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Geschrieben von NRS6 am 06.01.2011 um 12:36:

Da bin ich ja froh 20x20cm zu haben. cool cool cool cool


Geschrieben von George am 06.01.2011 um 12:39:

Guter Landkreis! Freude Freude Freude

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Kc66 am 06.01.2011 um 13:38:

Unser LK ist auch bikerfreundlich Freude

WT - Waldshut-Tiengen 20x20 cool

Aber im Vergleich zu unsern schweizer Nachbarn
ist's immer noch ein Kuchenblech. Baby

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carpe diem, quam minimum credula postero

Salve,
Carsten cool


Geschrieben von Straßenköter am 06.01.2011 um 13:53:

kuchenbleche sind unsere kennzeichen auch noch nach dieser neue verordnung. mindestmaß 180mm x 200mm. Baby Baby Baby

da werden uns manche nachbarländer auslachen. fröhlich das unsre politheinis da monate lang dran rum depatieren müssen, und sich dabei die frage stellen ob sich dadurch die unfallgefahr erhöhen könnte fröhlich fröhlich Baby Baby

aber wollen wir ja mal nicht so sein. trotz allem ist das in unsrem land ein erfolg. sowohl für die politheinis als auch für uns. für den einen mehr für den anderen weniger. Freude Freude

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Meine TRACK-SAU


Geschrieben von Der Lohner am 06.01.2011 um 19:09:

Eigentlich geht es an dieser Stelle nur um die Kennzeichengröße.

Trotzdem möchte ich noch einen Satz zu den genannten Saisonversicherungen anmerken:

Auch wenn die Kiste nur in der Garage steht und nicht gefahren wird,
kann sie trotzdem durch einen Brand beschädigt oder auch gestohlen
werden. In diesen Fällen ist sie dann nicht versichert!!!
Allenfalls auf die Vollkasko kann man in der Stillstandzeit verzichten.

Gruß
Ingo, Der Lohner

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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.


Geschrieben von Drakiem am 06.01.2011 um 19:45:

@Lohner

Ich weiß was du Aaussagen willst, das das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hat.
Aber ich hab da mal 2 Probleme / Anmerkungen zu (bin mir aber nicht 100% sicher ob das stimmt).

1. Die Versicherung ruht ja nur, Sie ist noch aktiv. Fazit sollte sie auch fassen. Wenn etwas ohne meinen Einfluss passiert. ( Brand bzw. Diebstahl)
2. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden, ausserhalb der Saison. Also stehen Sie normalerweise inner Garage bzw. auf einem Privaten Grundstück, also greift doch die Hausrat Versicherung.

Oder hab ich das falsch verstanden?

Sorry das ich auch noch OT bin.

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Lebe und lasse Leben


Geschrieben von Adi66 am 06.01.2011 um 20:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Drakiem
@Lohner

Ich weiß was du Aaussagen willst, das das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hat.
Aber ich hab da mal 2 Probleme / Anmerkungen zu (bin mir aber nicht 100% sicher ob das stimmt).

1. Die Versicherung ruht ja nur, Sie ist noch aktiv. Fazit sollte sie auch fassen. Wenn etwas ohne meinen Einfluss passiert. ( Brand bzw. Diebstahl)
2. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden, ausserhalb der Saison. Also stehen Sie normalerweise inner Garage bzw. auf einem Privaten Grundstück, also greift doch die Hausrat Versicherung.

Oder hab ich das falsch verstanden?

Sorry das ich auch noch OT bin.

Während der Winterpause besteht bei vielen Versicherern eine Ruheversicherung - sofern das Bike in der Garage oder innerhalb eines abgeschlossenen Grundstücks abgestellt wird, bleibt auch während dieser Zeit der Kaskoschutz erhalten. Also einfach mal in die Police schauen Augenzwinkern

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Grocho am 06.01.2011 um 20:04:

Die Hausrat zahlt nicht für Schäden am Fahrzeug ist ja kein Einrichtungsgegenstand selbst wenn Sie im Wohnzimmer stehen sollte Augenzwinkern

Ob bei einer ruhenden Versicherung in einem solchen Schadensfall nicht eintritt kann ich nicht sagen, asber wir haben sicherlich nen Versicherungsmakler hier der das weis smile

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

Support your local MC


Geschrieben von micha-koeln am 06.01.2011 um 20:12:

Also das Bike von meiner Frau hat eine Saisonkennzeichen und ist definitiv im nicht angegebenen zeitraum versichert, vorraussetzung ist bei uns, dass das Fahrzeug an dem Ort abgestellt (eingelagert) wird, welcher auch bei der Versicherung hinterlegt wurde!

Nun, ist es wohl eine Frage der Versicherung!

Bin ich froh das es taut cool


Geschrieben von Der Lohner am 06.01.2011 um 20:34:

Sorry, habe mich echt vertan.

Es stimmt, dass insbesondere in den Fällen der Saisonversicherung bei
Haftpflicht- oder Teilkaskoschäden (sofern vorher auch eine entsprechende
Versicherung bestand) in der Abmeldezeit eine sog. Ruheversicherung besteht.

Gruß
Ingo, Der Lohner

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Geschrieben von Adi66 am 06.01.2011 um 21:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von Der Lohner
Sorry, habe mich echt vertan.

Es stimmt, dass insbesondere in den Fällen der Saisonversicherung bei
Haftpflicht- oder Teilkaskoschäden (sofern vorher auch eine entsprechende
Versicherung bestand) in der Abmeldezeit eine sog. Ruheversicherung besteht.

Gruß
Ingo, Der Lohner

Nicht bei allen, aber bei vielen, Ingo Augenzwinkern

Es lohnt sich deshalb ein Blick in die Police. Es gibt auch vereinzelt recht günstige Versicherungen, die diese Ruheversicherung ausschließen. Von daher lagst Du in diesen Fällen nicht mal so falsch Augenzwinkern

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Geschrieben von Dolph am 06.01.2011 um 21:10:

Ich bin jetzt verunsichert selbst wenn bei mir (Allianz) die Ruheversicherung besteht ,was ist aber wenn ich das Baby im Winter beim Freund in einer beheizten Garage stelle? Wir weiche jetzt wohl vom Thema ab!

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Grüße aus dem Osten von DOLPH u.n.v.e.u.!!!!!!!! UND NIEMALS VERGESSEN EISERN U.N.I.O.N.


Geschrieben von Adi66 am 06.01.2011 um 21:16:

Wenn Du es der Versicherung mitteilst, ist es kein Problem. Am besten schriftlich und Dir auch schriftlich bestätigen lassen Augenzwinkern

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Saarländer am 06.01.2011 um 21:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Adi66
Wenn Du es der Versicherung mitteilst, ist es kein Problem. Am besten schriftlich und Dir auch schriftlich bestätigen lassen Augenzwinkern

und dann die ersparten 46 euro im sommer vertanken
großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von Adi66 am 06.01.2011 um 21:22:

Zitat von Saarländer
Zitat von Adi66
Wenn Du es der Versicherung mitteilst, ist es kein Problem. Am besten schriftlich und Dir auch schriftlich bestätigen lassen Augenzwinkern

und dann die ersparten 46 euro im sommer vertanken
großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

fröhlich fröhlich geschockt

Oh shitte, iche abbe doch gar gene Säsongennseichen Baby Baby Baby

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