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zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Vom Sound her sind diese SE-Endtöpfe ultimativ für eine Harley.
"Heute" hat man aber mit solch "lauten" Endtöpfen keine Chance mehr!
Was macht es denn für einen Unterschied, ob die zur Durchführung einer gerichtsfesten Messung erforderlichen Sicherstellung den Bock vor Ort korrekt oder nicht korrekt gemessen haben, wenn sich anschließend durch SV herausstellt, dass die zu laut ist?
Gute Chancen gebe ich dir, wenn sich herausstellen sollte, dass alles ok ist. Dann können wir hier zielführend weiter diskutieren.
zum zitierten Beitrag Zitat von chillyred
@Scirocco Es ist so, das die Posereinheiten mit einem großzügigen Ermessensspielraum ausgestattet sind. Die müssen nicht mal messen. Wenn die zu Dir sagen, das ein Anfangsverdacht (Auspuff, Lufi, Lenker, Reifen, etc) besteht, ist die Karre weg. Selbst wenn Du alle Papiere dabei hast und/oder die Teile eingetragen sind. Wenn Du darauf hinweist, das das der TÜV so abgenommen und eingetragen hat, kommt sofort der Einwand "Sie können danach manipuliert haben....".
Wenn sich im Nachhinein rausstellt, dass sie aus reiner Willkür was angezweifelt haben, aber mit dem Motorrad/Auto/Anhänger alles konform ist, dann wird die Polizeibehörde für die verursachten Kosten aufkommen müssen, daher werden sich die Kontrolleure vor Ort gut überlegen, ob sie solche Maßnahmen einleiten, nur um Macht aus zu üben und um pers. Befriedigung zu erlangen, denn irgendwann müssen sich auch die Posereinheiten dafür rechtfertigen und Berichte schreiben.
Das hat rein gar nichts mit Willkür zu tun und das kann nicht nur bei Harleys, sondern bei allen Fahrzeugen so gehandhabt werden. Es gibt bestimmt jede Menge Leute, die nach dem TÜV an ihrem Fahrzeug rumschrauben. Da hätte ja jeder Narrenfreiheit, wenn zwischen den TÜV-Intervallen keine Überprüfungsmöglichkeit gegeben werden.
Nicht alles, was einem nicht passt, ist Willkür.
zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Ich verstehe es einfach nicht!
Mit lauten Auspuffanlagen rumfahren und dann jammern, wenn man erwischt wird.
Wir wurden erzogen, die Konsequenzen für unser Tun zu tragen und fertig
Gruß, Franz!
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Lebe jetzt! Geh mit Deinem Mädel Fat Bob fahren!
So eine Kontrolle kann ja jeden von uns treffen und die Auslegungsbreite der Polizei ist nach den vielen Erfahrungsberichten ja sehr groß.
Ob jetzt mit einem Anwalt ein Messverfahrensfehler zur Rückgabe des Motorrads führen wird, bezweifle ich.
Der Verdacht auf überhöhte Lautstärke (auch wenn sie nur subjektiv wahrgenommen wurde) wird von der Polizei ja in Verbindung mit den nicht-originalen Endtöpfen gesehen und dies jetzt als doppelter Verdacht einer Ordnungswidrigkeit überprüft.
Die Kohle für den Anwalt würde ich mir persönlich sparen.
Aber wenn du den Kampf aufnehmen willst, wäre das sehr interessant zu erfahren, wie und was ein Anwalt erreichen kann.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht oder ausgeht.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Es wird ja jetzt eine Messung von einem Sachverständigen vorgenommen, stellt sich dabei heraus, das der Auspuff zu laut ist, war das Vorgehen der Polizei in Ordnung und es folgt ne saftige Rechnung….
War alles ok, kann man das Moped beim TÜV hoffentlich unversehrt wieder abholen.
Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...
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Wenn dir der Staat alles gibt, was du willst,
wird er dir irgendwann alles nehmen, was du hast.
Freiheit und Frieden für die Ukraine!
Moin,
tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls) hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.
Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.
Just my 2 Cents
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Gruß
Andreas
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This Signature is under Construction ....
zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Moin,
tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls) hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.
Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.
Just my 2 Cents
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zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...
zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Moin,
tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls) hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.
Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.
Just my 2 Cents
zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls) hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.
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Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...
Der Sachverständige wird diese Lautstärke meiner Meinung nicht tolerieren, und eingetragen bekommt man solche Endtöpfe ohnehin nicht!
Am besten sollte man reuemütig vorgehen, denn ein Anwalt verschlimmert diese Situation nur, obwohl er seinem Mandanten etwas anderes empehlen wird!