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Geschrieben von Asgar am 15.06.2016 um 02:21:

Siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49


Geschrieben von LETTI am 15.06.2016 um 07:04:

Ich lese da nur heraus, dass ich Haltesysteme etc, brauche, wenn ich als Zweisitzer unterwegs bin. Das Andere ist m.M. Deine Interpretation.
Mit der Sporty, die als Einsitzer umgebaut wurde (obwohl für 2 Personen ausgelegt), war ich mittlerweile bei TÜV, Dekra und GTÜ und keiner hatte dies beanstandet. Da bin ich der Meinung von ex Ninja.

Genauso mit der Rückbank - erst bei Sitzgelegenheit muss alles Sicherheitsrelevante eingebaut sein. Auch da lese ich in der Bemerkung nur Deine Interpretation der VO heraus.

Aber wir weichen da von der Ursprungsfrage des TE ab...

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BRC #2


Geschrieben von -Blacksteel- am 15.06.2016 um 10:09:

Zitat von Asgar
"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften

§61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
..."


Also: Wenn 2Sitzer im Schein (auch fakultativ!) steht, müssen Haltesystem und Fußrasten montiert sein. Steht im Schein 1Sitzer, ist die Demontage erlaubt.
So sagte mir auch der TÜV-Mann (siehe oben).

Da hat der Typ ja mal so gar keine Ahnung! STVZO interessiert nicht bei Fahrzeugen die eine EU-Zulassung haben.
Da gelten andere Vorschriften.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Asgar am 15.06.2016 um 10:51:

Siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49


Geschrieben von Mondeo am 15.06.2016 um 11:10:

Und ich bleib dabei, erst bei Zweitbetrieb brauchts die Montage. Fährst du alleine reicht dein Sitz und deine Rasten.


Geschrieben von -Blacksteel- am 15.06.2016 um 11:34:

Zitat von Asgar
Letti, leider interpretierst du.
In der StVZO steht - ......................
 
Zurück zum Topic:
In der StVZO .............................

"Eintragungspflichtig, StVZO-konform oder ganz frei? (Archivversion) .....................

und nochmal:
Die STVZO ist nicht maßgebend!!!!!!

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Asgar am 15.06.2016 um 13:35:

Siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49


Geschrieben von -Blacksteel- am 15.06.2016 um 14:08:

Auf EU-Ebene werden die sog. EG-Typgenehmigungen geregelt, und zwar in Anwendung der

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Asgar am 15.06.2016 um 14:53:

siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49


Geschrieben von LETTI am 15.06.2016 um 20:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Und ich bleib dabei, erst bei Zweitbetrieb brauchts die Montage. Fährst du alleine reicht dein Sitz und deine Rasten.

So sieht es aus. 
Im Fahrzeugschein steht z.B. 2-Sitzbetrieb, dann heißt es, dass du als Halter/Führer dann auch die sicherheitsrelevanten Teile angebaut haben musst und das Fahrzeug maximal für 2 Personen zugelassen ist, wenn du jemanden mitnimmst. Analog beim PKW, das z.B. für 5 Personen zugelassen ist: Du darfst, wenn alle Sitze, etc. eingebaut sind, 5 Personen befördern. Solltest du aber weniger Personen mitnehmen, muss gewährleistet sein, für diese Personenanzahl Sitze und Gurte installiert zu haben. 

Ist dein Motorrad nur für 1 Person zugelassen, darf auch logischerweise nur 1 Person fahren. 
Ich weiß, was du meinst, aber du denkst in dem Fall zu kompliziert. Auch ein TÜV Ingenieur kann sich mal irren Augenzwinkern
 

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BRC #2


Geschrieben von Mondeo am 15.06.2016 um 20:28:

Genau du hast es gut beschrieben. Im umkehrschluß heißt das beim Auto, du kannst alles rausschmeißen bis zum nächsten TÜV nur dein Sitz und Gurt bleibt, dafür kannst nur du drinn sitzenFreude


Geschrieben von LETTI am 15.06.2016 um 20:43:

Ich hab in meinem Bulli immer nur 2 Sitze drin, obwohl er als 6-Sitzer ausgelegt ist. Ich kann dann halt nur 1 Person mitnehmen. Aber wie gesagt, in solchen "Grenzbereichen" kannst du 5 Ingenieure fragen und du kriegst 6 unterschiedliche Antworten. smile
Man sieht ja, es gibt keine eindeutige Verordnung, die es explizit verbietet, dann ist es also erlaubt Augenzwinkern

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BRC #2


Geschrieben von Asgar am 15.06.2016 um 20:49:

 
 


Geschrieben von LETTI am 15.06.2016 um 21:22:

Da haste Recht!
Was mir gerade noch eingefallen ist: Der Ing. kann es natürlich begründet monieren, wenn du eine 2er-Sitzbank drauf hast und aber die Fußstützen fehlen! Das wäre vergleichbar mit dem Autositz und dem fehlenden Sicherheitsgurt - da muss die Plakette verweigert werden. 
Für den Haltegurt/-griff gibts ne Verordnung Paragraph 61 StVZO (im Anhang dazu sind genau die Bestimmungen über Zugkraft, etc enthalten).

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BRC #2


Geschrieben von Asgar am 15.06.2016 um 21:48:

Siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49