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Geschrieben von ...da Uwe! am 09.08.2008 um 17:41:

Zitat von uwe1312
Zitat von Highjagger
Ich warte auf den Scorpion , der soll endlich nächste Woche hier sein , bin gespannt ob er auf meine Birne paßt . Finde das innenliegende Halbvisier genial .

Auf den habe ich auch schon länger gewartet, habe es aber aufgegeben. Habe mir dann diesen zugelegt.

Aber der hat doch kein ECE2205. Oder?

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Geschrieben von uwe1312 am 10.08.2008 um 14:05:

Zitat von uwer1100s
Zitat von uwe1312
Zitat von Highjagger
Ich warte auf den Scorpion , der soll endlich nächste Woche hier sein , bin gespannt ob er auf meine Birne paßt . Finde das innenliegende Halbvisier genial .

Auf den habe ich auch schon länger gewartet, habe es aber aufgegeben. Habe mir dann diesen zugelegt.

Aber der hat doch kein ECE2205. Oder?

Natürlich nicht, die im Amiland kennen so was nicht, und mir ist es egal.

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Geschrieben von Highjagger am 10.08.2008 um 17:28:

Der Scorpion hat ece 2205 , eben drum . oder meintest du den von uwe 1312 ?

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Geschrieben von ...da Uwe! am 10.08.2008 um 18:55:

uwe1312!

Will mir auch ne neue Mütze aus Florida mitbringen...Aber für die Spaghettis bin ich damit genauso nass, wie mit dem Davida Hut...

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Geschrieben von Big-Al am 10.08.2008 um 18:59:

[quote=88760]Zitat von Highjagger
Der Scorpion hat ece 2205 , eben drum . oder meintest du den von uwe 1312 ?

Freude den von uwe meinte er Freude

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Geschrieben von ehem. User am 10.08.2008 um 20:31:

Das blöde ist das man in den Alpen schnell mal das Bike los sein kann wenn man nicht die richtige Mütze auf hat ....



§ 21a StVO:


"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."


Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:


"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".


§ 1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."


Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:


"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3cool, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."


Und dann gibt es noch die:


"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.


Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.


Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.


Geschrieben von Lumi am 11.08.2008 um 17:57:

Wenn ihr mal ein total beknackten mit einem Schuberth S1 in rot auf einer Softail Custom seht ....
das bin ich fröhlich


Geschrieben von Highjagger am 11.08.2008 um 19:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von Lumi
Wenn ihr mal ein total beknackten mit einem Schuberth S1 in rot auf einer Softail Custom seht ....
das bin ich fröhlich

fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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Geschrieben von uwe1312 am 12.08.2008 um 08:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von ehem. User
Das blöde ist das man in den Alpen schnell mal das Bike los sein kann wenn man nicht die richtige Mütze auf hat ....



§ 21a StVO:


"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."


Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:


"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".


§ 1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."


Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:


"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3cool, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."


Und dann gibt es noch die:


"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.


Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.


Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.


Hallo
Falls ich mal nach Italien muß, hab ich natürlich noch einen als Ersatz dabei.

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Geschrieben von Nacht Zug am 12.08.2008 um 11:19:

Ich muss zu meiner "Schande" gestehen, das ich mit Integralhelm fahre. Fühle mich einfach sicherer und wohler, als mit einem Braincap oder Jethelm. Hab leider mal ein paar Fotos gesehen und seitdem hab ich keinen Bock mehr auf Jethelm oder Braincap. Auch wenn´s schei..e ausschaut.
Aber ich hoffe, das ihr mir verzeihen werdet... smile Bin deshalb schon ein paar mal recht blöd angeschaut worden. Aber ist ja schließlich meine Sache. Oder?
Alternative wäre der Schuberth J1.

Auf jeden Fall sieht´s toll aus, wenn ich die Leut mit Jet oder Braincap fahren sehe.

Gruß,
Adi

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Geschrieben von ...da Uwe! am 12.08.2008 um 11:52:

Integralhelm ist bestimmt keine Schande! Freude

Jeder wie er mag! Cooler Look ist nicht alles...

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Geschrieben von ehem. User am 12.08.2008 um 11:54:

Zitat von Nacht Zug
ich keinen Bock mehr auf Jethelm oder Braincap. Auch wenn´s schei..e ausschaut.

ich perönlich finde ne Braincap furchtbar, die meisten Leute sehen damit zum schreien aus, selten mal das einer "echt cool" aussieht.


Geschrieben von Mille am 12.08.2008 um 14:32:

jepp,

vorallem wenn se dann noch ne Fliegerbrille und den steifen Nasen-Mundschutz tragen fröhlich

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suum cuique


Geschrieben von Lumi am 12.08.2008 um 14:52:

Dem Argument der Sicherheit beim Integralhelm ist nicht zu wiedersprechen. Kenn auch jemand der in Frankreich mit gebrochenem Kiefer im Kh lag.


Geschrieben von Highjagger am 12.08.2008 um 17:08:

@ uwe 1312 , wie heißt dein " Ersatzhelm " ?

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