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Geschrieben von niterider am 13.07.2016 um 18:39:

Mein Senf als beruflich langjähriger Auftraggeber ohne juristische Bildung:

Es kommt hier erstmal darauf an, ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag geschlossen wurde.

Bei einem Werkvertrag muss das vertraglich beschriebene Werk bezahlt werden: Hier würde das bedeuten : Es wird dem Kunden ein betriebsfähiges Mopped ohne optische Schäden zurückgegeben. Da hier das Risiko 100%ig beim Auftragnehmer liegt, schließen Dienstleister wie Ärzte oder Werkstätten in der Regel einen Dienstvertrag mit dem Kunden.

Bei einem Dienstvertrag muss der vertraglich beschriebene Dienst bezahlt werden. Bei Schäden, die repariert werden sollen, ob Lungenkrebs vom Rauchen durch den Arzt oder Bolzen abbrechen vom Frickeln durch die Werkstatt, muss bezahlt werden, egal ob der Dienst nun erfolgreich war oder nicht, Hauptsache er ist einwandfrei erbracht worden. Das Risiko liegt also überwiegend beim Auftraggeber. Wenn die Chemotherapie nun noch zu Leukämie führt, oder der ausgebrochene Bolzen zu einem neuen Zylinderkopf, dann muss der Auftragnehmer nur dann die Kosten übernehmen, wenn er seinen Dienst (also den Heilungs- oder Reparaturversuch) nicht nach den von den jeweiligen Fachverbänden klar beschriebenen, d.h, von den Fachverbänden anerkannten Regeln der Medizin oder der Technik erbracht hat, d.h. Bei der Chemo die Dosierung zu hoch, oder bei der Werkstatt das eindeutig falsche Reparaturverfahren.

Das heisst, lieber Chris, Du musst bei  Gericht (!!!!) ein Beweissicherungsverfahren beantragen, damit das Gericht (!!!!) einen Gutachter bestellt, der analysiert, ob die Methode (!!!) nach den Regeln der Ärztekammer oder der IHK  oder der Innungsordnung falsch war. Wenn Du selbst einen Gutachter beauftragst, wird das Gericht der Werkstatt ein Gegengutachten zugestehen.  Das Ergebnis "alles repariert" oder "Bolzen ausgebrochen" ist beim Dienstvertrag völlig ohne Belang, ob gut oder schlecht. Der Gegengutachter wird sagen, man hat Dich vom hohen Risiko informiert und Du hast den Auftrag erteilt. Hier gilt der Anscheinsbeweis: Da Du Dich nicht gewehrt hast, sondern der Auftrag für den Dienst "Versuch, den Wechsel des Kopfes durch hochriskanten Reparaturversuch zu vermeiden" von der Werkstatt offensichtlich durchgeführt wurde ohne aktenkundige Gegenwehr Deinerseits , denn sonst hättest Du ja Dein Mopped sofort vor Beginn der Arbeiten wieder mitgenommen , hast Du m.E. Ganz schlechte Karten. Du hast nicht geschrieben, ob Du den Auftrag unterschrieben hast, aber mündliche Verträge gelten auch, wobei der Anscheinsbeweis das hier noch bekräftigt.


Da Du nix bei Gericht beantragen kannst, muss das ein Anwalt mit Zulassung beim Zuständigen Gericht machen. Das wird alles sehr langwierig und teuer. Solche Prozesse enden nach meiner langjährigen Erfahrung mit technischen Aufträgen zu 99% mit einem Vergleich = Du bleibst auf den Kosten für den neuen Kopf sitzen und musst der Werkstatt die bisher angefallenen Aufwendungen zu 50% oder garnicht erstatten. 

