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Mein Senf als beruflich langjähriger Auftraggeber ohne juristische Bildung:
Es kommt hier erstmal darauf an, ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag geschlossen wurde.
Bei einem Werkvertrag muss das vertraglich beschriebene Werk bezahlt werden: Hier würde das bedeuten : Es wird dem Kunden ein betriebsfähiges Mopped ohne optische Schäden zurückgegeben. Da hier das Risiko 100%ig beim Auftragnehmer liegt, schließen Dienstleister wie Ärzte oder Werkstätten in der Regel einen Dienstvertrag mit dem Kunden.
Bei einem Dienstvertrag muss der vertraglich beschriebene Dienst bezahlt werden. Bei Schäden, die repariert werden sollen, ob Lungenkrebs vom Rauchen durch den Arzt oder Bolzen abbrechen vom Frickeln durch die Werkstatt, muss bezahlt werden, egal ob der Dienst nun erfolgreich war oder nicht, Hauptsache er ist einwandfrei erbracht worden. Das Risiko liegt also überwiegend beim Auftraggeber. Wenn die Chemotherapie nun noch zu Leukämie führt, oder der ausgebrochene Bolzen zu einem neuen Zylinderkopf, dann muss der Auftragnehmer nur dann die Kosten übernehmen, wenn er seinen Dienst (also den Heilungs- oder Reparaturversuch) nicht nach den von den jeweiligen Fachverbänden klar beschriebenen, d.h, von den Fachverbänden anerkannten Regeln der Medizin oder der Technik erbracht hat, d.h. Bei der Chemo die Dosierung zu hoch, oder bei der Werkstatt das eindeutig falsche Reparaturverfahren.
Das heisst, lieber Chris, Du musst bei Gericht (!!!!) ein Beweissicherungsverfahren beantragen, damit das Gericht (!!!!) einen Gutachter bestellt, der analysiert, ob die Methode (!!!) nach den Regeln der Ärztekammer oder der IHK oder der Innungsordnung falsch war. Wenn Du selbst einen Gutachter beauftragst, wird das Gericht der Werkstatt ein Gegengutachten zugestehen. Das Ergebnis "alles repariert" oder "Bolzen ausgebrochen" ist beim Dienstvertrag völlig ohne Belang, ob gut oder schlecht. Der Gegengutachter wird sagen, man hat Dich vom hohen Risiko informiert und Du hast den Auftrag erteilt. Hier gilt der Anscheinsbeweis: Da Du Dich nicht gewehrt hast, sondern der Auftrag für den Dienst "Versuch, den Wechsel des Kopfes durch hochriskanten Reparaturversuch zu vermeiden" von der Werkstatt offensichtlich durchgeführt wurde ohne aktenkundige Gegenwehr Deinerseits , denn sonst hättest Du ja Dein Mopped sofort vor Beginn der Arbeiten wieder mitgenommen , hast Du m.E. Ganz schlechte Karten. Du hast nicht geschrieben, ob Du den Auftrag unterschrieben hast, aber mündliche Verträge gelten auch, wobei der Anscheinsbeweis das hier noch bekräftigt.
Da Du nix bei Gericht beantragen kannst, muss das ein Anwalt mit Zulassung beim Zuständigen Gericht machen. Das wird alles sehr langwierig und teuer. Solche Prozesse enden nach meiner langjährigen Erfahrung mit technischen Aufträgen zu 99% mit einem Vergleich = Du bleibst auf den Kosten für den neuen Kopf sitzen und musst der Werkstatt die bisher angefallenen Aufwendungen zu 50% oder garnicht erstatten.
Auch einen Arzt kannst Du nicht verklagen, wenn er Dich vom Lungenkrebs nicht heilen konnte. Ohne Behandlung wärst Du auch dran gestorben, bedeuted hier: ohne hochriskanten Reparaturversuch hättest Du den neuen Kopf auch bezahlen müssen. Der gerichtlich bestellte Gutachter müsste einen Kunstfehler bestätigen, sprich eine falsch angewendete Behandlungsmethode "Tumor mit der Gartenschere rausschneiden" oder so
Das hier ist als ehrlicher freundschaftlicher Rat gemeint: Die vielen vielen Juristen treten sich gegenseitig so auf die Füße, dass Dir keiner raten wird, es sein Zu lassen. Schon das erste Gespröch kostet 200
€. Seine erste Frage wird sein, ob Du Rechtsschutzversichert bist. In der Regel schmeißen die Dich heute nach der ersten Inanspruchnahme raus.
