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Geschrieben von Skayy am 11.04.2019 um 16:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
„Nicht zu viel Schmiermittel in das Primärkettengehäuse einfüllen. Überfüllen kann zu schwerem Einkuppeln, unvollkommenen Auskuppeln, Kupplungsschleifen und/oder Schwierigkeiten beim Einlegen des Leerlaufgangs bei Leerlauf des Motors führen. (00199b)“

(Auszug aus dem Werkstatthandbuch)


Der aktuelle Sicherheitsrückruf "Wichtiger Sicherheitsrückruf 0173" (Leckage am Nehmerzylinder) , kann dazu führen, dass die Kupplung nicht vollständig trennt. Schaut in euer Rückrufschreiben.
Fällt euch was auf?
In meinen Augen kann unser Transferproblem zu der gleichen Auswirkung führen! Beide Ursachen haben die gleiche Wirkung - Die Kupplung könnte nicht trennen
Ich habe das KFB letzte Woche per email darüber informiert. Mal sehen, ob HD nicht mal endlich in die Gänge kommt

Das ist schon bedenklich. Gut das Du das so gesehen hast. Vielleicht hatten die "verunfallten" Bikes, die zum Rückruf geführt haben, einfach zu viel Öl im Primär aufgrund Transfer.


Geschrieben von rudi_ufg am 11.04.2019 um 16:39:

Ich hatte heute einen Gütetermin vor Gericht. Es ging also nur noch um den Wert der Nutzung. Aber meine Vorstellung von der Gesamtlaufleistung ist eine andere als die vom Händleranwalt.
Wert der Nutzung = Kaufpreis x zurückgelegte km / durchschnittliche Gesamtlaufleistung
Nächster Schritt: Gutachter


Geschrieben von mossoma am 11.04.2019 um 16:43:

Wie viel würde dir den der gefahrene km kosten.....das würde mich Interessieren

Tom


Geschrieben von Schimmy am 11.04.2019 um 16:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg
Ich hatte heute einen Gütetermin vor Gericht. Es ging also nur noch um den Wert der Nutzung. Aber meine Vorstellung von der Gesamtlaufleistung ist eine andere als die vom Händleranwalt.
Wert der Nutzung = Kaufpreis x zurückgelegte km / durchschnittliche Gesamtlaufleistung
Nächster Schritt: Gutachter

zum zitierten Beitrag Zitat von mossoma
Wie viel würde dir den der gefahrene km kosten.....das würde mich Interessieren

Tom

Moinsen noch mal,

Das hatte User "911" in seinem Beitrag ein paar Seiten vorher doch schon einmal dargelegt...Augen rollen

ZITAT:

Rechtslage:
Grosse Tourer haben laut Rechtssprechung eine zu erwartende Gesamtkilometerlaufleistung zwischen 100000 und 120000 km.    Mittelwert 110000 !!
Somit ergibt sich folgende Rückabwicklung , sprich laut Gesetz heisst es  Rücktritt vom Kaufvertrag.

Rechtssprechung = Umwandlung des Kaufvertrages in ein Rückabwicklungsverhältnis.

Gesamtkaufpreis dividiert durch zu erwartende Gesamtlaufleistung x gefahrene KM = Abschlagsgrundlage in Euro für km Nutzung.

32114,88 Gesamtkaufpreis   :   110000 Mittelwert   x    8200 gefahrene km    =   2394,02 Euro km Nutzungspauschale.



Greetz  Jo
 

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Adsche am 11.04.2019 um 17:46:

Sehr richtig. Unterschiedliche Meinungen gibt es nur bei "nicht weiter verwendbarem Zubehör".
Also Zubehör, welches nur an diesen Typ oder Modell passt oder anbaufähig ist und man nicht beabsichtigt dieses wieder zu kaufen.
 


Geschrieben von mossoma am 11.04.2019 um 19:18:

Diese Abrechnungsmodalitäten sind aber nur ein Anhaltspunkt......

