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Geschrieben von hardy.b am 09.07.2012 um 10:38:

Zitat von Stopsi
Zitat von hardy.bMit KAT: 700 Euro

Da würde ich die 200,-€ drauflegen.
Der Sebring/Remus ist aus Edelstahl und nicht aus billigem Stahlblech.
Und der Sebring/Remus hat einen vernünftigen Kat im Topf und nicht so einen Einsteckkat.
Muss aber jeder selber wissen.

Das mit dem Edelstahl leuchtet ein. Aber warum unbedingt ein KAT? Ist von außen nicht zu erkennen, Abgaswerte werden auch ohne eingehalten und die E-Nummer, zumindest bei der Eagle M7, soll gleich sein!?


Geschrieben von derbobs am 09.07.2012 um 10:59:

damit es legal ist?
spätestens bei nem unfall bei dem menschen zu schaden kommen wäre es wohl von vorteil zu 100% legal unterwegs zu sein.


Geschrieben von hardy.b am 09.07.2012 um 11:08:

Wobei ich einen ursächlicher Zusammenhang zwischen einen fehlenden KAT und einen Unfall
nicht erkennen kann?


Geschrieben von derbobs am 09.07.2012 um 11:15:

ich auch nicht. spielt aber doch keine rolle. wenn die versicherung etwas findet, was in ihren augen die betriebserlaubnis beeinträchtigt, hast du im fall der fälle immer ein problem.

vielleicht bin ich da auch etwas paranoid, aber wenn schon soviel geld ausgeben, dann bitte zu 100% legal.


Geschrieben von 48_Hamburg am 09.07.2012 um 11:24:

Da kann ich "derbobs" nur recht geben, egal ob es ursächlich mit dem Unfall etwas zu tun hat oder nicht, es gibt erstmal Diskusionsbedarf, da die Betriebserlaubnis erloschen ist ! One Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz


Geschrieben von Stopsi am 09.07.2012 um 16:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von derbobs
Ja klasse, da würd ich gern mal vorbeikommen.
Sag an wann es dir passen würde.

Hast ne PN

Gruß Stopsi


Geschrieben von derbobs am 09.07.2012 um 16:43:

danke. hast ne mail. smile


Geschrieben von Tolot am 13.07.2012 um 00:48:

Zitat von Rumms
Auf meiner Sporty waren beim kauf Tüten von Harley Davidson/Screaming Eagle drauf. Die klingen in meinen Ohren angenehm. Nicht zu leise und nicht zu laut. Angenehm bassig bollernd, finde ich. Heute steht da wohl "Screaming Eagle" drauf. Bei mir steht auf den Tüten "Harley Davidson". Die originaltöpfe gabs dazu und die liegen hier im Keller.

Welche HD-Teilenr. stehen da drauf?


Geschrieben von Tolot am 13.07.2012 um 00:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von 48_Hamburg
Da kann ich "derbobs" nur recht geben, egal ob es ursächlich mit dem Unfall etwas zu tun hat oder nicht, es gibt erstmal Diskusionsbedarf, da die Betriebserlaubnis erloschen ist ! One Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz

Verbratet doch nicht immer die die uralten Kamellen von früher - schaut lieber ins Gesetz. Zeig mir mal die Stelle in den Zulassungsvorschriften, die besagt, daß bei geänderten oder falschen ESD die ABE erlischt. Das Gegenteil ist der Fall. Die ABE erlischt nur, wenn sich hierdurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ergibt - und das ist bei ESD kaum vorstellbar. Im Gegenteil: Loud pipes save lives. Das heißt natürlich nicht, daß ESD ohne EU-Nr. oder solche, die (nach Änderung) das zulässige Fahrgeräusch oder das eingetragen Standgeräusch überschreiten, legal wären - das sind sie nicht. Aber mit der ABE hat das nichts mehr zu tun. Und da es in der Praxis nur auf den Höreindruck und das allein ad hoc meßbare Standgeräusch ankommt, heißt es im Ergebnis: ESD mit EU-Nr. oder eingetragen und soweit gegronkt, daß das eingetragene Standgeräusch nur moderat überschritten wird. Das reicht immer noch für genügend Lärm.


Geschrieben von derbobs am 13.07.2012 um 10:38:

ist mir eigentlich egal was das gesetz sagt, da geht es dann ja nur um eventuelle strafen bei einer verkehrskontrolle. mir ist viel wichtiger, was die versicherung sagt. und wenn die punkte finden, die sie dazu veranlassen, bei einem versicherungsfall nicht zu zahlen, dann werden sie auch (erstmal) nicht zahlen. und jeder, der sich schonmal mit versicherungen rumärgern musste weiß, dass die jeden strohhalm ergreifen, wenn es darum geht nicht zahlen zu müssen.

das ist verschmerzbar, solange es darum geht einen blechschaden abzuleisten, aber sobald menschen verletzt werden geht es hier um existenzen. und das risiko gehe ich sicher nicht ein.

kann ja jeder machen wie er will, aber ich hab keine lust wegen ein paar dB mehr aufgrund einer siebenstelligen schuldenlast in die privatinsolvenz zu müssen.

ich bleib dabei, für mich kommen nur umbauten in frage, die sowohl gesetzlich als auch versicherungstechnisch keine zweifel offen lassen, dann muss ich mir auch keinen kopf um solche eventualitäten machen.


