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Geschrieben von Vtwin-Junkie am 20.11.2021 um 22:36:

Uwe, bei Dir steht doch auch im Garantieschreiben nur 24 Monate Augen rollen


Geschrieben von Weich-Ei am 20.11.2021 um 23:19:

Das ist "nur" die linke Seite der CG Police von Uwe, auf der rechten sollte nochmals was zur Laufzeit stehen.
Und zwar sinngemäß so:
Garantielaufzeit (vgl. auch links)
xx Monate ab Auslauf der Ursprungsgarantie.
Was dann die 2 Jahre (Jahr 1+2) der Hersteller-/HD-Garantie wären.

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Geschrieben von SportyCB am 21.11.2021 um 00:09:

Bei mir war das auch etwas komisch formuliert. Ein Anruf bei CC brachte Klarheit und hat alle Unklarheiten beseitigt


Geschrieben von joe.sixpack am 21.11.2021 um 10:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Das ist "nur" die linke Seite der CG Police von Uwe, auf der rechten sollte nochmals was zur Laufzeit stehen.
Und zwar sinngemäß so:
Garantielaufzeit (vgl. auch links)
xx Monate ab Auslauf der Ursprungsgarantie.
Was dann die 2 Jahre (Jahr 1+2) der Hersteller-/HD-Garantie wären.

Ja so ist das. Die Formulierung ist für Nichtjuristen (wie ich) ziemlich missverständlich gewählt. Letztendlich steht aber die schriftliche Aussage von HD, dass der Hobel 2+2 Jahre Garantie hat. Da gibt es dann nix dran zu Rütteln.

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>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von Zornwolf am 21.11.2021 um 20:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von joe.sixpack
zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Das ist "nur" die linke Seite der CG Police von Uwe, auf der rechten sollte nochmals was zur Laufzeit stehen.
Und zwar sinngemäß so:
Garantielaufzeit (vgl. auch links)
xx Monate ab Auslauf der Ursprungsgarantie.
Was dann die 2 Jahre (Jahr 1+2) der Hersteller-/HD-Garantie wären.

Ja so ist das. Die Formulierung ist für Nichtjuristen (wie ich) ziemlich missverständlich gewählt. Letztendlich steht aber die schriftliche Aussage von HD, dass der Hobel 2+2 Jahre Garantie hat. Da gibt es dann nix dran zu Rütteln.

Und funktioniert ohne Probleme. Meine RK, EZ 05/2019, Motorschaden (Kompensator u. Lichtmaschine) in 07/2021. Also in der Anschlussgarantie. Schaden wurde ohne Probleme reguliert. Muss aber auch anmerken, das alle Inspektionen beim HD-Vertragshändler gemacht wurden und keine Tuningmaßnahmen auf eigener Faust.


Geschrieben von DeeCee am 21.11.2021 um 21:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
Nein! Hab ich doch jetzt schon 2x geschrieben. Die Car Garantie übernimmt für 2 Jahre die Garantie für HD und beginnt ab Erstzulassung!
So steht es in dem gerade zugestellten Schreiben.
Deshalb bin ich ja so ratlos.

Einen Kaufvertrag habe ich auch nicht, sondern einen Bestellschein und eine Rechnung. So ist es bei meinem Händler Standard.
Von 4 Jahren Garantie steht nirgendwo etwas...

Okay, hatte sich überschnitten und war vielleicht etwas verallgemeinernd formuliert. Ich bleibe also mal bei mir und zitiere mal aus meinen Garantieunterlagen, die ich beim Kauf meiner Maschine erhalten habe: "Garantielaufzeit und Verlängerung – Die Laufzeit der '2+2-Garantie' beträgt 24 Monate im Anschluss an die Harley Davidson Werksgarantie". Und weiter hinten: "'Harley / Extended Warranty' ist ein Produkt der 'CG Car-Garantie Versicherungs-AG'".

Und das verstehe ich jedenfalls so, dass nach zwei Jahren HD Werksgarantie die "2+2-Garantie" – also die zweijährige Verlängerung – eintritt, die von CG abgedeckt wird...

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Geschrieben von Weich-Ei am 21.11.2021 um 21:31:

so ist es ....

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Geschrieben von Leon_ am 22.11.2021 um 10:26:

Man muss hier die Begriffe unterscheiden. Harley gibt als Hersteller 2 Jahre Werksgarantie. Dies kann nur ein Hersteller. 
Die 2 Jahre Anschlussgarantie sind keine Garantie, sondern eine Garantieversicherung! In diesem Fall über die  "Car Garantie". Eine Versicherung, keine Garantie! 
Ein wichtiger Unterschied ist, dass 1. eine Garantie gesetzlich geregelt ist, obwohl Sie im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig ist. 
Und das 2. eine Garantieversicherung eine Versicherungsleistung ist, die über eine Drittpartei läuft, somit Harley als Hersteller komplett raus ist. Die Bedingungen für eine Garantieversicherung kann der Anbieter, im Gegensatz zur Garantie, selbst bestimmen. 
Ein Beispiel: Man hat das Motorsteuergerät mappen lassen (nicht bei Harley). Nun hat man einen Defekt der Radlager. Wird in der Garantie problemlos getauscht, das Mappen hat ja nichts mit den Radlagern zu tun. Anders bei der Garantieversicherung. In der Regel gibt es einen Punkt in den Bedingungen, der aussagt, dass JEGLICHER Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt, wenn eine leistungssteigernde Maßnahme durchgeführt wurde. Und das kann in dem Fall auch schon ein Zubehörauspuff sein.

