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Bei mir ist die Halterung für den Bügel auch total verzogen...
Chrom
Aber ist das verbogene angeschweisste Stahlteil ein Rahmenschaden? Kann man das nicht wieder geradedengeln?
zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Chrom
Aber ist das verbogene angeschweisste Stahlteil ein Rahmenschaden? Kann man das nicht wieder geradedengeln?
am rahmen darf nicht so einfach rumgeschweisst werden
nichmal son einfachen Flacheisen halter - schon garnich vom dorfschmied
Muss wohl den Gutachter abwarten...
zum zitierten Beitrag Zitat von NT-Tom
am rahmen darf nicht so einfach rumgeschweisst werden
nichmal son einfachen Flacheisen halter - schon garnich vom dorfschmied![]()
zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Muss wohl den Gutachter abwarten...
§ 30 StVZO // 2002/24 EG
kennste wohl nich - die customerbuden auch nich
Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand
befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen”
Zitat von NT-Tom
§ 30 StVZO // 2002/24 EG![]()
![]()
kennste wohl nich - die customerbuden auch nich
Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand
befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen”
Zitat von Asgar
Zitat von Ert
Chrom
Falls du den Schaden bezahlt bekommst, würd ich den Rahmen vermessen lassen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar
Oder einfach gerade dengeln (kaltverformen).
Hat doch nix zu halten, das Blech.
Außer dem Sturzbügel natürlich. Oder?
Zitat von Timo K.
Zitat von NT-Tom
§ 30 StVZO // 2002/24 EG![]()
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kennste wohl nich - die customerbuden auch nich
Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand
befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen”
Kenne ich schon . . .
Bevor ich jedoch einige Tausender selbst hinblättern müsste wegen diesem kleinen Halter würde ICH das "Risiko" eingehen !
Aber du hast natürlich Recht - bewegt sich sicherlich in einer Grauzone - aber wo kein Kläger ist kein Richter . . .
__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!