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Da bin ich ja froh 20x20cm zu haben.
Guter Landkreis!
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Unser LK ist auch bikerfreundlich
WT - Waldshut-Tiengen 20x20
Aber im Vergleich zu unsern schweizer Nachbarn
ist's immer noch ein Kuchenblech.
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carpe diem, quam minimum credula postero
Salve,
Carsten
kuchenbleche sind unsere kennzeichen auch noch nach dieser neue verordnung. mindestmaß 180mm x 200mm.
da werden uns manche nachbarländer auslachen. das unsre politheinis da monate lang dran rum depatieren müssen, und sich dabei die frage stellen ob sich dadurch die unfallgefahr erhöhen könnte
aber wollen wir ja mal nicht so sein. trotz allem ist das in unsrem land ein erfolg. sowohl für die politheinis als auch für uns. für den einen mehr für den anderen weniger.
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Meine TRACK-SAU
Eigentlich geht es an dieser Stelle nur um die Kennzeichengröße.
Trotzdem möchte ich noch einen Satz zu den genannten Saisonversicherungen anmerken:
Auch wenn die Kiste nur in der Garage steht und nicht gefahren wird,
kann sie trotzdem durch einen Brand beschädigt oder auch gestohlen
werden. In diesen Fällen ist sie dann nicht versichert!!!
Allenfalls auf die Vollkasko kann man in der Stillstandzeit verzichten.
Gruß
Ingo, Der Lohner
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.
@Lohner
Ich weiß was du Aaussagen willst, das das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hat.
Aber ich hab da mal 2 Probleme / Anmerkungen zu (bin mir aber nicht 100% sicher ob das stimmt).
1. Die Versicherung ruht ja nur, Sie ist noch aktiv. Fazit sollte sie auch fassen. Wenn etwas ohne meinen Einfluss passiert. ( Brand bzw. Diebstahl)
2. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden, ausserhalb der Saison. Also stehen Sie normalerweise inner Garage bzw. auf einem Privaten Grundstück, also greift doch die Hausrat Versicherung.
Oder hab ich das falsch verstanden?
Sorry das ich auch noch OT bin.
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Lebe und lasse Leben
zum zitierten Beitrag Zitat von Drakiem
@Lohner
Ich weiß was du Aaussagen willst, das das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hat.
Aber ich hab da mal 2 Probleme / Anmerkungen zu (bin mir aber nicht 100% sicher ob das stimmt).
1. Die Versicherung ruht ja nur, Sie ist noch aktiv. Fazit sollte sie auch fassen. Wenn etwas ohne meinen Einfluss passiert. ( Brand bzw. Diebstahl)
2. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden, ausserhalb der Saison. Also stehen Sie normalerweise inner Garage bzw. auf einem Privaten Grundstück, also greift doch die Hausrat Versicherung.
Oder hab ich das falsch verstanden?
Sorry das ich auch noch OT bin.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Die Hausrat zahlt nicht für Schäden am Fahrzeug ist ja kein Einrichtungsgegenstand selbst wenn Sie im Wohnzimmer stehen sollte
Ob bei einer ruhenden Versicherung in einem solchen Schadensfall nicht eintritt kann ich nicht sagen, asber wir haben sicherlich nen Versicherungsmakler hier der das weis
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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt
Support your local MC
Also das Bike von meiner Frau hat eine Saisonkennzeichen und ist definitiv im nicht angegebenen zeitraum versichert, vorraussetzung ist bei uns, dass das Fahrzeug an dem Ort abgestellt (eingelagert) wird, welcher auch bei der Versicherung hinterlegt wurde!
Nun, ist es wohl eine Frage der Versicherung!
Bin ich froh das es taut
Sorry, habe mich echt vertan.
Es stimmt, dass insbesondere in den Fällen der Saisonversicherung bei
Haftpflicht- oder Teilkaskoschäden (sofern vorher auch eine entsprechende
Versicherung bestand) in der Abmeldezeit eine sog. Ruheversicherung besteht.
Gruß
Ingo, Der Lohner
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Der Lohner
Sorry, habe mich echt vertan.
Es stimmt, dass insbesondere in den Fällen der Saisonversicherung bei
Haftpflicht- oder Teilkaskoschäden (sofern vorher auch eine entsprechende
Versicherung bestand) in der Abmeldezeit eine sog. Ruheversicherung besteht.
Gruß
Ingo, Der Lohner
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Ich bin jetzt verunsichert selbst wenn bei mir (Allianz) die Ruheversicherung besteht ,was ist aber wenn ich das Baby im Winter beim Freund in einer beheizten Garage stelle? Wir weiche jetzt wohl vom Thema ab!
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Grüße aus dem Osten von DOLPH u.n.v.e.u.!!!!!!!! UND NIEMALS VERGESSEN EISERN U.N.I.O.N.
Wenn Du es der Versicherung mitteilst, ist es kein Problem. Am besten schriftlich und Dir auch schriftlich bestätigen lassen
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zum zitierten Beitrag Zitat von Adi66
Wenn Du es der Versicherung mitteilst, ist es kein Problem. Am besten schriftlich und Dir auch schriftlich bestätigen lassen![]()
Zitat von Saarländer
Zitat von Adi66
Wenn Du es der Versicherung mitteilst, ist es kein Problem. Am besten schriftlich und Dir auch schriftlich bestätigen lassen![]()
und dann die ersparten 46 euro im sommer vertanken
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