Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Allgemeines Forum für Evolution, Twin Cam und Milwaukee-Eight-Modelle (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=5)
--- Kombigutachten (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=106795)


Geschrieben von TBWMB am 23.02.2023 um 12:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Zitat von TBWMB
Mein Kombigutachten J&H mit Screamin' Eagle Heavy Breather Elite für die Road King Special 2022 
ist grade in Arbeit und nächste Woche kann ich das ganze dann beim Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Diese Kombination ist, soviel ich weiß, erst seit ca. 2 Monaten möglich...

Ist ja iwie überflüssig! Deine 22er hat doch von Haus aus nen offenen Luffi.
Das Ansauggeräusch wird im entsprechenden Leerlaufdrehzahlbereich durch die Motorsteuerung durch schließen der Drosselklappe elektronisch geregelt.

Ich habe keine Lust das mit den Staatsdienern zu diskutieren, auch wenn Du theoretisch Recht hast, das wird ausufern und am Ende für beide Seiten nicht zielführend sein.
Sehen die irgendetwas mit SCREAMIN EAGLE drauf zieht denen der rote Nebel ins Hirn, das hab ich mittlerweile des Öfteren in deren Foren gelesen...

Zahl ich halt ein paar Euros, hab's schwarz auf weiß und zu einer höheren Prozentzahl meine Ruhe.

__________________
"Das Geheimnis des Glücks ist die Freiheit, und das Geheimnis der Freiheit ist der Mut."
Perikles

***RIDE WITH THE REBELS***


Geschrieben von LRalf am 23.02.2023 um 12:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Mittlerweile lassen sich viele Teile trotz EG-ABE eintragen , weil sie befürchten, dass es doch nicht anerkannt wird oder zurückgezogen wird

Hat den Vorteil ? das die Eintragungen samt Halteradresse im Zentralen Fahrzeugregister beim KBA hinterlegt sind. Dann müssen die bei Widerruf der Betriebserlaubnis nicht drauf warten das die Fahrzeuge in eine Kontrolle kommen. Spätestens beim nächsten TÜV ist dann sowieso alles vorbei.

@LRalf 
Nur um das klarzustellen, die Abnahme und Eintragungspflicht für abweichende Reifengrössen ist eine Umsetzung der EG Vorgaben mit 5 Jahren Verspätung und nicht eine Idee der deutschen Behörden.

@HeikoJ Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2023 um 13:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

@LRalf Ja, nur in Deutschland kann man legal hohe Geschwindigkeiten fahren. ( umgangssprachlich: rasen wie ein Bekloppter ) Da verlangt allein die Sorgfaltspflicht des Staates entsprechende Kontrollen.
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von LRalf am 23.02.2023 um 13:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

@LRalf Ja, nur in Deutschland kann man legal hohe Geschwindigkeiten fahren. ( umgangssprachlich: rasen wie ein Bekloppter ) Da verlangt allein die Sorgfaltspflicht des Staates entsprechende Kontrollen.
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

@HeikoJ Und in Ländern wo Geschwindigkeitsbegrenzung bestehen bleibt die Sorgfaltspflicht dem Bürger überlassen ?
Wenn es wenigstens ein einfaches Verfahren wäre, aber eine Einzelabnahme kann nur durch einen speziell dafür zugelassenen Ingenieur durchgeführt werden und der braucht dann auch noch Freigabebescheinigungen usw..
Es wird doch ein wahnsinniger Aufwand betrieben um Dinge, die eigentlich den Vorschriften entsprechen zuzulassen.
Viele Dinge die eigentlich zulässig sind können nicht verbaut werden, weil der Aufwand für die Prüfung exorbitant ist.


Geschrieben von Middach am 23.02.2023 um 14:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

@LRalf Ja, nur in Deutschland kann man legal hohe Geschwindigkeiten fahren. ( umgangssprachlich: rasen wie ein Bekloppter ) Da verlangt allein die Sorgfaltspflicht des Staates entsprechende Kontrollen.
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

@HeikoJ Und in Ländern wo Geschwindigkeitsbegrenzung bestehen bleibt die Sorgfaltspflicht dem Bürger überlassen ?
Wenn es wenigstens ein einfaches Verfahren wäre, aber eine Einzelabnahme kann nur durch einen speziell dafür zugelassenen Ingenieur durchgeführt werden und der braucht dann auch noch Freigabebescheinigungen usw..
Es wird doch ein wahnsinniger Aufwand betrieben um Dinge, die eigentlich den Vorschriften entsprechen zuzulassen.
Viele Dinge die eigentlich zulässig sind können nicht verbaut werden, weil der Aufwand für die Prüfung exorbitant ist.

Das ist ja der Sinn der Behörden, den Menschen das Leben möglichst schwer zu machen, damit sie es eines Tages ganz dran geben.
Dann wurde es ja nicht verboten, sondern nur ein bisschen erschwert.

__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von derherrliche am 23.02.2023 um 14:20:

zum zitierten Beitrag
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

Also meines Wissens stimmt das nicht. Auch abweichende Fabrikate bei gleichen Dimensionen müssen "geprüft" und genehmigt werden vom TÜVer. Das ist ja gerade der Unsinn Dafür gibt es Freigabelisten der Hersteller...

