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Geschrieben von silent grey am 14.07.2016 um 19:56:

Hi,

unglücklich geschrieben oder unglücklich angekommen verwirrt . Es geht nicht um Überwachung, sondern um eine absolut freiwillige und machbare Dokumentation, die bei streitbefangenem Ergebnis durchaus zur Klärung beitragen könnte. 

Denn so ganz einfach und unspektakulär kann der Eingriff für die Werkstatt bei dem Resultat wohl nicht gewesen sein.

Gruß, silent 



 


Geschrieben von Börtches am 14.07.2016 um 20:16:

wenn man(n) ein geübter Schrauber ist, bekommt man(n) den abgebrochenen Gewindebohrer mit einem Linksausdreher heraus, auch wenn dieser keine glatte Bruchstelle hat (Silent).
Sollte man(n) sich nur die nötige Zeit und Ruhe dafür nehmen, ich habe dies an diversen Fahrzeugen schon zelebriert....und dort waren die Bruchstellen auch nicht glatt oder bündig mit der Zylinderaußenwand.

@ Silent
Ich denke ich weiß wovon ich hier schreibe, ich bin Fahrzeugbauer von Beruf...Augenzwinkern
Nein, ich bin nicht angepisst....

__________________
"Ride on"  cool


Geschrieben von outlawyer am 14.07.2016 um 20:21:

Tach!
Ich behaupte mal, rechtlich nicht so ganz unbedarft zu sein, daher hier mein Statement:

Die ganze Vorgeschichte des Schadens hat für die rechtlich Bewertung keinerlei Bedeutung!
Es geht einzig und alleine darum, was zwischen den Parteien - also Werkstatt und Auftraggeber - bei der Auftragserteilung vereinbart worden ist.
In der Regel wird das bei einer Motorradwerkstatt ein Werkvertrag sein. Ein Dienstvertrag - bei dem, wie oben bereits dargestellt kein Erfolg, sondern nur Dienste geschuldet werden - macht kaum Sinn.
Man bringt ja sein Moped nicht in die Werkstatt, damit die dort irgendwelche Behandlungen vollziehen, sondern es soll ein Erfolg, also beispielsweise eine Reparatur oder Inspektion am Ende durchgeführt sein.

Ob im vorliegenden Fall nun tatsächlich ein solcher Werkvertrag wirksam geschlossen wurde, stelle ich trotzdem mal in Zweifel.
Jeder Schrauber weiß eigentlich, dass abgerissene Bolzen im Zylinderkopf immer eine heikle Sache sind und wird in der Regel da keinen "Erfolg" versprechen wollen!
Hier wird zwar immer geschrieben, dass gesagt wurde: "Bekommen wir schon hin", aber war das wirklich so?
Wird der Meister das nicht im schlimmsten Fall bestreiten und sagen: Ne ne, ich habe gesagt: "Wir schauen uns das mal an!".... oder: "Wir können das mal versuchen!"
Hier steht dann  bei einem Gerichtsverfahren der Auftraggeber in der Beweispflicht!
Wird fast unmöglich sein, das Vorliegen eines Werkvertrages zu beweisen!

Die Werkstatt steht übrigens auch nicht in der Beweis- oder Dokumentationspflicht, dass sie bei Durchführung der Arbeiten alles richtig gemacht hat.
Auch hier obliegt es dem Auftraggeber zu beweisen, dass die Werkstatt gemurkst hat und auch dies dürfte schwierig sein, denn es werden sich wahrscheinlich in dem Betrieb sehr viel Zeugen finden, die behaupten, dass ordentlich gearbeitet wurde.

Der einzige Vorwurf den man der Werkstatt überhaupt machen kann, ist der, dass sie ihren Kunden nicht über die Risiken bei einer solchen Reparatur aufgeklärt hat.
Dafür gibt's aber kaum Schadenersatz, sondern allenfalls ein geringes Mitverschulden.

