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Deswegen heisst das Teil auch Bitch Bar.
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The difference between men and boys is the price of their toys
hi benni48,ich sicher alles zusätzlich mit spannbändern zu den dämpfern,dann kann ich mich
herrlich dagegenlehnen und entpannt grosse strecken fahren.
zum zitierten Beitrag Zitat von rastenkratzer
hi benni48,ich sicher alles zusätzlich mit spannbändern zu den dämpfern,dann kann ich mich
herrlich dagegenlehnen und entpannt grosse strecken fahren.
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Loud Pipes save Lifes
Falls es noch wen interessiert, hab bezüglich der Sissy grad noch mal nachgelesen.
-ab 30 cm Höhe muss das Teil gepolstert sein
-max Höhe richtet sich nach der Sitzhöhe des Fahrers. Das Teil darf nicht höher sein als der sitzende Fahrer.
-keine Spitzen Kanten oder Verschlüsse ist eh klar
Geht alles nach 30/31 StVZO.
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Hast du zufällig den Auszug von dem text zur polsterung?
Bzw warum muss es gepolstert sein?
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Loud Pipes save Lifes
Steht alles im extrapol, also intern. Bei der Polsterung geht's ums Verletzungsgefahr. Sollte aber jeder vernünftige TÜV/Dekra Prüfer wissen. Die Prüfinstitute haben mal so Richtlinien verfasst.
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Stimmt, auf den Fotos sind Sissy Bars an den Moppeds, fällt mir jetzt erst auf![]()
Sissy von Westland customs in Hollandm
Aloha,
also meine Syssybar ist recht hoch, ungepolstert und wurde 2000 vom Dekramann begutachtet und als gut befunden.
Bemerkung von Ihm: Eintragung nicht erforderlich sofern die Gesamtfahrzeughöhe von 4m nicht überschritten wird.
Und Ab 4m geht es nicht einzutragen.
Keine Rede von Polster oder so.
Auch bei den alle 2 Jahre stattfindenden TüV-Untersuchungen, die letzten 3 in Badenwürttemberg wurde nichts bemängelt oder diesbezüglich geäussert.
Also bitte Eightball, stell mal den kompletten Schriftsatz mit Quellenangabe ein.
Man will ja vorbereitet sein.
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.
#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.
Das geht wie gesagt nicht, da intern. Berufen wird sich auf 30/31 ZO in Abstimmung mit den Prüforganisationen. Bußgelder sind ohne Gefährdung mit 25€ human. Da wirds erst mit Gefährdung happig.
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Na ja aber irgendwo muss das schon für die Öffentlichkeit klar nachvollziehbar sein oder?
Also halte ich mich an die aussage der prüfer und die Nr. vom RA parat.
ich zitiere hier mal eine RA Rode:
Gepäckträger / Sissybar
Ein Gepäckträger muss nicht eingetragen werden. Es dürfen nur keine scharfen Kanten vorhanden sein und er muss stabil befestigt sein.
Die Sissybar ( übersetzt soviel wie : „Weichlingsstange“) ist ohne weiteres bis zu einer Höhe von 2600mm über Fahrbahnhöhe zugelassen. Eine Eintragung ist in der Regel nicht erforderlich. Auch hier sind natürlich keine scharfen Kannten erlaubt.
Quelle: http://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/
bissel runterscrollen.
und hier ähnlicher text, der mir das bestätigt was der DEKRA-mann sagte, 4m zuläsig:
Sissybar:
Nach langem "Gerangel": Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!
Quelle: http://www.cmb-tour.de/regeln.htm
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#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.
Wie gesagt, steht leider nur intern. Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen. Das kommt im Ernstfall immer auf die Begründung und den Richter/Gutachter an bei den angegebenen Tatbeständen. Wenn die höher als der Fahrer ist, wird in dem Text von Gefährdung ausgegangen. Schlag mich nicht. Ich hab das nicht verfasst.
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Also ich lese "Intern" und "Nachgelesen".
Arbeitest du bei TÜV oder DEKRA?
Ich bin da immer bissel nervig, wenn mir einer sagt, das ist so und so,
dann will ich wissen woher er das hat.
Da ist mir das Egal ob das ein Richter, Scherrif oder Prüfer ist.
Denn die dürfen auch nur nach Druckstücken richten.
Also wenn mir ein Polizist oder Prüfer sagt, das ich was Illegales am Bike oder Auto habe, dann MUSS er mir vor Ort schriftlich nachweisen/begründen warum er zu dieser Aussage kommt.
Anderenfalls ist das für mich irrelevant.
Will man mir dann das Bike oder Auto still legen, dann bestehe ich auf eine schriftliche Kostenübernahme, falls sich der "Stilleger" geirrt hat.
Bekomme ich das nicht, ist das für mich der erste Beweis, dass er unrecht hat.
Also Anwalt anrufen und dann gehts los.
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#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.
Stehen tut das ganze im extrapol. Das ist für Polizei und Zoll. Schriftlich nachweisen vor Ort muss dir keiner was. Mündlich begründen schon und Verzeichnis austellen. Die Polizei legt nichts still. Die stellt sicher oder untersagt die Weiterfahrt. Kleiner aber wichtiger Unterschied. Eine Kostenübernahme gibt es, du hast richtig geraten, auch keine. Da ändert in dem Moment auch kein Rechtsanwalt was dran.
Wenn dich bisher alle so durchgewunken haben, würd ich mir dazu keine allzu große Sorgen machen. Ist wie du schon merkst recht schwammig und Auslegungssache. Wie so einiges leider.
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Zitat von lori
Zitat von HeikoJ
Stimmt, auf den Fotos sind Sissy Bars an den Moppeds, fällt mir jetzt erst auf![]()
Hier habe ich noch zwei Detailaufnahmen der Sissy Bars...
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Gruß Quadrigo # 43