Geschrieben von Chrisk am 13.07.2012 um 11:34:

@ Tolot

Es ist in der Tat so, dass ein andere Luftfilter oder ein andere Auspuff (ohne ABE) die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen lässt. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2006, Az. 1 Ss 30/05)
Jedoch muss eine Versicherung auch dann zahlen, wenn z.B. der zu laute Auspuff den Unfall nicht verursacht hat.


Geschrieben von hardy.b am 13.07.2012 um 11:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von derbobs
ist mir eigentlich egal was das gesetz sagt, da geht es dann ja nur um eventuelle strafen bei einer verkehrskontrolle. mir ist viel wichtiger, was die versicherung sagt. und wenn die punkte finden, die sie dazu veranlassen, bei einem versicherungsfall nicht zu zahlen, dann werden sie auch (erstmal) nicht zahlen. und jeder, der sich schonmal mit versicherungen rumärgern musste weiß, dass die jeden strohhalm ergreifen, wenn es darum geht nicht zahlen zu müssen.

das ist verschmerzbar, solange es darum geht einen blechschaden abzuleisten, aber sobald menschen verletzt werden geht es hier um existenzen. und das risiko gehe ich sicher nicht ein.

kann ja jeder machen wie er will, aber ich hab keine lust wegen ein paar dB mehr aufgrund einer siebenstelligen schuldenlast in die privatinsolvenz zu müssen.

ich bleib dabei, für mich kommen nur umbauten in frage, die sowohl gesetzlich als auch versicherungstechnisch keine zweifel offen lassen, dann muss ich mir auch keinen kopf um solche eventualitäten machen.

Ist schon ein paar Jahre (30.... großes Grinsen ) her, da habe ich Schäden bei einer Versicherung reguliert.
Ein paar dB mehr werden kaum die Ursache für den Unfall sein, kann mir jedenfalls nicht einmal theoretisch so einen Fall konstruieren. Da gibt es keinen Ansatz um eine Regulierung zu verhindern. Anders sieht es bei Veränderungen an Fahrwerk, Bremsen und Motor aus.


Geschrieben von Chrisk am 13.07.2012 um 11:39:

Was bei einer Kontrolle oder im Fall der Fälle hilft: Dank EU hat die Fahrzeugzulassungsverordnung die Straßenverkehrszulassungsverordnung teilweise ersetzt und damit ist §18 der StVZO weggefallen.
Das ist zum Teil nicht in jeden Polizeikopf vorgedrungen.


Geschrieben von jg am 13.07.2012 um 12:21:

Auspuff - nicht verstellbar mit ABE

Zitat von Tolot
Zitat von 48_Hamburg
Da kann ich 'derbobs' nur recht geben, egal ob es ursächlich mit dem Unfall etwas zu tun hat oder nicht, es gibt erstmal Diskusionsbedarf, da die Betriebserlaubnis erloschen ist ! One Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz

Verbratet doch nicht immer die die uralten Kamellen von früher - schaut lieber ins Gesetz. Zeig mir mal die Stelle in den Zulassungsvorschriften, die besagt, daß bei geänderten oder falschen ESD die ABE erlischt. Das Gegenteil ist der Fall. Die ABE erlischt nur, wenn sich hierdurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ergibt - und das ist bei ESD kaum vorstellbar. Im Gegenteil: Loud pipes save lives. Das heißt natürlich nicht, daß ESD ohne EU-Nr. oder solche, die (nach Änderung) das zulässige Fahrgeräusch oder das eingetragen Standgeräusch überschreiten, legal wären - das sind sie nicht. Aber mit der ABE hat das nichts mehr zu tun. Und da es in der Praxis nur auf den Höreindruck und das allein ad hoc meßbare Standgeräusch ankommt, heißt es im Ergebnis: ESD mit EU-Nr. oder eingetragen und soweit gegronkt, daß das eingetragene Standgeräusch nur moderat überschritten wird. Das reicht immer noch für genügend Lärm.

Hier der von dir gewünschte Auszug der Zulassungsvorschriften vom TÜV-Süd:

Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/motorrad/umbau_und_tuning

Fakt ist keine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bedeutet auch kein Versicherungsschutz im Schadensfall.


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I never wanted a Harley, but I always wanted a Sportster.


Geschrieben von jg am 13.07.2012 um 12:52:

Hier ist auch noch ein ganz interessanter Rechtstip von einem Anwalt:

........Zudem kann sich bei einem Unfall die eigene Versicherung Geld bei euch zurückholen, da ihr ohne Betriebserlaubnis auf der Straße gefahren seid. Der häufigste Grund, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist die Veränderung der Auspuffanlage. Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ihr also den Auspuff ausräumt, kürzt oder sonst irgendwie verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Möglichkeit sich herauszuwinden. ..........

http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/rechtstipp-erloeschen-der-betriebserlaubnis-.html

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