Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Manuell verstellbarer Auspuff illegal? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=82516)


Geschrieben von Dicker Junge am 21.03.2018 um 11:51:

MIr sagte (m)ein ein TüV-Mensch, nene, keiner mit Freundschaftsdiensten und so, dass ich gar keine ABe, Kärtchen, etc. mitführen muss.
Wenn eine e-Prüfnummer drauf ist, ist das erstmal legal, solange mir keiner der Kontrollierenden nachweisen kann, dass es das nicht ist.
Alle "Kontrolleure" haben daher eben auch die technischen Möglichkeiten, direkt vor Ort in die komplette!!! ABE Einsicht zu erhalten.
Die Beweispflicht liegt nicht beim Halter/Fahrer.  


Geschrieben von Sticki1 am 21.03.2018 um 11:57:

naja,die TÜV Menschen sind auch nicht immer so zuverlässig in ihren aussagen,das sie von der Polizeipraxis keine Ahnung haben.
Dass man als Beamter vor Ort einfach mal so direkt zugriff auf ne ABE oder Gutachten bekommt,dass im KBA hinterlegt ist ,stimmt nicht.
Selbst der TÜV findet manche Gutachten und der E Nummer nicht,weil sie nicht eingepflegt sind.
Auf der sichern Seite ist man immer,wenn man wenigsten ne Karte hat,wo der Bezug zwischen E-Nummer und Bike bzw. Modell dargelegt ist


Geschrieben von Dicker Junge am 21.03.2018 um 12:57:

Das ist wahrscheinlich wohl so ... nichtsdestotrotz wissen Polizisten dann aber auch, dass sie dir/mir "nix können", weil SIE in der Beweispflicht sind.

Ist doch grundsätzlich angenehm, dass das mal andersherum funktioniert ...


Geschrieben von Sticki1 am 21.03.2018 um 15:40:

falsch, der halter muss vor Ort im Zweifelsfall die legalität beweisen.
Bei Verdacht dass z.b. die E-Nummer des Topfes nicht zum Bike passt usw .reicht aus,die Weiterfahrt zu unterbinden.


Geschrieben von tschabippe am 21.03.2018 um 16:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Bei Verdacht dass z.b. die E-Nummer des Topfes nicht zum Bike passt usw .reicht aus,die Weiterfahrt zu unterbinden.

darum gehts doch garnicht. wer mit Töpfen unterwegs ist dessen E-Nummer ABE etc. nicht zum Bike passen ist selber Schuld.

Mir gehts nach wie vor um die Legalität der manuell verstellbaren EURO4 Anlagen INCLUSIVE ABE E-Nr vom Hersteller.


Geschrieben von Shadow am 21.03.2018 um 16:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge
Das ist wahrscheinlich wohl so ... nichtsdestotrotz wissen Polizisten dann aber auch, dass sie dir/mir "nix können", weil SIE in der Beweispflicht sind.

Ist doch grundsätzlich angenehm, dass das mal andersherum funktioniert ...

hmmmm, und wenn der dich kontrollierende Polizist deine Bremsscheibe beäugt, ..... darauf Riefen zu sehen sind .......
Dann wird er dir die Weiterfahrt untersagen mit der Begründung " die Bremsscheibe könnte defekt sein" und er dich aus Sicherheitsgründen nicht fahren lassen kann!

Die sitzen immer noch am längeren Hebel Freude


Geschrieben von Sticki1 am 21.03.2018 um 16:19:

Hab ich doch auf letzter Seite geschrieben:


Ausnahme......der Hersteller der Auspuffanlage hat noch eine Übergangsfrist aufgrund der geringeren Stückzahl,dann ist das mit der Verstellung und auch dem dbEater (ohne Schweißunkt) für Euro 4 Bikes zugelassen und im Gutachten expliziet aufgeführt .
Ich vermute aber,dass kein Aupuffhersteller noch für EURO 4 manuell verstellbare homologiert hat,weils in Zukunft eh nicht mehr möglich ist.
 


Geschrieben von HeikoJ am 21.03.2018 um 16:33:

Drei Seiten Diskussion und rumraten statt einfach mal in das ECE Dokument 41.04 zu gucken.
Manuelle Verstellung ist nicht verboten, zum "aber" siehe Punkt 6.5.2

6.5. Zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Manipulierbarkeit sowie auf manuell einstellbare Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen  mit  mehreren  Betriebsarten
6.5.1.  Sämtliche  Auspuff-  bzw.  Schalldämpferanlagen  sind  so  zu  konstruieren,  dass  das  Entfernen  von Umlenkblechen,  Austrittskegeln  oder  sonstigen  Teilen,  die  primär  als  Teile  der  Schalldämpfer  oder  
Auspufftöpfe  eingesetzt  werden,  erschwert  wird.  Wenn  der  Einbau  eines  solchen  Teils  unbedingt  erforderlich  ist,  muss  es  so  befestigt  werden,  dass  es  nicht  einfach  ausgebaut  werden  kann  (z.  B.  
durch  Vermeidung  herkömmlicher  Gewindebefestigungen)  und  ein  Ausbau  die  Baugruppe  dauerhaft und  irreparabel  beschädigt.
6.5.2.   Auspuff-   oder   Schalldämpferanlagen   mit   mehreren   manuell   anpassbaren   Betriebsarten   müssen   in allen  Betriebsarten  alle  Anforderungen  erfüllen.  Es  sind  die  Geräuschpegel  festzuhalten,  die  in  der  
Betriebsart  mit  den  höchsten  Geräuschpegeln  entstehen.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von tschabippe am 21.03.2018 um 16:37:

DANKE HeikoJ!

Dieses Dokument habe ich leider noch nirgends gefunden...
aber Punkt 6.5.2. verstehe ich so, dass die Anlage auch im geöffneten Modus den Geräuschpegel einhalten muß, was natürlich somit hinfällig ist


Geschrieben von HeikoJ am 21.03.2018 um 16:56:

Ganz unten auf DIESER Seite, Verweis auf UN-Regelungen in deutscher Sprache.

Oder HIER ,links sind die Einträge zu den ECE's aufgelistet. Für Zubehör Auspuffanlagen gilt übrigens ECE 92 und NICHT ECE 41. Für Euro4 verweist ECE 92 aber auf ECE 41

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Grisu1340 am 21.03.2018 um 20:58:

Na Super. Das habe ich die ganze Zeit gesucht und permanent überlesen Baby  Zu viel Text fröhlichfröhlichfröhlich
Danke
Harry

__________________
Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von Grisu1340 am 23.03.2018 um 23:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Drei Seiten Diskussion und rumraten statt einfach mal in das ECE Dokument 41.04 zu gucken.
Manuelle Verstellung ist nicht verboten, zum "aber" siehe Punkt 6.5.2

6.5. Zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Manipulierbarkeit sowie auf manuell einstellbare Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen  mit  mehreren  Betriebsarten
6.5.1.  Sämtliche  Auspuff-  bzw.  Schalldämpferanlagen  sind  so  zu  konstruieren,  dass  das  Entfernen  von Umlenkblechen,  Austrittskegeln  oder  sonstigen  Teilen,  die  primär  als  Teile  der  Schalldämpfer  oder  
Auspufftöpfe  eingesetzt  werden,  erschwert  wird.  Wenn  der  Einbau  eines  solchen  Teils  unbedingt  erforderlich  ist,  muss  es  so  befestigt  werden,  dass  es  nicht  einfach  ausgebaut  werden  kann  (z.  B.  
durch  Vermeidung  herkömmlicher  Gewindebefestigungen)  und  ein  Ausbau  die  Baugruppe  dauerhaft und  irreparabel  beschädigt.
6.5.2.   Auspuff-   oder   Schalldämpferanlagen   mit   mehreren   manuell   anpassbaren   Betriebsarten   müssen   in allen  Betriebsarten  alle  Anforderungen  erfüllen.  Es  sind  die  Geräuschpegel  festzuhalten,  die  in  der  
Betriebsart  mit  den  höchsten  Geräuschpegeln  entstehen.

@HeikoJ
Hast Du die ECE 92 in deutscher Sprache? In dem Link zur UN-Regulierung ist in der Download-Tabelle die R 92 nicht aufgeführt. Was daraf schließen lässt das es die nur in Englisch gibt unglücklich 
Gruß
Harry
 

__________________
Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von HeikoJ am 23.03.2018 um 23:40:

@Grisu1340:
Warum es die nicht in deutsch gibt ist unter den Link auf der BMVI Seite erläutert. Der Einfachheit halber hier nochmal der Text:

Regelungen, die von der Europäischen nicht angenommen wurden aber von Deutschland angenommen wurden sind ggf. in deutscher Sprache auf der Homepage der Europäischen nicht verfügbar. Neben der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt , Teil II, ist ein Abruf dieser Regelungen in englischer Sprache auf der Homepage der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen möglich.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Matze-VR1 am 26.03.2018 um 12:19:

... nicht ganz. Auf Grund der Tatsache, dass die UN-Regelung 92 weder von der EU noch von Deutschland Anwendung findet, ist eine deutsche Übersetzung nicht existent. So die offizielle Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium. 

Beste Grüße
m. 


Geschrieben von HeikoJ am 26.03.2018 um 23:18:

@Matze-VR1:
Denk mal an den MCJ Thread, die MCJ Anlage ist nach ECE 92.01 zugelassen, zumindest Italien erkennt die Regelung also an ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."