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Geschrieben von Eightball am 07.01.2015 um 17:34:

Deswegen heisst das Teil auch Bitch Bar. großes Grinsen

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von rastenkratzer am 07.01.2015 um 18:26:

hi benni48,ich sicher alles zusätzlich mit spannbändern zu den dämpfern,dann kann ich mich
herrlich dagegenlehnen und entpannt grosse strecken fahren.


Geschrieben von Benni48 am 07.01.2015 um 23:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von rastenkratzer
hi benni48,ich sicher alles zusätzlich mit spannbändern zu den dämpfern,dann kann ich mich
herrlich dagegenlehnen und entpannt grosse strecken fahren.

Ich war letztes Jahr mit der 48 in Barcelona zu den harley days. Wir sind über Österreich Italien und Frankreich runter gefahren. Hatte mir zuvor eine sissy selbstgebaut und auf den gepäckträger geschweißt. Hat super gehalten und war zugleich auch eine lehne Augenzwinkern
Diesen winter habe ich das heck gekürzt und die nächste tour kommt sicher .. ich habe nur keine lust mit an dir dämper zu gehen mit der sissy jetzt. Also werde ich die hintere fenderbefestigungspunkte der struts nehmen und vorne richtung dämpfer versuchen zu klemmen per L oder U damit sich die sissy nicht verdreht. Ich hatte mal an den struts und dämpfern gezurt und damit schlechte erfahrung gemacht. Klar war mein fehler. Wenn es so klappt wie ich es mir vorstelle stell ich mal bilder ein
Lg

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Loud Pipes save Lifes


Geschrieben von Eightball am 08.01.2015 um 15:31:

Falls es noch wen interessiert, hab bezüglich der Sissy grad noch mal nachgelesen.

-ab 30 cm Höhe muss das Teil gepolstert sein
-max Höhe richtet sich nach der Sitzhöhe des Fahrers. Das Teil darf nicht höher sein als der sitzende Fahrer.
-keine Spitzen Kanten oder Verschlüsse ist eh klar

Geht alles nach 30/31 StVZO.

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Geschrieben von Benni48 am 08.01.2015 um 16:01:

Hast du zufällig den Auszug von dem text zur polsterung?
Bzw warum muss es gepolstert sein?

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Geschrieben von Eightball am 08.01.2015 um 16:55:

Steht alles im extrapol, also intern. Bei der Polsterung geht's ums Verletzungsgefahr. Sollte aber jeder vernünftige TÜV/Dekra Prüfer wissen. Die Prüfinstitute haben mal so Richtlinien verfasst.

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Geschrieben von lori am 10.01.2015 um 20:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Stimmt, auf den Fotos sind Sissy Bars an den Moppeds, fällt mir jetzt erst auf fröhlich

Hier habe ich noch zwei Detailaufnahmen der Sissy Bars...


großes Grinsen


Geschrieben von IronBobber am 10.01.2015 um 23:29:

Sissy von Westland customs in Hollandm


Geschrieben von rockerle69 am 11.01.2015 um 00:29:

Aloha,
also meine Syssybar ist recht hoch, ungepolstert und wurde 2000 vom Dekramann begutachtet und als gut befunden.
Bemerkung von Ihm: Eintragung nicht erforderlich sofern die Gesamtfahrzeughöhe von 4m nicht überschritten wird.
Und Ab 4m geht es nicht einzutragen.
Keine Rede von Polster oder so.
Auch bei den alle 2 Jahre stattfindenden TüV-Untersuchungen, die letzten 3 in Badenwürttemberg wurde nichts bemängelt oder diesbezüglich geäussert.

Also bitte Eightball, stell mal den kompletten Schriftsatz mit Quellenangabe ein.
Man will ja vorbereitet sein.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

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Geschrieben von Eightball am 11.01.2015 um 00:47:

Das geht wie gesagt nicht, da intern. Berufen wird sich auf 30/31 ZO in Abstimmung mit den Prüforganisationen. Bußgelder sind ohne Gefährdung mit 25€ human. Da wirds erst mit Gefährdung happig.

