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In D kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen wenn die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist und die sofortige techn. Prüfung verfügen (zu lasten des Fahrers/Besitzers). Ist keine techn.Prüfung möglich(Woe), bleibt das FZ bis zur techn. Prüfung stillgelegt. Die Stilllegung bis zur techn. Prüfung verfügt die Polizei nach eigenem Ermessen. Der falsche Auspuff reicht allerdings in D nicht , in A schon.
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Dives qui sapiens est
Das heisst das in D nur wegen einem illegalem auspuff uns die weiterfahrt NICHT untersagt werden kann, und wir entsprechend eine mängelkarte zum vorfahren erhalten.
Könnt ihr das so bestätigen....wo sind denn die ganzen jungs die in D ihre kiste stehen lassen mussten ???!!!!!!! Gibts die überhaupt ???
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Das gibts m.W. nur in A ,möglicherweise neuerdings auch in CH. In A braucht man jeden € und in der CH will man keine Motorradfahrer.
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Dives qui sapiens est
Hääää...sorry. I don't understand
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Olperer: die Polizei legt nur auf Antrag der Zulassungsbehörde ein Fahrzeug still. Mit stilllegen ist entfernen der Zulassungsplaketten gemeint. In dem von dir genannten Fall wird das Fahrzeug bis zur Prüfung durch einen Sachverständigen sichergestellt. Das ist je nach Fall durchaus drin, aber nicht die Regel.
Neo: die Weiterfahrt kann unterbunden und wenn lustig der Auspuff sichergestellt werden. Bei cops mit Hirn bekommst du deine Karte. Die soll's sogar geben, hab ich gehört. Anzeige und Punkte ist eh klar.
Lässt euch nicht verunsichern. Die Polizei kratzt wegen erloschener BE nicht gleich die Stempel runter.
Ist jetzt aber auch hinreichend besprochen. Zumindest was die Situation in Deutschland betrifft.
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Also ich werde diesen sommer illegal fahren müssen,....ganz nach dem motto :
LOUD PIPES SAVE LIVE
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Die Polizei untersgt die Weiterfahrt und ordnet die techn. Prüfung an , sie ist berechtigt die Schlüssel und die KFZ-Papiere einzuziehen oder anderweitig die Weiterfahrt zu unterbinden. Wenn sich der Fahrer weigert , veranlasst die Polizei die Sicherstellung zur Beweissicherung bis zur techn. Prüfung notfalls auch den Abtransport , alles zu Lasten des Besitzers.
Die Stilllegung und Entfernung der Stempel , endgültigen Einzug des KFZ-Scheines , Mitteilung an den Versicherer erfolgt durch die Zulassungsbehörde , das ist klar.
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Dives qui sapiens est
Richtig. Hier wird nur immer gern von stilllegen gesprochen, was eben so nicht zutrifft. Was man nicht vergessen sollte ist, das die Polizei im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bezug auf Sicherstellung/ Beschlagnahme die gleichen Rechte wie im Strafverfahren hat, wie du ja bereits beschrieben hast.
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