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Geschrieben von Tom4711 am 30.03.2015 um 10:32:

Die Quelle ist die Dekra,

google link

Aber bin kein Experte hatte das nur mal gegooglet. großes Grinsen


Geschrieben von Zanshin am 30.03.2015 um 11:24:

Bei Eigenbau ist eine Begutachtung nach §21 StVZO zwingend erforderlich. Abschnitt 1a

Wenn dein Kennzeichen abbricht fährst du schwarz und bist für niemanden identifizierbar. Das ist eventuell nicht Sicherheitsrelevant, ich denke aber kaum das dieser Staat die ausrede 'is abgebrochen sorry' gelten lässt.

Kannst ja mit den Bullen auch so diskutieren, eventuell vorher die Nummer von abschleppharry einspeichern :p


Geschrieben von Black Pearl am 30.03.2015 um 12:44:

@Tom
kein Problem. Ist ja auch die logische Vorgehensweise. Prinzipiell kann man sich ja eh alles eintragen lassen, was man an Zubehör verbaut hat. Nur ob man es zwingend muss, ist ein anderer Schnack.

@Zanshin
Zitat §21 StVZO Abschnitt 1a
(1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.

Eine Betriebserlaubnis ist aber nicht erloschen, wenn statt dem originalen Halter ein anderer angebaut wird, so dass sich das Kennzeichen aus den geforderten Blickwinkeln einwandfrei erkennen lässt. Hier ist auch keine Rede bezüglich Eigenbauhaltern.

Da sollten sich bspw. eher die mit gekürztem Heck mal Gedanken über die Anbringung der hinteren Blinker machen und den Vorgaben, wo diese eigentlich im Bezug auf die Fahrzeuglängsachse, dem Ende des Fahrzeugs (also hinterkante Reifen) und der hinteren Radachse montiert werden dürfen.

Es ist und bleibt (leider) ein unendliches und vor allem leidiges Thema, da es bundesweit trotz einheitlicher Vorschriften nicht gleich geregelt wird.
Ich war mit meinem letzten Bike sowohl in Bremen als auch in Oldenburg beim TÜV weil er fällig war, insgesamt drei Mal. Jedesmal mit selbstgebautem seitlichem Kennzeichenhalter. Und bei beiden die gleiche Aussage, es ist egal, an was für einen Halter das Kennzeichen montiert ist, es darf nur die Fahrzeugbreite nicht überschreiten, muss einen Abweiser haben, wobei der Sinn eher fraglich ist, und muss aus den geforderten Blickwinkeln eindeutig erkennbar sein.
Nur bei offensichtlichen Mängeln am Halter, bspw. bereits (an-)gebrochene Streben, "labriges" und wackelndes Material etc. kann eine Plakette verweigert werden.
Gleiches wurde mir in einigen Werkstätten auch bestätigt.
Was letztendlich jeder daraus macht und wie er es für sich persönlich handhabt, naja... ist ein freies Land...

__________________
A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von Blechherz am 30.03.2015 um 13:41:

Zitat von Black Pearl
@Tom
kein Problem. Ist ja auch die logische Vorgehensweise. Prinzipiell kann man sich ja eh alles eintragen lassen, was man an Zubehör verbaut hat. Nur ob man es zwingend muss, ist ein anderer Schnack.

@Zanshin
....

Da sollten sich bspw. eher die mit gekürztem Heck mal Gedanken über die Anbringung der hinteren Blinker machen und den Vorgaben, wo diese eigentlich im Bezug auf die Fahrzeuglängsachse, dem Ende des Fahrzeugs (also hinterkante Reifen) und der hinteren Radachse montiert werden dürfen.

Es ist und bleibt (leider) ein unendliches und vor allem leidiges Thema, da es bundesweit trotz einheitlicher Vorschriften nicht gleich geregelt wird.
....
Was letztendlich jeder daraus macht und wie er es für sich persönlich handhabt, naja... ist ein freies Land...

Gedanklich bin ich da bei Dir. Warum sollte ich was eintragen lassen, wenn es dazu keine rechtliche Grundlage gibt?!

ABER: Ich z.B. lasse mir grundsätzlich ALLES eintragen. Auch Teile, welche eine ABE besitzen wie z.B. Tacho oder Auspuffanlage - und das aus gutem Grund.
Ich bin schon so oft angehalten worden und kann sagen: Je mehr eingetragen ist, desto weniger Schwierigkeiten hatte ich in der Kontrolle. Auch bei Polizisten habe ich schon einiges Halbwissen erlebt...das darf man eigentlich niemandem erzählen.
Worauf ich hinaus will ist Folgendes:
Es bring Dir nichts, wenn du zwar Recht hast, aber in der Kontrolle nicht Recht bekommst. Im Zweifelsfall ist es nicht eingetragen, hat kein Gutachten und ein Polizist ist der Meinung, dass deine Fuhre jetzt eben mal stehen bleibt, weil Du auch so schön diskutiert hast.
Das ist leider die Realität. Vorbeugen ist besser als nach Hause zu laufen. Baby


Geschrieben von cats am 30.03.2015 um 14:00:

noch zum thema abweiser.
mein kennzeichenhalter hat keinen abweiser, es steht auch nichts im gutachten.
bei der eintragung war das auch kein problem.


