Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Allgemeines Forum für Evolution, Twin Cam und Milwaukee-Eight-Modelle (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=5)
--- Harley Garantiebedingungen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=79379)
Uwe, bei Dir steht doch auch im Garantieschreiben nur 24 Monate
Das ist "nur" die linke Seite der CG Police von Uwe, auf der rechten sollte nochmals was zur Laufzeit stehen.
Und zwar sinngemäß so:
Garantielaufzeit (vgl. auch links)
xx Monate ab Auslauf der Ursprungsgarantie.
Was dann die 2 Jahre (Jahr 1+2) der Hersteller-/HD-Garantie wären.
__________________
Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
Bei mir war das auch etwas komisch formuliert. Ein Anruf bei CC brachte Klarheit und hat alle Unklarheiten beseitigt
zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Das ist "nur" die linke Seite der CG Police von Uwe, auf der rechten sollte nochmals was zur Laufzeit stehen.
Und zwar sinngemäß so:
Garantielaufzeit (vgl. auch links)
xx Monate ab Auslauf der Ursprungsgarantie.
Was dann die 2 Jahre (Jahr 1+2) der Hersteller-/HD-Garantie wären.
__________________
>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<
zum zitierten Beitrag Zitat von joe.sixpack
zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Das ist "nur" die linke Seite der CG Police von Uwe, auf der rechten sollte nochmals was zur Laufzeit stehen.
Und zwar sinngemäß so:
Garantielaufzeit (vgl. auch links)
xx Monate ab Auslauf der Ursprungsgarantie.
Was dann die 2 Jahre (Jahr 1+2) der Hersteller-/HD-Garantie wären.
Ja so ist das. Die Formulierung ist für Nichtjuristen (wie ich) ziemlich missverständlich gewählt. Letztendlich steht aber die schriftliche Aussage von HD, dass der Hobel 2+2 Jahre Garantie hat. Da gibt es dann nix dran zu Rütteln.
zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
Nein! Hab ich doch jetzt schon 2x geschrieben. Die Car Garantie übernimmt für 2 Jahre die Garantie für HD und beginnt ab Erstzulassung!
So steht es in dem gerade zugestellten Schreiben.
Deshalb bin ich ja so ratlos.
Einen Kaufvertrag habe ich auch nicht, sondern einen Bestellschein und eine Rechnung. So ist es bei meinem Händler Standard.
Von 4 Jahren Garantie steht nirgendwo etwas...
__________________
2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
so ist es ....
__________________
Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
Man muss hier die Begriffe unterscheiden. Harley gibt als Hersteller 2 Jahre Werksgarantie. Dies kann nur ein Hersteller.
Die 2 Jahre Anschlussgarantie sind keine Garantie, sondern eine Garantieversicherung! In diesem Fall über die "Car Garantie". Eine Versicherung, keine Garantie!
Ein wichtiger Unterschied ist, dass 1. eine Garantie gesetzlich geregelt ist, obwohl Sie im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig ist.
Und das 2. eine Garantieversicherung eine Versicherungsleistung ist, die über eine Drittpartei läuft, somit Harley als Hersteller komplett raus ist. Die Bedingungen für eine Garantieversicherung kann der Anbieter, im Gegensatz zur Garantie, selbst bestimmen.
Ein Beispiel: Man hat das Motorsteuergerät mappen lassen (nicht bei Harley). Nun hat man einen Defekt der Radlager. Wird in der Garantie problemlos getauscht, das Mappen hat ja nichts mit den Radlagern zu tun. Anders bei der Garantieversicherung. In der Regel gibt es einen Punkt in den Bedingungen, der aussagt, dass JEGLICHER Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt, wenn eine leistungssteigernde Maßnahme durchgeführt wurde. Und das kann in dem Fall auch schon ein Zubehörauspuff sein.
@Vtwin-Junkie offensichtlich wird dein Schreiben nur irreführend formuliert sein. Mit Kaufdatum ist wahrscheinlich das Kaufdatum der Garantieversicherung gemeint und das wäre dann eben nach Ablauf der 2jähringen Werksgarantie. Viel wichtiger aber, die von dir aus dem Schreiben genannten 3000km bzw. 3 Monate gelten NICHT für die Werksgarantie, sondern ausschließlich für die Garantieversicherung für das Jahr 3 und 4.
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die 2 Jahre Anschlussgarantie sind keine Garantie...
__________________
2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Es ist vertragsrechtlich eine Versicherung. Eine Garantie kann faktisch nur der Hersteller geben.
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Eine Garantie kann nicht nur der Hersteller geben – neben der "Herstellergarantie" gibt es auch Garantien aus Kauf- oder Werkvertrag, Garantie bei Bank- oder Auslandsgeschäften etc. Bei der 2+2-Garantie von HD handelt es sich imho um eine zweijährige Herstellergarantie mit einer zweijährigen Anschlussgarantie aus Kaufvertrag.
Letztendlich Kleinkram...
__________________
2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Es geht hier aber um ein Motorrad und nicht um ein Werk
Und einer Versicherungsgesellschaft ist es hier in diesem Fall nicht möglich eine Garantie zu geben. Das sie nicht Erzeuger/Hersteller des Produktes sind.
Im Grund Kleinkram, ja. Für den Endverbrauche ist es aber wichtig, dass es hier Unterschiede in den Bedingungen gibt. Darum ging es mir. Nicht darum, mit irgendwem um die Begrifflichkeiten zu streiten.
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
dass es hier Unterschiede in den Bedingungen gibt
__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
@Ole66 siehe mein Post oben :
"Ein wichtiger Unterschied ist, dass 1. eine Garantie gesetzlich geregelt ist, obwohl Sie im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig ist.
Und das 2. eine Garantieversicherung eine Versicherungsleistung ist, die über eine Drittpartei läuft, somit Harley als Hersteller komplett raus ist. Die Bedingungen für eine Garantieversicherung kann der Anbieter, im Gegensatz zur Garantie, selbst bestimmen.
Ein Beispiel: Man hat das Motorsteuergerät mappen lassen (nicht bei Harley). Nun hat man einen Defekt der Radlager. Wird in der Garantie problemlos getauscht, das Mappen hat ja nichts mit den Radlagern zu tun. Anders bei der Garantieversicherung. In der Regel gibt es einen Punkt in den Bedingungen, der aussagt, dass JEGLICHER Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt, wenn eine leistungssteigernde Maßnahme durchgeführt wurde. Und das kann in dem Fall auch schon ein Zubehörauspuff sein."
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Es geht hier aber um ein Motorrad und nicht um ein Werk![]()
Und einer Versicherungsgesellschaft ist es hier in diesem Fall nicht möglich eine Garantie zu geben. Das sie nicht Erzeuger/Hersteller des Produktes sind.
Im Grund Kleinkram, ja. Für den Endverbrauche ist es aber wichtig, dass es hier Unterschiede in den Bedingungen gibt. Darum ging es mir. Nicht darum, mit irgendwem um die Begrifflichkeiten zu streiten.
__________________
2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...