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--- Gesetzliche Änderungen 2016 - Auswirkungen und Umsetzung schon klar? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=62207)


Geschrieben von Rallemann am 13.12.2015 um 08:44:

Guten Morgen!
Ich hätte auch eine konkrete Frage zu dem Thema->
Wie verhält es sich denn in dem Fall, dass das Moped erst 2016 zugelassen wird?
Meine Slim S kommt erst im März an, wird dann erstzugelassen und soll mit der elektronisch geregelten J&H-Klappenanlage versehen werden.
Ist es da entscheidend wann die Slim S homologiert wurde?
Wann ist der Stichtag denn, ab dem die Gesetzesänderung in Kraft tritt?
Der Händler, der den Auspuff montieren soll, hatte vorgeschlagen den offiziellen J&H-Schalter mit der rot-grünen LED zur Verstellung des Klappenmodus wegzulassen und die Verstellung auf einen bereits vorhandenen Schalter zu programmieren, damit es keine Probleme wegen der neuen Regelung gibt.

P.S. Auf Motorradonline habe ich folgendes gefunden->

Zum 1. Januar 2016 tritt die UNECE-R 41.04 in Kraft, durch die im gesamten Fahrbetrieb 73-77db nicht überschritten werden dürfen.
Der "Trick" mit den geschlossenen Klappen zwischen 50 und 80 Km/h im 2. und 3. Gang zieht dann nicht mehr.

Die UNECE-Regel gilt aber lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht ­sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind.

Die Auspuffanlage von J&H gibt ja bereits einige Jahre, hier sollte dann der Bestandsschutz zutreffen, ist nur die Frage was mit der nach dem 1.1.2016 erstzugelassenen Slim S ist?
Homologiert wurde sie ja bereits 2015, erstzugelassen aber erst 2016... verwirrt

P.S.S. Auf Heise.de habe ich noch dies hier gefunden->

"Es muss jedoch niemand noch vor dem Jahreswechsel zum Händler rennen, um sein Traummotorrad rasch neu zu kaufen. Für bereits typengeprüfte Modelle gilt die Euro4-Norm und die ABS-Pflicht im nächsten Jahr nicht. Sie dürfen bis Ende 2017 noch weiter verkauft und zugelassen werden."


Geschrieben von Texaner am 13.12.2015 um 10:21:

Auch wenn sie erst in 2016 zugelassen wird, wurde sie in 2015 Typgeprüft. Nur darum geht es. Du musst nicht 15 neue Themen eröffnen zum Thema. Es wurde hier schon mehr aus genug diskutiert und erklärt.

__________________
Ev'thangs bigger in Texas.

 


Geschrieben von Rallemann am 13.12.2015 um 10:45:

Ok wenn es nur um die Typprüfung geht, sollte das passen.
Danke!
Ist schon ein dicker Hund wie oft man von "Profis" falsch informiert wird! unglücklich


Geschrieben von Sticki1 am 13.12.2015 um 10:54:

Schau mal ins JekillThema und beantworte meine Frage an dich


Geschrieben von bestes-ht am 13.12.2015 um 11:06:

Im Jekill Thread wurde vor kurzem ein Vid geposted..... Aussage da, es betrifft nur die Fahrzeughersteller, nicht die Zubehöranlagenhersteller.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Rallemann am 13.12.2015 um 11:35:

Also sind alle Mopeds, die ab dem 1.1.16 homologiert/typgeprüft werden zum miesen sound verdammt. geschockt


Geschrieben von Sticki1 am 13.12.2015 um 11:40:

lass mer uns überraschen.
fakt ist,dass sich bei harley eine gravierenden änderung ergibt.neue rahmen und komplett neue motoren.
die company lässt sich das 60 millionen kosten


Geschrieben von Rallemann am 13.12.2015 um 12:21:

Der Automatikmodus wird dann ab 1.1. ja auch illegal, weil nicht mehr nur der kleine Bereich zwischen 50 und 80 Km/h von Interesse ist.
Ist es denn trotzdem legal, dass man so leicht zwischen den Modi mit dem Schalter am Lenkrad wechseln kann?
Gibt es dafür evtl. einen Bestandsschutz?
Das müsste ja auch im Sinne des Gesetzes sein, dass die Verstellung zwischen legal und illegal schwieriger vorzunehmen ist.