Auch einen Arzt kannst Du nicht verklagen, wenn er Dich vom Lungenkrebs nicht heilen konnte. Ohne Behandlung wärst Du auch dran gestorben, bedeuted hier: ohne hochriskanten Reparaturversuch hättest Du den neuen Kopf auch bezahlen müssen. Der gerichtlich bestellte Gutachter müsste einen Kunstfehler bestätigen, sprich eine falsch angewendete Behandlungsmethode "Tumor mit der Gartenschere rausschneiden" oder so geschockt

Das hier ist als ehrlicher freundschaftlicher Rat gemeint: Die vielen vielen Juristen treten sich gegenseitig so auf die Füße, dass Dir keiner raten wird, es sein Zu lassen. Schon das erste Gespröch kostet 200
€. Seine erste Frage wird sein, ob Du Rechtsschutzversichert bist. In der Regel schmeißen die Dich heute nach der ersten Inanspruchnahme raus.

 


Geschrieben von Potato am 13.07.2016 um 18:45:

Ich würde den Kopf zur Reparatur einschicken und nicht einen neuen für 1200 Euro kaufen.  


Geschrieben von Asgar am 13.07.2016 um 19:13:

fröhlich


Geschrieben von Asgar am 13.07.2016 um 19:32:

 


Geschrieben von Ritchy059 am 13.07.2016 um 21:20:

Hole die Karre ab, bring Sie in eine ausgewiesene Werkstatt für Motoreninstandsetzung und  lasse es dort machen!

Bezahle es selbst und kläre im VORFELD dann mit dem smile  ab, wer was von den Kosten übernimmt. Wenigstens die Kohle für Ihren Pfusch sollen Sie Dir erlassen!

Weiter rumpfuschen würde ich Die nicht lassen!!!

Ritchy

__________________
„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"


Geschrieben von silent grey am 14.07.2016 um 07:01:

Zitat von Chris48AC

...Weiterhin war das mit der "verkanteten" Mutter lediglich eine Vermutung da ich es mir einfach nicht erklären kann. Sie ließ sich die ersten Umdrehungen noch ganz einfach und leicht drehen. Der Grundsatz: Nach fest kommt ab ist mir eigentlich sehr geläufig...

Hi,

Der Grundsatz ist zwar richtig, kommt für die Entstehung Deines Ungemachs an dieser Stelle aber nicht zum Tragen.

Die Muttern für die Befestigung der Krümmerflansche sind konstruktiv 'unverlierbar' ausgelegt. D.h., sie sind durch eine definierte Druckverformung klemmend. Zu erkennen sind derartige Muttern an zwei kleinen Druckstellen auf gegenüberliegenden Flächen der Schlüsselweite. 
Diese Muttern sind grundsätzlich nur für eine einmalige Verwendung vorgesehen.
Warum?: die Oberflächenrauhigkeit von den Stehbolzen am Zylinderkopf und an der (galvanisch behandelten) Mutter nimmt zu durch den ständigen Temperaturunterschied, resultierend aus Betrieb und Ruhezeit.
Wird jetzt eine solche Schraubverbindung ohne Vorbereitung (Kriechöl) gelöst, wird dadurch die mittlerweile vorhandene Oberflächenrauhigkeit intensiviert. Das führt im (vorliegenden) ungünstigen Fall dazu, das sich bei Wiederverwendung der Mutter Metallpartikel lösen und das Anziehen bis hin zum Bruch des Bolzengewindes blockieren.

Warum steht das in keinen Werkstatthandbuch/keiner Reparaturanleitung?: Weil die Ersteller solcher Druckwerke davon ausgehen, dass solche Arbeiten entweder von ausgebildeten Metallhandwerkern durchgeführt werden, oder von Freizeitschraubern, die um diese Besonderheiten wissen.

Hilft Dir bei Deinem aktuellen Anliegen nicht unbedingt weiter, führt aber mit Sicherheit dazu, zukünftige Schraubereingriffe etwas anders anzugehen.

Und: halt uns mal auf dem Laufenden, wie Du Dich entschieden hast, weiter vorzugehen.

Gruß, silent 


Geschrieben von Shadow am 14.07.2016 um 07:30:

gut geschrieben Freude


Geschrieben von Börtches am 14.07.2016 um 12:59:

Motor raus,  mit nem linksausdreher Rest vom Gewindeschneider raus, Helicoil rein, Bolzen rein fertig...
alles schon gemacht und nicht nur an HARLEY....!
Arme Werkstatt der Meister tut mir leid....

