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--- Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=31528)


Geschrieben von Shadow am 14.02.2018 um 19:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von apo kalüze
Der Beitrag ist nun ja schon etwas älter, da ich mir aber auch den us-Halter geholt habe, wollte ich mal wissen, ob die Eintragung/ Abnahme so geklappt hat? Blieb die Beleuchtung ohne E-Zeichen oder musste die gewechselt werden. Wurde die Klappfunktion arretiert oder konnte er klappbar bleiben? War kürzlich beim HD-Händler und der sagte mir, dass solche Eintragungen der Vergangenheit angehören und heute nicht mehr vollzogen werden.

gibt hier in D Anbauvorschriften

- E Beleuchtung
- nicht klappbar
- länge, breite, höhe

genauere Infos findest du beim Googlen oder hier in der Suchfunktion Augenzwinkern


Geschrieben von Dicker Junge am 14.02.2018 um 20:38:

Ich habe ihn 2011 genauso wie war eingetragen bekommen, d.h. klappbar und ohne e-Zeichen auf der Lampe.
Genau das hat der TüV auch eingetragen.... "mit original HD Halter ... klappbar .... ohne e-Kennzeichnung".


Geschrieben von apo kalüze am 15.02.2018 um 01:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Shadow
zum zitierten Beitrag Zitat von apo kalüze
Der Beitrag ist nun ja schon etwas älter, da ich mir aber auch den us-Halter geholt habe, wollte ich mal wissen, ob die Eintragung/ Abnahme so geklappt hat? Blieb die Beleuchtung ohne E-Zeichen oder musste die gewechselt werden. Wurde die Klappfunktion arretiert oder konnte er klappbar bleiben? War kürzlich beim HD-Händler und der sagte mir, dass solche Eintragungen der Vergangenheit angehören und heute nicht mehr vollzogen werden.

gibt hier in D Anbauvorschriften

- E Beleuchtung
- nicht klappbar
- länge, breite, höhe

genauere Infos findest du beim Googlen oder hier in der Suchfunktion Augenzwinkern

Genau deshalb frage ich ja hier Betroffene, die das Teil eingetragen bekommen haben und zwar in jüngerer Vergangenheit. Ich habe mir unzählige, wahrscheinlich alle Seiten durchgelesen. Es gibt eben sehr widersprüchliche Angaben hierzu und teilweise erfolgten auch positive Abnahmen ohne E-Prüfzeichen und mit Klappmechanismus. Und da macmarkus Beitrag vom letzten Jahr war, ist das ja noch relativ aktuell und mich hätte interessiert, was daraus geworden ist. Augenzwinkern 


Geschrieben von apo kalüze am 14.03.2018 um 23:37:

Falls noch jemand Interesse an dem originalen seitlichen Kennzeichenhalter hat, ich habe ihn heute von der Dekra per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Den Klappmechanismus habe ich u.a. mittels Splint unterbunden. Da dort das 15mm starke Moosgummi drüber sitzt, ist er anschließend nicht sichtbar. Weiterhin habe ich die Kennzeichenbeleuchtung durch eine LED von Louis mit E-Prüfzeichen getauscht. Für mich die beste Entscheidung, da ich auch keinen Seitlichen auf der Achse haben wollte. Die vorherige Auskunft bei zwei HD-Händlern war: nicht eintragungsfähig, so kann man sich irren.großes Grinsen
Kosten: -Halter, neu                                      129,-€ (american-used-parts.de)
            -Reflektor für Fender                            9,-€ (Louis)
            -Kennzeichenleuchte LED                     10,-€ (Louis)
            -Einzelabnahme+HU                           126,-€ (Dekra)


Geschrieben von Dragon am 28.05.2018 um 12:17:

Ich glaub in Deutschland weiß die rechte Hand nicht was die Linke macht.


Geschrieben von Schimmy am 28.05.2018 um 15:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dragon
Ich glaub in Deutschland weiß die rechte Hand nicht was die Linke macht.

Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis ( LINK ) auf die gültige Rechtslage, an die sich
TÜV, DEKRA, GTÜ oder wer auch immer halten MÜSSTE. Ein seitlicher Kennzeichenhalter MUSS
NICHT eingetragen werden, wenn er die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllt.


Greetz   Jo

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von ollimaloche am 28.05.2018 um 20:07:

Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ???

...falls jemand noch einen guten und günstigen seitlichen Kennzeichenhalter benötigt, der Ibex von Amazon ist sehr stabil, ordentlich verarbeitet und legal. Habe 79,95€ bezahlt und die DEKRA im Osten der Republik hat ihn mir ohne Teilegutachten eingetragen...auch wenn er nicht eingetragen werden müsste, weil er alles aus der bereits zitierten Richtlinie erfüllt, wollte ich mir den Stress mit der Rennleitung ersparen. Ich habe alles (selbst den Auspuff mit EG-Genehmigung) eintragen lassen. Somit steht alles im Schein und es gibt keine Diskussionen.

