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Geschrieben von BlackStar am 21.01.2021 um 10:04:
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Zitat von derherrliche
Warum ist die street bob mit 114er m8 so günstig im verhältnis zu bspw. fat bob???
Moin,
abgesehen von vorverlegter Schalt- Bremsanlage, Upside Down Gabel, Doppelscheibenbremsanlage vorn, von aussen verstellbarem Stossdämpfer z.B. kommt der Aufschlag von in diesem Vergleich 3700 € u.a. wegen modellspezifischer Bauteile (Schalldämpferanlage, Räder, Heckfender, Scheinwerfer etc.) zustande, die in keinem anderen Modell des Baukastens verbaut werden und entsprechende Kosten für Entwicklung, Werkzeuge und Homologation erzeugen.
Zudem weiß die MoCo recht genau, womit Begehrlichkeiten geweckt werden und was die Kundschaft dafür zu zahlen bereit ist
BlackStar
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alles Werbung
Geschrieben von Sticki1 am 21.01.2021 um 10:23:
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Zitat von bios4
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Zitat von alexobelix
Die 2021er Modelle haben lt. Fuelmoto ein neues Steuerteil von Delphi verbaut...Delphi MT22 ECM inkl. neuer OBD-Schnittstelle.
Mal sehen ob (bzw. ab wann) man da dann noch was mit Powervision & Co. optimieren kann...
"Angeblich" ist es ab MJ 2021 nicht mehr möglich, an der Map Hand anzulegen! 
Zumindest nicht mit Harley-fremden Tunern...
Video dazu hier: https://youtu.be/iy00TJOQEvM
Ob das tatsächlich stimmt, kann ich natürlich nicht sagen...
ja,das hab ich auch schon gehört
Geschrieben von Sam V am 21.01.2021 um 10:28:
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Zitat von bios4
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Zitat von alexobelix
Die 2021er Modelle haben lt. Fuelmoto ein neues Steuerteil von Delphi verbaut...Delphi MT22 ECM inkl. neuer OBD-Schnittstelle.
Mal sehen ob (bzw. ab wann) man da dann noch was mit Powervision & Co. optimieren kann...
"Angeblich" ist es ab MJ 2021 nicht mehr möglich, an der Map Hand anzulegen! 
Zumindest nicht mit Harley-fremden Tunern...
Video dazu hier: https://youtu.be/iy00TJOQEvM
Ob das tatsächlich stimmt, kann ich natürlich nicht sagen...
Die Einspritzsysteme ab Euro 5 müssen in Europa über das ODB System zuverlässig Manipulationen an dem Mapping und Systemeingriffe registrieren und sie in einem nicht löschbaren Speicherbereich hinterlegen. Das wiederum können dann entsprechend Befugte im nullkommanix auslesen – Und da ist den meisten eines nicht bewußt: Wer das Serien-Mapping verändert, riskiert dem Verlust der Betriebserlaubnis. Mittels genau abgestimmtem Einspritzsystem stemmt Harley-Davidson die Modelle die Homologationshürden. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn negativer Einfluss auf das Abgasverhalten genommen wird. So regelt es die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in § 19, Absatz 2. Und das heißt unterm Strich: Zusatzgeräte wie Autotuner, Power Commander und Co oder gänzlich veränderte Mappings dürfen auf öffentlichen Straßen nicht genutzt werden. Die Alternative wäre die Einzelabnahme mit neuem Abgas- und Geräuschgutachten. Also sauteuer. Der Hersteller darf das übrigens in den Vorgaben der Homologation noch anpassen, und das sagen die in dem Video ja auch.
Dazu kommt, dass die Moco in den USA im Jahr 2016 schon eine Strafe von 15 Mio $ zahlen mußte, weil zu viele Motorräder mit zu hohen Abgasewerten unterwegs waren, weil das ummappen möglich war. Die US-Umweltbehörde EPA stufte die Möglichkeit das Mapping zu ändern - wie bei Volkswagen - als ,,Defeat Devices" (Abschalteinrichtung) ein. Harley mußte sich verpflichten dafür zu sorgen, dass das nicht mehr geht. Daher war klar, dass das irgendwann kommt.
Ich denke, da wird irgendwann hier die Bürokratie voll zuschlagen und beim Tüv wird im Rahmen der ASU die Software einfach rot aufleuchten, wenn im Speicher steht, dass das Mapping geändert wurde, und dann schreibt der Prüfer fröhlich einen schwerwiegenden Mangel auf den Bericht und schickt einen heim.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Geschrieben von Rene D. am 21.01.2021 um 10:44:
zum zitierten Beitrag
Zitat von Sam V
Ich denke, da wird irgendwann hier die Bürokratie voll zuschlagen und beim Tüv wird im Rahmen der ASU die Software einfach rot aufleuchten, wenn im Speicher steht, dass das Mapping geändert wurde, und dann schreibt der Prüfer fröhlich einen schwerwiegenden Mangel auf den Bericht und schickt einen heim.
