Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Unbekannter wirft Ölflaschen auf Straße: Motorradfahrer stirbt (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=23348)
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist nur ein Punkt, den man dem Täter anhängen kann. 5 Jahre Bau sind schon mal drin.
__________________
Jau Kid...
und ..Je nach Schwere des beabsichtigten Unfalls kann zusätzlich eine Strafbarkeit wegen anderen Delikten wie Körperverletzungsdelikten oder Tötungsdelikten gegeben sein.....
mal sehn - erst mal kriegen den Heckenpenner - wobei ich nicht glaube dass das ein "gelangweilter Jugendlicher" war...
__________________
Ride Safe and Loud
Kommt drauf an ob geständig oder was genau nachweisbar ist. Dann kann aus den Einzeltaten ne Gesamtstrafe gebildet werden. Vorstrafen wenn ja welcher Art. Jugendl. oder Erwachsenenstrafrecht. Er nimmt in Kauf das Menschen sterben. Zur strafrechtl. Seite kommen zivilrechtliche Ansprüche, falls durchsetzbar, meist ja keine Patte.
Pro Tat gibt es bis 1 Jahr, heißt dann x Anzahl der Taten. Es wird garantiert ne FS ohne Bewährung wenn alles nachweisbar.
Hier kommt 315 Abs. 3 zum tragen.
__________________
und falls vorhanden, ist sein Führerschein auch weg, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr...
ich hab keine Angst vor diesem Täter sondern vor den bekloppten Nachahmern...
5 Jahre Bau und danach Führerschein Entzug auf Lebenszeit (is mir eigentlich noch zu wenig)
Nach § 315b Abs. 3 StGB kann er sogar allein wegen dieses Deliktes bis zu zehn Jahren weggeschlossen werden.
Kommt noch das Tötungsdelikt in Tatmehrheit hinzu (zumindest Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB), welches auch mit mindestens 3 Jahren geahndet wird.
Im Rahmen der Gesamtstrafenbildung wird er wahrscheinlich letztlich, sofern vorher nicht bereits auffällig, mit ca. 8-10 Jahren im Minimum rechnen dürfen, da man ihm den Tötungsvorsatz ( dann wäre es u. U. Mord aus Heimtücke bzw. unter Anwendung gemeingefährlichen Mitteln nach § 211 bzw. zumindest mal Totschlag nach § 212 StGB) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nachweisen können wird.
Der Führerscheinentzug wird da noch sein geringstes Problem sein.
Die zivilrechtlichen Ansprüche nutzen den Hinterbliebenen auch erstmal wenig, es sei denn, es ist pfändbares Eigentum vorhanden. Zum Geldverdienen wird er zumindest für's Erste, sollte er denn gefasst werden, nicht mehr kommen.
Den Vater gibt es den Kindern jedenfalls nicht wieder.
__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Den Vater gibt es den Kindern jedenfalls nicht wieder.
das ist mit das schlimmste an der ganzen Scheiße!
Hallo
Die Freiheitsstrafe für den Kollegen ist eine Sache.
Aber was ist mit der Frau und den Kindern?
Normalerweise sollte dieser Spasti ( wenn sie ihn erwischen ) auch für die Frau und die Kinder sorgen müssen. Sein ganzes Hab und Gut verscherbeln und den Hinterbliebenen zur Verfügung stellen. Hat er nichts, dann Pfändung bis ans Lebensende! Geht er nicht Arbeiten, dann wieder ab in den Knast und dort Arbeiten, das was er dort verdient, wieder zu den Hinterbliebenen aufs Konto.
Leider wird darauf, von der Justiz, die meiste Zeit vergessen. Egal ob Österreich oder Deutschland.
Es gibt kurz eine Hilfswelle, nette Briefe und Beleidsbekundungen, aber dann ist das alles auch wieder vorbei und keiner schert sich um die Hinterbliebenen.
LG
Lefty
zum zitierten Beitrag Zitat von Lefty66
Hallo
Die Freiheitsstrafe für den Kollegen ist eine Sache.
Aber was ist mit der Frau und den Kindern?
Normalerweise sollte dieser Spasti ( wenn sie ihn erwischen ) auch für die Frau und die Kinder sorgen müssen. Sein ganzes Hab und Gut verscherbeln und den Hinterbliebenen zur Verfügung stellen. Hat er nichts, dann Pfändung bis ans Lebensende! Geht er nicht Arbeiten, dann wieder ab in den Knast und dort Arbeiten, das was er dort verdient, wieder zu den Hinterbliebenen aufs Konto.
Leider wird darauf, von der Justiz, die meiste Zeit vergessen. Egal ob Österreich oder Deutschland.
Es gibt kurz eine Hilfswelle, nette Briefe und Beleidsbekundungen, aber dann ist das alles auch wieder vorbei und keiner schert sich um die Hinterbliebenen.
LG
Lefty
__________________
Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...
Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...
Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...
Krankes Arschloch !!!
...mehr fällt mir dazu nicht ein...Klick
Och neee, der 4. Thread...
__________________
zum zitierten Beitrag Zitat von Kid
Och neee, der 4. Thread...![]()
![]()
![]()
![]()
wie keine Zeit?
Du musst mal deine Prioritäten anders legen
nee die Story klick hat hier schon für ordentlich Gerede gesorgt - so ein blödes Schwein...hast recht
gruß
mo
auf ZDF lief gerade der Bericht über diesen Mörder...!
unfassbar.....traurig!
der getötete Motorradfahrer hinterlässt eine frau und 2 kinder
aber ich erwarte nicht viel.....die deutsche justiz ist sehr milde
__________________
die Familie und die Angehörigen haben mein tiefstes Mitgefühl
die ganze Sache ist nicht einfach nur dumm...sondern klarer Vorsatz bei 20 Flaschen Altöl
an klar definierten Gefahrenstellen zerschmettert...da hat auch keiner eine bestimmte Person im Visier gehabt sondern wohl seinem Hass gegen Motorradfahrer Ausdruck verliehen
falls sie ihn erwischen ist das eigentlich mehrfacher Mordversuch
vor den Trittbrettfahrern und Nachahmern habe ich Angst...denn ich habe mich vor zwei Jahren in einer Kurve in der Dämmerung nach einer Öllache langgemacht... und großes Glück gehabt das gerade kein anderes Fahrzeug in der Nähe war...Reaktionschance...null:::NICHT MAL GESEHEN DIE LACHE
Trotzdem erschrecken mich die hier gemachten Äußerungen, ich bin immer noch froh in einem Rechtsstaat zu leben und denke KEIN Verbrechen rechtfertigt eine ..Auge um Auge .. Mentalität
Ich hoffe immer noch das die Menschheit seit den Zeiten des Alten Testaments eine wenig dazu gelernt hat.. die Hoffnung stirbt zuletzt...
Ich fände viel spannender im Sinne des Opferschutzes die Ideen weiter zu diskutieren die direkt mit der Verantwortungsnahme des Täters für die Auswirkungen auf die Opfer und deren Hinterbliebenen zu tun haben.
__________________
IRONBUTT
Der Weg ist das Ziel
Fucking Faak Crew Jack Daniels drinking school