Geschrieben von gkroadking am 14.12.2015 um 15:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
lass mer uns überraschen.
fakt ist,dass sich bei harley eine gravierenden änderung ergibt.neue rahmen und komplett neue motoren.
die company lässt sich das 60 millionen kosten

....ist das was da geändert wird für 2016 oder kommt das erst in 2017? falls Dir dazu was bekannt ist Augenzwinkern

__________________
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Geschrieben von Mondeo am 14.12.2015 um 15:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rallemann
Der Automatikmodus wird dann ab 1.1. ja auch illegal, weil nicht mehr nur der kleine Bereich zwischen 50 und 80 Km/h von Interesse ist.
Ist es denn trotzdem legal, dass man so leicht zwischen den Modi mit dem Schalter am Lenkrad wechseln kann?
Gibt es dafür evtl. einen Bestandsschutz?
Das müsste ja auch im Sinne des Gesetzes sein, dass die Verstellung zwischen legal und illegal schwieriger vorzunehmen ist.

Ja es gibt Bestandsschutz und man darf auch Zubehörhersteller nicht mit Kfz Hersteller verwechseln. Harley ist in der Pflicht und nicht Kess, Penzel usw. Außerdem steht's schon obendrüber Zunge raus


Geschrieben von Sticki1 am 14.12.2015 um 19:49:

Zitat von gkroadking
Zitat von sticki1
lass mer uns überraschen.
fakt ist,dass sich bei harley eine gravierenden änderung ergibt.neue rahmen und komplett neue motoren.
die company lässt sich das 60 millionen kosten

....ist das was da geändert wird für 2016 oder kommt das erst in 2017? falls Dir dazu was bekannt ist Augenzwinkern

das ganze ab den bikes die nach neuem gesetz homologiert werden müssen.
Das kann modelljahr 2017 oder auch erst 2018 betreffen,je nachdem wann welches bike in welche rechtslage fällt


Geschrieben von nightrider63 am 15.12.2015 um 14:19:

Aber bitte auch nicht verwechseln: das alles gilt nur für die elektronisch verstellbaren!
Für Penzl, Remus und Co. bleibt alles beim Alten: geschlossen legal, offen verboten!
Aber auch dann beachten: Laut und somit verboten Fahren ist nach aktuellem Recht nur noch eine Ordnungswidrigkeit OHNE Punkte!


Geschrieben von carlos.D am 15.12.2015 um 15:20:

Zitat von nightrider63
Laut und somit verboten Fahren ist nach aktuellem Recht nur noch eine Ordnungswidrigkeit OHNE Punkte!

Schade auch... Freude

__________________
Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von Sticki1 am 15.12.2015 um 15:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrider63
Aber bitte auch nicht verwechseln: das alles gilt nur für die elektronisch verstellbaren!
Für Penzl, Remus und Co. bleibt alles beim Alten: geschlossen legal, offen verboten!
Aber auch dann beachten: Laut und somit verboten Fahren ist nach aktuellem Recht nur noch eine Ordnungswidrigkeit OHNE Punkte!

nicht ganz.
db-eater zu herausnehmen wird es nicht mehr geben.diese müssen unzerstörbar verbaut sein.
die manuell verstellbaren sind aktuell laut mancher presseartikel geschlossen weiterhin zulassungsfähig.
laut Gesetzestext jedoch sind zukünftig angebrachte verstellhebel verboten .
da bisher manche pressemitteilungen in bezug auf die elektrischen anlagen falsch waren, lass ich mich überraschen

OWI ohne Punkte fröhlich
dass das so nicht pauschal gehandhabt wird hast sicher mitbekommen


Geschrieben von Rallemann am 15.12.2015 um 20:53:

Aber wenn Verstellhebel verboten sind, müssten doch auch die Schalter der elektronisch verstellbaren Klappenanlagen verboten sein, oder?