Eine Klage halte ich im vorliegenden Fall für hochgradig risikobehaftet.

Ich würde daher fast jedes außergerichtliches Einigungsangebot der Werkstatt akzeptieren, mich aber zeitlich dort auch nicht mehr vertrösten lassen.

Viel Erfolg!

 

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Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass diese die dabei entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden!


Geschrieben von -Blacksteel- am 14.07.2016 um 20:27:

Beweispflicht? OK, und ganz einfach:

Der Gewindebohrer ist abgebrochenFreude Das ist  ohne Umschweife die Schuld der Werkstatt. Die brechen ja nicht einfach so.......
 

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 20:47:

fröhlich


Geschrieben von outlawyer am 14.07.2016 um 21:00:

Hi Asgar,

ich gebe Dir Recht, dass die Werkstatt den Auftraggeber vor weiteren Schritten idealerweise hätte informieren müssen.
Wenn sie das denn getan hätte und über die Risiken aufgeklärt hätte, wäre dieser Thread auch nicht entstanden, weil der Auftraggeber dann bewusst das Risiko eingegangen wäre und sich jetzt nicht ärgern dürfte.
Trotzdem hat die Werkstatt dadurch aber nur eine Nebenpflicht des Vertrages verletzt und das führt nicht gleich dazu, dass sie den Schaden vollständig zu tragen hat.

Ja, Gewindebohrer brechen nicht so einfach, Schrauben reissen auch nicht einfach ab, Glühkerzen bei Dieselautos bekommt man auch (wenn man es richtig macht) immer aus dem Zylinderkopf usw.
Das ist ja das Schöne am Schrauben, dass solche Sachen nie passieren... außer man macht was falsch! (Ironiemodus wieder aus!)

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Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 21:15:

fröhlich


Geschrieben von outlawyer am 14.07.2016 um 21:17:

Zitat von Asgar
Aber gilt das auch, wenn die Verletzung dieser Nebenpflicht erst zu diesem Fehler geführt hat, also eine Folge der Verletzung ist?

Das Nichtinformieren hat ja nicht dazu geführt, dass der Gewindebohrer abgerissen ist!

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Geschrieben von Kitkat am 14.07.2016 um 21:22:

Es wird sich immer wieder beklagt, dass Werkstätten statt defekte Teile versuchen zu reparieren, lieber Teile austauschen. Wenn dann eine Werkstatt auf den Kundenwunsch eingeht und dem Kunden anbietet es zu versuchen die defekten Teile zu reparieren, was dann wenn es leider nicht so glatt geht, gleich so dargestellt wird das die Werkstatt/Meister/Mechaniker keine Ahnung haben oder nichts können ist meiner Meinung nicht ok und ist dann auch nicht verwunderlich wenn Werkstätten nur noch Teile austauschen, was den Kunden dann in 95% der Fälle teurer kommt, aber für die Werkstatt streßfreier ist.

Frech finde ich es auch sich aufzuregen dass der Meister einfach in den Urlaub fahren kann. Der gute Mann hat seinen Urlaub mit der Familie sicher schon lange vorher geplant, als das der TE die Idee hatte seinen Auspuff zu wechseln.

 


Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 21:34:

fröhlich


Geschrieben von niterider am 14.07.2016 um 21:36:

Also, obwohl ich kein Jurist bin, sehe ich die Sache mit dem Werkvertrag etwas differenzierter:

Wenn ich einer Werkstatt den Auftrag gebe: Mein Moped rasselt, bitte beheben, dann wird sie dies nach meiner langjährigen Erfahrung  niemals nicht  so annehmen, weil sie dann schuldet, den Fehler zu finden (Werkvertrag). Statt dessen wird sie einen Fehlersuchauftrag annehmen (Dienstvertrag), in dem sie  schuldet, alle nach den Regeln der Technik (oder Vorgaben des Herstellers) notwendigen Maßnahmen umzusetzen, die zu einer solchen Fehlersuche gehören. Wenn dem kein Erfolg beschieden ist, hat der Auftraggeber trotzdem zu zahlen, außer er kann nachweisen, dass sie eben nicht ALLE  nach den Regeln der Technik (oder Vorgaben des Herstellers) notwendigen Maßnahmen durchgeführt oder diese unfachmännisch ausgeführt hat (Nachweis nahezu unmöglich ).

