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Ich habe meinen Vorführer ungesehen bei Motomaxx in Bochum gekauft. War ein sehr guter Preis. Per SKS Spedition innerhalb von 1,5 Wochen geliefert. Ohne Macken. Vom Speditionsfahrer noch ne Einweisung fürs Bike bekommen. Vor dem Kauf, während der Abwicklung und danach immer Kompetenter , freundlicher Kontakt. Schneller Rückruf und % auf Zubehör. + @
. Der Freundliche meiner Wahl ist Hot Stuff in Salzburg. Netter Kontakt, zuverlässig, kompetent. Servicepreise passen. Beim Angebot für ne Auspuffanlage waren sie auch die günstigsten.(gegenüber München und Regensburg) .Ausserdem mit 48km der Nächste Händler. Bei der Auspuffmontage noch den Navihalter auf die andere Seite gesetzt und den Lenker verstellt ohne Mehrkosten. Für mich TOP.
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Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten...
Fahr nicht schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann.
http://www.burg-burghausen.de/
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
zum zitierten Beitrag Zitat von Bacardihardy
Iltschi du darfst deine Meinungen zukünftig gerne etwas freundlicher formulieren.
Stimmt schon. mia culpa. Mich hatte nur "blauäugig" erregt, was rechtlich richtig ist und die falsche und irreführende Aussage: "Nur die Zulassung und Eintrag im Kfz.Brief, weist dich als Eigentümer des Fahrzeuges aus".
zum zitierten Beitrag Zitat von Sven76
wie ist das eigentlich so mit gebrauchten Bikes vom Harley Händler, muss der eine Übergabe Durchsicht machen ob alle Flüssigkeiten (Öl, Kühlflüssigkeit) auf dem richtigen stand ist oder muss er das nicht? Kann mir evtl auch wer sagen wie das in der Schweiz ist?
Ja, der Verkäufer muss sicherstellen, dass alle Flüssigkeiten auf dem richtigen Stand sind. Wobei richtiger Stand definiert werden muss.
Aber fehlt ÖL z.B. oder es ist zu wenig Bremsflüssigkeit drin, dann erfüllt der Verkäufer nicht den Kaufvertrag! Es besteht Gutleistungspflicht und mit "schlechter" Leistung erfüllt man nicht.
Richtiger Stand heisst aber auch nicht maximal Befüllung, sondern so wie der Stand gewöhnlich sein sollte. Es muss also kein voller Tank sein. Aber der Käufer muss zur nächsten oder übernächsten Tankstelle kommen.
Wie es in der Schweiz ist...keine Ahnung.
zum zitierten Beitrag Zitat von DieHummel
Wenn du dein Motorrad beim Händler voll bezahlst und der wird dann insolvent ist dein Geld futsch! Da gibt's gar nix drüber zu diskutieren. Dein Geld fließt dann in die Insolvenzmasse und du bekommst vielleicht auch etwas davon ab! Dies kann sogar so weit gehen, das der Händler dir dein Geld sogar erstmal zurückzahlt weil er nett zu dir sein will, obwohl er bereits Insolvenz angemeldet hat. Dann kann es dir passieren, das der Insolvenzverwalter DEIN Geld wieder zurückfordert weil es dir nicht komplett zusteht! Und der kann dafür sogar Zinsen von dir verlangen!
Anzahlung oder Zahlung bei Kauf wo man die Ware erst später erhält sollte man nur leisten, wenn der Händler dafür eine Bankbürgschaft anbietet. Dann und nur dann ist das Geld abgesichert und man erhält es bei Nichtlieferung auch zurück1 Aber dies tut kaum ein Händler.
Ja, so ist das hier in Deutschland. Also überlegt euch ob ihr das tut!
*Klugscheissermodus off*![]()
Ja, das stimmt halbwegs und ist das Risiko.
Wenn der Händler in der Zwischenzeit insolvent geht UND ich noch nicht Eigentümer bin, obwohl ich voll bezahlt habe. Dann geht das Bike in die Insolvenzmasse. Das Geld möchte ich nicht (darum geht es nicht), sondern das Bike will ich herausgegeben haben
War ich aber Eigentümer - wenn auch nur für eine Sekunde Eigentum verschafft - und lasse das Bike weiter voll bezahlt beim Händler stehen, dann bleibt es meins. Also Pech für den Insolvenzverwalter.
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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)
Stimmt. Nichts anderes habe ich gesagt.
Manche kaufen auch vorhandene Vorführer, die beim Händler stehen und zahlen vorab (siehe 1 Beitrag zuvor). Deshalb die differenzierte Sicht.
zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
zum zitierten Beitrag Zitat von GeraldA
Ich hab die Kohle beim Kauf ja schon gehabt und dann natürlich auch gleich komplett bezahlt. Warum sollte ich erst in 6 Wochen bezahlen, wenn das Bike endlich da ist?
Weil Deine Zahlung null abgesichert ist. Im Falle einer zwischenzeitlichen Insolvenz ist Deine Kohle weg und die Fälle gibt es reichlich, selbst bei großen Häusern bzw. Ketten.
Jeder seriöse Reiseveranstalter sichert Kundengelder ab, aber die Auto - bzw Motorradbranche braucht das nicht.......
