09:14:

Bin mal gespannt was bei rauskommt, hoffe Du bekommst das geregelt !

Nach dem Durchlesen hier zeigt sich mal wieder ( es gibt keine Dummen Fragen ..........) großes Grinsen

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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool