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Dann ist es ja noch riskanter. Dann sind nach dem Insolvenzrecht alle die die Gearschten, die gerade am Tag vor der Insolvenz überweisen müssen, damit sie ihren Brief bekommen. Denen wird die Insolvenz natürlich nicht vom Händler angekündigt. Deren Überweisung geht dann unweigerlich in die Insolvenzmasse ein. Der Kauf auch beim Freundlichen, wie hier in diesem Beispiel, ist dann eigentlich grundsätzlich hochriskant, weil alle diese Buden für ihre Location, Spezialwerkzeuge, Läger usw. verschuldet und finanziell auf Kante genäht sind. Das heißt, vor jeder Überweisung für ein Bike erst eine Wirtschaftsauskunft einholen. In diesem Beispiel ist der Händler ja anscheinend insolvent gegangen, weil HD ihm wegen illegaler Geschäfte relativ kurzfristig die Lizenz entzogen hat. Der Lizenzentzug macht den Händler für seine Bank schlagartig nicht mehr kreditwürdig. Da hätte eigentlich Harley, für die der Zeitpunkt des Eintretens dieses von ihnen verursachten Zustandes ja vorhersehbar ist, gegenüber seinen Kunden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese nicht unter ihrer Maßnahme leiden. Sie müssten letztendlich öffentlich den Lizenzentzug zumindest für den Folgetag ankündigen, damit alle potentiellen Käufer wissen, dass sie kein Geld mehr an diesen Händler überweisen dürfen. Wie ich das verstehe, scheint das Neu-Isenburg relativ egal zu sein. Sagt einiges über Neu-Isenburg und das grenzwertig seriöse Geschäftsgebaren von Harley-Davidson Deutschland aus. Ich denke dabei auch an den Umgang mit vom Werk verursachten Mängeln wie die Steuerkettenspanner beim TC und der Öltransfer bei der Hydraulikkupplung der M8. Da passt dieses Gebaren leider nahtlos ins Bild.
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„I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)
tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das Leben ist nun mal ein Haifischbecken!
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Grüße aus Waldhessen
Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.
Friedrich Nietzsche
zum zitierten Beitrag OHNE jetzt eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen....:
Den Kfz-Brief (richtige Bezeichnung: ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil II) benötige ich doch eigentlich "nur", um das Fahrzeug
auf meinem Namen bei der Zulassungsstelle anmelden zu können. In großen Lettern steht auf der Bescheinigung, dass diese mich
NICHT als Besitzer des Fahrzeugs ausweist. Was also hindert mich daran beim KBA eine neue Zulassungsbescheinigung anzufordern,
wenn ich mich durch Kaufvertrag / Zahlungsbelege als rechtmäßiger Besitzer dieses Fahrzeugs ausweisen kann ? ? ?
Greetz Jo
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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!
Der Schutz von Verbrauchern ist in dieser Hinsicht in Schland nicht sonderlich ausgeprägt.
Du kannst auch ein Haus als Bauobjekt kaufen und bereits ein Vermögen bezahlt haben, und dann einfach bis hin zum Ruin alles los werden, wenn der Unternehmer die Hosentaschen umstülpt.
Länder um uns haben hier Schutzvorkehrungen für die Käufer eingezogen, Schland braucht das nicht.
Guckst Du Röhre ins Gebirge.
Was wäre jetzt deutlich schlimmer als oben beschriebener Fall ?
Der umgekehrte Fall, oder ?
Also Brief zuhause, Moped unerreichbar.
Aber haha, guter Witz oder ?
Von wegen.
Genau so rum geht es nämlich auch.
Freund hatte seine Ironhead in der (freien) Werkstatt zur Bearbeitung.
Der Inhaber war irgenwie nicht mehr erreichbar....also fuhr er hin.
Tja, der Shop war zu.
Ist im Ausland hieß es, über'n Teich, und kommt wohl so schnell nicht wieder. Wech.
Müssen wohl nebst Vermieter auch noch einige andere Leute einige Anliegen haben, monetärer Natur und so weiter.
