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--- Manuell verstellbarer Auspuff illegal? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=82516)
MIr sagte (m)ein ein TüV-Mensch, nene, keiner mit Freundschaftsdiensten und so, dass ich gar keine ABe, Kärtchen, etc. mitführen muss.
Wenn eine e-Prüfnummer drauf ist, ist das erstmal legal, solange mir keiner der Kontrollierenden nachweisen kann, dass es das nicht ist.
Alle "Kontrolleure" haben daher eben auch die technischen Möglichkeiten, direkt vor Ort in die komplette!!! ABE Einsicht zu erhalten.
Die Beweispflicht liegt nicht beim Halter/Fahrer.
naja,die TÜV Menschen sind auch nicht immer so zuverlässig in ihren aussagen,das sie von der Polizeipraxis keine Ahnung haben.
Dass man als Beamter vor Ort einfach mal so direkt zugriff auf ne ABE oder Gutachten bekommt,dass im KBA hinterlegt ist ,stimmt nicht.
Selbst der TÜV findet manche Gutachten und der E Nummer nicht,weil sie nicht eingepflegt sind.
Auf der sichern Seite ist man immer,wenn man wenigsten ne Karte hat,wo der Bezug zwischen E-Nummer und Bike bzw. Modell dargelegt ist
Das ist wahrscheinlich wohl so ... nichtsdestotrotz wissen Polizisten dann aber auch, dass sie dir/mir "nix können", weil SIE in der Beweispflicht sind.
Ist doch grundsätzlich angenehm, dass das mal andersherum funktioniert ...
falsch, der halter muss vor Ort im Zweifelsfall die legalität beweisen.
Bei Verdacht dass z.b. die E-Nummer des Topfes nicht zum Bike passt usw .reicht aus,die Weiterfahrt zu unterbinden.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Bei Verdacht dass z.b. die E-Nummer des Topfes nicht zum Bike passt usw .reicht aus,die Weiterfahrt zu unterbinden.
zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge
Das ist wahrscheinlich wohl so ... nichtsdestotrotz wissen Polizisten dann aber auch, dass sie dir/mir "nix können", weil SIE in der Beweispflicht sind.
Ist doch grundsätzlich angenehm, dass das mal andersherum funktioniert ...
Hab ich doch auf letzter Seite geschrieben:
Ausnahme......der Hersteller der Auspuffanlage hat noch eine Übergangsfrist aufgrund der geringeren Stückzahl,dann ist das mit der Verstellung und auch dem dbEater (ohne Schweißunkt) für Euro 4 Bikes zugelassen und im Gutachten expliziet aufgeführt .
Ich vermute aber,dass kein Aupuffhersteller noch für EURO 4 manuell verstellbare homologiert hat,weils in Zukunft eh nicht mehr möglich ist.
Drei Seiten Diskussion und rumraten statt einfach mal in das ECE Dokument 41.04 zu gucken.
Manuelle Verstellung ist nicht verboten, zum "aber" siehe Punkt 6.5.2
6.5. Zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Manipulierbarkeit sowie auf manuell einstellbare Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen mit mehreren Betriebsarten
6.5.1. Sämtliche Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen sind so zu konstruieren, dass das Entfernen von Umlenkblechen, Austrittskegeln oder sonstigen Teilen, die primär als Teile der Schalldämpfer oder
Auspufftöpfe eingesetzt werden, erschwert wird. Wenn der Einbau eines solchen Teils unbedingt erforderlich ist, muss es so befestigt werden, dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B.
durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefestigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt.
6.5.2. Auspuff- oder Schalldämpferanlagen mit mehreren manuell anpassbaren Betriebsarten müssen in allen Betriebsarten alle Anforderungen erfüllen. Es sind die Geräuschpegel festzuhalten, die in der
Betriebsart mit den höchsten Geräuschpegeln entstehen.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
DANKE HeikoJ!
Dieses Dokument habe ich leider noch nirgends gefunden...
aber Punkt 6.5.2. verstehe ich so, dass die Anlage auch im geöffneten Modus den Geräuschpegel einhalten muß, was natürlich somit hinfällig ist
Ganz unten auf DIESER Seite, Verweis auf UN-Regelungen in deutscher Sprache.
Oder HIER ,links sind die Einträge zu den ECE's aufgelistet. Für Zubehör Auspuffanlagen gilt übrigens ECE 92 und NICHT ECE 41. Für Euro4 verweist ECE 92 aber auf ECE 41
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Na Super. Das habe ich die ganze Zeit gesucht und permanent überlesen Zu viel Text
Danke
Harry
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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Drei Seiten Diskussion und rumraten statt einfach mal in das ECE Dokument 41.04 zu gucken.
Manuelle Verstellung ist nicht verboten, zum "aber" siehe Punkt 6.5.2
6.5. Zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Manipulierbarkeit sowie auf manuell einstellbare Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen mit mehreren Betriebsarten
6.5.1. Sämtliche Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen sind so zu konstruieren, dass das Entfernen von Umlenkblechen, Austrittskegeln oder sonstigen Teilen, die primär als Teile der Schalldämpfer oder
Auspufftöpfe eingesetzt werden, erschwert wird. Wenn der Einbau eines solchen Teils unbedingt erforderlich ist, muss es so befestigt werden, dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B.
durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefestigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt.
6.5.2. Auspuff- oder Schalldämpferanlagen mit mehreren manuell anpassbaren Betriebsarten müssen in allen Betriebsarten alle Anforderungen erfüllen. Es sind die Geräuschpegel festzuhalten, die in der
Betriebsart mit den höchsten Geräuschpegeln entstehen.
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@Grisu1340:
Warum es die nicht in deutsch gibt ist unter den Link auf der BMVI Seite erläutert. Der Einfachheit halber hier nochmal der Text:
Regelungen, die von der Europäischen nicht angenommen wurden aber von Deutschland angenommen wurden sind ggf. in deutscher Sprache auf der Homepage der Europäischen nicht verfügbar. Neben der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt , Teil II, ist ein Abruf dieser Regelungen in englischer Sprache auf der Homepage der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen möglich.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
... nicht ganz. Auf Grund der Tatsache, dass die UN-Regelung 92 weder von der EU noch von Deutschland Anwendung findet, ist eine deutsche Übersetzung nicht existent. So die offizielle Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium.
Beste Grüße
m.
@Matze-VR1:
Denk mal an den MCJ Thread, die MCJ Anlage ist nach ECE 92.01 zugelassen, zumindest Italien erkennt die Regelung also an ...
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