Ich würde den Kopf zur Reparatur einschicken und nicht einen neuen für 1200 Euro kaufen.
Hole die Karre ab, bring Sie in eine ausgewiesene Werkstatt für Motoreninstandsetzung und lasse es dort machen!
Bezahle es selbst und kläre im VORFELD dann mit dem ab, wer was von den Kosten übernimmt. Wenigstens die Kohle für Ihren Pfusch sollen Sie Dir erlassen!
Weiter rumpfuschen würde ich Die nicht lassen!!!
Ritchy
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„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"
Zitat von Chris48AC
...Weiterhin war das mit der "verkanteten" Mutter lediglich eine Vermutung da ich es mir einfach nicht erklären kann. Sie ließ sich die ersten Umdrehungen noch ganz einfach und leicht drehen. Der Grundsatz: Nach fest kommt ab ist mir eigentlich sehr geläufig...
gut geschrieben
Motor raus, mit nem linksausdreher Rest vom Gewindeschneider raus, Helicoil rein, Bolzen rein fertig...
alles schon gemacht und nicht nur an HARLEY....!
Arme Werkstatt der Meister tut mir leid....
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"Ride on"
So zum Beispiel wird das gemacht
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=video&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwi1r9LT-vLNAhWG0xQKHQqnDv8QtwIIJTAA&url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3Dur8flHzBnVI&usg=AFQjCNHoAbgkiopj9c41zy97AygqRsJogA&bvm=bv.126993452,d.d2s
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Gruß
Dirk
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Das frage ich mich auch - hier der einzig richtige Ansatz:
Zitat von Ritchy059
Hole die Karre ab, bring Sie in eine ausgewiesene Werkstatt für Motoreninstandsetzung und lasse es dort machen!
Bezahle es selbst und kläre im VORFELD dann mit dem ab, wer was von den Kosten übernimmt. Wenigstens die Kohle für Ihren Pfusch sollen Sie Dir erlassen!
Weiter rumpfuschen würde ich Die nicht lassen!!!
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Gruß
Dirk
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Hi,
Leider bricht ein Gewindebohrer in der Realität nicht so bilderbuchmässig ab, wie im Demofilm. Und bei einem Splitterbruch ist wegen der sich verkeilenden, gehärteten Gewindebohrerpartikel in aller Regel Essig mit sauber ausdrehen. Ich hatte da ja schon mal auf eine andere Möglichkeit hingewiesen.
Meiner bescheidenen Meinung nach müsste genau geklärt werden, ob die ausgeführte Arbeit und die verwendeten Werkzeuge sach- und fachgerecht durchgeführt bzw. eingesetzt wurden. So etwas geht, will man in Richtung Werkstatthaftpflicht eruieren, natürlich nur über einen Rechtsbeistand, dem dann irgendwann die Beschreibung des Arbeitsablaufes in schriftlicher Form vorliegt, sowie (hoffentlich) die Bruchstücke des verwendeten Werkzeugs, anhand derer die durchgeführte Arbeit (ansatzweise?) auf sach- und fachliche Korrektheit beurteilt werden kann.
Hier könnte der TE durchaus für einen halben Hunni einen Schuss ins Blaue wagen, in dem er über (s)einen Anwalt genau solch ein Schreiben/Anliegen aufsetzen resp durchführen lässt. Wenn da dann seitens des Händlers nichts kommt und/oder keine beweiskräftigen Teile für eine entsprechende Beurteilung vorgelegt werden können, kann man schon mutmaßen, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung allenfalls ein Vergleich herauskommen würde.
Gerade bei solch prekären Arbeiten sollte es in Zeiten von Speicherkarten etc. eigentlich erwartet werden können, dass die durchgeführten Arbeitsschritte entsprechend dokumentiert werden. Handys sind nach meiner Wahrnehmung in einer (KFZ)Werkstatt in (über)grossen Maß vertreten. Das schafft Sicherheit für Personal und Kunden gleichermaßen.
Gruß, silent
Zitat von silent
Gerade bei solch prekären Arbeiten sollte es in Zeiten von Speicherkarten etc. eigentlich erwartet werden können, dass die durchgeführten Arbeitsschritte entsprechend dokumentiert werden. Handys sind nach meiner Wahrnehmung in einer (KFZ)Werkstatt in (über)grossen Maß vertreten. Das schafft Sicherheit für Personal und Kunden gleichermaßen.
Gruß, silent