Aber ok - da drin steht ja seine Maschine, muß er wohl zur Wachstube und schauen, daß jemand aufmacht und er abholen kann.
Ist ja auf ihn zugelassen seit Jahren, Papiere und alles sind bei ihm.
Um es abzukürzen - das Motorrad kam in eine Versteigerung, wie alles andere, was im Shop war.
Und man braucht nicht zu denken, er hätte von dem Geld was gesehen - da wurde wohl eine Liste von Gläubigern abgearbeitet und bedient.
Einziges Zugeständnis bei diesem Vorgang an ihn war, daß er bei der Versteigerung mitbieten hätte dürfen.
Als Sahnehäubchen obendrauf wurde er nach der Versteigerung vom Käufer kontaktiert, ob er denn den Brief haben könne, er würde auch etwas dafür zahlen.
Wie das sein kann.....?.....Ja das fragten sich die meisten Nicht-Juristen, die davon hörten.
Insofern : Schlimmer geht immer, sogar deutlich schlimmer
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
...... Da hätte eigentlich Harley, für die der Zeitpunkt des Eintretens dieses von ihnen verursachten Zustandes ja vorhersehbar ist, gegenüber seinen Kunden die Pflicht dafür zu sorgen, dass diese nicht unter seiner Maßnahme leiden.
Sie müssten letztendlich öffentlich den Lizenzentzug zumindest für den Folgetag ankündigen, damit alle potentiellen Käufer wissen, dass sie kein Geld mehr an diesen Händler überweisen dürfen.
Wie ich das verstehe, scheint das Neu-Isenburg relativ egal zu sein.
Sagt einiges über Neu-Isenburg und das grenzwertig seriöse Geschäftsgebaren von Harley-Davidson Deutschland aus.
Ich denke dabei auch an den Umgang mit vom Werk verursachten Mängel wie die Steuerkettenspanner beim TC und der Öltransfer bei der Hydraulikkupplung der M8.
Da passt dieses Gebaren leider nahtlos ins Bild.
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Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.
zum zitierten Beitrag Zitat von ironhand
Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
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Hier gerade durch Zufall gelesen. Es geht wieder weiter in Kassel mit G&R. Meldung ist schon aus März.
Trotzdem eine gute Sache, dass sich in diesen „dynamischen“ Zeiten noch jemand findet, das finanzielle Risiko (mit geplantem Neubau) einzugehen.
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⚜ Bitte lieber um Vergebung, als um Erlaubnis...
zum zitierten Beitrag Zitat von ironhand
Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.
zum zitierten Beitrag Zitat von Grey Eminenz
Hier gerade durch Zufall gelesen. Es geht wieder weiter in Kassel mit G&R. Meldung ist schon aus März.
Trotzdem eine gute Sache, dass sich in diesen „dynamischen“ Zeiten noch jemand findet, das finanzielle Risiko (mit geplantem Neubau) einzugehen.
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zum zitierten Beitrag Zitat von flat eric
zum zitierten Beitrag 1853952
Und @Schneckman : "Glaube sie hat sich nicht geändert - vor einigen Jahren hat mir ein Zahnlabor-Inhaber erzählt, in was für Schwierigkeiten er steckt :
Sein Hauptkunde (größere Praxis) ist ausgefallen bzw plötzlich geschlossen (kommt scheinbar auch beim Zahnarzt vor), mit diesem hatte er hauptsächlich zusammengearbeitet und er hatte große Werte dort
stehen, an die er nicht mehr rankam obwohl nachweislich sein Besitz"
Du meinst bestimmt, dass die großen Werte nachweislich EIGENTUM des Zahnlabor-Inhabers sind: Besitz = tatsächliche Herrschaft über eine Sache (wenn das Zeug also in der Praxis des Zahnartzes lagert); Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache (das Zeug "gehört" also dem Laborinhaber, auch wenn's beim Zahnarzt liegt). Hier kann es im Insolvenzfall z.B. sein, dass da zwar fremdes Eigentum rumliegt (also Bestellungen, die vom Labor angefertigt und geliefert wurden, aber noch nicht bezahlt sind und daher auch noch nicht übereignet wurden --> Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung), der Eigentümer sich die Sachen aber "herausklagen" muss. Dann entscheidet das Insolvenzgericht darüber, was mit den Sachen passiert. Ist schon immer mit einem gewissen Risiko behaftet, Geschäfte zu machen.
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Danke, Flat Eric! Endlich mal auf den Punkt gebracht.
Die Aussage "Mir kann das nicht passieren, denn ich zahle immer erst, wenn die Ware da ist" mag übrigens durchaus sein. Bei Gebrauchtmaschinen ist das sogar der übliche Weg. Bei Neumaschinen ist die Frage, bei welchem Händler Du kaufst und welches Fahrzeug.
Nehmen wir mal an, Firma Müller ist neuer Vertragshändler für Ling Long aus China. Du gehst da hin und möchtest die neue Ling Long 500 kaufen.
Ling Long ist heilfroh, dass überhaupt jemand Vertragshändler werden möchte. Sie sind frisch auf dem Markt und als der Müller meinte, er möchte Ling Long Händler werden, wurden daran praktisch keine Bedingungen geknüpft außer, dass der Müller vielleicht ein kleines Ladengeschäft braucht. Müller hat eine GmbH gegründet mit 25.000 Stammkapital. Mit diesen 25.000 haftet er, egal, was mit seinem Privatvermögen ist. Manchmal nennt man die GmbH deshalb Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung. Aber egal.
Also fährt früh morgens der Lastzug aus dem holländischen Zentrallager vor und lädt einmal das komplette Ling Long Programm ab. Der Müller stellt sich damit den Laden voll und die Kunden sind begeistert, weil der Müller ein toller Händler ist mit zwanzig schicken Motorrädern im Laden. Darunter auch Du, und weil die 500 so schön glänzt, unterschreibst Du den Kaufvertrag. Aber Müller ist nicht Eigentümer der 500, sie ist noch immer im alleinigen Eigentum des Importeurs. Für keines der Motorräder hat Müller die Papiere. Denn in dem Moment, wo er die beim Importeur anfordert, stellt dieser ihm das Fahrzeug in Rechnung. Hätte er also für alle Maschinen die ZB II, also den Brief, müsste er am ersten Tag seiner Händlerschaft schon alle Maschinen voll bezahlt haben. Da Müller gerade erst eröffnet hat, fehlt ihm das Geld.
Du stehst also im Laden, hast unterschrieben und stehst vor "Deinem" Motorrad, von dem Du glaubst, bis eben habe es dem Müller gehört. Aber der will Dir nur das Eigentum daran verschaffen, indem er nämlich Dein Geld an den Importeur zahlt, damit dieser Dir den Brief sendet. Im Normalfall dauert das wenige Tage und Du bekommst die ZB II, lässt auf Dich zu und Du bist dank des abgeschlossenen Geschäfts Eigentümer.
Wenn aber Müller sein Geschäft nicht versteht und ihm die Kosten gleich zu Anfang davon laufen, könnte der Moment, wo er Dein Geld hat, problematisch sein. Vielleicht versucht er damit, ein paar Tage zu überbrücken, zahlt den Mitarbeitern Gehalt davon oder zahlt eine längst fällige Rechnung. Du wartest und wartest auf Deine Papiere, der Müller aber wartet auf den nächsten Kunden, der frisches Geld bringt, um dann mit Verzögerung endlich Deine 500 zu zahlen, damit Du Deine Papiere bekommst.
Was aber, wenn sich die Schlinge um Müller zuzieht? Die Miete für den Laden, alte Rechnungen, Gehälter, die Privatentnahme aus der Firmenkasse, weil der Müller ja auch leben muss? Wer ist in diesem Moment gerade Eigentümer der 500? Du? Müller? Nein. Das Motorrad gehört dem Importeur, der hat vom Müller ja nichts bekommen und die Maschinen standen nur auf Kommission im Laden. Konkret: der Importeur hat an Müller einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs und Du hast an Müller einen Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises.