Hab 3 HDs von Bertl Harley Bamberg gekauft und der Preis sowie Differenz Inzahlungnahme war immer top.
Andere jammern wiederum und machten andere Erfahrungen dort.
Insgesamt bereut auch bzgl zuverlässigkeit hab ich nie.nie irgendwelche defekte.kein Ölverbrauch usw usw.
Preisleistung ist bei HD nie eine Frage die ich mir stelle. Es gibt sicher günstigere cruiser bei anderen Herstellern. Aber halt nix identisches
Danke für die Tipp bezgl. Vorkasse beim Händler. Das hatte ich nicht auf dem Schirm, werde es aber jetzt berücksichtigen.
Habe bei HD Kohl in Aachen eine FXDL gekauft und Bar bezahlt. Nach der Auslieferungsinspektion leuchtete das Moped in den Himmel, war aber sonst okay. J&H war bei Auslieferung montiert. Lufi, Supertuner, Heck habe ich bei Thunderbike machen lassen. Teuer aber gut.
Da habe ich jetzt eine RK mit diversen Änderungen bestellt und vorab bezahlt.Bisher wurden alle Änderungswünsche problemlos abgesrbeitet. Kommunikation einwandfrei. Bin auf morgen gespannt, dann ist Übergabe.
Dann war ich also nicht so weit verpeilt, wie ich einen Augenblick lang dachte. Ich hatte aber tatsächlich nicht nach deutschem Recht überlegt... Da gibt's ja Geschichten im Sachenrecht, da muss man erst mal drauf kommen :-|
Habe mein Bike auch bei einem HD Dealer gekauft und beim Kauf vereinbart, dass er mir das Bike liefert und dann Bike gegen Zahlung. Hat wunderbar geklappt und er hat mir sogar beim Kauf schon alle Papiere mitgegeben, damit ich das Moped anmelden konnte. Gekommen ist das Bike dann 2 Wochen später und auch dann habe ich den Kaufpreis bar bezahlt.
Wo kommt denn dann eigentlich die Meinung her, daß man seinen Fahrzeugbrief nicht aus den Händen geben sollte oder NIE im Auto liegen lassen sollte?
"Wer den Brief hat, ist der Besitzer des Fahrzeuges!" waren sich damals alle einig.
War das früher anders, hat sich da etwas rechtlich verändert oder war das damals schon Halbwissen auf Stammtisch-Niveau?
War der "gute Tip" mehr auf die Gefahr bezogen, daß sich jemand z.B. aus Ostblockländern(in seinem Land) damit als Besitzer sehen darf?
Bisher war ich auch der Meinung, daß ich mit unterschriebenem Kaufvertrag und den Papieren rechtlich als Besitzer gelte und das Fahrzeug auf mich zulassen kann. Dann sollte es doch möglich sein den gekauften und auf meinen Namen zugelassenen Artikel auch körperlich einzufordern, oder nicht?
Zumindest kann ich dann dem Insolvenzverwalter die Rausgabe der Papiere verweigern. Ob das was bringt, steht auf einem anderen Blatt- evtl. wird der Brief dann entwertet oder sonst eine miese Tour geritten.... muß aber zugeben, daß meine Kenntnisse in rechtlichen Dingen eher bescheiden sind.
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
zum zitierten Beitrag Zitat von enrico
Wo kommt denn dann eigentlich die Meinung her, daß man seinen Fahrzeugbrief nicht aus den Händen geben sollte oder NIE im Auto liegen lassen sollte?
"Wer den Brief hat, ist der Besitzer des Fahrzeuges!" waren sich damals alle einig.
War das früher anders, hat sich da etwas rechtlich verändert oder war das damals schon Halbwissen auf Stammtisch-Niveau?
War der "gute Tip" mehr auf die Gefahr bezogen, daß sich jemand z.B. aus Ostblockländern(in seinem Land) damit als Besitzer sehen darf?
Bisher war ich auch der Meinung, daß ich mit unterschriebenem Kaufvertrag und den Papieren rechtlich als Besitzer gelte und das Fahrzeug auf mich zulassen kann. Dann sollte es doch möglich sein den gekauften und auf meinen Namen zugelassenen Artikel auch körperlich einzufordern, oder nicht?
Zumindest kann ich dann dem Insolvenzverwalter die Rausgabe der Papiere verweigern. Ob das was bringt, steht auf einem anderen Blatt- evtl. wird der Brief dann entwertet oder sonst eine miese Tour geritten.... muß aber zugeben, daß meine Kenntnisse in rechtlichen Dingen eher bescheiden sind.![]()
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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)
Danke Iron Cycle für die sehr ausführliche Beantwortung meiner gestellten Frage - scheinst vom Fach zu sein !
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Gute Fahrt!
zum zitierten Beitrag Zitat von enrico
Danke Iron Cycle für die sehr ausführliche Beantwortung meiner gestellten Frage - scheinst vom Fach zu sein!
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zum zitierten Beitrag Zitat von IronCycle
Sowas würde ich niemals zugeben. Scheiß Zahnwälte!......
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (alt Fahrzeugbrief) steht in Zeile C.4c:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Aber zwischen Zulassung und Brief gab's doch auch noch einen Unterschied, oder???
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Wass zwei Hunde können, dass können drei Hunde besser (C. Bukowski)