__________________
Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2023 um 14:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Also meines Wissens stimmt das nicht

Doch, es stimmt, hier der offizielle Text des Bundesverkehrsministeriums:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von LRalf am 23.02.2023 um 14:52:

Ich habe jetzt einen 180er Bridgestone eintragen lassen. Wenn ich demnächst einen 180er Avon drauf machen möchte muss ich den auch eintragen lassen - Aussage des Prüfers !


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2023 um 15:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Ich habe jetzt einen 180er Bridgestone eintragen lassen. Wenn ich demnächst einen 180er Avon drauf machen möchte muss ich den auch eintragen lassen - Aussage des Prüfers !

Wenn die Reifengröße außerhalb der freigebenen Reifengrößen ist ( Fall 1C auf der o.g. Seite ) dann ja. Begründung: die Abmessungen, besonders die Breite, können bei unterschiedlichen Fabrikaten unterschiedlich sein.

Vielleicht sollten wir einen extra Thread draus machen ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von LRalf am 23.02.2023 um 15:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Ich habe jetzt einen 180er Bridgestone eintragen lassen. Wenn ich demnächst einen 180er Avon drauf machen möchte muss ich den auch eintragen lassen - Aussage des Prüfers !

Wenn die Reifengröße außerhalb der freigebenen Reifengrößen ist ( Fall 1C auf der o.g. Seite ) dann ja. Begründung: die Abmessungen, besonders die Breite, können bei unterschiedlichen Fabrikaten unterschiedlich sein.

Vielleicht sollten wir einen extra Thread draus machen ...

Diel Begründung kenne ich, aber wieder Einzelabnahme ...


Geschrieben von Middach am 24.02.2023 um 18:33:

Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge. Das bedeutet, dass für alle älteren Fahrzeuge (vor 2000 ?) die Freigabe nicht gilt und jeder neuer Reifen eingetragen werden muss. Gibt es keine Herstellerfreigeabe für das Fahrzeugmodell, trotz selber Reifengröße, so muss ein für den Reifentest zugelassener Prüfer das Fahrzeug fahren und den neuen Reifen eintragen.

So habe ich es verstanden. Ich hoffe, ich irre mich.

Durch diesen Umstand werden alte Motorräder wohl von der Straße verdrängt, außer Liebhaber sind bereit, diesen Aufwand/Kosten zu betreiben.

__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von LRalf am 24.02.2023 um 18:56:

Spurverbreiterungen für PKW's haben TÜV-Gutachten wo nur die Reifengröße und nicht das Fabrikat angegeben ist und konnen somit nach §19 eingetragen werden. Hier darf jeder Prüfer die Freigängigkeit des Reifens prüfen.
Bei einem breiteren Motorradreifen muss der Prüfer eine Sonderausbildung für Einzelabnahmen haben. Das ist einfach nur Regulierungsschwachsinn.


Geschrieben von Döppi am 25.02.2023 um 13:03:

Hier im Beitrag geht es aber um Kombigutachten für Luffi und Puffi und nicht um Reifen.   Danke.

__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von CharlieLima82 am 06.03.2023 um 08:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von TC1972
Hallo, ich habe an meine 2001er TC88 Vergaser eine MCJ Klappenanlage verbaut. Nun möchte ich einen Pistor Streamin Eagle Heavy Breather verbauen. Für beide Komponenten habe ich eine EG Gutachten für meine Maschine. Ein Kombigutachten habe ich bisher noch nicht gefunden.
Daher einige Fragen an die Community.
Gibt es solch ein Kombigutachten (Luffi+Auspuff) für diese Kombination oder weiß einer wo ich es bekomme? (das Bertl´s Team konnte mir nicht helfen.)
Kann ich diese Kombination auch ohne Kombigutachten eintragen lassen?
Danke jetzt schon für Euro Info´s.

Ich habe diese Kombi letztes Jahr per Einzelabnahme bei meiner 2015er Street Bob eintragen lassen. Hat ohne Probleme funktioniert, einmal den LuFi abmachen um die Nummer auf dem Blech zu prüfen, kurze Probefahrt, ein paar Fotos und dann war das erledigt.

__________________
Autoverkäufer verkaufen Autos, Versicherungsvertreter Versicherungen. Und Volksvertreter?
 


Geschrieben von true black am 06.03.2023 um 10:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von CharlieLima82
zum zitierten Beitrag Zitat von TC1972
Hallo, ich habe an meine 2001er TC88 Vergaser eine MCJ Klappenanlage verbaut. Nun möchte ich einen Pistor Streamin Eagle Heavy Breather verbauen. Für beide Komponenten habe ich eine EG Gutachten für meine Maschine. Ein Kombigutachten habe ich bisher noch nicht gefunden.
Daher einige Fragen an die Community.
Gibt es solch ein Kombigutachten (Luffi+Auspuff) für diese Kombination oder weiß einer wo ich es bekomme? (das Bertl´s Team konnte mir nicht helfen.)
Kann ich diese Kombination auch ohne Kombigutachten eintragen lassen?
Danke jetzt schon für Euro Info´s.

Ich habe diese Kombi letztes Jahr per Einzelabnahme bei meiner 2015er Street Bob eintragen lassen. Hat ohne Probleme funktioniert, einmal den LuFi abmachen um die Nummer auf dem Blech zu prüfen, kurze Probefahrt, ein paar Fotos und dann war das erledigt.

Wo liegt man bei einer Einzelabnahme da preislich?
Bei mir auch einzeln eingetragen: MCJ und Arlen Ness-Luffi, aber nicht i.V.Geht um eine 2001 Heri Einspritzer.

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"