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Zitat von Roadcaptain
Schon das nachschwärzen der originalen Beschriftung erfüllt den Tatbestand einer Urkundenfälschung. Da reicht bereits ein Edding. Ist in der Fachliteratur bereits hinlänglich behandelt.
Schnick Schnack,
habt doch nicht so viel Angst.
ich hab den sogenannten Rand, also den Alurand (wahrscheinlich ein Rest vom Schild herstellen, der Stanzung) ringsherum entfernt., erledigt an einer großen Standschleifmaschine.
Es ist echt ein Unterschied und sieht kleiner aus nach der Kosmetik,obwohl es nur ein gefühlter 1mm ist
Der Schwarze Rand ist davon unberührt gebleiben.
Mir gefälltes und so bleibt es jetzt auch
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Zitat von alexp
Schnick Schnack,
habt doch nicht so viel Angst.
Mir gefälltes und so bleibt es jetzt auch
Zitat von First Evo
Zitat von Roadcaptain
Schon das nachschwärzen der originalen Beschriftung erfüllt den Tatbestand einer Urkundenfälschung. Da reicht bereits ein Edding. Ist in der Fachliteratur bereits hinlänglich behandelt.
Worin wird dieser Tatbestand denn gestützt? Gibt es ein Aktenzeichen zu so einem Fall?
Kannst Du die von Dir beschrienen §§ und/oder die Fachliteratur benennen. Von mir wurde mal verlangt, dass ich die verblassten Zahlen nachschwärze oder ein neues Schild hole.
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Leider nicht mehr so häufig im Sattel wie ich das gerne möchte. Der Zahn der Zeit halt.
und schon ist die Aussage eine andere
und wenn wir den guten Mann nun offiziell befragen, war es nur eine Empfehlung oder sein persönliches Rechtsempfinden. Mensch.... Sind wir hier in einer Bananenrepublik, wo jeder Amtsschimmel seine eigenen Regeln aufstellt?
Gerd hör jetzt auf mit stänkern ! 
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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt
Support your local MC
zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Gerd hör jetzt auf mit stänkern !![]()
Zitat von Roadcaptain
Zitat von Lars997
Also bei dem ganz kleinen Rand wäre mir das ehrlich gesagt wurscht. Würde aber der einfachheithalber wie von Maik schon vorgeschlagen mit nem Edding drum rum!
Ganz dünnes Eis.
Schon das nachschwärzen der originalen Beschriftung erfüllt den Tatbestand einer Urkundenfälschung.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Hallo Schwestern, lest doch einfach mal die Kommentierung zu §267 StGB, am Besten die Beck`schen Kurzkommentare (Thomas Fischer).
Sind die dicken grauen, die man immer auf dem Richtertisch sieht.........
In diesen Kommentierungen ist haarklein jedes Tatbestandsmerkmal erläutert und es sind auch Beispiele aufgeführt, was alles nicht "Urkundenfälschung" ist. (...und was auch überhaupt eine Urkunde ist oder Urkundscharakter hat.)
zum zitierten Beitrag Zitat von Amarillo
Hallo Schwestern, lest doch einfach mal die Kommentierung zu §267 StGB, am Besten die Beck`schen Kurzkommentare (Thomas Fischer).
Sind die dicken grauen, die man immer auf dem Richtertisch sieht.........
In diesen Kommentierungen ist haarklein jedes Tatbestandsmerkmal erläutert und es sind auch Beispiele aufgeführt, was alles nicht "Urkundenfälschung" ist. (...und was auch überhaupt eine Urkunde ist oder Urkundscharakter hat.)
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Ich denke, Amarillo wollte das auch damit aussagen.
c) Ein Verfälschen einer echten Urkunde im Sinne einer Urkundenfälschung ist die Abänderung des gedanklichen Inhalts der ursprünglichen Urkunde.
Das ist ja nicht der Fall
@Adi und First Evo
Jo, Schwestern. Hatte ich aber in meinem Post von gestern, 07.08 Uhr bereits gesagt.
Hatte Deinen Verweis auf die Beck'schen Kommentare zum Strafrecht missverstanden. 
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Habe das gestern gelesen und einen Freund kurz befragt, der beruflich im Feld der Urkundenfälschung tätig ist. Demnach darf man an einem polizeilichen Kennzeichen rein gar nichts verändern, außer die zur Befestigung dienlichen Löcher bohren und es dann festschrauben.
Jede noch so kleine Veränderung am Kennzeichen ist strafbar.
Bekäme er den Fall auf den Tisch, müsste er Strafanzeige stellen. Gleichzeitig glaubt er aber, dass er einen solchen Fall wohl eher nie auf den Tisch bekäme, so fern nur der äußere Randbereich zum Schwarz hin entfernt würde.
Ich würde es sowieso nicht machen, da für mich das Nummernschild eines der Dinge ist, die nun mal Notwendig, mir aber gleichzeitig völlig egal sind.
Zitat von Chrisk
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Gleichzeitig glaubt er aber, dass er einen solchen Fall wohl eher nie auf den Tisch bekäme, so fern nur der äußere Randbereich zum Schwarz hin entfernt würde.
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