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Geschrieben von Micki am 01.04.2011 um 17:54:

@ mars

für was?


Geschrieben von Eisensebi am 01.04.2011 um 17:55:

V&H


Geschrieben von TWG am 02.04.2011 um 09:49:

Zitat von mars
Jetzt ist´s amtlich:
50 Tacken (+ Gebühren) und 1 Pünktchen.

Hi, bin bei Posts vom 1.4. ja immer skeptisch, aber habe das nun schon das 2te mal gelesen.

Daher, welchen Tatbestand legen die Blau/Weissen zu Grunde das die auf das Ergebniss kommen?

Gruss TWG


Geschrieben von mars am 02.04.2011 um 19:19:

wörtlich: "Auspuffendschalldämpfer ohne EG Zulassung bzw. Typgenehmigung"

__________________
Greetz mars


Geschrieben von HMME am 02.04.2011 um 19:55:

Hallo,

mal ne Frage in den Raum geworfen.
Wenn man erwischt wird und die Mopete stehen lassen muss, dann liest man in den Berichten meist von "Abholen mit Hänger" etc.
Wie ist es denn wenn das (warum auch immer) nicht geht. Darf man das Zweirad auch an Ort und Stelle stehen lassen und sich "später" um den Abtransport kümmern?
Also z.B. paar Stunden nach Abbau der Kontrollstation großes Grinsen geschockt .

THX


Geschrieben von TWG am 03.04.2011 um 00:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von mars
wörtlich: "Auspuffendschalldämpfer ohne EG Zulassung bzw. Typgenehmigung"

dazu muss es eine TB NR. geben die auch irgend wo auf dem Zahlschein stehen muss.

Gruss TWG


Geschrieben von Sticki1 am 03.04.2011 um 18:18:

ich weis ja nicht wer dieses thema bisher auch mitgelesen hat,dem wurde sein bike in münchen beschlagnahmt weil er mit der penzl offen in die kontrolle fuhr und wegen seines SE-lufis,der eingetragen war. verwirrt
http://fxdbi.siteboard.eu/f6t12324-motorrad-heute-beschlagnahmt.html

die münchner gutachter vertreten inzwischen die meinung,daß die E-zulassung eines auspuffes ungültig wird,wenn eine anderer lufe verbaut wurde ,obwohl dieser eingetragen worden ist. verwirrt

ich könnte mich kaputtlachen.
als erheblicher mangel wurde auch der fehlende reflektor erkannt geschockt


Geschrieben von George am 03.04.2011 um 18:24:

Zitat von sticki1
die münchner gutachter vertreten inzwischen die meinung,daß die E-zulassung eines auspuffes ungültig wird,wenn eine anderer lufe verbaut wurde ,obwohl dieser eingetragen worden ist. verwirrt

So ähnlich hab ich das allerdings vom TÜV Prüfer auch schon gehört.

Zitat von sticki1als erheblicher mangel wurde auch der fehlende reflektor erkannt geschockt

Dass es dafür sogar 3 Punkte gibt, wurde hier ja schon öfters beschrieben.

Wenn sie dir an die Karre pissen wollen, finden sie immer einen Weg!
Baby

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von George am 03.04.2011 um 18:57:

Die Reflektorfrage habe ich hier mal hintendran gehängt:
Ungeliebter Reflektor...

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von mars am 03.04.2011 um 19:21:

Zitat von TWG
Zitat von mars
wörtlich: "Auspuffendschalldämpfer ohne EG Zulassung bzw. Typgenehmigung"

dazu muss es eine TB NR. geben die auch irgend wo auf dem Zahlschein stehen muss.

Gruss TWG

Kein Plan, was soll das für ne TB NR. sein? Was verbirgt sich dahinter? Konnte nix dergleichen finden.

__________________
Greetz mars


Geschrieben von TWG am 03.04.2011 um 19:42:

Zitat von mars
Kein Plan, was soll das für ne TB NR. sein? Was verbirgt sich dahinter? Konnte nix dergleichen finden.

Die Polizei sind doch Beamte die nicht nach Willkür sondern nach Verschrift arbeiten Augen rollen
Und wenn sie dir was zur Last legen wollen muss das irgend ein Tatbestand sein und der hat eine Nummer, die TB NR.

Hinter dieser Nummer verbirgt sich dann der Vorwurf, die Paragraphen und die Sanktionen.
Und das muss irgend wo stehen.

Gruss TWG


Geschrieben von mars am 03.04.2011 um 20:12:

Also nen Paragraph der StVG gibt´s da schon. Aber Nummer nicht - außer nem Aktenzeichen.

__________________
Greetz mars


Geschrieben von Markus_112 am 10.04.2011 um 16:14:

Hallo Leute,

dass man mit ner SE Auspuffanlage nicht durch die Lande düsen darf und dass das 3 Punkte und ein paar Euro kosten kann ist ja hinlänglich bekannt. Ich möchte mir eine gebrauchte Street Glide kaufen und bin mittlerweile auch fündig geworden. Es ist eine ehemaliger US-Import (mit deutscher Zulassung) mit SE Endtöpfen. Diese würde ich nach dem Kauf verkaufen und gegen eine Penzel tauschen. Auf der Überführungsfahrt muss ich halt mit dem Risiko leben.

Da hab ich aber noch eine andere Frage: Weiß jemand was mit meinem Personenbeförderungsschein passiert, wenn die mich erwischen (Bislang hab ich nie Punkte bekommen)? Da ich beruflich darauf angewiesen bin, wärs schon gut zu wissen..

lg


Geschrieben von winnetou am 10.04.2011 um 17:08:

du beförderst ja nicht personen mit der penzel also ist das ja ein anderes vergehen!!!


Geschrieben von Markus_112 am 10.04.2011 um 17:47:

Na klar, aber das meinte ich nicht. Im übrigen spielt es keine Rolle ob ich mit dem Privat-Fahrzeug oder Dienstfahrzeug gegen Vorschriften verstoße, die Strafen und Konsequenzen sind die selben.

Ich dachte da in etwa in folgende Richtung: Auf der Überführungsfahrt werde ich mit der SE Anlage erwischt und bekomme 3 Punkte. Evtl. anschließend Post vom Amt: "Sie verstoßen wissendlich und mit voller Absicht gegen die Vorschriften der STVO. (Illegale SE an der Maschine verbaut) Daraus leiten wir ab, dass sie geistig/psychisch (bestandene MPU ist Vorraussetzung für den Personenbeförderungsschein) nicht geeignet sind die Verantwortung zum Transport von Schutzbefohlenen zu tragen. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen Ihren Personenbeförderungsschein einzusiehen."

Ich kann ja auch meinen Personenbeförderungsschein verlieren, wärend ich meinen "normalen" Führerschein behalten darf. Leider kann ich aber nicht sagen für welches Delikt genau mich welche Sanktion erwartet. Hab da viel gesucht, aber nix gefunden. Nur die Grenzen bei der Erlangung findet man immer wieder... Nichtmal die Polizei konnte mir das sagen.