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Geschrieben von Ert am 05.06.2016 um 14:50:

Bei mir ist die Halterung für den Bügel auch total verzogen...
 


Geschrieben von Asgar am 05.06.2016 um 17:02:

 


Geschrieben von Ert am 05.06.2016 um 17:55:

Chrom

Aber ist das verbogene angeschweisste Stahlteil ein Rahmenschaden? Kann man das nicht wieder geradedengeln?


Geschrieben von Timo K. am 05.06.2016 um 19:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Chrom

Aber ist das verbogene angeschweisste Stahlteil ein Rahmenschaden? Kann man das nicht wieder geradedengeln?

Rahmen wohl eher nicht . . .
Geh doch mal zu einer örtlichen Schlosserei - die können noch Wig Schweißen - damit sollte es möglich sein ein neues Flachstahl anzuschweißen.


Geschrieben von NT-Tom am 05.06.2016 um 19:53:

am rahmen darf nicht so einfach rumgeschweisst werden Augen rollen

nichmal son einfachen Flacheisen halter - schon garnich vom dorfschmied unglücklich


Geschrieben von Ert am 05.06.2016 um 20:08:

Muss wohl den Gutachter abwarten...


Geschrieben von Timo K. am 05.06.2016 um 21:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von NT-Tom
am rahmen darf nicht so einfach rumgeschweisst werden Augen rollen

nichmal son einfachen Flacheisen halter - schon garnich vom dorfschmied unglücklich

Meinst die im Werk ZAUBERN diese Metalle hin oder ???
Wenn es direkt die  Rahmenstabilität betreffen würde,  täte ich auch davon abraten - aber so ist es nur ein Halter !
An den CUSTOM Bikes wird von oben nach unten und vorne nach hinten geschweißt und keine S... interessiert es.
Unser " Dorfschmied " macht die kompliziertesten Edelstahlarbeiten - vor so einem kleinen Eingriff würde ich keine Bedenken haben ...
 


Geschrieben von Timo K. am 05.06.2016 um 21:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Muss wohl den Gutachter abwarten...

Wenn du es bezahlt bekommst würde ich nix machen - war nur ein Tip für den Fall dass du selbst dran hängen bleibst . . .


Geschrieben von NT-Tom am 05.06.2016 um 21:42:

 § 30 StVZO // 2002/24 EG   großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

kennste wohl nich - die customerbuden auch nich

Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand
befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen” 


Geschrieben von Asgar am 05.06.2016 um 21:49:

 


Geschrieben von Timo K. am 05.06.2016 um 21:53:

Zitat von NT-Tom
 § 30 StVZO // 2002/24 EG   großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

kennste wohl nich - die customerbuden auch nich

Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand
befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen”

Kenne ich schon . . .
Bevor ich jedoch einige Tausender selbst hinblättern müsste wegen diesem kleinen Halter würde ICH das "Risiko" eingehen !
Aber du hast natürlich Recht - bewegt sich sicherlich in einer Grauzone - aber wo kein Kläger ist kein Richter . . .

 


Geschrieben von Timo K. am 05.06.2016 um 21:59:

Zitat von Asgar
Zitat von Ert
Chrom

Falls du den Schaden bezahlt bekommst, würd ich den Rahmen vermessen lassen.

... und wenn nicht wird es wohl sehr teuer einen neuen Rahmen zu bezahlen - da würde ich mir den Halter neu anschweißen lassen ohne sclechtes Gefühl


Geschrieben von Asgar am 05.06.2016 um 22:24:

 


Geschrieben von Timo K. am 05.06.2016 um 22:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar
Oder einfach gerade dengeln (kaltverformen).
Hat doch nix zu halten, das Blech.
Außer dem Sturzbügel natürlich. Oder?

Wäre auch ne Möglichkeit . . . je nachdem was die versicherung bezahlt würde ich Entscheidung treffen.
Natürlich wäre NEUER rahmen die beste Lösung


Geschrieben von enrico am 05.06.2016 um 22:48:

Zitat von Timo K.
Zitat von NT-Tom
 § 30 StVZO // 2002/24 EG   großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

kennste wohl nich - die customerbuden auch nich

Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand
befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen”

Kenne ich schon . . .
Bevor ich jedoch einige Tausender selbst hinblättern müsste wegen diesem kleinen Halter würde ICH das "Risiko" eingehen !
Aber du hast natürlich Recht - bewegt sich sicherlich in einer Grauzone - aber wo kein Kläger ist kein Richter . . .

Tom schreibt nur, wie es rechtlich aussieht- und er wird sich hüten, jemanden Tips zu geben, die evtl. den Betreffenden in Schwierigkeiten bringen könnten.
@ Ert: Alles Gute dir und deinem Bike  und falls die Feuerwehr evtl. nicht gründlich genug die Ölspur entfernt ht, ohne ein Warnschild aufzustellen, finde ich einen Regressanspruch so abwegig nicht....

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool