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--- Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=31528)
zum zitierten Beitrag Zitat von apo kalüze
Der Beitrag ist nun ja schon etwas älter, da ich mir aber auch den us-Halter geholt habe, wollte ich mal wissen, ob die Eintragung/ Abnahme so geklappt hat? Blieb die Beleuchtung ohne E-Zeichen oder musste die gewechselt werden. Wurde die Klappfunktion arretiert oder konnte er klappbar bleiben? War kürzlich beim HD-Händler und der sagte mir, dass solche Eintragungen der Vergangenheit angehören und heute nicht mehr vollzogen werden.
Ich habe ihn 2011 genauso wie war eingetragen bekommen, d.h. klappbar und ohne e-Zeichen auf der Lampe.
Genau das hat der TüV auch eingetragen.... "mit original HD Halter ... klappbar .... ohne e-Kennzeichnung".
zum zitierten Beitrag Zitat von Shadow
zum zitierten Beitrag Zitat von apo kalüze
Der Beitrag ist nun ja schon etwas älter, da ich mir aber auch den us-Halter geholt habe, wollte ich mal wissen, ob die Eintragung/ Abnahme so geklappt hat? Blieb die Beleuchtung ohne E-Zeichen oder musste die gewechselt werden. Wurde die Klappfunktion arretiert oder konnte er klappbar bleiben? War kürzlich beim HD-Händler und der sagte mir, dass solche Eintragungen der Vergangenheit angehören und heute nicht mehr vollzogen werden.
gibt hier in D Anbauvorschriften
- E Beleuchtung
- nicht klappbar
- länge, breite, höhe
genauere Infos findest du beim Googlen oder hier in der Suchfunktion![]()
Falls noch jemand Interesse an dem originalen seitlichen Kennzeichenhalter hat, ich habe ihn heute von der Dekra per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Den Klappmechanismus habe ich u.a. mittels Splint unterbunden. Da dort das 15mm starke Moosgummi drüber sitzt, ist er anschließend nicht sichtbar. Weiterhin habe ich die Kennzeichenbeleuchtung durch eine LED von Louis mit E-Prüfzeichen getauscht. Für mich die beste Entscheidung, da ich auch keinen Seitlichen auf der Achse haben wollte. Die vorherige Auskunft bei zwei HD-Händlern war: nicht eintragungsfähig, so kann man sich irren.
Kosten: -Halter, neu 129,-€ (american-used-parts.de)
-Reflektor für Fender 9,-€ (Louis)
-Kennzeichenleuchte LED 10,-€ (Louis)
-Einzelabnahme+HU 126,-€ (Dekra)
Ich glaub in Deutschland weiß die rechte Hand nicht was die Linke macht.
zum zitierten Beitrag Zitat von Dragon
Ich glaub in Deutschland weiß die rechte Hand nicht was die Linke macht.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ???
...falls jemand noch einen guten und günstigen seitlichen Kennzeichenhalter benötigt, der Ibex von Amazon ist sehr stabil, ordentlich verarbeitet und legal. Habe 79,95€ bezahlt und die DEKRA im Osten der Republik hat ihn mir ohne Teilegutachten eingetragen...auch wenn er nicht eingetragen werden müsste, weil er alles aus der bereits zitierten Richtlinie erfüllt, wollte ich mir den Stress mit der Rennleitung ersparen. Ich habe alles (selbst den Auspuff mit EG-Genehmigung) eintragen lassen. Somit steht alles im Schein und es gibt keine Diskussionen.
Gruß
Olli
Hab für Forumleser aus der Schweiz noch die gesetzlichen Bestimmungen. Von einem Eintrag hab ich nix gefunden..741.41Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
=12ptArt. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen
1 Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen nach Anhang 4 tragen.
2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.1
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
4 Zusätzliche, vom UVEK zugelassene amtliche Zeichen können, soweit erforderlich, von der Zulassungsbehörde mit Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Nichtamtliche Schilder oder Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden oder die Lesbarkeit der amtlichen Schilder beeinträchtigen könnten, sind untersagt.
1 Satz eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1998 (AS 1998 2352).
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Das Leben ist ein grosser Spielplatz und mit ner Harley wird er noch grösser
zum zitierten Beitrag Zitat von ollimaloche
...falls jemand noch einen guten und günstigen seitlichen Kennzeichenhalter benötigt, der Ibex von Amazon ist sehr stabil, ordentlich verarbeitet und legal. Habe 79,95€ bezahlt
Danke für die info.
Hallo Zusammen,
würde auch kurz berichten zum Thema seit. KZH und Eintragung.
Ich fahre seit über 2 Jahren ohne Probleme einen uneingetragenen seitl. KZH - wollte das aber im Zuge eines Versuches meinen Fehling Z-Bar eintragen zu lassen, ändern.
Der wirklich freundliche TÜV-Prüfen (NRW) hat jedoch schnell abgewunken: der KZH ist ein Anbauteil und kann ohne ABE bzw. entsprechendes Gutachten nicht eingetragen werden (Gleiches gilt übrigens auch für den Lenker, für den es lediglich einen technischen Bericht von Fehling gibt).
Nun glaube ich Folgendes zu verstehen: laut der RICHTLINIE 2009/62/EG muss tatsächlich ein seitl. KZH nicht eingetragen werden! Das zu versuchen klappt somit auch nicht - weder bei einem seitlichen noch einem universal mittigen KZH, weil es einfach die notwendigen Unterlagen nicht gibt. Es müssen lediglich alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein.
Sache erledigt, fertig.
Sehe ich das so richtig? Wirklich stören tut es mich ja eh nicht ;-)
Greetz
Yogi
Isso !
zum zitierten Beitrag Zitat von apo kalüze
Falls noch jemand Interesse an dem originalen seitlichen Kennzeichenhalter hat, ich habe ihn heute von der Dekra per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Den Klappmechanismus habe ich u.a. mittels Splint unterbunden. Da dort das 15mm starke Moosgummi drüber sitzt, ist er anschließend nicht sichtbar. Weiterhin habe ich die Kennzeichenbeleuchtung durch eine LED von Louis mit E-Prüfzeichen getauscht. Für mich die beste Entscheidung, da ich auch keinen Seitlichen auf der Achse haben wollte. Die vorherige Auskunft bei zwei HD-Händlern war: nicht eintragungsfähig, so kann man sich irren.
Kosten: -Halter, neu 129,-€ (american-used-parts.de)
-Reflektor für Fender 9,-€ (Louis)
-Kennzeichenleuchte LED 10,-€ (Louis)
-Einzelabnahme+HU 126,-€ (Dekra)
zum zitierten Beitrag
hab bei Ibähh nur 49,95€ bezahlt, und auch eintragen lassen (vorab noch ne Kennzeichnung eingeschlagen)
€ bezahlt
Habe mir bei MS-Biketec für 250,00 € einen seitlichen mit Teile-Gutachten gekauft.
Angebaut, Kennzeichenleuchte angeschlossen und noch nen mittigen Reflektor am Fender installiert.
Dann zur Dekra und alles ohne Probleme abgenommen bekommen.
Die Eintragung in die Papiere ist nicht zwingend erforderlich, man muss dann lediglich die Prüf-/ Abnahmebescheinigung mitführen.
Erspart einem natürlich zusätzliche Kosten und Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde.