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Geschrieben von Middach am 05.03.2020 um 07:31:

Hauptsache vom Offiziellen machen lassen. Dann bleibt die Garantie.

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Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von LRalf am 05.03.2020 um 11:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Calisota
Meine Harley wir dieses Jahr 2 Jahre alt. Mit dem Kauf habe ich auch die zweijährige Anschlussgarantie erhalten.
In diesem Jahr werde ich auf Reisen sein, geplant Richtung Südost-Europa. Wenn ich dann auf Reisen bin und von der km-Leistung her die Inspektion fällig wird: kann ich problemlos, auch im Ausland, eine autorisierte Harley-Davidson Vertragswerkstatt aufsuchen und dort die Inspektion machen?
Hat dies Auswirkung auf die Folgegarantie?

Wieviel km willst du denn fahren, wegen 2000km mehr würde ich keine Inspektion im Ausland machen !


Geschrieben von Calisota am 05.03.2020 um 13:20:

Ich habe eine Antwort von Harley-Davidson Deutschland erhalten:

"Gerne teilen wir Ihnen mit, das die Inspektion nach den Herstellvorgaben durchgeführt werden muss, um den Garantieanspruch für die 24 Monate Anschlussgarantie nach der Herstellergarantie (2+2 Garantie ) zu erhalten. Es spielt keine Rolle, in welchem Land sie durchgeführt wird und es muss nicht mal  ein offizieller Harley-Davidson Vertragshändler sein.

Wenn Sie einen Schaden im Rahmen der Anschlussgarantie abrechen möchten, müssen Sie allerdings nachweisen können welche Arbeiten bei der Inspektion durchgeführt wurden und ob die Herstellervorgaben erfüllt wurden. Deshalb empfehlen wir, die Inspektionen bei einem Harley-Davidson Vertragshändler durchführen zu lassen, um den Garantieanspruch zu erhalten."  


Geschrieben von Döppi am 05.03.2020 um 13:58:

Also nach 2 Jahren ab zum Freien und nach Herstellervorgaben die Inspektion machen lassen.  Nach weiteren 2 Jahren dann in der heimischen Garage.  😉 

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Geschrieben von Calisota am 05.03.2020 um 14:38:

Und von CarGarantie (Versicherung, die die Folgegarantie abwickelt) bekam ich eine Antwort:

"Ihrem Vertrag liegen die Garantiebedingungen HD1AH zugrunde.

Gemäß § 4 Ziffer a) der oben genannten Garantiebedingungen ist Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche, das Sie, die an Ihrem Kraftfahrzeug vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten entweder beim Verkäufer / Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke (Harley-Davidson) bzw. nach den Herstellervorgaben auch in einer freien Kfz-Meisterwerkstatt ihrer Wahl ausführen und dokumentieren lassen.

Der Nachweis der durchgeführten Wartungs-/Inspektionsarbeiten wird unsererseits im Bedarfsfall angefordert. Hierzu ist der Nachweis durch eine Rechnungskopie, sowie durch den ausgefüllten Wartungsplan zu erbringen. 

Werden nun die Wartungs-/Inspektionsarbeiten im Ausland nach den Herstellervorgaben ausgeführt, wird hierdurch die hier zur Rede stehende Neumotorrad-Anschlussgarantie selbstverständlich nicht negativ beeinflusst. 

Auch an der Garantieabwicklung ändert sich für unser Unternehmen in unserem Haftungszeitraum somit nichts." 


Geschrieben von Moos am 05.03.2020 um 17:52:

So gesehen spricht ja nichts für einen Sevice im Ausland, aber wie lange willst denn da bleiben? Nen Termin für eine Inspektion bekommt man auch da wohl nicht über Nacht denke ich.

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Calisota am 05.03.2020 um 18:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
So gesehen spricht ja nichts für einen Sevice im Ausland, aber wie lange willst denn da bleiben? Nen Termin für eine Inspektion bekommt man auch da wohl nicht über Nacht denke ich.

Ich sehe das entspannt. Kurzfristig sollte jede Werkstatt, die Serviceorientiert ist, sich darauf einlassen. Über Nacht sicherlich nicht, aber ein paar Tage im Voraus sollte es schon gehen.
Mache das ähnlich und erfolgreich mit dem Auto schon seit Jahren. Immer in einer Vertragswerkstatt, solange ich Garantie habe. Aber ich fahre los und mache einen "Boxenstop" wo es gerade notwendig ist.


Geschrieben von Moos am 05.03.2020 um 18:20:

Na dann, auf gutes Gelingen. smile

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Geschrieben von Vtwin-Junkie am 20.11.2021 um 17:52:

2 Fragen zur Garantie:

Habe heute von der Car Garantie- Versicherung, die für HD die Garantieansprüche abwickelt, die Garantiezusage für meine neue Sport Glide erhalten.
Allerdings nur für 24 Monate, beginnend mit dem Kaufdatum. Was ist mit den zusätzlichen 2 Jahren?

Weiterhin steht in diesen Bedingungen der Car Garantie, dass eine Überschreitung der Serviceintervalle von bis zu 3.000 km oder 3 Monate unschädlich ist.
Heisst dann: ich kann den Service entsprechend überziehen, richtig? ( mein Dealer meint, höchstens 200 km, hat der dann keine Ahnung??)


Geschrieben von Soonham am 20.11.2021 um 18:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
2 Fragen zur Garantie:

Habe heute von der Car Garantie- Versicherung, die für HD die Garantieansprüche abwickelt, die Garantiezusage für meine neue Sport Glide erhalten.
Allerdings nur für 24 Monate, beginnend mit dem Kaufdatum. Was ist mit den zusätzlichen 2 Jahren?

Weiterhin steht in diesen Bedingungen der Car Garantie, dass eine Überschreitung der Serviceintervalle von bis zu 3.000 km oder 3 Monate unschädlich ist.
Heisst dann: ich kann den Service entsprechend überziehen, richtig? ( mein Dealer meint, höchstens 200 km, hat der dann keine Ahnung??)

ich würde mal stark davon ausgehen, dass die Car Garantie- Versicherung nach ablauf der Herstellergarantie greift. Trotzdem nochmals nachfragen bei der Car Garantie- Versicherung

Werkstätten im Ausland:
speziel mit den beiden HD-Offiziellen in Portugal und Mallaga habe ich sehr gute Erfahrungen bzgl. Ausführung und Rechnungsstellungen gemacht... Einer hat sogar einen kommenden Motorschaden vorausgesagt und mich zur Vorsicht ermahnt... aber nach 5.000km Heimreise und 3 weiteren Monaten war das untere Pleuellager halt hinüber...


Geschrieben von Vtwin-Junkie am 20.11.2021 um 18:44:

Nee, die Herstellergarantie wird über die Car- Garantie nach der Zulassung für 24 Monate abgewickelt, hab ich doch geschrieben.
Aber was ist mit den zusätzlichen 24 Monaten? Darüber hab ich nix schriftliches bekommen. Weder vom Vertragshändler, noch von HD und von Car Garantie auch nicht.
Ratlos...


Geschrieben von DeeCee am 20.11.2021 um 18:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
2 Fragen zur Garantie:

Habe heute von der Car Garantie- Versicherung, die für HD die Garantieansprüche abwickelt, die Garantiezusage für meine neue Sport Glide erhalten.
Allerdings nur für 24 Monate, beginnend mit dem Kaufdatum. Was ist mit den zusätzlichen 2 Jahren?

Weiterhin steht in diesen Bedingungen der Car Garantie, dass eine Überschreitung der Serviceintervalle von bis zu 3.000 km oder 3 Monate unschädlich ist.
Heisst dann: ich kann den Service entsprechend überziehen, richtig? ( mein Dealer meint, höchstens 200 km, hat der dann keine Ahnung??)

Die "Car Garantie"-Versicherung kann nur die Anschluss-Garantie sein, die ab Ende der zweijährigen Werksgarantie greift. Ist ansonsten in Deinen Daten beim Händler hinterlegt, die vierjährige Garantie ist ja im Kaufvertrag vereinbart.

Zur "Überziehung" der Service-Intervalle gibt es immer wieder verschiedene "Meinungen" – wenn die CG-Bedingungen sind wie beschrieben, dann ist es auch so. Der Dealer spricht vielleicht von der HD-Werksgarantie der ersten zwei Jahre, wobei meiner immer von 1.000 Km resp. einem Monat gesprochen hat. Was soll man auch machen bei teilweise sehr langen Wartezeiten auf Termine...

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Geschrieben von Vtwin-Junkie am 20.11.2021 um 20:06:

Nein! Hab ich doch jetzt schon 2x geschrieben. Die Car Garantie übernimmt für 2 Jahre die Garantie für HD und beginnt ab Erstzulassung!
So steht es in dem gerade zugestellten Schreiben.
Deshalb bin ich ja so ratlos.

Einen Kaufvertrag habe ich auch nicht, sondern einen Bestellschein und eine Rechnung. So ist es bei meinem Händler Standard.
Von 4 Jahren Garantie steht nirgendwo etwas...


Geschrieben von Weich-Ei am 20.11.2021 um 21:12:

moin,
auf Deiner "Bestellung" steht bestimmt irgendwo auch noch das Wort "verbindlich" oder, das ist somit ein Kaufvertrag.
Garantieinfo 4J für Modelle ab BJ2018 Auszug:
...denn das Unternehmen erhöht ab sofort die zweijährige Garantie, die bislang in Deutschland für sämtliche Neufahrzeuge gegolten hat, auf volle vier Jahre.
Sollten innerhalb dieser Frist Mängel an einer Maschine auftreten, verpflichtet sich die Company, die Funktionsfähigkeit des Motorrads kostenlos wiederherzustellen  – unabhängig vom Kilometerstand und unabhängig davon, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden hat oder nicht. Die beiden zusätzlichen Jahre wickelt Harley-Davidson in Kooperation mit der CG Car-Garantie Versicherungs-AG ab...

Ansonsten wäre bei Fragen oder Unklarheiten zur Garantie dein Händler der erster Ansprechpartner, auch wenn das Schreiben von der CG kommt, diese ist nur der ausführende/zahlende Dienstleister.

Inerssanterweise lese ich das so als 2 jährige komplette Werksgarantie, also Wegfall der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Für die Jahre 3+4 gelten dann laut den * die Bedingungen der CG, wodurch es theoretisch zu Kürzungen der Erstattungen kommen könnte.
Dafür dürfen die Servicearbeiten aber auch in einer "nicht-HD" Fachwerkstatt erfolgen.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von joe.sixpack am 20.11.2021 um 21:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
Nein! Hab ich doch jetzt schon 2x geschrieben. Die Car Garantie übernimmt für 2 Jahre die Garantie für HD und beginnt ab Erstzulassung!
So steht es in dem gerade zugestellten Schreiben.
Deshalb bin ich ja so ratlos.

Einen Kaufvertrag habe ich auch nicht, sondern einen Bestellschein und eine Rechnung. So ist es bei meinem Händler Standard.
Von 4 Jahren Garantie steht nirgendwo etwas...

Natürlich habe ich einen Kaufvertrag, das kenne ich auch gar nicht anders. 
Bei den vielen Belegen, die mir bei der Übergabe des Motorrad ausgehändigt wurden, war auch das dabei…..

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