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Geschrieben von rockerle69 am 11.01.2015 um 01:01:

Na ja aber irgendwo muss das schon für die Öffentlichkeit klar nachvollziehbar sein oder?
Also halte ich mich an die aussage der prüfer und die Nr. vom RA parat. cool

ich zitiere hier mal eine RA Rode:
Gepäckträger / Sissybar
Ein Gepäckträger muss nicht eingetragen werden. Es dürfen nur keine scharfen Kanten vorhanden sein und er muss stabil befestigt sein.
Die Sissybar ( übersetzt soviel wie : „Weichlingsstange“) ist ohne weiteres bis zu einer Höhe von 2600mm über Fahrbahnhöhe zugelassen. Eine Eintragung ist in der Regel nicht erforderlich. Auch hier sind natürlich keine scharfen Kannten erlaubt.

Quelle: http://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/

bissel runterscrollen.

und hier ähnlicher text, der mir das bestätigt was der DEKRA-mann sagte, 4m zuläsig:
Sissybar:
Nach langem "Gerangel": Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!


Quelle: http://www.cmb-tour.de/regeln.htm

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Geschrieben von Eightball am 11.01.2015 um 01:14:

Wie gesagt, steht leider nur intern. Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen. Das kommt im Ernstfall immer auf die Begründung und den Richter/Gutachter an bei den angegebenen Tatbeständen. Wenn die höher als der Fahrer ist, wird in dem Text von Gefährdung ausgegangen. Schlag mich nicht. Ich hab das nicht verfasst. unglücklich

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Geschrieben von rockerle69 am 11.01.2015 um 01:21:

Also ich lese "Intern" und "Nachgelesen".
Arbeitest du bei TÜV oder DEKRA?
Ich bin da immer bissel nervig, wenn mir einer sagt, das ist so und so,
dann will ich wissen woher er das hat.
Da ist mir das Egal ob das ein Richter, Scherrif oder Prüfer ist.
Denn die dürfen auch nur nach Druckstücken richten.
Also wenn mir ein Polizist oder Prüfer sagt, das ich was Illegales am Bike oder Auto habe, dann MUSS er mir vor Ort schriftlich nachweisen/begründen warum er zu dieser Aussage kommt.
Anderenfalls ist das für mich irrelevant.
Will man mir dann das Bike oder Auto still legen, dann bestehe ich auf eine schriftliche Kostenübernahme, falls sich der "Stilleger" geirrt hat.
Bekomme ich das nicht, ist das für mich der erste Beweis, dass er unrecht hat.
Also Anwalt anrufen und dann gehts los.

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Geschrieben von Eightball am 11.01.2015 um 01:51:

Stehen tut das ganze im extrapol. Das ist für Polizei und Zoll. Schriftlich nachweisen vor Ort muss dir keiner was. Mündlich begründen schon und Verzeichnis austellen. Die Polizei legt nichts still. Die stellt sicher oder untersagt die Weiterfahrt. Kleiner aber wichtiger Unterschied. Eine Kostenübernahme gibt es, du hast richtig geraten, auch keine. Da ändert in dem Moment auch kein Rechtsanwalt was dran.

Wenn dich bisher alle so durchgewunken haben, würd ich mir dazu keine allzu große Sorgen machen. Ist wie du schon merkst recht schwammig und Auslegungssache. Wie so einiges leider.

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Geschrieben von Quadrigo am 11.01.2015 um 13:17:

Zitat von lori
Zitat von HeikoJ
Stimmt, auf den Fotos sind Sissy Bars an den Moppeds, fällt mir jetzt erst auf fröhlich

Hier habe ich noch zwei Detailaufnahmen der Sissy Bars...


großes Grinsen

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Gruß Quadrigo # 43