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zum zitierten Beitrag Zitat von M13
@Shimmy
Der "Prüfer" ist mit Rechtssicherheit ein kompletter Idiot oder steht unter der Fuchtel seiner Frau und lebt seinen Minderwertigkeitskomplex durch Machtspiele im Job an dir aus oder beides.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Nee, sorry, die Rechtslage ist EINDEUTIG und die Prüforganisationen sind darüber informiert. Wenn die halbe Stunde Telefonat ergebnislos war, dann ist dein Gesprächspartner eben NICHT "vertrauter mit der Materie", sondern schlicht ahnungslos. Wir reden hier nicht über eine Regelung, die gerade frisch getroffen wurde und damit vielleicht noch nicht überall vorgedrungen ist, sondern über einen Sachverhalt, der 2008/2009 verbindlich geregelt wurde (vor 9 - in Worten "NEUN" Jahren!!!).
Mich würde brennend interessieren, auf WELCHER Grundlage (Gesetz, Verordnung o.ä.) diese Ablehnung erfolgt. Wo steht das? Worauf beziehen die sich? Welcher Paragraf oder Artikel, Abschnitt, Absatz, Datz, Teilsatz welches Schriftstücks? Genau da sehen sie nämlich alt aus, die Genossen.
Nett hin oder her. Das heißt nix.
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Gruß vom M13 (Mirko)
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa ........ nicht schreiend
wie sein Beifahrer.
@Schimmy:
es steht doch alles in der Bescheinigung von AVON:
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in derZulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des
Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft.
Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich ( § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Im Klartext: Du brauchst da rein garnichts eintragen lassen, mit den 140er Reifen. Und das Verweigern der Plakette ist somit ein Verstoß gegen geltendes Recht.
SO und nicht anders isses!!!
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Gruß vom M13 (Mirko)
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ich würde das jetzt mal AVON mitteilen, mit den Kontaktdaten des Verweigerers. Denn dann könnten sich die Reifenhersteller das ja alles sparen.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Er sollte das eher dem Referat K14 in Berlin schildern. Der Reifenhersteller hat seine Schuldigkeit getan und ich bezweifel, dass die sich da drum kümmern werden.
Und ja du hast recht, dass sich die Hersteller das alles sparen könnten, wenn die Prüforganisationen eine "Hintertür" irgendwo verankert hätten, die denen erlaubt entgegen der EG Richtlinie eine Plakette zu verweigern.
Moinsen Leute,
...und Danke für Euren Zuspruch, doch Recht haben und Recht bekommen sind nun mal leider zweierlei.
Der TÜV sitzt nun mal am längeren Hebel....
Davon mal ganz ab: ICH als TÜV-Prüfer würde bei DER Freigabe von AVON auch erst mal misstrauisch werden.
WARUM ? ? ?
Wenn Ihr Euch mal das Schreiben ganz aufmerksam durchlest, steht hinter jeder Typ-Freigabe "1)"... auch hinter
der Reifengröße 140/90. Text: "... die angegebene Reifengröße..... stimmt mit der in den Papieren überein".
DAS tut sie aber eben NICHT, denn im Schein stehen 130/90 bzw. MT90.
Hinter dem Eintrag für 140/90 müsste m.E. "2)" stehen.... tut es aber nicht.
Klar... Kann ja mal passieren, wenn man mit "copy / paste" arbeitet. Merkwürdig nur, dass es bei AVON in all der Zeit
noch keinem aufgefallen ist (Ich hab hier noch ne Bescheinigung aus 2012 liegen, in der der gleiche Fehler ist).
Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall mit einem namhaften Bremsscheibenhersteller, bei dem ich zwei neue
Scheiben MIT ABE für meinen Zossen bestellt hatte. Als ich dann (zum Glück Vor dem Einbau) die in der ABE aufgelisteten
Typ-Nummern mit denen auf den Scheiben verglichen habe und KEINE Übereinstimmung finden konnte, hab ich mal
bei der Firma angerufen. Antwort: "Uuups... da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen. Die Scheiben haben gar keine ABE."
Also auch die "Zulieferer" sind nicht unfehlbar.....
Greetz Jo
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Stammtisch in Münster/NRW
Dann bitte Avon doch mal das zu berichtigen.
Und wenn sie es denn tun, ändert es rein garnichts an der Tatsache, dass du die Reifen nicht eintragen lassen brauchst.
Selbst wenn Avon da ne "2)" bei den 140ern hinter setzt. Du würdest nur dann ein "Problem" bekommen, wenn Avon den 140er komplett von der Bescheinigung streichen würde.
@Shimmy
Das ist natürlich 'ne üble Schlamperei. Bei meiner tschechisch ... äh ... technischen Bestätigung ist alles korrekt.
Hat dich der Prüfer darauf hingewiesen?
Was den "längeren Hebel" angeht - wir haben alle die Möglichkeit, uns zu widersetzen. Mach ich seit Jahren so, wenn ich keinen Sinn in einer Anordnung sehe und man mir den Sinn auch nicht erklären kann. Was wollen sie machen? Mich verhaften? Sollnse doch. Stört mich nicht.
Wenn man aufhört, Angst zu haben vor was auch immer, funktionieren deren Spielchen nicht mehr. Zugegeben, ein gewisses "Scheixxegal"-Level muss man mental schon haben.
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Gruß vom M13 (Mirko)
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Moinsen again,
Tja... was soll ich sagen (schreiben)... War heute bei der Werkstatt meines Vertrauens zwecks HU und "Reifenbegutachtung" und
habe jetzt den dritten TÜV-Menschen (TÜV Nord) an meinem Moped gehabt.
Resultat: Entgegen den Aussagen in der Unbedenklichkeitsbescheinigung MUSS die Reifengröße in den Kfz-Schein eingetragen werden,
denn - so die Argumentation - das Bike entspricht NICHT mehr (wie in der Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert) dem Originalzustand.
Was ein geänderter (und eingetragener) Lenker bzw. Vorderradbremsanlage mit der Größe der Hinterradbereifung zu tun haben, wollte
ich jetzt nicht auch noch ausdiskutieren.
Resümee: Für DAS Geld, was ich dafür abdrücken musste, hätte ich mir auch nen neuen Hinterradreifen in der eingetragenen Größe
kaufen können.
Das Beste: Im Schein hat er mir die nächste HU für 08/19 eingetragen ; auf dem Nummernschild ist aber ein Bapperl bis 8/18.
Ist mir natürlich erst aufgefallen, als ich bereits wieder zu Hause war (rd.70 km von der Werkstatt entfernt)... Und nu ? ? ?
VETRAUEN IST GUT ; KONTROLLE IST BESSER
Chef Werkstatt angerufen... man bemüht sich ein Lösung zu finden.... Stay tuned.....
Greetz Jo
P.S. Hab mal AVON angeschrieben bezüglich des "Druckfehlers".... bis dato noch keine Antwort....
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Das Beste: Im Schein hat er mir die nächste HU für 08/19 eingetragen ; auf dem Nummernschild ist aber ein Bapperl bis 8/18.
Ist mir natürlich erst aufgefallen, als ich bereits wieder zu Hause war (rd.70 km von der Werkstatt entfernt)... Und nu ? ? ?
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
@Shimmy
Wenn ich das so lese, lasse ich am besten demnächst die Reifen einfach weg. Was nicht da ist, macht keinen Ärger.
Ich halte das für Abzocke.
Wo steht denn, dass Reifen eingetragen werden müssen? Konnte dir der Prüfnik das sagen? Oder ist es bloß, weil er es sagt?
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Gruß vom M13 (Mirko)
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zum zitierten Beitrag Zitat von M13
Wo steht denn, dass Reifen eingetragen werden müssen? Konnte dir der Prüfnik das sagen? Oder ist es bloß, weil er es sagt?
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Stammtisch in Münster/NRW
Was soll denn das mit erst zur Zulassungsstelle und dann erst TÜV-Stempel bekommen. Ich lasse fast alle 2 Jahre neben der HU auch noch diverse Eintragungen machen und habe immer gleich den Stempel bekommen. Sowohl bei Bike und auch Auto. Den könnte man mMn verweigern wenn etwas nicht im Lot wäre bzgl. der einzutragenden Sachen. Und das mit dem Versicherungsschutz, etc. halte ich auch für Dummfug. Als ich nach diversen Umbauten keinen spontanen TÜV-Termin bekam sagte der Prüfer zu mir das ich sogar momentan auch so fahren könne, da der Termin schon gemacht sei. Vorausgesetzt es ist alles i.O. Das bestätigte mir nach eigenen Bedenken auch ein 2. Prüfer. Natürlich ist mit dem Zusatz alles i.O. ein Restrisiko vorhanden, welches man nicht überstrapazieren sollte. Aber das man nach der Abnahme ohne BA und VS fährt ist ja wohl nur noch Schwachfug, für das ist doch die Abnahme da um die STVO-Konformität des KFZ zu bestätigen. Es gibt, zumindest hier beim TÜV-Süd, 2 Arten wie mit den Eintragungen im Schein zu verfahren ist. Entweder steht im Abnahmeprotokoll das bei nächster Gelegenheit die Sachen bei der Zulassungsstelle nachzutragen sind was bedeutet halt irgendwann. Oder eben unverzüglich, also halt innerhalb paar Tage.
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Moos
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Shimmy, Alter, DU kannst Leute kennen...
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