Gruß
Olli


Geschrieben von BoBobber am 05.07.2018 um 14:02:

Hab für Forumleser aus der Schweiz noch die gesetzlichen Bestimmungen. Von einem Eintrag hab ich nix gefunden..741.41Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

=12ptArt. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen

1 Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen nach Anhang 4 tragen.
2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.1
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
4 Zusätzliche, vom UVEK zugelassene amtliche Zeichen können, soweit erforderlich, von der Zulassungsbehörde mit Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Nichtamtliche Schilder oder Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden oder die Lesbarkeit der amtlichen Schilder beeinträchtigen könnten, sind untersagt.
1 Satz eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1998 (AS 1998 2352).
 

__________________
Das Leben ist ein grosser Spielplatz  großes Grinsen und mit ner Harley wird er noch grössergroßes Grinsen


Geschrieben von Shadow am 05.07.2018 um 15:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von ollimaloche
...falls jemand noch einen guten und günstigen seitlichen Kennzeichenhalter benötigt, der Ibex von Amazon ist sehr stabil, ordentlich verarbeitet und legal. Habe 79,95€ bezahlt

hab bei Ibähh nur 49,95€ bezahlt cool , und auch eintragen lassen (vorab noch ne Kennzeichnung eingeschlagen) Freude


Geschrieben von Dragon am 14.08.2018 um 12:56:

Danke für die info.


Geschrieben von robmaison am 14.08.2018 um 15:29:

Hallo Zusammen,

würde auch kurz berichten zum Thema seit. KZH und Eintragung.

Ich fahre seit über 2 Jahren ohne Probleme einen uneingetragenen seitl. KZH - wollte das aber im Zuge eines Versuches meinen Fehling Z-Bar eintragen zu lassen, ändern.

Der wirklich freundliche TÜV-Prüfen (NRW) hat jedoch schnell abgewunken: der KZH ist ein Anbauteil und kann ohne ABE bzw. entsprechendes Gutachten nicht eingetragen werden (Gleiches gilt übrigens auch für den Lenker, für den es lediglich einen technischen Bericht von Fehling gibt).

Nun glaube ich Folgendes zu verstehen: laut der RICHTLINIE 2009/62/EG muss tatsächlich ein seitl. KZH nicht eingetragen werden! Das zu versuchen klappt somit auch nicht - weder bei einem seitlichen noch einem universal mittigen KZH, weil es einfach die notwendigen Unterlagen nicht gibt. Es müssen lediglich alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein.
Sache erledigt, fertig.

Sehe ich das so richtig? Wirklich stören tut es mich ja eh nicht ;-)

Greetz
Yogi


Geschrieben von Dicker Junge am 14.08.2018 um 15:43:

Isso !


Geschrieben von FatBoy114 am 03.02.2019 um 00:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von apo kalüze
Falls noch jemand Interesse an dem originalen seitlichen Kennzeichenhalter hat, ich habe ihn heute von der Dekra per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Den Klappmechanismus habe ich u.a. mittels Splint unterbunden. Da dort das 15mm starke Moosgummi drüber sitzt, ist er anschließend nicht sichtbar. Weiterhin habe ich die Kennzeichenbeleuchtung durch eine LED von Louis mit E-Prüfzeichen getauscht. Für mich die beste Entscheidung, da ich auch keinen Seitlichen auf der Achse haben wollte. Die vorherige Auskunft bei zwei HD-Händlern war: nicht eintragungsfähig, so kann man sich irren.großes Grinsen
Kosten: -Halter, neu                                      129,-€ (american-used-parts.de)
            -Reflektor für Fender                            9,-€ (Louis)
            -Kennzeichenleuchte LED                     10,-€ (Louis)
            -Einzelabnahme+HU                           126,-€ (Dekra)

Gerne würde ich dass so bei meiner Fat Boy mit den großen Satteltaschen auch machen. Bin nur leider vom TÜV abhängig.
Steht dass Kennzeichen bei dem Anbau dann eigentlich noch weiter raus als die Satteltaschen oder schließt das bündig ab ?
( so wie auf dem Foto ) ?


Geschrieben von theMic am 05.02.2019 um 14:42:

zum zitierten Beitrag
hab bei Ibähh nur 49,95€ bezahlt cool , und auch eintragen lassen (vorab noch ne Kennzeichnung eingeschlagen) Freude€ bezahlt

Zeig mal her die Einschlagung


Geschrieben von HaWg am 05.02.2019 um 15:31:

Habe mir bei MS-Biketec für 250,00 € einen seitlichen mit Teile-Gutachten gekauft.
Angebaut, Kennzeichenleuchte angeschlossen und noch nen mittigen Reflektor am Fender installiert.
Dann zur Dekra und alles ohne Probleme abgenommen bekommen.
Die Eintragung in die Papiere ist nicht zwingend erforderlich, man muss dann lediglich die Prüf-/ Abnahmebescheinigung mitführen.
Erspart einem natürlich zusätzliche Kosten und Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde.