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--- Winterreifenpflicht für Motorräder !!! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=20360)
Meine Rede.
Alles wird gemessen am GAI (größt anzunehmenden Idioten)
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Munter bleiben.
Kinka-Hanna
Man könnte auch über einen "Saison-Führerschein" nachdenken, für Sommer und Winter bzw. für Gut-und Schlechtwetter, Tag-und Nacht.
Es gibt halt Menschen die sind denkbar ungeeignet zum führen irgendeines Fortbewegungsmittel egal mit was sie unterwegs sind.
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Am Horizont gehts weiter..............................
nicht nur nachdenken - auch vordenken
Man könnte ja auch schlicht und ergreifend mal die Finanzämter nerven und ihnen folgendes Schreiben schicken (gefunden in einem anderen Moped-Forum). Da die Winterreifenpflicht für Motorräder so gestaltet ist, dass dieses Gesetz - wie viele andere - Lücken hat, sollte man die einfach mal nutzen. Ich werde mein zuständiges FA mal nerven und abwarten, was für eine Antwort ich erhalte.
An das Finanzamt ________
Abt.: Für KFZ-Steuer
Strasse / Postfach
PLZ Ort
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.
Begründung:
Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).
Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.
Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu. Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes).
Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.
Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.
Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.
Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“
Dies sollte berechnet werden für folgendes Fahrzeug mit dem Kennzeichen:
XY – X 000
Und
XY – X 000
Ich bitte sie mir schnellstmöglich eine Antwort zuzusenden
Mit freundlichen Grüßen
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Name / Unterschrift
warum nur am eigenen Ort???
zahlt man die Steuer nicht für die Nutzung aller deutschen Strassen
Wer mit dem Bike zur Zugspitze will, kann dies ja nun auch nicht mehr. Wird man von Schnee und Eis auf einer Reise überrascht, müßte man sogar die Mehrbelastung (Hotel, Heimtransport von Fahrer und Bike.....) steuerlich absetzen können
Damit kann man getrost die Steuerbefreiung auf 3 - 4 Monate hoch setzen
löööl voll cool .... werd dit mal an meinen finazfuzzi schicken.... auf das dumme gesicht bin ick mal gespannt
zum zitierten Beitrag Zitat von BHS
löööl voll cool .... werd dit mal an meinen finazfuzzi schicken.... auf das dumme gesicht bin ick mal gespannt
Ich dem Finanzamt ebenfalls schreiben, Operation Mindfuck - sehr schön
Mal gespannt was vom FA kommt
löööl scheißendreck habs schon vorab per fax geschickt loooool
die antwort stell ick mal im original hier rein ..... mal sehn was die einzelnen Finanzämter so von sich lassen ....
Ich hab kein Profil mehr auf dem Reifen. Kann ich in dem Fall für 12 Monate komplett steuerbefreit werden?
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss
zum zitierten Beitrag Zitat von BHS
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss
Zitat von Bruchpilot
Zitat von BHS
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss
Natürlich nicht... der lebt doch in der Schweiz. Bezahlt der überhaupt Steuern?
Aber ich hab die Lösung...:
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Ponyhof war gestern
Zitat von Jack Harley
Zitat von Bruchpilot
Zitat von BHS
Frag mal Schumi ob er für seinen Bock Steuern zahlen muss
Natürlich nicht... der lebt doch in der Schweiz. Bezahlt der überhaupt Steuern?
Aber ich hab die Lösung...:
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keine gute Idee Bruchi. Das gibt doch auch wieder Ärger. Hat ja keinen Kennzeichenhalter, die hintere Radabdeckung fehlt komplett, Blinker seh ich keine, und dann dieser rieeeesige offene "Belt".
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Morituri sum A5 te salutant ..bikes.g-janssen.de
Sieht aus wie eine Kettensäge mit Sporty-Motor.
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