Und der Müller...hm. Der ist jetzt Pleite. Er hat Dein Geld verjuxt, statt Dir Eigentum an der 500 zu verschaffen. Dir steht also kein Recht gegenüber dem EIGENTÜMER, also dem Importeur, zu, sondern das Geld versickert in der Insolvenzmasse. Mit Deiner Forderung kannst Du Dich hinten anstellen, und bei 25 Mille Stammkapital sogar ganz hinten, außer Sichtweite des Insolvenzverwalters. Da der Insolvenzverwalter zunächst seine eigenen Kosten decken darf, und zwar vor allen anderen Gläubigern, wird er ein Insolvenzverfahren vielleicht mangels Masse gar nicht erst eröffnen.
Wenn ich hier lese, Du sollst dann den Brief als verschwunden melden oder so etwas (es wäre ja "Deins"), kriege ich Haarausfall.
Damit Du den Brief als verschwunden melden darfst, musst es vorher einen gegeben haben UND Du (!) Eigentümer des Motorrads sein. Beides erklärst Du "an Eides statt". Bei einem Motorrad, das vorher noch nie eine ZB II hatte und das sich vielleicht "gefühlt" in Deinem Eigentum befindet, ist das nicht mal mehr nur dünnes Eis, sondern eine echte Straftat und natürlich obendrein zum Scheitern verurteilt. Dein Anspruchsgegner ist auch keinesfalls Ling Long, den Du ja durch Deine Finte sozusagen in "Ersatzhaft" für den Müller nehmen willst.
Ebensowenig kannst Du Deine Überweisung rückgängig machen (weit verbreiteter Irrtum, Du hast mit der Überweisung eine "eigene Willenserklärung" abgegeben und die kann man nicht rückgängig machen, anders als abgebuchte Beträge). Und selbst wenn das ginge oder Du vielleicht einfach das Geld, was noch auf dem verlassenen Firmenschreibtisch liegt, wieder an Dich nehmen würdest: es gehört zur Insolvenzmasse und damit ist es für jeden Gläubiger tabu, selbst wenn es genau die Geldscheine sind, die Du da hingelegt hast. Gilt übrigens genauso wie das oben erwähnte Zahngold. Derjenige, der es an sich genommen hat und die Mitarbeiterin, die den Zutritt verschafft haben, sind Straftäter. Also besser nicht zu laut weiter erzählen.
Also: Vorsicht, was ihr da macht in solchen Fällen. Nicht, dass außer dem Geld auch noch eure Freiheit in Rauch aufgeht.
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Der Sonne entgegen,
Micha
....es ging gar nicht um Zahnersatz (wobei ich nicht mehr weiß, ob solcher auch noch mit dabei war), sondern die eigenen Gerätschaften des Zahntechnikers - er hatte sie aus irgendwelchen
Gründen in der (geschl.) Zahnarztpraxis, hatte wohl mit seiner Arbeitsweise zu tun.
Aber unwichtig, ich gebe Dir komplett recht - er hatte es mir ja auch in dem Wissen erzählt, daß er normal da nicht rangekommen wäre, er wurde da ebenso belehrt und wußte es vorher nicht.
Und ich habe ja damals bei der Sportster-Geschichte so einen Vorgang von Anfang bis Ende ungläubig mitverfolgt.
Das habe ich nie vergessen...die arme Sau, das Bike war weg.....daher, ja - es ist so wie Du sagst.
Klassischer Fall von Arschkarte, unverschuldeterweise.
Man kann's ungerecht finden, aber so isses
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Macht euch mal Gedanken, was das mit dem Ursprungsthema zu tun hat?
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Ich bin da voll beim Ursprungsthema, Händlerinsolvenz und die Folgen.
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Der Sonne entgegen,
Micha