Mit absoluter Sicherheit wird das passieren.
Bei meinem 2011er VW der vom Dieselskandal betroffen ist wurde beim letzten TÜV das Steuergerät ausgelesen um nachzuschauen ob das Softwareupdate durchgeführt wurde. Wäre das nicht der Fall gewesen hätte es keine Plakette gegeben.
Gruß,
René
Geschrieben von sigi74 am 21.01.2021 um 11:11:
das ist somit der schlussstrich für offene lufi und auspuffanlage. weil ohne anpassen des mappings „brennt“ dir der motor ab.
oder wie wird das dann gemacht?
V&H, J&H und co. bauen dann nur für sound und optik, aber vermutlich ohne nennenswerten leistungs plus.
oder sehe ich das falsch?
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du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser
Geschrieben von HeikoJ am 21.01.2021 um 11:19:
Ab Euro 4, also 2016, allerdings gab es 5 Jahre "Kulanz". Deshalb jetzt auch die neuen MT22 Steuergeräte ...
Fans von anderen Auspuffanlagen und Luftfiltern beachten bitte insbesondere Punkt 4
EU 134/2014
Kapitel II
VERPFLICHTUNGEN DES HERSTELLERS IN BEZUG AUF DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VON FAHRZEUGEN
Artikel 3
Einbau- und Nachweisanforderungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen der Klasse L
1. Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten mit Einfluss auf die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen der Klasse L, mit denen diese von den Herstellern ausgerüstet werden, müssen so ausgelegt, gefertigt und montiert sein, dass sie, sofern das Fahrzeug normal betrieben und nach den Vorschriften des Herstellers gewartet wird, die Erfüllung der ausführlichen technischen Anforderungen und Prüfverfahren dieser Verordnung ermöglichen.
2. Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde durch physische Prüfung nachweisen, dass die in der auf dem Markt bereitgestellten, zugelassenen oder in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klasse L den ausführlichen technischen Anforderungen und Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit solcher Fahrzeuge gemäß Artikel 5 bis 15 entsprechen.
3. Ändert der Hersteller nach Inverkehrbringen des im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit genehmigten Fahrzeugtyps die Merkmale des emissionsmindernden Systems oder die Leistung eines emissionsrelevanten Bauteils, hat er dies der Genehmigungsbehörde unverzüglich zu melden. Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde beweisen, dass die geänderten Eigenschaften der emissionsmindernden Einrichtung oder des Bauteils bei der Umweltverträglichkeit zu keiner Verschlechterung der bei der Typgenehmigung nachgewiesenen Leistung führen.
4. Der Hersteller von Teilen und Ausrüstungen stellt sicher, dass Ersatzteile und Ausrüstungsgegenstände, die in der auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, die ausführlichen technischen Anforderungen und Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge gemäß dieser Verordnung erfüllen. Genehmigte Fahrzeuge der Klasse L mit solchen Ersatzteilen oder Ausrüstungsgegenständen müssen dieselben Prüfanforderungen und Leistungsgrenzwerte einhalten wie Fahrzeuge, die mit Originalteilen oder originalen Ausrüstungsgegenständen ausgerüstet sind, und müssen mindestens die Haltbarkeitsanforderungen von Artikel 22 Absatz 2, Artikel 23 und Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erfüllen.
5. Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass die Typgenehmigungsverfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion im Hinblick auf die ausführlichen Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Leistung der Antriebseinheit gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Anhang II Teil C Nummer 3 derselben Verordnung eingehalten werden.
6. Die Hersteller legen der Genehmigungsbehörde eine Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Eingriffe am Steuerungssystem des Antriebsstrangs einschließlich der Rechner zur Kontrolle der Umweltverträglichkeit und der Leistung der Antriebseinheit gemäß Anhang II Teil C Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vor.
7. Für hybride Anwendungen oder Anwendungen mit einem Start-Stopp-System muss der Hersteller das Fahrzeug mit einem „Wartungsmodus“ ausstatten, in dem für Prüfungen von Umweltverträglichkeit und Leistung der Antriebseinheit oder für Inspektionen ein ständiger Betrieb des Verbrennungsmotors möglich ist. Ist für diese Inspektion oder für die Durchführung der Prüfung ein spezielles Verfahren erforderlich, muss dieses im Wartungshandbuch (oder entsprechenden Unterlagen) beschrieben sein. Dieses spezielle Verfahren darf außer der mit dem Fahrzeug mitgelieferten Ausrüstung keine spezielle Ausrüstung erfordern.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Geschrieben von Stacholino am 21.01.2021 um 11:51:
Dann nimmt man eben wieder xieds. Das sollte doch möglich sein um das Gemisch anzureichern. und in den Specher wird nichts geschrieben.
