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zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
„Nicht zu viel Schmiermittel in das Primärkettengehäuse einfüllen. Überfüllen kann zu schwerem Einkuppeln, unvollkommenen Auskuppeln, Kupplungsschleifen und/oder Schwierigkeiten beim Einlegen des Leerlaufgangs bei Leerlauf des Motors führen. (00199b)“
(Auszug aus dem Werkstatthandbuch)
Der aktuelle Sicherheitsrückruf "Wichtiger Sicherheitsrückruf 0173" (Leckage am Nehmerzylinder) , kann dazu führen, dass die Kupplung nicht vollständig trennt. Schaut in euer Rückrufschreiben.
Fällt euch was auf?
In meinen Augen kann unser Transferproblem zu der gleichen Auswirkung führen! Beide Ursachen haben die gleiche Wirkung - Die Kupplung könnte nicht trennen
Ich habe das KFB letzte Woche per email darüber informiert. Mal sehen, ob HD nicht mal endlich in die Gänge kommt
Ich hatte heute einen Gütetermin vor Gericht. Es ging also nur noch um den Wert der Nutzung. Aber meine Vorstellung von der Gesamtlaufleistung ist eine andere als die vom Händleranwalt.
Wert der Nutzung = Kaufpreis x zurückgelegte km / durchschnittliche Gesamtlaufleistung
Nächster Schritt: Gutachter
Wie viel würde dir den der gefahrene km kosten.....das würde mich Interessieren
Tom
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
Ich hatte heute einen Gütetermin vor Gericht. Es ging also nur noch um den Wert der Nutzung. Aber meine Vorstellung von der Gesamtlaufleistung ist eine andere als die vom Händleranwalt.
Wert der Nutzung = Kaufpreis x zurückgelegte km / durchschnittliche Gesamtlaufleistung
Nächster Schritt: Gutachter
zum zitierten Beitrag Zitat von mossoma
Wie viel würde dir den der gefahrene km kosten.....das würde mich Interessieren
Tom
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Sehr richtig. Unterschiedliche Meinungen gibt es nur bei "nicht weiter verwendbarem Zubehör".
Also Zubehör, welches nur an diesen Typ oder Modell passt oder anbaufähig ist und man nicht beabsichtigt dieses wieder zu kaufen.
Diese Abrechnungsmodalitäten sind aber nur ein Anhaltspunkt......
Tom der auch gewandelt hat
und Tom hat auch gleich ne Neue geordert, ist das bei rudi_ufg auch so? könnte evtl. dann mit ein Grund für die etwas unterschiedliche Sichtweite des Händlers sein...
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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
zum zitierten Beitrag Zitat von mossoma
Diese Abrechnungsmodalitäten sind aber nur ein Anhaltspunkt......
Tom der auch gewandelt hat
Geh leck......zu den Konditionen würde ich niemals wandeln......
@websucht.....das war bei mir bestimmt ausschlaggebend
Tom der krank das Bett hütet
Frank der Tom eine gute Besserung wünscht. Wir Ösis die exakt das gleiche Transfergerät fahren, müssen zusammen halten.
zum zitierten Beitrag Zitat von Websucht
und Tom hat auch gleich ne Neue geordert, ist das bei rudi_ufg auch so? könnte evtl. dann mit ein Grund für die etwas unterschiedliche Sichtweite des Händlers sein...
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
... Die 20er Modelle bekommen doch erst die Abhilfe.
zum zitierten Beitrag Zitat von wurzelhuber
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
... Die 20er Modelle bekommen doch erst die Abhilfe.
VORSICHT ist die Mutter der Porzellan-Kiste
Heißt: Auch bei den 2020er MW8-Tourern würde ich erstmal Klug abwarten, ob dem dann so ist.
Ja davon sollte man schon ausgehen! Alles andere wäre ......
Komme gerade vom Anwalt und der sagt:
Man braucht eine schriftliche Anerkennung des Transfers vom Händler oder man soll notfalls eine Anerkennungsklage einreichen. Das hat zur Folge, dass man über die Garantie hinaus einen Reparaturanspruch für entstehende Schäden hat und die Beweislast, dass der Schaden nicht vom Transfer herrührt auf den Händler übergeht.
Simpelst ausgedrückt, der Händler hat einen mit einem mangelhaften Getriebe fahren lassen, nun muss er beweisen, dass ein entstandener Schaden NICHT wegen dieses Mangels entstanden ist.
Jeder der vom Transfer betroffen ist, sollte im Idealfall eine Getriebeölprobe entnehmen und diese auf Abnutzungsspuren (Metallspäne etc) testen lassen, um einen eventuellen bereits vorhandenen Schaden feststellen zu können, sollte die Probe positiv ausfallen ist eine Anerkennungsklage reine Formsache. Mein Anwalt rät jedem, der betroffen ist und wo die Behebung des Schadens zeitlich offen ist, sich solch eine Anerkennung zu organisieren.
Übrigens kann man auf Behebung des Transfers im Zuge der Gewährleistung bestehen und kommt der HD-Dealer dem nicht nach, kann man in Österreich auf Kosten des Händlers in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und zwar OHNE die Garantie zu verlieren, das gilt auch für die ganzen "Hacks" die es schon gibt.
Nun werde ich mal nachfragen, was eine Begutachtung des Getriebeöls kostet. Sollte ich Klage einreichen, werde ich weiter berichten.
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Windows ist wie ein U-Boot! Kaum macht man ein Fenster auf, gehen die Probleme los...