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Geschrieben von Edwin am 25.10.2010 um 13:04:

Zitat von Blinder2000
[quote]Zitat von Edwin
Für meine Cross Bones bei der Kravag 111 Euro pro Jahr.

Jahrskennzeichen
Haftpflicht (75 Prozent)
TK mit 150 SB

Ich hab meine Daten mal bei der
Harley Davidson Versicherung (ERGO) eingegeben und verglichen.

Gleiche Konditionen, 122 Euro. Auch sehr gut finde ich.

Wertvolle, mit viel Mühen und Schweiß umgebaute Bikes, nichts ist zu teuer ...ich kann nicht verstehen, weshalb Ihr ohne VK herumeiert Baby Baby

@Blinder2000

Musst Du auch nicht verstehen, zum Glück darf man in Deutschland manche Sachen noch selbst entscheiden.

Nee, Spass beiseite. Ich gehe mal davon aus, dass ich eine VK nicht benötige. Wenn ich mich lang mache will ich eh nicht mehr.... Das schöne Bike.

Oder was meinst Du wozu man eine VK benötigt? Ist doch nur für das selbst verursachte Risiko, oder?

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Wer später bremst, ist länger schnell... Freude


Geschrieben von Sticki1 am 25.10.2010 um 13:19:

Die Vollkasko kann dir auch hilfreich sein wenn du nen unfall hast und der gegner nur 50% schuld bekommt,dann bleibst auf nem batzen sitzen Freude


Geschrieben von Cody am 26.10.2010 um 21:30:

Stellt euch unter der HD Vollkasko nicht zuviel vor. Die zahlen nur bei Unfall mit Kollision. Nicht wenn ihr den Bock in den Graben legt.
Siehe Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung
versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
Verlust oder Totalschaden des Fahrzeuges einschließlich
seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:

Unfall
A.2.3.2 Versichert ist ein Unfall des Fahrzeuges, d. h. ein unmittelbar
von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorganges oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeuges und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

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Geschrieben von Döppi am 26.10.2010 um 22:18:

Hab ich ja noch nie gehört sowas ......... Baby

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Geschrieben von Edwin am 26.10.2010 um 22:34:

Danke an Cody für die Infos, ist doch immer wieder Interessant mal genauer hinzuschauen,
was die Versicherer sich so alles einfallen lassen.

Vollkasko ist eben nicht gleich voller Schutz für jeden Schadenfall.....

Zum Glück hab ich nur eine Teilkasko.

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Geschrieben von Bobber-Knight am 26.10.2010 um 22:40:

Dann ist die HD-Vollkasko reiner Beschiss böse

Ein Grund mehr eine Versicherung bei einer seriösen Gesellschaft abzuschließen.

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Geschrieben von Döppi am 26.10.2010 um 22:48:

Wenn ich beim Abschluß nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werde , dann ist das Betrug in meinen Augen .

Darum ist sie so billig . fröhlich

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Geschrieben von Adi66 am 26.10.2010 um 23:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von Cody
Stellt euch unter der HD Vollkasko nicht zuviel vor. Die zahlen nur bei Unfall mit Kollision. Nicht wenn ihr den Bock in den Graben legt.
Siehe Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung
versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
Verlust oder Totalschaden des Fahrzeuges einschließlich
seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:

Unfall
A.2.3.2 Versichert ist ein Unfall des Fahrzeuges, d. h. ein unmittelbar
von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorganges oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeuges und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Mich überrascht das nicht wirklich.

Es ist aus meiner Sicht logisch, dass eine Versicherung nicht zahlt, wenn mir nachgewiesen werden kann, dass ich den Schaden leichtfertig (fahrlässig) verursacht habe. Wäre das nicht so, würde ich jeweils zum Ende eines Jahres meinen Bock in den Graben schmeißen und mir einen Neuen zahlen lassen. Bei nichtangepasster Fahrweise (juristische Floskel), und das ist aus meiner Sicht mit diesen Vertragsklauseln gemeint, zahlt meines Erachtens grundsätzlich keine Versicherung.

Die Versicherung zahlt allerdings, wenn mir etwas vor die Mühle fliegt/rennt und ich mich bei der darauffolgenden Vollbremsung ablege. Dieser Schaden ist auf das mechanisch einwirkende Ereignis zurückzuführen. Es ist mir nicht zuzumuten, auf das Hindernis aufzufahren. Im Gegenteil, als Versicherungsnehmer habe ich eine Schadenminderungspflicht. Wenn durch die Vollbremsung objektiv die Wahrscheinlichkeit gegeben ist , den Schaden zu vermeiden oder aber das Schadenausmaß zu verringern, kommt die Versicherung um die Leistung nicht herum. Die Rechtsprechung ist hier mehr als eindeutig.

