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Geschrieben von jensh76 am 04.10.2020 um 09:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hörbi
Da war ein Fehler im Link. Nun der richtige. Good luck.


https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq

👍, Danke.


Geschrieben von FatBoy81 am 04.10.2020 um 09:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von dieTor
Bei allen Messungen, Eintragungen und Prüfungen muss man die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen beachten.

Was früher einfach und legal ging, vor 10 Jahren noch mit Beziehungen und Ausnahmen, geht heutzutage gar nicht mehr.

Ausnahmen bestätigen die Regel, aber "die heutige Gesellschaft" schaut Prüfern und Ordnungshütern sehr genau auf die Finger.

Hm ok, aber wenn ich etwas vor 10 jahren eingetragen bekommen habe sollte das doch bestandschutz haben, oder?

Bei mir sind z.B. die Blinker und das Rücklicht ohne e Nummer eingetragen.


Geschrieben von Hörbi am 04.10.2020 um 12:19:

Ja. Deine Fahrzeugschein ist eine Urkunde. Was dort steht ist behördlich rechtens.