Sehr ähnlich liegt der Fall hier: Einen Werkvertrag hätte die Werkstatt nur bei dem Auftrag geschlossen "Zylinderkopf wechseln", weil das eine Risikoarme, weil in allen Einzelhandlungen vom Hersteller durchgespielte, damit analysierte und für den ausgebildeten Handwerker vorhersehbare, im Risiko kalkulierbare  Standardmassnahme ist. Jeder Geselle kriegt schon auf der Meisterschule eingebläut , dass es kaufmännischer Selbstmord ist, einen hochrisikobehafteten = nach den Regeln der Technik als Risiko Unkalkulierbaren Reparaturversuch (wie wir oben sahen: jeder Bruch eines Gewindebohrers ist nun mal in seiner Bruchform naturgemäß einzigartig, also kann ich das Risiko des Linksausdrehens nun mal grundsätzlich NICHT kalkulieren, genau wie die Risiken der Chemotherapie beim Lungenkrebs) als Werkvertrag abzuschließen. Sowas würde auch die Werkstattversicherung niemals abdecken. Ich habe in solchen mir bekanntgewordenen oder selbst erlebten Fällen bisher ausschließlich Dienstverträge erlebt und ehrlich gesagt auch nichts anders erwartet. Es ist eben ein Riesenunterschied, ob ich ein Teil mit Standardverfahren tausche (wie es der Hersteller in so einem Fall immer vorgeben wird)  oder nach eigenem Ermessen einen riskanten Reparaturversuch durchführe. Und das weiß nun wirklich jeder Handwerker, die die es nicht kapiert haben, beziehen längst Harz IV


Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 21:46:

fröhlich


Geschrieben von niterider am 14.07.2016 um 21:52:

Vielleicht schob der gute Mann ja schon jede Menge Alturlaub vor sich her,. Außerdem ist es in Motorradwerkstätten und -Läden heute üblich, die Belegschaft über Winter zu entlassen, sodass sie den ihr zustehenden  Urlaub nur im Arbeitshalbjahr, also im Sommer nehmen kann. Nicht zuletzt wollen Familienväter Urlaub während der Schulferien nehmen, was ich OK finde.


Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 22:15:

fröhlich


Geschrieben von Kitkat am 15.07.2016 um 06:04:



Zitat von Asgar

Und auch nicht teurer als die "Bastelversuche", wenn man die dabei auflaufende Arbeitszeit bedenkt.
Frickeln ist immer mühsamer und dauert immer länger als tauschen.
Von Gewährleistungsproblemen usw. ganz abgesehen.

Aber genau diese Frickelei wurde doch vom TE von der Werkstatt gewünscht, oder habe ich irgendwo überlesen dass von Anfang an nicht gewünscht wurde den abgerissenen Stehbolzen rauszubekommen sondern den kompletten Kopf zu tauschen. Kann mich auch nicht erinnern ob irgendwo steht wie der Bolzen rausgemacht werden soll.
Schrauben oder abgerissene Stehbolzen auszubohren, ist auch kein Murks oder Frickelei sondern im Maschinenbau oder Reparaturwerkstätten Tagesgeschäft und klar kann dabei auch mal was schiefgehen.
Wenn man so etwas an seinem Motorrad nicht will, muss man bei der Abgabe des Mopeds in der Werkstatt gleich auf einen Austausch des Zylinderkopfes bestehen und gleich die höheren Kosten schlucken.