Auch zahlt die Versicherung beispielsweise, wenn ich auf einer nicht durch Warnschilder gekennzeichneten Ölspur ins Rutschen (mechanisches Ereignis=Ölspur), und in der Folge zu Fall komme.

Anders sieht es aus, wenn die Ölspur gekennzeichnet wäre. Dies wäre dann "nicht angepasste Fahrweise = grob fahrlässig = keine Leistungspflicht.

Ich würde das ganze also relativ entspannt sehen.

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Döppi am 27.10.2010 um 00:35:

Also sicherheitshalber immer einen Kanister Öl im Koffer .......... Augenzwinkern

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Geschrieben von Adi66 am 27.10.2010 um 07:39:

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

... ist halt alles eine Frage der Spurenlage sowie der schlüssigen Sachverhaltsschilderung Augenzwinkern

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Geschrieben von Sticki1 am 27.10.2010 um 07:43:

Das ist nicht ganz richtig.

Ich hab gerade meinen vertrag in der Hand.
Ich habe die CustomVariante abgeschlossen.

Auszug aus den Bedingungen:

Vollkasko bei Unfall(Kollision) und mutwilligen Handlungen !!!!


Geschrieben von Cody am 27.10.2010 um 07:47:

Zitat von awh1966

Mich überrascht das nicht wirklich.

Es ist aus meiner Sicht logisch, dass eine Versicherung nicht zahlt, wenn mir nachgewiesen werden kann, dass ich den Schaden leichtfertig (fahrlässig) verursacht habe. Wäre das nicht so, würde ich jeweils zum Ende eines Jahres meinen Bock in den Graben schmeißen und mir einen Neuen zahlen lassen. Bei nichtangepasster Fahrweise (juristische Floskel), und das ist aus meiner Sicht mit diesen Vertragsklauseln gemeint, zahlt meines Erachtens grundsätzlich keine Versicherung.

Die Versicherung zahlt allerdings, wenn mir etwas vor die Mühle fliegt/rennt und ich mich bei der darauffolgenden Vollbremsung ablege. Dieser Schaden ist auf das mechanisch einwirkende Ereignis zurückzuführen. Es ist mir nicht zuzumuten, auf das Hindernis aufzufahren. Im Gegenteil, als Versicherungsnehmer habe ich eine Schadenminderungspflicht. Wenn durch die Vollbremsung objektiv die Wahrscheinlichkeit gegeben ist , den Schaden zu vermeiden oder aber das Schadenausmaß zu verringern, kommt die Versicherung um die Leistung nicht herum. Die Rechtsprechung ist hier mehr als eindeutig.

Auch zahlt die Versicherung beispielsweise, wenn ich auf einer nicht durch Warnschilder gekennzeichneten Ölspur ins Rutschen (mechanisches Ereignis=Ölspur), und in der Folge zu Fall komme.

Anders sieht es aus, wenn die Ölspur gekennzeichnet wäre. Dies wäre dann "nicht angepasste Fahrweise = grob fahrlässig = keine Leistungspflicht.

Ich würde das ganze also relativ entspannt sehen.

Von leichtfertig oder fahrlässig steht ja nicht mal was geschrieben.

Wenn Haarwild oder Nutztiere vors Fahrzeug laufen zahlt die Teilkasko. Aber wenn dir was vor das Moped fliegt???...ob das mechanische Einwirkung ist mag ich bezweifeln.

Auch ob eine Öllache ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis ist?

Eine Vollkasko sollte auch zahlen wenn ich den Bock umschmeiße oder durch einen Fahrfehler flachlege ohne dass dieser grob fahrlässig war.

Die Bedingungen haben zumindest einen faden Nachgeschmack.

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Geschrieben von Cody am 27.10.2010 um 07:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Das ist nicht ganz richtig.

Ich hab gerade meinen vertrag in der Hand.
Ich habe die CustomVariante abgeschlossen.

Auszug aus den Bedingungen:

Vollkasko bei Unfall(Kollision) und mutwilligen Handlungen !!!!

Genau.... man beachte das Wort Kollision

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Geschrieben von Sticki1 am 27.10.2010 um 07:50:

Richtig, Unflall ( Kollision ) ist eine Bedingung, mutwillige Handlung ist auch eine Bedingung.
Also wird hier unterschieden


Geschrieben von Cody am 27.10.2010 um 07:53:

Was ist wenn dir in der Kurve durch falsches Bremsen das Vorderrad wegschmiert und du dadurch stürtzt. Ist das mutwillig?

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