Geschrieben von Shark am 30.03.2015 um 20:55:

Hallo
Hat denn jemand aus Hessen einen Halter aus der Bucht ohne Probleme eingetragen bekommen ? Weil hier in Hessen machen Sie doch diese doofe TÜV Nachprüfung.
Habe eine Sportster XL1200 Custom BJ 97
Kann mir jemand einen empfehlen ?
Sollte nicht so teuer sein.
Gruß


Geschrieben von Blechherz am 30.03.2015 um 21:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Shark
Hallo
Hat denn jemand aus Hessen einen Halter aus der Bucht ohne Probleme eingetragen bekommen ? Weil hier in Hessen machen Sie doch diese doofe TÜV Nachprüfung.
Habe eine Sportster XL1200 Custom BJ 97
Kann mir jemand einen empfehlen ?
Sollte nicht so teuer sein.
Gruß

Welche TÜV Nachprüfung? verwirrt


Geschrieben von Vivendoo am 30.03.2015 um 21:32:

Zitat von Blechherz
Zitat von Shark
Hallo
Hat denn jemand aus Hessen einen Halter aus der Bucht ohne Probleme eingetragen bekommen ? Weil hier in Hessen machen Sie doch diese doofe TÜV Nachprüfung.
Habe eine Sportster XL1200 Custom BJ 97
Kann mir jemand einen empfehlen ?
Sollte nicht so teuer sein.
Gruß

Welche TÜV Nachprüfung? verwirrt

In Hessen gab es mal ein TÜV Skandal so dass einige Prüfer gegen bares fast
alles und allem TÜV gegeben haben, ich glaube aber es ging Hauptsächlich
um TÜV für alte Rostlauben. (Stand sogar groß in der Zeitung)

Jetzt gibt es deswegen glaube ich so ne Stelle die alles nochmal gegenprüft.
(Gilt für Hessen)

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Geschrieben von Shark am 30.03.2015 um 21:33:

Wenn ich etwas vom TÜV eintragen lasse, muss ich dann diese Tüveintragung zu einem Amt in Marburg oder Fulda schicken. Da wird geprüfte ob der Tüvprüfer die Eintragung Rechtens durchgeführt hat. Wenn dies so ist bekomme ich eine Bestätigung und damit kann ich dann zur Zulassungsstelle gehen und mir die Eintragung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Vorher geht das nicht.


Geschrieben von Vivendoo am 30.03.2015 um 21:41:

Und wie ist es wenn ich als Hesse nach Bayern zum eintragen fahre?
(z.B. Aschaffenburg)

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Geschrieben von Shark am 30.03.2015 um 21:44:

Wird trotzdem nachgeprüft weil ich meinen Wohnort in Hessen habe, vorher bekomme ich keine Eintragung in die fahrzeugpapiere und der TÜV Prüfbescheinigung ist nicht gültig
Ohne diese Nachprüfung. Und diese Nachprüfung darf ich natürlich nochmal bezahlen. Kostet nochmal soviel wie beim TÜV selbst.


Geschrieben von Blechherz am 30.03.2015 um 21:50:

Die Unterlagen musst du nur nach Marburg schicken, wenn durch die Eintragung die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die Marburger Behörde erteilt also nur die Betriebserlaubnis. Bei einem Kennzeichenhalter sollte das nicht der Fall sein. Augenzwinkern
Davon abgesehen ist das nicht wirklich eine Nachprüfung. Die können nur die vorhandenen Unterlagen sichten. Bisher wollten die nicht mal Bilder von meinen Umbauten sehen.

Für Eintragungen aus anderen Bundesländern gilt das genauso.


Geschrieben von Vivendoo am 30.03.2015 um 21:53:

Oh,
heißt es dann dass mein Kfz Schein und mein Brief Wochenlang in Marburg liegt?

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Geschrieben von Shark am 30.03.2015 um 21:56:

Das heißt also, wenn ich einen seitlichen Kennzeichenhalter abnehmen lasse, muss nicht nachgeprüft werden? Das erzähl mal unserer Zulassungsstelle! Denen ist das egal, alles was per einzelabnahme getüvt wird, muß nach Marburg oder Fulda.


Geschrieben von Shark am 30.03.2015 um 21:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vivendoo
Oh,
heißt es dann dass mein Kfz Schein und mein Brief Wochenlang in Marburg liegt?

Bei mir hat die letzte Nachprüfung etwa 1 Woche gedauert bis die Papiere wieder da waren