__________________
"Ride on"  cool


Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 13:28:

fröhlich


Geschrieben von -Blacksteel- am 14.07.2016 um 13:30:

So zum Beispiel wird das gemacht

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=video&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwi1r9LT-vLNAhWG0xQKHQqnDv8QtwIIJTAA&url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3Dur8flHzBnVI&usg=AFQjCNHoAbgkiopj9c41zy97AygqRsJogA&bvm=bv.126993452,d.d2s

__________________
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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 13:34:

fröhlich


Geschrieben von -Blacksteel- am 14.07.2016 um 13:50:

Das frage ich mich auch - hier der einzig richtige Ansatz:

Zitat von Ritchy059
Hole die Karre ab, bring Sie in eine ausgewiesene Werkstatt für Motoreninstandsetzung und  lasse es dort machen!

Bezahle es selbst und kläre im VORFELD dann mit dem smile  ab, wer was von den Kosten übernimmt. Wenigstens die Kohle für Ihren Pfusch sollen Sie Dir erlassen!

Weiter rumpfuschen würde ich Die nicht lassen!!!

 

__________________
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Gruß
Dirk
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Geschrieben von silent grey am 14.07.2016 um 16:20:

Hi,

Leider bricht ein Gewindebohrer in der Realität nicht so bilderbuchmässig ab, wie im Demofilm. Und bei einem Splitterbruch ist wegen der sich verkeilenden, gehärteten Gewindebohrerpartikel in aller Regel Essig mit sauber ausdrehen. Ich hatte da ja schon mal auf eine andere Möglichkeit hingewiesen.

Meiner bescheidenen Meinung nach müsste genau geklärt werden, ob die ausgeführte Arbeit und die verwendeten Werkzeuge sach- und fachgerecht durchgeführt bzw. eingesetzt wurden. So etwas geht, will man in Richtung Werkstatthaftpflicht eruieren, natürlich nur über einen Rechtsbeistand, dem dann irgendwann die Beschreibung des Arbeitsablaufes in schriftlicher Form vorliegt, sowie (hoffentlich) die Bruchstücke des verwendeten Werkzeugs, anhand derer die durchgeführte Arbeit (ansatzweise?) auf sach- und fachliche Korrektheit beurteilt werden kann.

Hier könnte der TE durchaus für einen halben Hunni einen Schuss ins Blaue wagen, in dem er über (s)einen Anwalt genau solch ein Schreiben/Anliegen aufsetzen resp durchführen lässt. Wenn da dann seitens des Händlers nichts kommt und/oder keine beweiskräftigen Teile für eine entsprechende Beurteilung vorgelegt werden können, kann man schon mutmaßen, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung allenfalls ein Vergleich herauskommen würde. 

Gerade bei solch prekären Arbeiten sollte es in Zeiten von Speicherkarten etc. eigentlich erwartet werden können, dass die durchgeführten Arbeitsschritte entsprechend dokumentiert werden. Handys sind nach meiner Wahrnehmung in einer (KFZ)Werkstatt in (über)grossen Maß vertreten. Das schafft Sicherheit für Personal und Kunden gleichermaßen. 

Gruß, silent 


Geschrieben von Kitkat am 14.07.2016 um 17:12:

Zitat von silent

Gerade bei solch prekären Arbeiten sollte es in Zeiten von Speicherkarten etc. eigentlich erwartet werden können, dass die durchgeführten Arbeitsschritte entsprechend dokumentiert werden. Handys sind nach meiner Wahrnehmung in einer (KFZ)Werkstatt in (über)grossen Maß vertreten. Das schafft Sicherheit für Personal und Kunden gleichermaßen. 

Gruß, silent

Das ist jetzt nicht Dein ernst, dass in  einer Werkstatt solche Arbeitsschritte mit Handys dokumentiert werden sollen.
Für eine Werkstatt sollte solch eine Reparatur wirklich nicht sonderlich prekär sein.
 


Geschrieben von Asgar am 14.07.2016 um 17:42:

fröhlich