@Vtwin-Junkie  offensichtlich wird dein Schreiben nur irreführend formuliert sein. Mit Kaufdatum ist wahrscheinlich das Kaufdatum der Garantieversicherung gemeint und das wäre dann eben nach Ablauf der 2jähringen Werksgarantie. Viel wichtiger aber, die von dir aus dem Schreiben genannten 3000km bzw. 3 Monate gelten NICHT für die Werksgarantie, sondern ausschließlich für die Garantieversicherung für das Jahr 3 und 4.

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Meilleures salutations, 

Leon

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Geschrieben von DeeCee am 22.11.2021 um 11:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die 2 Jahre Anschlussgarantie sind keine Garantie...

Eine "Anschlussgarantie" ist per se auch eine Garantie – nomen est omen!

Es handelt sich hier (trotzdem) um eine Garantie, auch wenn sie andere Bedingungen aufweist als die Werksgarantie und von einer Versicherungsgesellschaft gedeckt wird. Das sagt der Anbieter selbst: "Mit einer Garantie von CarGarantie sind Sie auf der sicheren Seite und..."

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Geschrieben von Leon_ am 22.11.2021 um 11:34:

Es ist vertragsrechtlich eine Versicherung. Eine Garantie kann faktisch nur der Hersteller geben.

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Leon

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Geschrieben von DeeCee am 22.11.2021 um 11:58:

Eine Garantie kann nicht nur der Hersteller geben – neben der "Herstellergarantie" gibt es auch Garantien aus Kauf- oder Werkvertrag, Garantie bei Bank- oder Auslandsgeschäften etc. Bei der 2+2-Garantie von HD handelt es sich imho um eine zweijährige Herstellergarantie mit einer zweijährigen Anschlussgarantie aus Kaufvertrag.

Letztendlich Kleinkram...

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Geschrieben von Leon_ am 22.11.2021 um 12:37:

Es geht hier aber um ein Motorrad und nicht um ein Werk Augenzwinkern 
Und einer Versicherungsgesellschaft ist es hier in diesem Fall nicht möglich eine Garantie zu geben. Das sie nicht Erzeuger/Hersteller des Produktes sind. 

Im Grund Kleinkram, ja. Für den Endverbrauche ist es aber wichtig, dass es hier Unterschiede in den Bedingungen gibt. Darum ging es mir. Nicht darum, mit irgendwem um die Begrifflichkeiten zu streiten.

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Leon

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Geschrieben von Ole66 am 22.11.2021 um 13:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
dass es hier Unterschiede in den Bedingungen gibt

und welche? Bzw. was ist in der Anschlussgarantie denn nicht so abgedeckt wie in den ersten beiden Jahren. Wäre  für mich echt interessant, zu wissen.

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Geschrieben von Leon_ am 22.11.2021 um 13:46:

 @Ole66  siehe mein Post oben Augenzwinkern  : 
"Ein wichtiger Unterschied ist, dass 1. eine Garantie gesetzlich geregelt ist, obwohl Sie im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig ist. 
Und das 2. eine Garantieversicherung eine Versicherungsleistung ist, die über eine Drittpartei läuft, somit Harley als Hersteller komplett raus ist. Die Bedingungen für eine Garantieversicherung kann der Anbieter, im Gegensatz zur Garantie, selbst bestimmen. 
Ein Beispiel: Man hat das Motorsteuergerät mappen lassen (nicht bei Harley). Nun hat man einen Defekt der Radlager. Wird in der Garantie problemlos getauscht, das Mappen hat ja nichts mit den Radlagern zu tun. Anders bei der Garantieversicherung. In der Regel gibt es einen Punkt in den Bedingungen, der aussagt, dass JEGLICHER Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt, wenn eine leistungssteigernde Maßnahme durchgeführt wurde. Und das kann in dem Fall auch schon ein Zubehörauspuff sein."

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Geschrieben von DeeCee am 22.11.2021 um 14:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Es geht hier aber um ein Motorrad und nicht um ein Werk Augenzwinkern  
Und einer Versicherungsgesellschaft ist es hier in diesem Fall nicht möglich eine Garantie zu geben. Das sie nicht Erzeuger/Hersteller des Produktes sind. 

Im Grund Kleinkram, ja. Für den Endverbrauche ist es aber wichtig, dass es hier Unterschiede in den Bedingungen gibt. Darum ging es mir. Nicht darum, mit irgendwem um die Begrifflichkeiten zu streiten.

Ein Motorrad ist de jure natürlich ein Werk! Aber es ging ja um die (zusätzliche) Garantie aus Kaufvertrag (siehe Gabler 1.2.(Rechtsfolgen(a)): "Dem Käufer stehen neben seinen Ansprüchen aus Mängelhaftung (...) zusätzliche Rechte aus der Garantie zu, die sich nach dem Inhalt der Garantieerklärung richten. Typische Folgen sind (a) die Verlängerung des Zeitraums, für den der Verkäufer wegen Mängeln haftet (Garantiefrist)..."

Und ich möchte natürlich auch nicht mit "irgendwem" um Begriffsdefinitionen streiten, also beende ich mal meinen Part hier...

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