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Geschrieben von rockerle69 am 27.04.2012 um 14:35:

Hoi Amigo,
der hatte sicher dafür nen extra Waffenschein. Augen rollen
Alternativ kannst Dich verbeamten lassen, dann darfst Du sowas auch tragen.
Oder lässt Dir ne Hand Amputieren, dann darfst Du auch eine einhandmesser tragen.
Weil ohne 2. Hand gehts ja nicht anders.
Ist halt blöd dann mit dem Mopedfahren....

Ich find das nur witzig,
da tragen vernünftige menschen ein Multitool welches u.A. ein Klinge besitzt, welche mit einer Hand zu bedienen ist.
Manchmal muss man eben auch was festhalten und ist froh dann mit der anderen hand das Werkzeug bedienen zu können.
Andererseits werden Menschen mit Autos, welche sicher die gefährlicheren Waffen sind, auf die Menscheit losgelassen und wenn die einen Tot fahren dürfen nach kurzer Zeit wieder ans Steuer.
Man muss es nicht verstehen.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.

#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.


Geschrieben von d-trooper am 27.04.2012 um 22:07:

Die Frage ist, ob ein Multitool eine Waffe ist oder ein Werkzeug.

Alles kann als Waffe verwendet werden...ABER die Bestimmung des Gegenstand ist entscheidend, sprich, in diesem Fall, WERKZEUG.

Ansonsten braucht man für das Führen von Einhandmesser ein s.g. Bedürfnis. Z.B. Rettungssanitäter, Lageristen...so auch der Polizeibeamte, der z.B. sich festhalten muss UND etwas abschneiden muss....etc.

Naja...ansonsten GERBER hatte zumindest früher die Zange zum vorne heraus ziehen/schleudern, die Mechanik war sehr wackelig nach öfterem benutzen...konnte ich mich damals bei amerikanischen Kameraden überzeugen und kaufte dann mein erstes LEATHERMAN im PX!

großes Grinsen


Geschrieben von Driver BS am 27.04.2012 um 22:11:

was ist wenn das multitool kein so grosses messer dran hat?
also z.b. die grosse messerklinge entfernt wird... dann ist es ein "normales" werkzeug oder?

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"die einen kennen mich und die anderen können mich!"


Geschrieben von d-trooper am 28.04.2012 um 09:52:

Auch mit Messer ist und bleibt es ein Werkzeug!!


Geschrieben von doujiang am 28.04.2012 um 10:39:

Männer ist voll von dem Charme eines Tennisschlägers
Damit wir wirklich öffnete meinen Geist, nicht verpassen: http://www.todo-color.com/goods_aWQJODQ5.html


Geschrieben von Adi66 am 28.04.2012 um 18:48:

AW: Aw:

Zitat von Driver BS
was ist wenn das multitool kein so grosses messer dran hat?
also z.b. die grosse messerklinge entfernt wird... dann ist es ein 'normales' werkzeug oder?

Die Länge der feststellbaren Klinge ist bei Einhandmessern -- und dazu zählen leider auch einige der aktuellen Leatherman
-- unerheblich. Die Frage ist somit, ob sich bei dem von Dir angesprochenen Tool auch die kleine Klinge (auch wenn diese nur 3 cm lang ist)
mit einer Hand öffnen und arretieren lässt. Ist dies möglich, darf man dieses Messer nicht FÜHREN.

Hintergrund dieses Gesetzes ist, dass ein solches Messer theoretisch verdeckt und somit unbemerkt mit einer Hand in einen gefährlichen Zustand versetzt werden kann.

Es gibt allerdings bei einigen Messern die Möglichkeit, die grundsätzliche Funktionalität des Messers aufrecht zu erhalten und dennoch das Messer "führen" zu dürfen.
Bei diesen Tools befindet sich eine Schraube oder ein kleiner Bolzen zum Ausklappen mit dem Daumen auf der Messerklinge.
Entfernt man diesen Bolzen, ist es kein Einhandmesser mehr und darf somit am Gürtel "geführt" werden.

Schwieriger wird es allerdings bei einigen Leatherman-Tools aus, die ein größeres Loch in der Klinge habe, welches zum vereinfachten Öffnen (Einhandöffnung) und Arretieren dient.
Bei diesen Tools könnte man das Messer (im Zusammenhang mit dem Führen desselben) nur durch Schließen dieser Öffnung legalisieren, was natürlich keiner macht.
Für mich übrigens bemerkenswert, dass ich bei Leatherman keinen entsprechenden rechtlichen Hinweis auf der deutschen Homepage finden konnte.

Die Multifunktionstools mit der Möglichkeit der Einhandöffnung der Messerklinge sind somit nicht generell verboten, sondern nur das Führen derselben.
Und Letzteres kann richtig teuer werden.

Haben wir der letzten Novellierung des WaffG nach Winnenden zu verdanken. Baby Baby Baby

Und Führen heißt im Sinne des Waffengesetzes vereinfacht, dass das Messer mit geringem Aufwand sofort zugriffs- und einsatzbereits am Mann
oder in zugriffsbereiter Nähe mitgeführt wird (z.B. im Holster am Gürtel, in der Hosentasche oder im Handschuhfach). Habe ich es im verschlossenen Koffer des Mopeds,
und dort dann wie bei mir in der Werkzeugrolle, liegt kein Führen, sondern ein Transportieren des Messers vor. Und das ist völlig legal. Augenzwinkern

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~