Geschrieben von HeikoJ am 21.01.2021 um 12:07:
zum zitierten Beitrag
Zitat von Stacholino
Dann nimmt man eben wieder xieds. Das sollte doch möglich sein um das Gemisch anzureichern. und in den Specher wird nichts geschrieben.
Einige Kollegen und auch ich haben festgestellt das bei der Verwendung von Xieds ein Fehler abgelegt wird. Gleiche Info findet sich auch auf der originalen Xieds Seite ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Geschrieben von Sam V am 21.01.2021 um 12:11:
Es gibt kein elektronisches System, dass nicht gehackt oder umgangen werden kann. Das ist immer eine Frage des Aufwandes und der Zeit die reingesteckt wird.
Man kann sich das Mappen auch Sparen, indem man einen fett abgestimmten 44er BigBore CV Vergaser mit einstellbarer Zündbox einbaut und den ganzen Steuerungsschmonses ausbaut.
Nur was die Rennleitung dazu sagt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich denke, die Hersteller von Motorrädern werden sich ein großes Stück vom Kuchen dadurch abschneiden, dass das Mapping für Zubehörauspuffanlagen dann in den Vertragswerkstätten gemacht werden muß, nur noch Anlagen, die vom Hersteller zertifiziert werden auch angebaut werden dürfen und das teuer bezahlt werden muß. Umbau frei schnauze in der eigenen Garage wird dann eben schwieriger, wenn nicht unmöglich.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Geschrieben von tcj am 21.01.2021 um 12:50:
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Zitat von Sam V
Es gibt kein elektronisches System, dass nicht gehackt oder umgangen werden kann. Das ist immer eine Frage des Aufwandes und der Zeit die reingesteckt wird.
...
Ich denke, die Hersteller von Motorrädern werden sich ein großes Stück vom Kuchen dadurch abschneiden, dass das Mapping für Zubehörauspuffanlagen dann in den Vertragswerkstätten gemacht werden muß, nur noch Anlagen, die vom Hersteller zertifiziert werden auch angebaut werden dürfen und das teuer bezahlt werden muß. Umbau frei schnauze in der eigenen Garage wird dann eben schwieriger, wenn nicht unmöglich.
sehe ich ähnlich, auch wenn man den Pkt. 6 betrachtet ... unbefugte Eingriffe ... - der
gehört dann wohl zu den Befugten 
Zumindest werden für die neuen 2021er Modelle bereits auf der US-HP div Tuningkits & auch der StreetTuner und auch Kabelsatz für den neuen Diagnosestecker angeboten
Geschrieben von waxlrose am 21.01.2021 um 14:43:
Ja das kann ja ganz spannend werden. Es tun sich immer mehr gute Gründe zusammen, keine neuen Motorräder mehr zu kaufen...
Danke für die Info, ist ja ganz interessant, wirklich - aber wir kommen leider langsam vom eigentlichen Thema ab.
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S&S
Geschrieben von sigi74 am 21.01.2021 um 14:52:
aus ermangelung an substanziellem diskussionspotential ist zum my21 wohl schon alles gesagt 
anyway, auf die PanAm bin ich gespannt.
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du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser
Geschrieben von waxlrose am 21.01.2021 um 15:22:
Ja ich auch! Wirklich... Ich bin überhaupt nicht der Typ für diese Art von Motorrad. Aber das Teil gefällt mir einfach.
"...
FULL REVEAL FEB 22ND, 2021
Explore Harley-Davidson’s off-road history, how we reimagined adventure touring, and the technology behind the design. The complete reveal of Pan America™ arrives February 22nd.
..."
Habe das Motorrad auch schon live gesehen auf der Swiss Moto 2020.
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S&S
Geschrieben von sigi74 am 21.01.2021 um 15:27:
Explore Harley-Davidson’s off-road history
die da wäre?
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du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser
Geschrieben von bios4 am 21.01.2021 um 15:28:
zum zitierten Beitrag
Zitat von waxlrose
Habe das Motorrad auch schon live gesehen auf der Swiss Moto 2019.
#metoo - auf der moto-austria 2020 in Wels.
Bilder davon (und der Bronx) hier in diesem Beitrag...
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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.
LG Mike