Tom der auch gewandelt hat


Geschrieben von Websucht am 11.04.2019 um 19:59:

und Tom hat auch gleich ne Neue geordert, ist das bei rudi_ufg auch so? könnte evtl. dann mit ein Grund für die etwas unterschiedliche Sichtweite des Händlers sein...

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Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Adsche am 11.04.2019 um 20:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von mossoma
Diese Abrechnungsmodalitäten sind aber nur ein Anhaltspunkt......

Tom der auch gewandelt hat

Aber in der deutschen Rechtsprechung akzeptiert und etabliert.


Geschrieben von mossoma am 11.04.2019 um 20:13:

Geh leck......zu den Konditionen würde ich niemals wandeln......

@websucht.....das war bei mir bestimmt ausschlaggebend

Tom der krank das Bett hütet


Geschrieben von Frapa am 11.04.2019 um 22:18:

Frank der Tom eine gute Besserung wünscht. Wir Ösis die exakt das gleiche Transfergerät fahren, müssen zusammen halten. 


Geschrieben von rudi_ufg am 12.04.2019 um 07:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Websucht
und Tom hat auch gleich ne Neue geordert, ist das bei rudi_ufg auch so? könnte evtl. dann mit ein Grund für die etwas unterschiedliche Sichtweite des Händlers sein...

nein, habe keine Neue geordert, bringt bis jetzt ja eh nichts. Die 20er Modelle bekommen doch erst die Abhilfe.


Geschrieben von wurzelhuber am 12.04.2019 um 08:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg

... Die 20er Modelle bekommen doch erst die Abhilfe.

VORSICHT ist die Mutter der Porzellan-Kiste Freude

Heißt: Auch bei den 2020er MW8-Tourern würde ich erstmal Klug abwarten, ob dem dann so ist.


Geschrieben von Skayy am 12.04.2019 um 09:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von wurzelhuber
zum zitierten Beitrag Zitat von rudi_ufg

... Die 20er Modelle bekommen doch erst die Abhilfe.

VORSICHT ist die Mutter der Porzellan-Kiste Freude

Heißt: Auch bei den 2020er MW8-Tourern würde ich erstmal Klug abwarten, ob dem dann so ist.

Naja, wenn die 2020 eine Abhilfe/Lösung haben, wird die ja auch für die älteren Modelle möglich sein. Ist ja kein anderer Motor.


Geschrieben von Frapa am 12.04.2019 um 10:00:

Ja davon sollte man schon ausgehen! Alles andere wäre ......


Geschrieben von sysop am 12.04.2019 um 11:15:

Komme gerade vom Anwalt und der sagt:
Man braucht eine schriftliche Anerkennung des Transfers vom Händler oder man soll notfalls eine Anerkennungsklage einreichen. Das hat zur Folge, dass man über die Garantie hinaus einen Reparaturanspruch für entstehende Schäden hat und die Beweislast, dass der Schaden nicht vom Transfer herrührt auf den Händler übergeht.
Simpelst ausgedrückt, der Händler hat einen mit einem mangelhaften Getriebe fahren lassen, nun muss er beweisen, dass ein entstandener Schaden NICHT wegen dieses Mangels entstanden ist.

Jeder der vom Transfer betroffen ist, sollte im Idealfall eine Getriebeölprobe entnehmen und diese auf Abnutzungsspuren (Metallspäne etc) testen lassen, um einen eventuellen bereits vorhandenen Schaden feststellen zu können, sollte die Probe positiv ausfallen ist eine Anerkennungsklage reine Formsache. Mein Anwalt rät jedem, der betroffen ist und wo die Behebung des Schadens zeitlich offen ist, sich solch eine Anerkennung zu organisieren.

Übrigens kann man auf Behebung des Transfers im Zuge der Gewährleistung bestehen und kommt der HD-Dealer dem nicht nach, kann man in Österreich auf Kosten des Händlers in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und zwar OHNE die Garantie zu verlieren, das gilt auch für die ganzen "Hacks" die es schon gibt.

Nun werde ich mal nachfragen, was eine Begutachtung des Getriebeöls kostet. Sollte ich Klage einreichen, werde ich weiter berichten.
 

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